Wer einen Wald sein Eigen nennt, muss nicht nur seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen, sondern hat auch ein Eigeninteresse daran, sein Stückchen Natur gegen Unbilden wie Sturmschäden, zündelnde Spaziergänger, den Einschlag von Blitzen oder andere Gefahren zu versichern.
Für solche Zwecke bieten sich etwa eine Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung, eine Waldbrandversicherung sowie eine Waldsturmversicherung an.
Haftpflichtschutz gegen Existenzverlust
Zum grundlegenden Leistungsumfang einer Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung gehört die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche wegen umstürzender Bäume oder herabfallender Äste auf Fußgänger, auf Waldparkplätzen stehende Kfz oder Schäden durch selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Dabei gelten für Waldbesitzer erhöhte Sorgfaltspflichten an die Verkehrssicherungspflicht. Zu beachten ist ferner, dass Waldbesitzer für Schäden an der Biodiversität Haftung genommen werden können (Umweltschadenversicherung).
Da Haftpflichtschäden an Dritten in unbegrenzter Höhe zu ersetzen sind, sollte eine möglichst hohe Deckungssumme gewählt werden.
Waldbrandversicherung auch für Weihnachtsbäume
Typische Schäden, die im Rahmen einer Waldbrandversicherung eingeschlossen sind, sind solche durch weggeworfene Zigarettenkippen, Lagerfeuer oder auch vorsätzliche Brandstiftung. Versicherungsschutz besteht üblicherweise auch für bereits geschlagenes Holz, das sich noch im Eigentum des Waldbesitzers befindet. Hierzu können optional auch Weihnachtbaumkulturen gehören. Versichert sind auch jagdliche Einrichtungen wie Hochsitze, Jagdhütten oder Sauenkirrungen. Da Forstbesitzer oft viele Jahre investieren, bevor sie ihre Gewinne realisieren, sollten auch Vermögensschäden aus Holzzuwachs (Verzinsung) eingeschlossen sein. Eine leistungsstarke Versicherung übernimmt ferner die Kosten für die Wiederaufforstung nach einem Waldbrand.
Überangebot von Holz auf den Märkten nach schweren Stürmen unvermeidlich
Die Waldsturmversicherung kommt für Waldschäden durch Stürme auf. Während gesunde Bäume normalerweise normalen Stürmen gewachsen sein sollten, können Dürreperioden, Schädlingsbefall oder Jahrhundertstürme dazu führen, dass Bäume nicht die erforderliche Qualität erreichen und vorzeitig Opfer von Stürmen oder Tornados werden. Hinzu kommt, dass der optimale Verkaufszeitpunkt für den Holzeinschlag oft erst nach Jahrzehnten oder sogar mehr als einem Jahrhundert erreicht wird. Sturmschäden können daher zu erheblichen Wertminderungen führen. Zu beachten ist weiter, dass schwere Stürme vielfach zu einem Verfall des erzielbaren Gewinns auf dem Holzmarkt führen. Auch ist die üblicherweise vorgeschriebene Wiederaufforstung zwingend abzusichern.
Schadenfläche oder Schadenholz als Leistungsgrundlage
Versicherungsschutz im Rahme der Waldbrand- bzw. Waldsturmversicherung besteht üblicherweise in Höhe einer Pauschale je Festmeter Schadenholz) oder einer Flächenentschädigung je Hektar Schadenfläche. Die meisten Anbieter verlangen zudem die Vereinbarung eines Selbstbehalts von oft 10 Prozent des Schadens je Schadenereignis.