Zuletzt zum Juli 2018 hat der Concordia Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ihre Hausratversicherungsbedingungen auf Basis der VHB 2016 aktualisiert. Zur Verfügung stehen die Tarifvarianten Basis, Basis-Plus und Sorglos. Aktuell werde an einem Bedingungsupdate gearbeitet, das voraussichtlich im Juli 2021 auf den Markt kommen werde.
Der aktuelle Tarif kann optional um folgende Bausteine erweitert werden:
- Einfacher Diebstahl von Fahrrädern, Fahrradanhänger, Krankenfahrstühlen und Gehhilfen (im Tarif Sorglos Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern bereits beitragsfrei bis 1 Prozent der Versicherungssumme mitversichert bzw. bis 2 Prozent der Versicherungssumme für Krankenfahrstühle und Gehhilfen; Erhöhung auf bis zu 5 Prozent der Versicherungssumme möglich
- Schäden durch erweiterte Naturgefahren (10 Prozent Selbstbehalt, min. 500 Euro, max. 2.500 Euro; 1 Monat Wartezeit, sofern keine nahtlose Vorversicherung. Höchsthaftung 2.500.000 Euro. Normale Annahme nur in den ZÜRS-Zonen 1 und 2)
- Überspannungsschäden durch Blitz (im Tarif Basis bis 5 Prozent der Versicherungssumme, im Basis Plus bis zur Versicherungssumme, im Tarif Sorglos automatisch mitversichert)
- Unterversicherungsverzicht (ab einer Versicherungssumme von mindestens 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller‑, Speicher-/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecke genutzt werden)
- Produktverbesserungs-Garantie (nur im Tarif Sorglos einschließbar)
- Erhöhung der Versicherungssumme für Wertsachen (ohne Einzelfallprüfung nach Direktionsanfrage maximal 50 Prozent der Versicherungssumme)
- Glasversicherung für Gebäude- und Mobiliarverglasung
Bei unterjähriger Zahlweise erhebt die Concordia Ratenzahlungszuschläge von 3 Prozent (halbjährlich) bzw. 5 Prozent (vierteljährlich oder monatlich).
Zusätzliche Rabattoptionen
Wird eine Vertragslaufzeit von drei Jahren vereinbart, gewährt die Concordia einen Laufzeitnachlass von 10 Prozent. Optional kann ein Sorglos-Bonus von 35 Prozent gewährt werden, sofern seit mindestens drei Jahren ein Vorvertrag bei einem Wettbewerber besteht oder bestand und dieser bei Antragstellung nachweisbar schadenfrei war. Der Vorschadennachlass entfällt zum Beginn des auf eine vollständige Regulierung folgenden Schadenjahres.
Eine monatliche Zahlweise kann nur im Lastschrifteinzugsverfahren vereinbart werden. Der Mindestbetrag bei monatlicher Zahlweise beträgt 10 Euro.
Es gilt eine ordentliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf.
Für VEMA-Partner existiert die „C044(17) VEMA-Zusatzvereinbarung zu Sorglos Hausrat“. Diese beinhaltet einen weitergehenden Verzicht auf Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit, eine Summen- und Konditionsdifferenzdeckung von 12 Monaten sowie erweiterte Schlossänderungskosten bis 1.000 Euro mit 100 Euro Selbstbehalt.
Versicherungsschutz kann nur für ständig bewohnte Wohnungen vereinbart werden. Im Tarif Basis ist ein Unbewohntsein bis zu 60 Tage am Stück, in den Tarifen Basis-Plus und Sorglos bis zu sechs Monaten möglich.
Bei Vereinbarung einer Versicherungssumme über 200.000 Euro sind ergänzende Fragen zum Risiko zu beantworten.
