Bei schnem Wetter fand heute am Landgericht Hildesheim die Abschlussverhandlung der Strafkammer gegen eine Alltagsbegleiterin statt, die angeklagt war wegen Urkundenflschung und wegen des letztlich nicht bewiesenen Vorwurfes der fahrlssigen Ttung eines Menschen sowie gefhrlicher Krperverletzung von zwei weiteren Personen in rechtlich damit zusammenhngen Fllen (siehe hier). Bereits beim gestrigen Termin, wurde das Verfahren bis auf den Vorwurf der Urkundenflschung eingestellt (siehe hier).
Presse und wenig Zuschauer
Kurz vor Prozessbeginn waren 15 Personen im Zuschauerbereich, darunter auch die Tochter der Angeklagten, Frau Daria H. Im Pressebereich fanden sich unter Jan Fuhrhop von der HAZ (Hildesheimer Allgemeine Zeitung), eine Journalistin der dpa (zur Berichterstattung der dpa siehe hinten)sowie ein Berichterstatter einer wchentlich erscheinenden Zeitung.

Die fr 10 Uhr angesetzte Verhandlung fand mit Versptung weniger Minuten statt. Zunchst einmal ging es um die Impfpsse der Angeklagten und ihrer als Zeugin anwesenden Tochter. Diese befanden sich als Asservate in der Hand des Gerichtes. Hierzu wurde gefragt, ob Einwnde gegen eine im Sinne von Ziffer IV der Anklageschrift vom 16.07.2022 bestehen wrden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung stimmten diesem Ansinnen zu.
Das Gericht informierte darber, dass Frau L. bislang vorstrafenfrei gewesen sei und die Beweisaufnahme abgeschlossen sei. Somit wurde zu den Schlusspldoyers aufgefordert.
Staatsanwaltschaft spricht von sanftem Druck
Die Staatsanwaltschaft fasste wesentliche Punkte des bisherigen Verfahrens zusammen. Deutlich wurde die persnliche Einordnung der Klgerseite durch die Formulierung, dass im Pflegeheim des Arbeitgebers ein sanfter Druck zum Impfen ausgebt worden sei und dass es ja Erleichterungen fr geimpfte Personen gegeben habe (also eine Rckgewhr von unveruerlichen Grundwerten; der Autor). Der Lebensgefhrte von Frau L. habe weitgehend das Familienleben kontrolliert Dieser schloss auch fr Familienmitglieder aus, dass sie sich impfen lassen. Den von ihr spter in einer Apotheke digitalisierten und auch gebrauchten Impfausweis haben sie dann selbst ausgefllt. Betont wurde die Vorlage des Impfzertifikats beim Arbeitgeber: Dadurch galt sie als geimpft.
Obwohl Frau L. die Infektion ihres Sohnes mit COVID-19 bekannt gewesen sei, habe sie ihren Arbeitgeber in dem Glauben gelassen, geimpft zu sein. Wre sie ungeimpft gewesen, htte sie sich zu Hause in Quarantne begeben mssen.
Eigene Ermittlungen der Pflegeheimleitung besprochen
Dann verwies die Staatsanwaltschaft auf den Umstand, wonach die Vorgesetzte von Frau L. wegen der vorher bekannten Impfskepsis und dem Erkranken verschiedener Personen in der Einrichtung an COVID-19 misstrauisch geworden sei. Den von ihrer Mitarbeiterin angeforderten Impfnachweis habe sie dann von Frau L. per WhatsApp erhalten und habe hierzu die ersten eigenen Recherchen angestellt. Schlielich, zur Rede gestellt, sei Frau L. gestndig gewesen, woraufhin sie fristlos gekndigt wurde.
Im Pldoyer wurde dann die Selbstanzeige bei der Polizeidienststelle in Hildesheim thematisiert. Dort seien Mutter und Tochter gestndig gewesen und htten auch die geflschten Impfausweise ausgehndigt. Obwohl Frau L. bei Gericht auf Anraten ihres Strafverteidigers keine persnliche Einlassung gab, passten die Aussagen von ihr gegenber der Polizei zu den Ergebnissen der Zeugenbefragung. Mithin gab es keinen Verwertungswiderspruch.
