Kurz­check: Die Haus­rat­ver­si­che­rung der Con­cor­dia: VHB 2016 Sorg­los (Stand 07.2018)

Zuletzt zum Juli 2018 hat der Con­cor­dia Ver­si­che­rungs­ver­ein auf Gegen­sei­tig­keit ihre Haus­rat­ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen auf Basis der VHB 2016 aktua­li­siert. Zur Ver­fü­gung ste­hen die Tarif­va­ri­an­ten Basis, Basis-Plus und Sorg­los. Aktu­ell wer­de an einem Bedin­gung­s­up­date gear­bei­tet, das vor­aus­sicht­lich im Juli 2021 auf den Markt kom­men werde.

© 2021 Cri­ti­cal News — Seng­schä­den mit Selbst­be­halt. Schmorschäden?

Der aktu­el­le Tarif kann optio­nal um fol­gen­de Bau­stei­ne erwei­tert werden:

  • Ein­fa­cher Dieb­stahl von Fahr­rä­dern, Fahr­rad­an­hän­ger, Kran­ken­fahr­stüh­len und Geh­hil­fen (im Tarif Sorg­los Dieb­stahl von Fahr­rä­dern und Fahr­rad­an­hän­gern bereits bei­trags­frei bis 1 Pro­zent der Ver­si­che­rungs­sum­me mit­ver­si­chert bzw. bis 2 Pro­zent der Ver­si­che­rungs­sum­me für Kran­ken­fahr­stüh­le und Geh­hil­fen; Erhö­hung auf bis zu 5 Pro­zent der Ver­si­che­rungs­sum­me möglich
  • Schä­den durch erwei­ter­te Natur­ge­fah­ren (10 Pro­zent Selbst­be­halt, min. 500 Euro, max. 2.500 Euro; 1 Monat War­te­zeit, sofern kei­ne naht­lo­se Vor­ver­si­che­rung. Höchst­haf­tung 2.500.000 Euro. Nor­ma­le Annah­me nur in den ZÜRS-Zonen 1 und 2)
  • Über­span­nungs­schä­den durch Blitz (im Tarif Basis bis 5 Pro­zent der Ver­si­che­rungs­sum­me, im Basis Plus bis zur Ver­si­che­rungs­sum­me, im Tarif Sorg­los auto­ma­tisch mitversichert)
  • Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht (ab einer Ver­si­che­rungs­sum­me von min­des­tens 650 Euro je Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che. Die Wohn­flä­che ist die Grund­flä­che aller Räu­me einer Woh­nung ein­schließ­lich Hob­by­räu­me. Nicht zu berück­sich­ti­gen sind Trep­pen, Bal­ko­ne, Log­gi­en und Ter­ras­sen sowie Keller‑, Spei­cher-/Bo­den­räu­me, die nicht zu Wohn- oder Hob­by­zwe­cke genutzt werden)
  • Pro­dukt­ver­bes­se­rungs-Garan­tie (nur im Tarif Sorg­los einschließbar)
  • Erhö­hung der Ver­si­che­rungs­sum­me für Wert­sa­chen (ohne Ein­zel­fall­prü­fung nach Direk­ti­ons­an­fra­ge maxi­mal 50 Pro­zent der Versicherungssumme)
  • Glas­ver­si­che­rung für Gebäu­de- und Mobiliarverglasung

Bei unter­jäh­ri­ger Zahl­wei­se erhebt die Con­cor­dia Raten­zah­lungs­zu­schlä­ge von 3 Pro­zent (halb­jähr­lich) bzw. 5 Pro­zent (vier­tel­jähr­lich oder monatlich).

Zusätz­li­che Rabattoptionen

Wird eine Ver­trags­lauf­zeit von drei Jah­ren ver­ein­bart, gewährt die Con­cor­dia einen Lauf­zeit­nach­lass von 10 Pro­zent. Optio­nal kann ein Sorg­los-Bonus von 35 Pro­zent gewährt wer­den, sofern seit min­des­tens drei Jah­ren ein Vor­ver­trag bei einem Wett­be­wer­ber besteht oder bestand und die­ser bei Antrag­stel­lung nach­weis­bar scha­den­frei war. Der Vor­scha­den­nach­lass ent­fällt zum Beginn des auf eine voll­stän­di­ge Regu­lie­rung fol­gen­den Schadenjahres.

Eine monat­li­che Zahl­wei­se kann nur im Last­schrift­ein­zugs­ver­fah­ren ver­ein­bart wer­den. Der Min­dest­be­trag bei monat­li­cher Zahl­wei­se beträgt 10 Euro.

Es gilt eine ordent­li­che Kün­di­gungs­frist von drei Mona­ten zum Ablauf.