Ausgewählte Vorteile des Tarifs Sorglos der Concordia
- Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV abgewichen wird (GDV-Garantie), allerdings bezogen auf den veralteten Stand 01.01.2013
- Optionale Produktverbesserungs-Garantie (Neutarifgarantie) für kostenpflichtige Leistungsverbesserungen (maximale Mehrprämie ist auf 10 Prozent der bisherigen Prämie begrenzt). Wird einer solchen Leistungsverbesserung widersprochen, erlischt die Garantie für die Zukunft
- Summen – und Konditionsdifferenzdeckung für den vereinbarten Zeitraum, im Rahmen der o.g. VEMA-Zusatzvereinbarung bis 12 Monate
- Mitversicherung von Sengschäden bis zur Versicherungssumme mit 100 Euro Selbstbehalt. Keine Klarstellung, inwiefern auch Schmorschäden mitversichert sein sollen
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles
- Nur bei vereinbarter VEMA-Zusatzklausel bis in Höhe von 2.500 Euro Verzicht auf Kürzung der Leistung bei Verletzung der in B 13.2 VHB 2016 benannten Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Verzicht auf Kürzung auch auf die in B 7.3 VHB 2016 benannten Obliegenheiten ist nicht nachvollziehbar, da eine solche in den vorliegenden Bedingungen nicht existiert
- Mitversicherung von Wertsachen bis 40 Prozent der Versicherungssumme. Außerhalb entsprechender Wertbehältnisse ist der Diebstahl von z.B. Bargeld bis 1.200 Euro, von Urkunden (z.B. Sparbüchern, Namensaktien) bis 3.000 Euro und der von Schmuck bis 22.000 Euro mitversichert.
- Ausdrückliche Mitversicherung von Einbruchdiebstahl durch nicht versicherte private oder gewerbliche Räume. Die in den Bedingungen suggerierte Besserstellung gegenüber A 3.2 VHB 2016 ist allerdings nicht erkennbar, da generell Versicherungsschutz für Einbruchdiebstahl besteht, wenn der Täter in den Raum eines Gebäudes eindringt. Insofern kann die dargestellte Leistungsverbesserung als irreführende Bewerbung angesehen werden, da sie eine Einschränkung in den Tarifen Basis und Basis-Plus suggeriert
- Beitragsfreie Mitversicherung des einfachen Diebstahls von Fahrrädern bis 1 Prozent der Versicherungssumme. Eine Erhöhung ist gegen Zuschlag möglich
- Mitversicherung von Schäden unmittelbar durch Rauch und Ruß, die nicht Folge eines Brandes sind, allerdings nur, wenn dieser plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, befindlichen Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt
- Mitversichert sind innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Schäden durch die Explosion von unentdeckter Kriegsmunition (Blindgänger). Darüber hinaus besteht auch Versicherungsschutz für versicherte Sachen, die im Zuge von Räumungs- bzw. Entschärfungsmaßnahmen an Blindgängern zerstört, beschädigt werden oder infolge eins solchen Ereignisses abhandenkommen.
- Mitversicherung von Handelswaren und Musterkollektionen bis 5.000 Euro
- Trickdiebstahl innerhalb der versicherten Wohnung bis 1.000 Euro unabhängig vom Alter der versicherten Person
- Versicherungsschutz besteht für Schäden durch räuberische Erpressung, wenn diese Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe auf Verlangendes Täters hingeschafft werden
- Versicherungsschutz in einer ausschließlich beruflich bedingten Zweitwohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bis 15.000 Euro, für Wertsachen abweichend bis maximal 2.500 Euro. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn der Lebensmittelpunkt auf den Zweitwohnsitz verlegt wird
- Auf dem Antrag, der für eine Versicherungssumme bis unter 200.000 Euro gilt, werden keine Mindestsicherungen (z.B. bündige Zylinderschlösser und von außen nicht abschraubbare Türschilder) definiert, so dass auch Objekte, die üblicherweise nicht versicherbar sind, erfolgreich beantragt werden könnten
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Sorglos der Concordia
- Keine Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse abgewichen wird (Arbeitskreis-Garantie)
- Innovationsklausel gilt nur, wenn durch ein Tarifupdate ausschließlich Verbesserungen vorgenommen werden, d.h. es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn ein Tarifupdate neben beispielsweise 20 Verbesserungen eine einzige Stelle besitzt, die auch zum Nachteil des Kunden führen könnte.
- Nicht versichert ist ein Regressverzicht gegenüber Angehörigen (z.B. solchen in häuslicher Gemeinschaft)
- Kein bedingungsgemäßer Versicherungsschutz, wenn unklar ist, ob der Eintritt eines Schadens bei gedehnten Versicherungsfällen in die Vertragslaufzeit des alten oder in die des neuen Versicherers fällt.
