Tarif­ana­ly­se: Hun­de­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung der AGILA (Stand 04.2021)

Zum 01.04.2021 hat die AGILA ihre aktu­el­le Tier­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung für Kat­zen und Hun­de unter dem Namen „OP-KOSTENSCHUTZ-VERSICHERUNG“ auf den Markt gebracht. An die­ser Stel­le soll nur der Tarif für Hun­de näher bespro­chen werden.

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Der Ver­si­che­rungs­schutz steht zur Ver­fü­gung in den Tarif­va­ri­an­ten OP-Kos­ten­schutz 24, OP-Kos­ten­schutz bzw. OP-Kos­ten­schutz Exklu­siv, wobei im OP-Kos­ten­schutz 24 gemäß § 11 Nr. 1 nur die Kos­ten für „den bei Antrags­stel­lung […] aus­ge­wähl­ten Tier­arzt“ über­nom­men wer­den. Dabei kön­nen grund­sätz­lich nur Tier­ärz­te gewählt wer­den, die auf der Web­sei­te des Unter­neh­mens benannt wer­den. Der Ver­si­che­rer stellt hier­zu ergän­zend klar:

„Soll­te ein Tierarzt/eine Tier­ärz­tin aktu­ell noch nicht in unse­rem Ver­zeich­nis zu fin­den sein, kön­nen Inter­es­sen­ten sich vor Ver­trags­ab­schluss bei uns mel­den und den Wunsch­tier­arzt ange­ben, wir neh­men ihn dann auf, die­ser kann dann im Online-Antrag aus­ge­wählt wer­den und ist somit dann der Ver­trags­tier­arzt. Es gibt aller­dings auch Aus­nah­men, in denen man zu einem ande­ren Tier­arzt gehen kann, die­se fin­den Sie hier: https://​www​.agi​la​.de/​v​e​r​s​i​c​h​e​r​u​n​g​e​n​/​o​p​-​k​o​s​t​e​n​s​c​h​u​t​z​-​t​a​r​i​f​e​/​o​p​-​k​o​s​t​e​n​s​c​h​u​t​z​/​h​a​e​u​f​i​g​e​-​f​r​a​g​e​n​/​2​3​4​5​-​z​u​-​w​e​l​c​h​e​m​-​t​i​e​r​a​r​z​t​-​k​a​n​n​-​i​c​h​-​g​e​hen“

Auf dem Antrag wird eine Chip- oder Täto­wier­num­mer abge­fragt. Laut AGILA sei die Anga­be von Chip oder Täto­wie­rung im Online-Antrag kein Pflicht­feld; eine Ver­si­che­rung sei auch ohne Kenn­zeich­nung möglich.

Weg­fall der War­te­zeit bei Unfällen

Im Rah­men der Hun­de­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung gilt eine all­ge­mei­ne War­te­zeit von drei Mona­ten ab Ver­trags­be­ginn, die­se ent­fällt bei Ope­ra­tio­nen in Fol­ge von Ver­kehrs- und sons­ti­gen Unfällen.

Ein­ge­schränk­te Auslandsdeckung

Der Umfang des Ver­si­che­rungs­schut­zes im Aus­land hängt von der gewähl­ten Tarif­va­ri­an­te ab, beinhal­tet jedoch jeweils den medi­zi­nisch not­wen­di­gen Rück­trans­port des ver­si­cher­ten Tie­res nach Deutschland:

  • Bis zu 2 Mona­te im OP-Kos­ten­schutz 24
  • Bis zu 12 Mona­te im OP-Kos­ten­schutz sowie OP-Kos­ten­schutz Exklusiv

Bei gleich­zei­ti­gem Abschluss der Hun­de­hal­ter­haft­pflicht mit der Tier­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung gewährt AGILA einen Rabatt von 50 Pro­zent auf den jähr­li­chen Bei­trag der Haftpflichtversicherung.

