Hauptverhandlung gegen Soldatin geht in die nächste Runde
Diese Zeugenaussage stehe im Widerspruch zur Aussage des Zeugen Mu. vor Gericht, wonach er mit der Angeklagten nicht über Religion gesprochen habe. Möglicherweise habe Herr Mu. unzutreffend ausgesagt. Ausführlich sei bei Critical News über seine Aussagen berichtet worden. Komme es auf die Aussage des Autors Stephan Witte an, so würde Lausen hierzu eine Beweisanregung machen. Offenbar dachte Richter lange kurz darüber nach. Anschließend entschieden Richter und Staatsanwaltschaft, dass es keine Bedenken dagegen gäbe, dass der Autor als Prozessbeobachter und Zeuge der Ereignisse weiter im Raum verbleibe. weiterlesen…