Beweissicherung auf Demonstrationen regelmäßig folgenlos
Immer wieder kommt es vor, dass Demonstrationsteilnehmer zur Dokumentation polizeilicher Manahmen diese mitfilmen oder Dritte dazu auffordern, dies ihrerseits zu tun. Dies kann etwa angezeigt sein, wenn Polizisten keine oder eine offenkundig falsche Rechtsgrundlage zur Durchsetzung ihrer Manahmen nennen. Wichtig kann eine zeitnahe Dokumentation auch bei offenkundigen Willkrmanahmen sein, so etwa der Einkesselung von Teilnehmern weiterlesen…