Eine aus­führ­li­che Bespre­chung der Hun­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit Stand 01.2020 fin­den Sie hier. Die Bedin­gun­gen haben sich gegen­über dem dort bespro­che­nen Stand nicht geändert.

Eine Zah­lung des Bei­trags ist im SEPA-Ver­fah­ren vor­ge­se­hen, kann aber auch eigen­ver­ant­wort­lich per Über­wei­sung erfolgen.

Ver­si­che­rungs­schutz ab Geburt

Ver­si­che­rungs­fä­hig sind Hun­de ab einem Alter von 8 Wochen. Der Bei­trag rich­tet sich nach dem Hun­de­al­ter bei Ver­trags­ab­schluss. Der Ver­si­che­rungs­bei­trag für ver­si­cher­te Hun­de steigt mit Errei­chen des 3. bzw. 5. Geburts­ta­ges des Tie­res an. Der kon­kre­te Ein­tritts­bei­trag sowie Anstieg ist abhän­gig von Ras­se und Alter des Hun­des .Ver­si­che­rungs­fä­hig sind Hun­de, die bei Antrags­stel­lung maxi­mal den 5. Geburts­tag (OP-Kos­ten­schutz 24) bzw. 8. Geburts­tag erreicht haben (OP-Kos­ten­schutz, OP-Kos­ten­schutz Exklusiv).

Prä­mi­en des Tarifs OP-Kos­ten­schutz Exklu­siv im Überblick

Alters­klas­seAlters­klas­seAlters­klas­se
2 Mona­te bis 2 Jahre3 bis 4 Jahre5 – 7 Jahre
klei­ne Rasse18,90 Euro mtl.20,90 Euro mtl.26,90 Euro mtl.
grö­ße­re Rasse20,90 Euro mtl.21,90 Euro mtl.27,90 Euro mtl.
spe­zi­el­le Rasse24,90 Euro mtl.30,90 Euro mtl.33,90 Euro mtl.

Dem Antrag zufol­ge ist eine monat­li­che Zahl­wei­se ohne Raten­zah­lungs­zu­schlag mög­lich.

Vor­aus­set­zung für den Ver­si­che­rungs­schutz ist, dass das zu ver­si­chern­de Tier bei Antrags­stel­lung „gesund“ ist. Ein Hin­weis zur Bedeu­tung die­ser Fra­ge fin­det sich erst auf der zwei­ten Sei­te des pdf-Antra­ges bzw. im drit­ten Punkt des Online-Antra­ges. Im pdf-Antrag kann der Hin­weis trotz Fett­drucks leicht über­le­sen wer­den. Legt man die Fra­ge nach dem Ver­ständ­nis eines durch­schnitt­li­chen Ver­brau­chers aus, dürf­te sich die Fra­ge auf aku­te und auch für einen Lai­en erkenn­ba­re bzw. bereits in Behand­lung befind­li­che Erkran­kun­gen oder Unfall­fol­gen bezie­hen. Wird der Online­an­trag genutzt, gibt es fol­gen­de Erklärung:

„Als nicht gesund und damit nicht ver­si­che­rungs­fä­hig gel­ten Tie­re mit chro­ni­schen oder aktu­ell bestehen­den Erkran­kun­gen sowie mit Anzei­chen oder Sym­pto­men einer ras­se­spe­zi­fi­schen Erkran­kung, es die denn, die Erkran­kung erfor­dert in Zukunft kei­ner­lei medi­zi­ni­sche Behandlung.“

Gemäß Urteil des LG Ber­lin vom 12.6.2013 (Az. 23 = 341/12) muss für die Kau­sa­li­tät einer mög­li­chen vor­ver­trag­li­chen Anzei­ge­pflicht­ver­let­zung durch den Antrags­stel­ler eine hin­rei­chend kon­kre­te Ver­dachts­la­ge bestehen. Bei­spiel­haft gilt für einen bei Antrag­stel­lung nicht bewuss­ten schlei­chen­den Burn-out eines Men­schen bzw. die dege­ne­ra­ti­ve Erkran­kung eines Hun­des, der dann erst nach Ver­trags­be­ginn einen Leis­tungs­fall in der Berufs­un­fä­hig­keits- bzw. Tier­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung aus­löst. Obwohl das oben benann­te Urteil zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ergan­gen ist, dürf­te es doch in vie­len Punk­ten auf die feh­len­de Klar­stel­lung im pdf-Antrag über­trag­bar sein.