Rechtliche Wrdigung der vorgeworfenen Urkundenflschung
Nun ging der der Staatsanwalt zur rechtlichen Wrdigung der Umstnde. Die Angeklagte habe im Sinne von 267 Abs. 1 StGB eine Urkundenflschung begangen. Die entsprechende Klrung der Rechtslage sei am 31.05.2022 durch ein Urteil des (Az. 1 Ss 6/22) OLG Celle[1] erfolgt. Hier nicht vorgetragen, wre dabei natrlich folgendes zu beachten:
Einen geflschten Impfpass in einer Apotheke vorzeigen, um ein Impfzertifikat zu erhalten ob dies auch vor Ende des Jahres 2021 strafbar war, wird zum Teil unterschiedlich beurteilt.[2]
Der von der Staatsanwaltschaft gesteckte rechtliche Rahmen bewertet die Strafbarkeit wie folgt:
(1) Wer zur Tuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verflscht oder eine unechte oder verflschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Anschlieend wurden strafmindernde Umstnde aufgezhlt:
- Die Selbstanzeige und das damit verbundene Gestndnis bei der Polizei sei ein gewichtiger Umstand
- Die geflschte Urkunde sei bei der Polizei freiwillig abgegeben worden.
- Zudem habe die Angeklagte in der Hauptverhandlung auf die Rckgabe der Urkunde verzichtet.
- Frau L. war bislang nicht vorbestraft
- Der Einfluss des Lebensgefhrten auf die Lebensentscheidungen von Frau L sei nicht unerheblich gewesen. Ohne dessen Einfluss wre die Angeklagte niemals auf diese Idee gekommen
- Ebenfalls strafmindernd seien der Jobverlust, das fr die Angeklagte sicher groe mediale Interesse wie auch das sicher belastende Strafverfahren gegen sie
Erschwerende Umstnde seien
- Das Pflegeheim als besonders sensibler Bereich mit vulnerablen Personen
- Trotz Krankheit des Sohnes habe sie nach der Tuschung der Heimleitung einfach weitergearbeitet anstatt mitzuteilen, dass sie sich nicht habe impfen lassen. Es wre ihr sicher mglich gewesen, als gangbaren Ausweg einfach mitzuteilen, dass sie krank sei und mit Symptomen zu Hause bleiben msse. Dann htte sie auch die Flschung nicht zugeben mssen.
- Gegenber dem Arbeitgeber htte ihr Handeln einen Vertrauensverlust hervorgerufen
- Durch das groe mediale Interesse sei es quasi zu einer Belagerung des Pflegeheims gekommen, was auch fr dessen Mitarbeiter eine zustzliche Belastung gewesen sei
Aus dem Pro und Contra der vorgeworfenen Argumente entschied sich die Staatsanwaltschaft in ihrem Pldoyer fr die Forderung nach einem „Bugeld“ (strafrechtliche Geldstrafe) in Hhe von 60Tagesstzen. Da Frau L.aktuell kein Einkommen habe, sei ein Tagessatz von 10Euro angemessen. Auerdem msse die Angeklagte die Verfahrenskosten tragen. Insgesamt sei diese Strafe deutlich im unteren Bereich.
Tumenci verweist auf Stimme des Volkes
Als nchstes folgte das Pldoyer von Rechtsanwalt Velit Tumenci. Er wolle sich kurzfassen und sei weitgehend mit dem Vortrag der Anklage einverstanden. Die Angeklagte sei allerdings ein ehrlicher Mensch, weshalb es fr sie nicht in Frage gekommen sei, eine Erkrankung und Symptome gegenber dem Arbeitgeber vorzutragen, die gar nicht bestanden. Der von der Staatsanwaltschaft vorgetragene Ausweg wurde also verworfen.
Auerdem, so Tumenci, seien die falschen Angaben zum Impfstatus nur durch dem Druck des verstorbenen Lebensgefhrten entstanden.
Zu bedenken gab der Anwalt weiter, dass das Urteil im Namen des Volkes gesprochen werden. Daher msse es weniger moralisch als vielmehr rechtlich korrekt sein. Er verwies darauf, dass keine Angehrigen der obduzierten Verstorbenen den Weg in den Gerichtsaal gefunden htten. Vielmehr htten ihn viele E‑Mails und Postkarten von Personen erreicht die der Mandantin zugesprochen htten und ihr Untersttzung zugesagt htten.
