Sau­er, Mar­kus: „Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung. Sys­te­ma­tik, Recht­spre­chung und Praxis.“

Karls­ru­he3 (Ver­lag Ver­si­che­rungs­wirt­schaft), 2020; Preis: 34,00 Euro; 195 Sei­ten; ISBN: 978−3−96329−298−9 Wer in Deutsch­land gesetz­lich kran­ken­ver­si­chert ist, hat im Regel­fall einen Anspruch auf ein Kran­ken­geld ab dem 43. Tag einer durch­ge­hen­den Arbeits­un­fä­hig­keit. Die­ses beträgt maxi­mal 70 Pro­zent des vor­he­ri­gen Brut­to­ein­kom­mens, maxi­mal jedoch 90 Pro­zent des letz­ten Net­to­ein­kom­mens. Dabei kann es spe­zi­ell bei Gut­ver­die­nern durch­aus zu wei­ter­le­sen…

Ver­si­che­rungs­schutz auch bei Rei­ten ohne Helm

Oft wird behaup­tet, dass Rei­ter bei Reit­un­fäl­len ohne Helm leer aus­gin­gen. Dies ist falsch. Ver­si­che­rungs­schutz besteht auch ohne Helm. Ob dies sinn­voll ist, steht auf einem ande­ren Blatt. Eine Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht leis­tet auch bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Das gehört zum Wesen jeder Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Nur Vor­satz ist aus­ge­schlos­sen. Wer also beim Rei­ten auf Helm, Sat­tel oder Zäu­mung ver­zich­tet, bleibt wei­ter­le­sen…

Bio­me­trie: Ver­si­che­rungs­schutz für den Rücken

Diver­se Pro­duk­te ste­hen zur Ver­fü­gung, um die per­sön­li­che Arbeits­kraft abzu­si­chern. Aller­dings unter­schei­den sich die­se maß­geb­lich hin­sicht­lich Leis­tungs­um­fang und Prä­mi­en­ni­veau. Eine Mit­ver­si­che­rung von rücken­be­ding­ten Lei­den ist eben­falls höchst unter­schied­lich gege­ben. Wer bereits Rücken­lei­den hat, wird am ehes­ten in einem Pro­dukt Ver­si­che­rungs­schutz fin­den, dass nur wenig Absi­che­rung für den Rücken bie­tet, dafür aber auch kei­ne oder nur wei­ter­le­sen…