Zusätz­li­che Spar­ten versicherbar

Neben der Hun­de- und Kat­zen­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung bie­tet AGILA auch eine Hun­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung, sowie eine Tier­kran­ken­ver­si­che­rung für Hun­de und Kat­zen an.

Die Hun­de­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung wird auf unbe­fris­te­te Zeit geschlos­sen. Die Kün­di­gung kann von Ver­si­che­rungs­neh­me und Ver­si­che­rer mit Frist von einem Monat zum Ablauf des Ver­si­che­rungs­jah­res gekün­digt wer­den. Ein Ver­zicht auf das ordent­li­che Kün­di­gungs­recht besteht nicht.

Die Haupt­fäl­lig­keit rich­tet sich nach dem Ver­si­che­rungs­be­ginn des Ver­tra­ges. Das Ver­si­che­rungs­jahr weicht somit regel­mä­ßig vom Kalen­der­jahr ab.

Ver­si­che­rungs­fäl­le sind dem Ver­si­che­rer spä­tes­tens inner­halb eines Monats nach Ein­tritt zu mel­den. Dabei hat die Scha­den­mel­dung für den OP-Kos­ten­schutz 24 aus­schließ­lich digi­tal über die Kun­den-App, das Kun­den­por­tal oder das zur Ver­fü­gung gestell­te For­mu­lar zu erfol­gen. Für die Tari­fe OP-Kos­ten­schutz und OP-Kos­ten­schutz Exklu­siv kön­nen die­se Wege für eine beson­ders schnel­le Abwick­lung eben­falls genutzt wer­den, aller­dings ist auch die Ein­sen­dung der Rech­nung per E‑Mail oder Post möglich.

Aus­ge­wähl­te Leis­tun­gen des Tarifs OP-Kos­ten­schutz Exklu­siv von AGILA

  • Bean­tra­gung von Ver­si­che­rungs­schutz ohne umfas­sen­de Anga­ben zum Gesund­heits­zu­stand des zu ver­si­chern­den Tie­res, aller­dings im pdf-Antrag (anders als online) sehr unspe­zi­fisch und damit im Zwei­fel streitanfällig
  • Freie Tier­arzt­wahl.
  • Tier­ärzt­lich not­wen­di­ge Ope­ra­ti­on des ver­si­cher­ten Hun­des wegen Krank­heit oder Unfall inklu­si­ve unmit­tel­ba­rer medi­zi­ni­scher Nach­sor­ge. Ent­spre­chend besteht kein Ver­si­che­rungs­schutz für eine unblu­ti­ge Repo­si­ti­on luxier­ter Gelen­ke sowie für eine Nach­sor­ge, die nicht unmit­tel­bar (1 Stun­de? 24 Stun­den?) nach dem chir­ur­gi­schen Ein­griff erfolgt. Der Ver­si­che­rer stellt hier­zu klar:

„Bei AGILA gibt es kei­ne zeit­li­che Defi­ni­ti­on von unmit­tel­bar, die Nach­sor­ge muss vom Tier­arzt deut­lich als dazu­ge­hö­ri­ge Nach­sor­ge auf der Rech­nung (oder Über­wei­sung zur Phy­sio­the­ra­pie) ange­ge­ben werden.“

