Durch die Corona-Maßnahmen der vergangenen Monate fahren viele Menschen weniger als in ihrem jeweiligen Kfz-Vertrag angegeben. Die Versicherungsgruppe der Bayerischen hat auf das veränderte Fahrverhalten reagiert und erstattet rückwirkend zum 1. Januar 2020 ihren Kunden Beiträge, wenn sie weniger Kilometer gefahren sind, als im Vertrag verankert. Im Hinblick auf die anhaltende Krise, die voraussichtlich auch Auswirkungen auf das kommende Jahr haben wird, schreibt die Bayerische ihren Kunden die neue Fahrleistung sogar für 2021 fest, ohne dass diese selbst aktiv werden müssen. Kunden profitieren zudem von einer Beitragsgarantie für Neuverträge zum 01. Januar 2021.
„Wir bei der Bayerischen rücken den Kunden in den Mittelpunkt“, sagt Martin Gräfer, Vorstandsvorsitzender BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG. „Die Pandemie hat dazu geführt, dass viele unserer Kunden vermehrt ihr Auto stehen gelassen haben – sei es durch Home-Office oder Kurzarbeit. Wir finden es daher nur fair, unseren Kunden die zu viel gezahlten Beiträge auch wieder zurückzuzahlen – und das rückwirkend für das ganz Jahr und nicht nur für einen eingeschränkten Zeitraum.“
Einzige Voraussetzung ist, dass Kunden noch in diesem Jahr die geminderte Kilometer-Fahrleistung für 2020 über den digitalen Versicherungs- und Vertragsmanager „Meine Bayerische“ angeben. Sobald dies erfolgt ist, erhält der Kunde die Beiträge rückerstattet und die Fahrleistung wird entsprechend für das kommende Jahr übernommen. Wenn sich im Folgejahr die Anzahl der gefahrenen Kilometer nicht ändert, muss der Kunde somit nicht erneut tätig werden und zahlt auch nur das, was er tatsächlich fährt.
„Meine Bayerische“ ist ein voll digitaler Service, mit dem Kunden der Bayerischen ihre Versicherungen online verwalten, eine persönliche Beratung anfordern oder ihre Daten schnell und einfach selbst ändern können.