Argumentation auch mit mglicher Strafbarkeitslcke
Tumenci verwies ferner darauf, dass in der Vergangenheit viele Landgerichte genau gegenteilig zum von der Anklage vorgeworfenen Urteil des OLG Celle geurteilt htten. Das Schlieen der Gesetzeslcke zu 277 StGB, also das unbefugte Ausstellen von Gesundheitszeugnissen, sei erst nach der Ausstellung des Ausweises erfolgt. Hier habe es also zum Tatzeitpunkt eine Strafbarkeitslcke gegeben. Daher pldierte er darauf, die Mandantin auf Kosten der Landeskasse frei zu sprechen.
Das Gericht kndigte nun an, sich mit den Schffen zurckzuziehen, so dass um 11:00 Uhr die Urteilsverkndung erfolgen solle.
In der Pause zeigten sich die anwesenden Zuschauer, Frau Daria H. wie auch ihre Mutter sehr erleichtert ber das geforderte Strafma der Anklage. Gegenseitig fielen sie und andere Anwesende sich in die Arme.
Es schlgt 11
Zur elften Stunde traten der vorsitzende Richter Philipp Suden[3] und seine Kollegen heraus. Man habe sich vollumfnglich dem Vortrag der Staatsanwaltschaft angeschlossen, sowohl was die Inhalte als auch was das Strafma betraf.
Wesentliche Punkte des Vortrages der Staatsanwaltschaft wurden noch einmal kurz zusammengefasst, etwa, dass Frau L. als impfskeptisch bekannt gewesen sei, der angeblich sanfte Druck in ihrem Pflegeheim, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Weiter wurde unter anderem die Angst von Frau L. vor mglichen Impfnebenwirkungen hervorgehoben. Ihre Vorgesetzte, Frau O., htte damals davon ausgehen knnen, dass sie tatschlich geimpft sei. Nur deshalb htte sie weiter arbeiten drfen und musste sich nicht in husliche Quarantne begeben.
Vortrag der Verteidigung sei befremdlich gewesen
Die Kammer habe es fr befremdlich befunden, dass die Verteidigung auf den Umstand der fehlenden Nebenklger hingewiesen habe oder auf die ihn erreichten E‑Mails und Briefe. Tatschlich hatte der Anwalt jedoch nicht von Nebenklgern im Verfahren gesprochen, sondern von einem nicht erkennbaren Interesse von Angehrigen der Verstorbenen, sich den Fortgang der ffentlichen Verhandlung anzusehen.
Weiter wurde darauf hingewiesen, dass der geflschte Impfausweis am 24.11.2021 wohl noch kein unrichtiges Gesundheitszeugnis war, dem Anwalt aber wohl entgangen sei, dass der BGH mit Urteil vom 10.11.2022 entschieden habe (Az. 5 StR 283/22), dass sich in diesem Zusammenhang keine Speerwirkung entfalte, so dass eine Bestrafung in dem benannten Strafrahmen mglich sei.
Richter folgt inhaltlich und in der Wortwahl der Staatsanwaltschaft
Die vorgetragenen Straferwgungen htten die Strafkammer vollstndig berzeugt. Mitbercksichtigt worden seien auch die erheblichen Folgen von Jobverlust, medialer Aufmerksamkeit und dem Verfahren als nicht strafrechtlich relevanten Erwgungen.
Es sei allerdings unverantwortlich gewesen, ohne Impfung weiter arbeiten zu gehen. Dabei verwies der vorsitzende Richter auf die in der vergangenen Woche vorgetragenen Ergebnisse der Obduktionen, die eine deutliche Vulnerabilitt der multimorbiden Heimbewohner aufzeigten (siehe hier). Die geforderte Strafe sei daher Tat und Schuld angemessen. Dass eine propagierte Impfung nach aktuellem Kenntnisstand gar nicht gegen eine bertragung von COVID-19 geschtzt htte, wurde nicht strafmindernd erwhnt.
Beidseitiger Rechtsmittelverzicht
Klger- und Anklgerseite stnde eine Frist von einer Woche zur Verfgung, um gegen das Urteil Revision einzulegen. Darauf erklrten beide Seiten einen Rechtsmittelverzicht. Um 11:14 Uhr war die Verhandlung damit geschlossen.