  • Kei­ne Begren­zung der jähr­li­chen Kos­ten für ver­si­cher­te Operationen
  • Kos­ten von Ope­ra­tio­nen unter Nar­ko­se inkl. unmit­tel­ba­rer sta­tio­nä­rer und ambu­lan­ter Nach­sor­ge bis zum 3‑fachen Satz der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te (GOT).
  • Mit­ver­si­che­rung der vom Tier­arzt durch­ge­führ­ten alter­na­ti­ve Heil­me­tho­den (z. B. Gold­im­plan­ta­te, Homöo­pa­thie, Osteo­pa­thie oder (Gold-)Akupunktur) die im Rah­men einer Ope­ra­ti­on vor­ge­nom­men wer­den. Die­se Leis­tung ist nicht aus­drück­lich benannt, ergibt sich aber aus einem feh­len­den Aus­schluss nach § 10 AHKV.
  • Ver­si­che­rungs­schutz für Imp­fun­gen gegen Tetanus
  • Kein Aus­schluss für Ope­ra­tio­nen wegen z. B.  Ellen­bo­gen­ge­lenks­dys­pla­sie (ED), Hüft­ge­lenks­dys­pla­sie (HD), Pec­ti­neus-Myoek­to­mie (Ope­ra­ti­ve Heil­be­hand­lung der Hüft­ge­lenk-Dys­pla­sie) sowie für Ope­ra­tio­nen infol­ge des brachy­ze­pha­len Syn­droms (Kurz- bzw. Rund­köp­fig­keit)
  • Kein Aus­schluss für künst­li­che Orga­ne, Organ­tei­le sowie Zahn­pro­the­sen im Zusam­men­hang mit einer medi­zi­nisch not­wen­di­gen Ope­ra­ti­on des ver­si­cher­ten Tieres
  • Kein Aus­schluss für Ope­ra­tio­nen, die im Zusam­men­hang mit dem Decken oder der Schein­träch­tig­keit des ver­si­cher­ten Hun­des ste­hen. Aus­ge­schlos­sen blei­ben jedoch Behand­lun­gen zur Geburtshilfe.
  • Der Ver­si­che­rungs­schutz bleibt unab­hän­gig vom Alter des ver­si­cher­ten Tie­res in vol­lem Umfang bestehen.
  • Im Rah­men der Aus­lands­de­ckung Über­nah­me der Kos­ten für einen medi­zi­nisch not­wen­di­gen Rück­trans­port im Zusam­men­hang mit einer Ope­ra­ti­on nach Deutsch­land sowie von sub­si­di­är 50 Pro­zent (max. 2.000 Euro pro Ver­si­che­rungs­jahr) der vom Ver­si­che­rungs­neh­mer nach­weis­lich geschul­de­ten Kos­ten einer mit dem ver­si­cher­ten Tier gebuch­ten Rei­se, die wegen tier­ärzt­lich beschei­nig­ter, krank­heits­be­ding­ter Rei­se­un­fä­hig­keit des ver­si­cher­ten Tie­res nicht ange­tre­ten wer­den kann.
  • Kein Aus­schluss für Schä­den infol­ge von Pan­de­mien oder Epi­de­mien

Aus­ge­wähl­te Ein­schrän­kun­gen des Tarifs OP-Kos­ten­schutz Exklu­siv der AGILA

  • Kein Ver­zicht auf das ordent­li­che Kündigungsrecht
  • Kei­ne Inno­va­ti­ons­klau­sel für prä­mi­en­neu­tra­le Leistungsverbesserungen
  • Kei­ne Erstat­tung der Leis­tun­gen über den drei­fa­chen Satz der GOT hin­aus, z.B. im Rah­men des Not­diens­tes. Meist erfolgt in der Pra­xis eine Abrech­nung zum zwei- bis drei­fa­chen Satz GOT, ver­ein­zelt auch zum vier­fa­chen Satz
  • Kei­ne Über­nah­me der Not­dienst­ge­bühr infol­ge einer medi­zi­nisch not­wen­di­gen Operation
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Vor­un­ter­su­chun­gen (Auf­nah­me­un­ter­su­chun­gen) im Vor­feld einer Operation
  • Kei­ne aus­drück­li­che Über­nah­me der Kos­ten für phy­sio­the­ra­peu­ti­sche Leis­tun­gen nach einem chir­ur­gi­schen Ein­griff. Laut Ver­si­che­rer gilt:

„Phy­sio­the­ra­pie gehört zur Nach­be­hand­lung, die­se wird über­nom­men, wenn ein Tier­arzt sie als Nach­be­hand­lung der OP verschreibt!“

  • Ver­si­che­rungs­schutz nur für Ope­ra­tio­nen unter Nar­ko­se und nur, sofern die Haut oder dar­un­ter lie­gen­des Gewe­be mehr als punkt­för­mig durch­trennt wer­den. Dies bedeu­tet aller­dings auch, dass z. B. ein Aus­schluss für die Punk­ti­on von Flüs­sig­keits­an­samm­lun­gen (Öde­men) bestehen wür­de. Bedin­gungs­sei­tig nicht klar­ge­stellt ist, ob auch Ope­ra­tio­nen unter Lokal­an­äs­the­sie (ört­li­che Betäu­bung oder Teil­nar­ko­se) unter den Ver­si­che­rungs­schutz fal­len. Hier­zu stellt der Ver­si­che­rer klar:

„Nar­ko­se beinhal­tet als Begriff sowohl die Voll- als auch die Teil­nar­ko­se. Ein­grif­fe unter Teil­nar­ko­se sind somit auch ein­ge­schlos­sen, sofern dabei die Haut oder dar­un­ter lie­gen­des Gewe­be mehr als punkt­för­mig durch­trennt werden.“

  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von nicht­in­va­si­ven Ope­ra­tio­nen, Laser­the­ra­pie, Biop­sie, Punk­ti­on (z. B. wegen Flüs­sig­keits­ent­fer­nung / Ödem), endo­sko­pi­sche Ein­grif­fe und Fremd­kör­per­ent­fer­nung ohne Endoskop
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für Tel­e­dia­gnos­tik und Tele­be­ra­tung in Bezug auf eine ver­si­cher­te Ope­ra­ti­on durch einen Tierarzt
  • Kei­ne gene­rel­le Mit­ver­si­che­rung von Kas­tra­tio­nen und Ste­ri­li­sa­tio­nen, son­dern nur bei medi­zi­ni­scher Indikation
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Ope­ra­tio­nen im Zusam­men­hang mit Geburts­hil­fe (z. B. Kai­ser­schnitt) sowie für die Erst­be­hand­lung von neu­ge­bo­re­nen Wel­pen
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Pro­the­sen des Bewe­gungs­ap­pa­ra­tes (künst­li­che Glied­ma­ßen oder künst­li­che Gelenke)
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für Pfle­ge­zu­be­hör und Bedarfs­ge­gen­stän­de
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für Dia­gnos­tik wie z. B. CT, MRT oder Ultra­schall. Wenn ein ver­si­cher­ter Hund etwa wegen eines Band­schei­ben­vor­falls ope­riert wer­den muss (ca. 2.000 bis 3.000 Euro), so kos­tet allein der MRT hier­zu oft min­des­tens 1.200 Euro zusätzlich
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung der Ent­fer­nung von Gift - / Schad­kör­pern, sofern die­se nicht im Ein­zel­fall eine ver­si­cher­te Ope­ra­ti­on darstellen
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Ope­ra­tio­nen am Gebiss des ver­si­cher­ten Hun­des, die allein der Her­stel­lung des jewei­li­gen Zucht- oder Ras­se­stan­dards dienen.
  • Kein aus­drück­li­cher Ver­si­che­rungs­schutz für vor­ver­trag­lich dem Ver­si­che­rungs­neh­mer nicht bekann­te Erkran­kun­gen bzw. nicht bekann­te ange­bo­re­ne Fehl­ent­wick­lun­gen. Bei Antrags­stel­lung nicht gesun­de Hun­de sind nicht ver­si­che­rungs­fä­hig. Der Ver­si­che­rer stellt klar:

„Wen die­se Erkran­kun­gen eben NICHT bekannt sind, dann sind OP-Fol­gen dar­aus selbst­ver­ständ­lich versichert!“

  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den durch Ter­ror- und Kriegs­er­eig­nis­se, inne­re Unru­hen, Natur- und Man-Made-Kata­stro­phen (z.B. Erd­be­ben, Sturm, Hagel, Flut, Über­schwem­mung, Explo­sio­nen, Einsturz‑, Schiff­fahrt- oder Bahnkatastrophen)
  • Aus­schluss für medi­zi­nisch not­wen­di­ge Ope­ra­tio­nen als Fol­ge von nicht ver­si­cher­ten Schä­den oder Ein­grif­fen (ergibt sich aus dem Produktinformationsblatt)
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für Pfle­ge­mit­tel und Hilfs­mit­tel (z.B. Tra­ge­vor­rich­tun­gen, Geh­hil­fen, Geschirr), auch wenn die­se vom Tier­arzt ver­ord­net oder ver­schrie­ben wur­den. Gemäß Klar­stel­lung des Ver­si­che­rers vom 03.06.2021 gilt:

„Medi­ka­men­te und Ver­brauchs­ma­te­ri­al (z. B. Ver­bän­de) sind selbst­ver­ständ­lich als Nach­sor­ge der OP gehö­rig eingeschlossen“.

  • Da es sich um eine Tier­ope­ra­ti­ons­kos­ten- und kei­ne Tier­kran­ken­ver­si­che­rung han­delt, kei­ne Kos­ten­über­nah­me u. a. für Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen, Imp­fun­gen (außer Teta­nus), Wurm­ku­ren, Para­si­ten­mit­tel, Floh-/Ze­cken­pro­phy­la­xe, Diät- und Ergän­zungs­fut­ter­mit­tel, Zahn­be­hand­lun­gen inkl. Zahn­fleischer­satz, Zahn­stein­ent­fer­nun­gen oder rein kos­me­ti­sche Kor­rek­tu­ren von Zahn- und Kie­fer­an­oma­lien sowie alle sons­ti­gen tier­ärzt­li­chen Behand­lun­gen, die weder ein chir­ur­gi­scher Ein­griff noch des­sen Nach­be­hand­lung sind.
  • Kei­ne Ver­sor­gung des Hun­des bei medi­zi­nisch not­wen­di­gem Kran­ken­haus­auf­ent­halt des Hundehalters.
  • Kei­ne aus­drück­li­che Über­nah­me der Unter­brin­gungs­kos­ten in eine Tier­kli­nik. Laut Ver­si­che­rer sei­en die­se Kos­ten mit­ver­si­chert, da sie zur „unmit­tel­ba­ren Nach­sor­ge“ zäh­len, „wenn es so vom Tier­arzt ver­ord­net wird“.
  • Kei­ne Über­nah­me von Fahrt­kos­ten sowie von Wege­geld, Rei­se­kos­ten oder Ver­weil­geld für Haus­be­su­che des Tier­arz­tes von nach­ge­wie­se­ner­ma­ßen trans­port­un­fä­hi­gen Tieren
  • Kei­ne Über­nah­me der not­wen­di­gen Kos­ten für Ein­schlä­fe­rung durch Injektion.
  • Kein aus­drück­li­ches Recht des Ver­si­che­rungs­neh­mers auf Direkt­ab­rech­nung mit dem Tier­arzt / der Tier­kli­nik. Der Ver­si­che­rer stellt klar, dass

„der jewei­li­ge Tierarzt/Tierärztin/Tierklinik immer zustim­men muss. Das liegt nicht an AGILA. Wir bie­ten die Direkt­ab­rech­nung in allen Tari­fen an!“

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