Die uniVersa weist zurecht darauf hin, dass es alle Jahre wieder allem in der Advents- und Weihnachtszeit zu vermehrten Wohnungsbränden komme. Häufig lösen unbeaufsichtigt brennen gelassene Kerzen den Brand aus. Deshalb sollte man immer, wenn man den Raum verlässt, die Kerzen ausmachen – auch wenn dies nur für kurze Zeit ist, empfiehlt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung.
Um optimal versichert zu sein, sind folgende Versicherungen zwingend erforderlich:
- Die Privat-Haftpflichtversicherung leistet, falls ein Dritter durch das Feuer geschädigt wird und kommt für den entstandenen Personen- und Sachschaden auf. Mieter sollten darauf achten, dass auch gemietete Sachen, etwa die Einbauküche, Böden und Sanitäranlagen mitversichert sind, so Bösl.
- Für den Brandschaden am eigenen Mobiliar und denn Hausrat kommt die Hausratversicherung auf.
- Der Gebäudeschaden ist über die Wohngebäudefeuerversicherung gedeckt.
Bei der Hausrat- sowie der Wohngebäudeversicherung sollte mindestens die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles mitversichert sein. Bösl weist darauf hin, dass der Versicherer sonst berechtigt sein könnte, falls beispielsweise vergessen wurde, die Herdplatte oder Kerze auszumachen, die Schadenzahlung anteilig zu kürzen oder in besonders schweren Fällen komplett zu verweigern.
In regelmäßigen Abständen sollte zudem geprüft werden, ob die Versicherungssumme noch dem Wert des Hausrates und Gebäudes entspricht. Auch hier kann es sonst zu einer gefährlichen Unterversicherung und Kürzung kommen, so Bösl. Risiko & Vorsorge weist darauf hin, dass Tarife mit Pauschalentschädigung für den Hausrat bzw. Wohngebäudetarife auf Wohnflächenbasis hier helfen können, eine mögliche Unterversicherung zu vermeiden.
Quelle: Pressemitteilung der uniVersa mit Ergänzungen durch Risiko & Vorsorge
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© „Risiko & Vorsorge“, 25.11.2020