Anwalt zeigt sich zufrieden

Rechtsanwalt Tumenci gab hierzu folgendes Statement gegenber Critical News ab:
Heute ist das Urteil gefallen. Wir haben ja relativ frh aus Sicht der Verteidigung darauf hingewiesen, dass eine wissenschaftliche Nachweisbarkeit nicht stattfinden htte knnen. Das Gericht wollte das im Rahmen einer Hauptverhandlung klren. Wir sind hier aufgrund der Beweisaufnahme zu dem Schluss gekommen, dass ein Nachweis nicht mglich ist und deswegen das bliche Ergebnis fr meine Mandantin in Bezug auf die fahrlssige Ttung eingestellt werden muss, und in Bezug auf die Urkundenflschung die Geldstrafe von 600 Euro geht auch in Ordnung, so dass wir entsprechend keine Rechtsmittel einlegen.
Critical News wollte wissen, ob erwartet worden sei, dass die Strafkammer aufgrund des vorgetragenen Pldoyers der Verteidigung eine Verringerung des Strafmaes akzeptieren wrde. Darauf wurde wie folgt entgegnet:
Nein, das habe ich nicht erwartet, aber ich mchte natrlich vollen Einsatz fr meine Mandantin fhren. Ich habe es probiert; sagen wir es so.
War das Gericht wirklich neutral?
Im Nachgesprch gab die Tochter von Frau L. zu verstehen, dass sie die Ansicht vertreten habe, dass das Gericht ganz auf Seiten der Mutter gewesen sei. Dass tatschlich wesentliche Punkte zumindest fragwrdig untersucht wurden, schien vor allem den anwesenden Zuschauern aufgefallen zu sein.
So wurde in den beiden Sitzungen vom 07.03.2023 und 14.03.2023 von den geladenen Sachverstndigen wiederholt falsch vorgetragen, so etwa zur angeblichen Wirksamkeit der Masken, zur Wirksamkeit von Tests, zur vorgeblich asymptomatischen bertragbarkeit von COVID-19, aber auch implizit zur Schutzwirkung der Impfungen (siehe vorangegangene Beitrge mit Quellen). Keine der damals und noch bis vor kurzem geltenden Manahmen wurde kritisch hinterfragt. Weder Herr H. noch eine der drei verstorbenen Frauen im Pflegeheim wurde offenkundig auf mgliche Impfschden obduziert[4]. Nur bei einer dieser Personen wurden am 07.03.2023 berhaupt ein Impfstatus vorgetragen. Htte man hier nicht gegebenenfalls die Zweitmeinung eines auf mgliche Impfschden spezialisierten Pathologen wie Prof. Dr. Arne Burkhardt von der Pathologiekonferenz Reutlingen einholen sollen?
Bei allen bermittlungen wurde jede Mglichkeit versumt, zu klren, ob und in welchem Umfang mglicherweise Geimpfte fr das Infektionsgeschehen verantwortlich gewesen sein knnten. Vllig unbeachtet blieb auch, dass verstorbene Lebensgefhrte von Frau L., Herr Peyman H., mit seiner Bewertung der im Teleskopieverfahren entwickelten Gen-Injektionen offenkundig Recht hatte[5], [6], [7] und dass der nur sanfte Druck des Pflegeheims auf die angestrebte Impfwilligkeit mglicherweise im Widerspruch zum Heilmittelwerbegesetz (HWG) gestanden haben knnte. Wie sah es mit dem wiederholt beschriebenen Mobbing gegen Daria H. aus; wurde hier ermittelt? Steht es einem Gericht als zur Neutralitt verpflichteten Instanz berhaupt zu, einen Impfdruck als sanft zu bezeichnen? Was genau ist die Abgrenzung zwischen einem sanften Druck und einem etwa fordernden Druck?
Besorgnis der Befangenheit
Sowohl bei dem heutigen Termin wie auch beim Termin vom 14.03.2023 zeigten Richter und Staatsanwaltschaft sehr deutlich ihre Positionierung im Rahmen des Corona-Narrativs. Auch wenn der Eindruck entstehen konnte, dass der vorsitzende Richter um eine neutrale Wrdigung der Beweise bemht war, stellen sich die Frage, wie jemand neutral verhandeln kann, der weder einen Impfdruck als solchen in Frage stellt noch hinterfragt, wie gefhrlich COVID-19 wirklich ist[8], [9].