Für VEMA-Part­ner exis­tiert die „C044(17) VEMA-Zusatz­ver­ein­ba­rung zu Sorg­los Haus­rat“. Die­se beinhal­tet einen wei­ter­ge­hen­den Ver­zicht auf Kür­zung wegen gro­ber Fahr­läs­sig­keit, eine Sum­men- und Kon­di­ti­ons­dif­fe­renz­de­ckung von 12 Mona­ten sowie erwei­ter­te Schloss­än­de­rungs­kos­ten bis 1.000 Euro mit 100 Euro Selbstbehalt.

Ver­si­che­rungs­schutz kann nur für stän­dig bewohn­te Woh­nun­gen ver­ein­bart wer­den. Im Tarif Basis ist ein Unbe­wohnt­sein bis zu 60 Tage am Stück, in den Tari­fen Basis-Plus und Sorg­los bis zu sechs Mona­ten möglich.

Bei Ver­ein­ba­rung einer Ver­si­che­rungs­sum­me über 200.000 Euro sind ergän­zen­de Fra­gen zum Risi­ko zu beantworten.

Aus­ge­wähl­te Vor­tei­le des Tarifs Sorg­los der Concordia

  • Garan­tie, dass nicht zum Nach­teil des Ver­si­che­rungs­neh­mers von den unver­bind­li­chen Mus­ter­be­din­gun­gen des GDV abge­wi­chen wird (GDV-Garan­tie), aller­dings bezo­gen auf den ver­al­te­ten Stand 01.01.2013
  • Optio­na­le Pro­dukt­ver­bes­se­rungs-Garan­tie (Neu­ta­rif­ga­ran­tie) für kos­ten­pflich­ti­ge Leis­tungs­ver­bes­se­run­gen (maxi­ma­le Mehr­prä­mie ist auf 10 Pro­zent der bis­he­ri­gen Prä­mie begrenzt). Wird einer sol­chen Leis­tungs­ver­bes­se­rung wider­spro­chen, erlischt die Garan­tie für die Zukunft
  • Sum­men – und Kon­di­ti­ons­dif­fe­renz­de­ckung für den ver­ein­bar­ten Zeit­raum, im Rah­men der o.g. VEMA-Zusatz­ver­ein­ba­rung bis 12 Monate
  • Mit­ver­si­che­rung von Seng­schä­den bis zur Ver­si­che­rungs­sum­me mit 100 Euro Selbst­be­halt. Kei­ne Klar­stel­lung, inwie­fern auch Schmor­schä­den mit­ver­si­chert sein sollen
  • Ver­zicht auf Kür­zung der Leis­tung bei grob fahr­läs­si­ger Her­bei­füh­rung des Versicherungsfalles
  • Nur bei ver­ein­bar­ter VEMA-Zusatz­klau­sel bis in Höhe von 2.500 Euro Ver­zicht auf Kür­zung der Leis­tung bei Ver­let­zung der in B 13.2 VHB 2016 benann­ten Oblie­gen­hei­ten zur Siche­rung von Ersatz­an­sprü­chen. Der Ver­zicht auf Kür­zung auch auf die in B 7.3 VHB 2016 benann­ten Oblie­gen­hei­ten ist nicht nach­voll­zieh­bar, da eine sol­che in den vor­lie­gen­den Bedin­gun­gen nicht existiert
  • Mit­ver­si­che­rung von Wert­sa­chen bis 40 Pro­zent der Ver­si­che­rungs­sum­me. Außer­halb ent­spre­chen­der Wert­be­hält­nis­se ist der Dieb­stahl von z.B. Bar­geld bis 1.200 Euro, von Urkun­den (z.B. Spar­bü­chern, Namens­ak­ti­en) bis 3.000 Euro und der von Schmuck bis 22.000 Euro mitversichert.
