Die Baye­ri­sche gewährt in Kfz-Ver­si­che­rung Bei­trags­rück­erstat­tun­gen für weni­ger gefah­re­ne Kilometer

Durch die Coro­na-Maß­nah­men der ver­gan­ge­nen Mona­te fah­ren vie­le Men­schen weni­ger als in ihrem jewei­li­gen Kfz-Ver­trag ange­ge­ben. Die Ver­si­che­rungs­grup­pe der Baye­ri­schen hat auf das ver­än­der­te Fahr­ver­hal­ten reagiert und erstat­tet rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2020 ihren Kun­den Bei­trä­ge, wenn sie weni­ger Kilo­me­ter gefah­ren sind, als im Ver­trag ver­an­kert. Im Hin­blick auf die anhal­ten­de Kri­se, die vor­aus­sicht­lich auch Aus­wir­kun­gen auf das kom­men­de Jahr haben wird, schreibt die Baye­ri­sche ihren Kun­den die neue Fahr­leis­tung sogar für 2021 fest, ohne dass die­se selbst aktiv wer­den müs­sen. Kun­den pro­fi­tie­ren zudem von einer Bei­trags­ga­ran­tie für Neu­ver­trä­ge zum 01. Janu­ar 2021.

© 2020 Cri­ti­cal News – Beim TÜV

Wir bei der Baye­ri­schen rücken den Kun­den in den Mit­tel­punkt“, sagt Mar­tin Grä­fer, Vor­stands­vor­sit­zen­der BA die Baye­ri­sche All­ge­mei­ne Ver­si­che­rung AG. „Die Pan­de­mie hat dazu geführt, dass vie­le unse­rer Kun­den ver­mehrt ihr Auto ste­hen gelas­sen haben – sei es durch Home-Office oder Kurz­ar­beit. Wir fin­den es daher nur fair, unse­ren Kun­den die zu viel gezahl­ten Bei­trä­ge auch wie­der zurück­zu­zah­len – und das rück­wir­kend für das ganz Jahr und nicht nur für einen ein­ge­schränk­ten Zeit­raum.

Ein­zi­ge Vor­aus­set­zung ist, dass Kun­den noch in die­sem Jahr die gemin­der­te Kilo­me­ter-Fahr­leis­tung für 2020 über den digi­ta­len Ver­si­che­rungs- und Ver­trags­ma­na­ger „Mei­ne Baye­ri­sche“ ange­ben. Sobald dies erfolgt ist, erhält der Kun­de die Bei­trä­ge rück­erstat­tet und die Fahr­leis­tung wird ent­spre­chend für das kom­men­de Jahr über­nom­men. Wenn sich im Fol­ge­jahr die Anzahl der gefah­re­nen Kilo­me­ter nicht ändert, muss der Kun­de somit nicht erneut tätig wer­den und zahlt auch nur das, was er tat­säch­lich fährt.

„Mei­ne Baye­ri­sche“ ist ein voll digi­ta­ler Ser­vice, mit dem Kun­den der Baye­ri­schen ihre Ver­si­che­run­gen online ver­wal­ten, eine per­sön­li­che Bera­tung anfor­dern oder ihre Daten schnell und ein­fach selbst ändern können.

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