Was die sonstige Presse berichtete
Ein Bericht auf t‑online vom heutigen Tage fasst inhaltlich wesentliche Teile des heutigen Geschehens zwar verkrzt, aber ansonsten durchaus korrekt zusammen. Tendenzis ist allerdings die gewhlte Titelzeile Urteil nach Impfpass-Flschung. Tdlicher Corona-Ausbruch in Pflegeheim Geldstrafe[10]. Hier wird offenkundig suggeriert, dass Personen aufgrund des geflschten Impfpasses nachweisbar gestorben seien, das Gericht aber lediglich eine Geldstrafe verhngt habe. Wer nur die berschrift liest, wird hier leicht in die Irre gefhrt.
Mainstreampresse forderte offenbar hhere Strafen in dieser Strafsache
Weniger reierisch, doch ebenfalls mit Berufung auf die dpa als Quelle in die gleiche Richtung berichtete die Sddeutsche Zeitung. Hier heit die berschrift Corona-Ausbruch im Heim: Geldstrafe wegen Impfpass-Flschung[11]. Auch hier wird die nicht nachgewiesene Infektion von Bewohnern des Pflegeheims mit COVID-19 mit der erwiesenen Impfpassflschung in einen Kontext gebracht. Wie beim Artikel von t– online fehlen Hinweise auf eine mglicherweise nicht vollstndig vorhandene Objektivitt von Staatsanwaltschaft und Strafkammer. Bereits der erste Satz des Artikels macht deutlich, dass man sich wohl eine hhere Strafe von Seiten der Redaktion erhofft hatte:
Nach einem Corona-Ausbruch mit drei Toten in einem Hildesheimer Pflegeheim ist eine frhere Mitarbeiterin lediglich wegen Urkundenflschung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. [12]
Lediglich 600 Euro. Wie hoch htte die Strafe besser ausfallen sollen?
Mit der gleichen berschrift und auch dem oben zitierten gleichen Satz wie die Sddeutsche titelte die Nordsee-Zeitung[13].
Im Rahmen eines kurzen Gesprchs mit der anwesenden Mitarbeiterin der dpa zeigte sich deutlich, dass diese eine groe Zahl von Impfnebenwirkungen fr unwahrscheinlich halte. Konkret benannte Flle in einem hannoverschen Pflegeheim (siehe z. B. hier) hielt sie fr offenkundig bertrieben. Dann htten ja Millionen von Menschen einen Impfschaden[14]. Dem ist nichts hinzuzufgen.

[1] Vorlage eines geflschten Impfausweises in der Apotheke als Urkundenflschung nach 267 StGB Subsidiaritt der 277-279 StGB gegenber 267 StGB Strafbarkeit der Vorlage eines falsch ausgefllten Impfausweises Strafbarkeit einer fehlerhaften Dokumentation einer tatschlich nicht durchgefhrten Schutzimpfung auf rechtsportal.de. Aufzurufen unter https://www.rechtsportal.de/pdf/6908583, zuletzt aufgerufen am 15.03.2023.
[2] Wer einen geflschten Impfpass benutzt, macht sich strafbar – Oberlandesgericht Celle positioniert sich zur Rechtslage vor dem 24. November 2021 – auf oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de vom 13.06.2022. Aufzurufen unter https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/wer-einen-gefalschten-impfpass-benutzt-macht-sich-strafbar-212472.html, zuletzt aufgerufen am 15.03.2023.
[3] Siehe auch Corona-Ausbruch im Heim: Geldstrafe wegen Impfpass-Flschung auf sueddeutsche.de vom 15.03.2023 um 13:58 Uhr. Aufzurufen unter https://www.sueddeutsche.de/panorama/urteile-hildesheim-corona-ausbruch-im-heim-geldstrafe-wegen-impfpass-faelschung-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101 – 230315-99 – 961888, zuletzt aufgerufen am 15.03.2023.
[4] Vgl. 92 % der Covid-Todesflle sind vollstndig geimpft, so das Ergebnis einer Regierungsstudie auf uncutnews.ch vom 28.02.2023. Aufzurufen unter https://uncutnews.ch/92-der-covid-todesfaelle-sind-vollstaendig-geimpft-so-das-ergebnis-einer-regierungsstudie/, zuletzt aufgerufen am 15.03.2023.