  • Aus­drück­li­che Mit­ver­si­che­rung von Ein­bruch­dieb­stahl durch nicht ver­si­cher­te pri­va­te oder gewerb­li­che Räu­me. Die in den Bedin­gun­gen sug­ge­rier­te Bes­ser­stel­lung gegen­über A 3.2 VHB 2016 ist aller­dings nicht erkenn­bar, da gene­rell Ver­si­che­rungs­schutz für Ein­bruch­dieb­stahl besteht, wenn der Täter in den Raum eines Gebäu­des ein­dringt. Inso­fern kann die dar­ge­stell­te Leis­tungs­ver­bes­se­rung als irre­füh­ren­de Bewer­bung ange­se­hen wer­den, da sie eine Ein­schrän­kung in den Tari­fen Basis und Basis-Plus suggeriert
  • Bei­trags­freie Mit­ver­si­che­rung des ein­fa­chen Dieb­stahls von Fahr­rä­dern bis 1 Pro­zent der Ver­si­che­rungs­sum­me. Eine Erhö­hung ist gegen Zuschlag möglich
  • Mit­ver­si­che­rung von Schä­den unmit­tel­bar durch Rauch und Ruß, die nicht Fol­ge eines Bran­des sind, aller­dings nur, wenn die­ser plötz­lich bestim­mungs­wid­rig aus den auf dem Grund­stück, auf dem der Ver­si­che­rungs­ort liegt, befind­li­chen Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch- oder Tro­cken­an­la­gen aus­ge­tre­ten ist und unmit­tel­bar auf ver­si­cher­te Sachen einwirkt
  • Mit­ver­si­chert sind inner­halb der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land Schä­den durch die Explo­si­on von unent­deck­ter Kriegs­mu­ni­ti­on (Blind­gän­ger). Dar­über hin­aus besteht auch Ver­si­che­rungs­schutz für ver­si­cher­te Sachen, die im Zuge von Räu­mungs- bzw. Ent­schär­fungs­maß­nah­men an Blind­gän­gern zer­stört, beschä­digt wer­den oder infol­ge eins sol­chen Ereig­nis­ses abhandenkommen.
  • Mit­ver­si­che­rung von Han­dels­wa­ren und Mus­ter­kol­lek­tio­nen bis 5.000 Euro
  • Trick­dieb­stahl inner­halb der ver­si­cher­ten Woh­nung bis 1.000 Euro unab­hän­gig vom Alter der ver­si­cher­ten Person
  • Ver­si­che­rungs­schutz besteht für Schä­den durch räu­be­ri­sche Erpres­sung, wenn die­se Sachen an den Ort der Weg­nah­me oder Her­aus­ga­be auf Ver­lan­gen­des Täters hin­ge­schafft werden
  • Ver­si­che­rungs­schutz in einer aus­schließ­lich beruf­lich beding­ten Zweit­woh­nung inner­halb der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land bis 15.000 Euro, für Wert­sa­chen abwei­chend bis maxi­mal 2.500 Euro. Der Ver­si­che­rungs­schutz erlischt, wenn der Lebens­mit­tel­punkt auf den Zweit­wohn­sitz ver­legt wird
  • Auf dem Antrag, der für eine Ver­si­che­rungs­sum­me bis unter 200.000 Euro gilt, wer­den kei­ne Min­dest­si­che­run­gen (z.B. bün­di­ge Zylin­der­schlös­ser und von außen nicht abschraub­ba­re Tür­schil­der) defi­niert, so dass auch Objek­te, die übli­cher­wei­se nicht ver­si­cher­bar sind, erfolg­reich bean­tragt wer­den könnten

