Ver­si­che­rungs­schutz auch bei Rei­ten ohne Helm

Wenn also eine Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung aus­drück­lich den Ein­schluss des Rei­tens auch beim Tra­gen eines Helms erwähnt, so ist dies nicht zwangs­läu­fig von Vor­teil. Meist dient es nur der Klar­stel­lung, da immer wie­der ver­brei­tet wird, dass ohne Klar­stel­lung kein Ver­si­che­rungs­schutz bestehen wür­de. wei­ter­le­sen…