[5] Siehe z. B. Elijah, Sonia What the Leaked EMA Emails & Docs Reveal: Major Concerns with Pfizer C‑19 Vaccine Batch Integrity and The Race to Authorize auf trialsitenews.com. Aufzurufen unter https://www.trialsitenews.com/a/what-the-leaked-ema-emails-docs-reveal-major-concerns-with-pfizer-c-19-vaccine-batch-integrity-and-the-race-to-authorise-cdda0ba2, zuletzt aufgerufen am 15.03.2023.
[6] Siehe Pfizer documents auf icandecide.org. Aufzurufen unter https://icandecide.org/pfizer-documents/, zuletzt aufgerufen am 15.03.2023.
[7] Siehe z. B. Millius, Stefan Verbrechen gegen die Menschheit: Experten-Team hat Tausende von Pfizer-Dokumenten durchleuchtet. Das Ergebnis ist erschtternd auf weltwoche.ch vom 10.03.2023. Aufzurufen unter https://weltwoche.ch/daily/verbrechen-gegen-die-menschheit-expertenteam-hat-tausende-von-pfizer-dokumenten-durchleuchtet-das-ergebnis-ist-erschuetternd/, zuletzt aufgerufen am 15.03.2023.
[8] Siehe Neue Ioannidis Metastudie: Nur 1 von 3.000 SARS CoV2 Infizierten unter 60 Jahren stirbt auf transparenztest.de vom 15.02.2023. Aufzurufen unter https://www.transparenztest.de/post/neue-ioannidis-metastudie-nur-1-von-3000-sars-cov2-infizierten-unter-60-jahren-stirbt, zuletzt aufgerufen am 15.03.2023.
[9] Siehe z. B. Homburg, Stefan Die Pandemie, die es nie gab: Eine umfassende Untersuchung von Stanford-Forschern entzieht der Corona-Politik den Boden. Dennoch sind knftige Freiheits-Beschrnkungen nicht auszuschliessen auf weltwoche.ch vom 02.03.2023. Aufzurufen unter https://weltwoche.ch/daily/die-pandemie-die-es-nie-gab-eine-umfassende-untersuchung-von-stanford-forschern-entzieht-der-corona-politik-den-boden-dennoch-sind-kuenftige-freiheitsbeschraenkungen-nicht-auszuschliessen/, zuletzt aufgerufen am 15.03.2023.
[10] dpa, t‑online Urteil nach Impfpass-Flschung. Tdlicher Corona-Ausbruch in Pflegeheim Geldstrafe auf t– online.de vom 15.03.2023. Aufzurufen unter https://www.t‑online.de/region/hannover/id_100144592/toedlicher-corona-ausbruch-strafe-fuer-ex-pflegerin-mit-falschem-impfpass.html, zuletzt aufgerufen am 15.03.2023.
[11] Siehe auch Corona-Ausbruch im Heim: Geldstrafe wegen Impfpass-Flschung auf sueddeutsche.de vom 15.03.2023 um 13:58 Uhr. Aufzurufen unter https://www.sueddeutsche.de/panorama/urteile-hildesheim-corona-ausbruch-im-heim-geldstrafe-wegen-impfpass-faelschung-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101 – 230315-99 – 961888, zuletzt aufgerufen am 15.03.2023.
[12] Siehe auch Corona-Ausbruch im Heim: Geldstrafe wegen Impfpass-Flschung auf sueddeutsche.de vom 15.03.2023 um 13:58 Uhr. Aufzurufen unter https://www.sueddeutsche.de/panorama/urteile-hildesheim-corona-ausbruch-im-heim-geldstrafe-wegen-impfpass-faelschung-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101 – 230315-99 – 961888, zuletzt aufgerufen am 15.03.2023.
[13] Sticht, Christina, dpa Corona-Ausbruch im Heim: Geldstrafe wegen Impfpass-Flschung auf nordsee-zeitung.de vom 15.03.2023. Aufzurufen unter https://www.nordsee-zeitung.de/Region/Corona-Ausbruch-in-Heim-Geldstrafe-wegen-Impfpass-Faelschung-125364.html, zuletzt aufgerufen am 15.03.2023.
[14] Hierzu lohnt sich beispielhaft folgende Lektre: Mayer, Dr. Peter F. Verheerende Impfschden beim US-Militr auf tkp.at vom 1602.2023. Aufzurufen unter https://tkp.at/2023/02/16/verheerende-impfschaeden-beim-us-militaer/, zuletzt aufgerufen am 15.03.2023.