Aus­ge­wähl­te Ein­schrän­kun­gen des Tarifs Sorg­los der Concordia

  • Kei­ne Garan­tie, dass nicht zum Nach­teil des Ver­si­che­rungs­neh­mers von den unver­bind­li­chen Emp­feh­lun­gen des Arbeits­krei­ses Bera­tungs­pro­zes­se abge­wi­chen wird (Arbeits­kreis-Garan­tie)
  • Inno­va­ti­ons­klau­sel gilt nur, wenn durch ein Tari­f­up­date aus­schließ­lich Ver­bes­se­run­gen vor­ge­nom­men wer­den, d.h. es besteht kein Anspruch auf die­se Leis­tung, wenn ein Tari­f­up­date neben bei­spiels­wei­se 20 Ver­bes­se­run­gen eine ein­zi­ge Stel­le besitzt, die auch zum Nach­teil des Kun­den füh­ren könnte.
  • Nicht ver­si­chert ist ein Regress­ver­zicht gegen­über Ange­hö­ri­gen (z.B. sol­chen in häus­li­cher Gemeinschaft)
  • Kein bedin­gungs­ge­mä­ßer Ver­si­che­rungs­schutz, wenn unklar ist, ob der Ein­tritt eines Scha­dens bei gedehn­ten Ver­si­che­rungs­fäl­len in die Ver­trags­lauf­zeit des alten oder in die des neu­en Ver­si­che­rers fällt.
  •  Kei­ne Best-Leis­tungs-Garan­tie (erwei­ter­te Vor­sor­ge) für Schä­den, die bei einem Wett­be­wer­ber ver­si­chert sind, bei der Con­cor­dia jedoch nicht zum Leis­tungs­um­fang gehören
  • Besitz­stands­ga­ran­tie (Vor­ver­si­che­rer­ga­ran­tie). Die­se gilt u.a. nur bei naht­lo­sem Über­gang des Ver­si­che­rungs­schut­zes von einem Wett­be­wer­ber und ohne eine ggf. im Vor­ver­trag ver­ein­bar­te All­ge­fah­ren­de­ckung. Sie ent­fällt, wenn sich ein im Vor­ver­trag ver­si­cher­ter Scha­den spä­ter als drei Jah­re nach Ver­trags­be­ginn bei der Con­cor­dia ereignet.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Über­strom, Strom­schwan­kun­gen sowie Deflagration
  • Über­nah­me der Kos­ten für einen vom Ver­si­che­rungs­neh­mer beauf­trag­ten Sach­ver­stän­di­gen erst ab einer Min­dest­scha­den­hö­he von 25.000 Euro (bei Feu­er) bzw. 10.000 Euro (bei Ein­bruch­dieb­stahl, Lei­tungs­was­ser, Sturm und ggf. mit­ver­si­cher­ten erwei­ter­ten Natur­ge­fah­ren. Die Leis­tung ist auf 2 Pro­zent der Ver­si­che­rungs­sum­me begrenzt. Der Ver­si­che­rungs­neh­mer hat sich mit 20 Pro­zent an jedem Scha­den zu betei­li­gen.
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den an legal durch Kauf- oder Lizenz­er­werb erwor­be­nen elek­tro­ni­schen Datei­en oder Pro­gram­men (z.B. Vide­os, Musik­da­tei­en, Pro­gram­me) durch plötz­li­ches Ein­wir­ken einer ver­si­cher­ten Gefahr. Mit­ver­si­chert sind jedoch Daten­ret­tungs­kos­ten bis 500 Euro
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Rück­rei­se­kos­ten bei dienst­lich oder beruf­lich ver­an­lass­ten Rei­sen. Eben­so aus­ge­schlos­sen sind Kos­ten für die Stor­nie­rung von Urlaubs- oder Dienst­rei­sen infol­ge eines ver­si­cher­ten Schadens
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den infol­ge Van­da­lis­mus nach Ein­schlei­chen in den Versicherungsort
  • Mit­ver­si­che­rung von Trans­port- und Lager­kos­ten maxi­mal bis 150 Tage
  • Im Zusam­men­hang mit dem bis in Höhe von 2 Pro­zent der Ver­si­che­rungs­sum­me mit­ver­si­cher­ten Dieb­stahl aus Kfz besteht Ver­si­che­rungs­schutz nur inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on, der Schweiz und Nor­we­gen und ohne Wert­sa­chen sowie ohne für Auto- und Mobil­te­le­fo­ne, Foto‑, Film- und Video­ge­rä­te, EDV-Gerä­te (wie z.B. Lap­tops, Navi­ga­ti­ons­ge­rä­te, MDA/PDA) und deren Zubehör
  • Nicht ver­si­chert sind Schä­den an ver­si­cher­ten Sachen durch Wind­be­we­gun­gen unter­halb von Wind­stär­ke 8
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den infol­ge eines Trans­port­mit­tel­un­falls
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für das Ein­drin­gen von Regen- oder Schmelz­was­ser durch Gebäu­de­öff­nun­gen und den hier­aus ent­stan­de­nen Scha­den durch die unmit­tel­ba­re Ein­wir­kung auf ver­si­cher­te Sachen
  • Nicht ver­si­chert sind Schä­den an nicht am Fahr­zeug mon­tier­ten Win­ter-/Som­mer­rei­fen oder sons­ti­gem Zube­hör von Kraft­fahr­zeu­gen oder ‑anhän­gern
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den an ver­si­cher­ten Sachen durch in den Ver­si­che­rungs­ort ein­drin­gen­de Wild­tie­re (z.B. Wild­schwei­ne)
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für ein­fa­chen Dieb­stahl ver­si­cher­ter Sachen durch Hausangestellte
  • Nicht ver­si­chert sind Schä­den durch unbe­nann­te Gefah­ren (All­ge­fah­ren­de­ckung)
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für einen Erho­lungs­ur­laub nach Großschäden
  • Nicht mit­ver­si­chert sind unbe­nann­te Kosten
  • Kei­ne Bei­trags­be­frei­ung bei Arbeits­lo­sig­keit oder Kurzarbeit
  • Mit­ver­si­che­rung erwei­ter­ter Natur­ge­fah­ren in der ZÜRS-Zone 4 ist dekla­ra­ti­ons­pflich­tig, in den ZÜRS-Zonen 2 bis 3, der Erd­be­ben­zo­ne 3 oder bei min­des­tens einem Scha­den in den letz­ten 10 Jah­ren vor Antrag­stel­lung nur mit zusätz­li­cher Risikoprüfung
  • Raten­zah­lungs­zu­schlä­ge bei unter­jäh­ri­ger Zahlweise
  • Gemäß Sat­zung (§ 23 Nr. 1) besteht das Recht, von den Mit­glie­dern des Ver­si­che­rungs­ver­eins (also auch jedes Ver­si­che­rungs­neh­mers) einen Nach­schuss bis zur Höhe eines Jah­res­bei­tra­ges einzufordern

Aus Kapa­zi­täts­grün­den hat die Con­cor­dia kei­ne Prü­fung der hier dar­ge­stell­ten Anga­ben vorgenommen.

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