- Keine Best-Leistungs-Garantie (erweiterte Vorsorge) für Schäden, die bei einem Wettbewerber versichert sind, bei der Concordia jedoch nicht zum Leistungsumfang gehören
- Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie). Diese gilt u.a. nur bei nahtlosem Übergang des Versicherungsschutzes von einem Wettbewerber und ohne eine ggf. im Vorvertrag vereinbarte Allgefahrendeckung. Sie entfällt, wenn sich ein im Vorvertrag versicherter Schaden später als drei Jahre nach Vertragsbeginn bei der Concordia ereignet.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Überstrom, Stromschwankungen sowie Deflagration
- Übernahme der Kosten für einen vom Versicherungsnehmer beauftragten Sachverständigen erst ab einer Mindestschadenhöhe von 25.000 Euro (bei Feuer) bzw. 10.000 Euro (bei Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und ggf. mitversicherten erweiterten Naturgefahren. Die Leistung ist auf 2 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Der Versicherungsnehmer hat sich mit 20 Prozent an jedem Schaden zu beteiligen.
- Kein Versicherungsschutz für Schäden an legal durch Kauf- oder Lizenzerwerb erworbenen elektronischen Dateien oder Programmen (z.B. Videos, Musikdateien, Programme) durch plötzliches Einwirken einer versicherten Gefahr. Mitversichert sind jedoch Datenrettungskosten bis 500 Euro
- Keine Mitversicherung von Rückreisekosten bei dienstlich oder beruflich veranlassten Reisen. Ebenso ausgeschlossen sind Kosten für die Stornierung von Urlaubs- oder Dienstreisen infolge eines versicherten Schadens
- Keine Mitversicherung von Schäden infolge Vandalismus nach Einschleichen in den Versicherungsort
- Mitversicherung von Transport- und Lagerkosten maximal bis 150 Tage
- Im Zusammenhang mit dem bis in Höhe von 2 Prozent der Versicherungssumme mitversicherten Diebstahl aus Kfz besteht Versicherungsschutz nur innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz und Norwegen und ohne Wertsachen sowie ohne für Auto- und Mobiltelefone, Foto‑, Film- und Videogeräte, EDV-Geräte (wie z.B. Laptops, Navigationsgeräte, MDA/PDA) und deren Zubehör
- Nicht versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Windbewegungen unterhalb von Windstärke 8
- Keine Mitversicherung von Schäden infolge eines Transportmittelunfalls
- Kein Versicherungsschutz für das Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch Gebäudeöffnungen und den hieraus entstandenen Schaden durch die unmittelbare Einwirkung auf versicherte Sachen
- Nicht versichert sind Schäden an nicht am Fahrzeug montierten Winter-/Sommerreifen oder sonstigem Zubehör von Kraftfahrzeugen oder ‑anhängern
- Kein Versicherungsschutz für Schäden an versicherten Sachen durch in den Versicherungsort eindringende Wildtiere (z.B. Wildschweine)
- Kein Versicherungsschutz für einfachen Diebstahl versicherter Sachen durch Hausangestellte
- Nicht versichert sind Schäden durch unbenannte Gefahren (Allgefahrendeckung)
- Keine Übernahme der Kosten für einen Erholungsurlaub nach Großschäden
- Nicht mitversichert sind unbenannte Kosten
- Keine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit
- Mitversicherung erweiterter Naturgefahren in der ZÜRS-Zone 4 ist deklarationspflichtig, in den ZÜRS-Zonen 2 bis 3, der Erdbebenzone 3 oder bei mindestens einem Schaden in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung nur mit zusätzlicher Risikoprüfung
- Ratenzahlungszuschläge bei unterjähriger Zahlweise
- Gemäß Satzung (§ 23 Nr. 1) besteht das Recht, von den Mitgliedern des Versicherungsvereins (also auch jedes Versicherungsnehmers) einen Nachschuss bis zur Höhe eines Jahresbeitrages einzufordern
Aus Kapazitätsgründen hat die Concordia keine Prüfung der hier dargestellten Angaben vorgenommen.