Am Donnerstag, 14.01.2021, erhielten die Angehörigen ein weiteres Mal Post eines in privater Trägerschaft stehenden Seniorenheims. Auch dieses Schreiben vom 12.01.2021 war von Herrn K. verfasst - und auch von Frau K.! War die Letztgenannte Teil dieses 'wir', das unbenannt durch die Schreiben vom 18.12.2020 und 28.12.2020 geisterte?
Auch dieses Schreiben hat es erneut in sich. Zeitgleich mit der Impfung des Angehörigen sei ein positives Testergebnis einer Mitarbeiterin bekannt geworden.
Was zuvor geschah und die Angehörigen seit der Vorweihnachtszeit in große Besorgnis gestürzt hat, lesen Sie hier in Teil 1 und Teil 2:
Das 'wir' bekommt einen weiteren Namen
Diesmal enthält das Schreiben sogar die Funktionen von Herrn K. und Frau K. Herr K. firmiert als "Einrichtungsleitung", Frau K. als "Pflegedienstleitung". Warum wurde Frau K. zuvor nicht aufgeführt? War sie im Dezember nicht zugegen? Wurde sie deswegen nicht benannt? Wurde für 'sie' mit ihrer Zustimmung oder ohne ihr Wissen ein 'wir' formuliert?
Herdenimmunität nur durch Impfung?
In einem Telefonat mit dem Einrichtungsleiter Herrn K. wurde der Tochter des zu Impfenden mitgeteilt, dass, wenn sie ihn jetzt nicht impfen lassen würde und sie diese Zustimmung nicht abgeben würde, keine Herdenimmunität zustande käme. Sie müsste dann auch damit rechnen, dass er - ihr Vater - auch ausgeschlossen würde, weil sich dann ja auch Andere anstecken könnten, wenn er Covid-19 hätte. Daraufhin habe die Tochter dem Einrichtungsleiter mitgeteilt, das sie die Vollmacht für ihren Vater habe, wenn ihm etwas geschähe, er derzeit aber noch selbst entscheiden könne. Sie selbst würde der Impfung nicht zustimmen.
Der Sinn und Zweck des Aufbaus einer Herdenimmunität soll gerade die vulnerable (verwundbare) Risikogruppe bei fehlender Immunität schützen.
Die WHO hat kürzlich mehr oder weniger unbemerkt die Definition der Herdenimmunität geändert, sodass eine "natürliche" Herdenimmunität nur noch durch Impfung erreicht werden könne.
Auf Facebook gibt es eine Seite des in freier Trägerschaft befindlichen Senioren- und Pflegeheims. Dort ist zu lesen, dass es ein "nach den neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen konzipiertes Pflegeheim in privater Trägerschaft mit acht Hausgemeinschaften in Wohnbereichsform für insgesamt 80 Bewohner" sei, zentral gelegen, "mit kurzen Wegen zu Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten und Apotheken". Der letzte Eintrag datiert vom Oktober 2019, bei dem man "festlich mit Musikalischer Unterstützung das Oktoberfest zu unseren Bewohnern geholt" habe, "mit Bier und kleinen Snack Brezeln wurde gesungen und geschunkelt". Sah man bis dahin Menschen dicht bei dicht in fröhlicher Runde, vereinsamen die alten Menschen nun offenkundig zu ihrem vermeintlichen Schutz. So geht es zumindest dem Vater von Viola Laurenz (Name durch die Redaktion geändert), der endlich wieder raus möchte.
Zwangsimpfung durch Ausgrenzung?
Tochter Viola Laurenz hat erst im Nachgang erfahren, dass ihr Vater, der aufgrund eines Schlaganfalls in diesem Seniorenheim lebt, geimpft wurde. Aus dem Schreiben des Seniorenheimes vom 12.01.2021 geht hervor, dass am "Donnerstag, den 07.01.2021 […] zwei Impfteams […] vor Ort [waren], um die impfbereiten Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen gegen das Corona-Virus zu impfen". Weiterhin wird mitgeteilt, dass man "den Termin selber […] erst einen Tag vorher mitgeteilt bekommen" habe, daher hätte man die "Angehörige(n) leider nicht großflächig schnell informieren" können. Die Impfaktion sei als solche gut gelaufen. "Bis auf zwei Ausnahmen konnten alle Bewohner*innen geimpft werden. Herr K. und Frau K. teilen zudem mit, dass "mitarbeiterseitig [...] ebenfalls eine sehr gute Impfbereitschaft von 75 % erzielt" worden sei. "Alle geimpften Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen" hätten die "Impfung ohne großartige Nebenwirkungen vertragen".
In diesem Schreiben werden die Angehörigen zudem über "die zweite notwendige Impfung", die am 28.01.2021 stattfinden soll, informiert, die erforderlich sei, "um den Impfstatus zu vervollständigen". Dafür sollen diese die "beigefügte Einwilligung (bitte neu unterschreiben und die entsprechenden Punkte für die Impfbereitschaft ankreuzen) bis zum 25.01.2021 zurück" gesandt werden. "Die Anamnese" bräuchten die Angehörigen nicht ausfüllen. Das beigefügte Blatt enthält die Versionsnummer 001, Stand 09.12.2020. Ein aktualisierter Aufklärungsbogen ist dem Schreiben nicht beigefügt. Anlässlich der Tatsache, dass es sich lediglich um eine bedingte Zulassung (in den USA um eine Notfallzulassung) für den verimpften mRNA-“Impfstoff” der Firma BioNTech handelt und bei diesem somit die klinische Studie noch nicht abgeschlossen ist, ist dies ein Skandal.
Offenbar geht man auch anderswo auf dem Stand der Studie von vor den ersten Impfungen aus. Dies ergibt sich, wenn man sich das YouTube-Video "Aufklärung zur Schutzimpfung gegen COVID-19" anschaut, das wie folgt angekündigt wurde;
"Am Samtag, 16. Januar 2021 informierte um 10 Uhr Frau Dr. Lioba Kühne über die Schutzimpfung. Begrüßt wurde sie von Einrichtungsleiter Peter Baake. Die Informationsveranstaltung wurde in der Hauskapelle der Alten- und Pflegeeinrichtung "St. Cyriak - Wohnen und Pflege im Herzen der Stadt Furtwangen" aufgezeichnet. Zugleich wurde sie über die Videoeinrichtung live auf die Stationen des Hauses übertragen."
So teilt die Ärztin Frau Dr. Lioba Kühne in ihrem unreflektierten Vortrag mit:
"es gibt in ganz ganz ganz seltenen Fällen auch mal vorübergehend ... ist beobachtet worden, von extrem vielen Impfungen, die bereits schon überall gelaufen sind, auch eine vorübergehende Gesichtslähmung, die sich aber wieder zurückgebildet hat. Das waren 4 vorübergehende Gesichtslähmungen und allergische Reaktionen sind so gut wie nicht vorgekommen."
Dieser Vortrag ist aufgrund weiterer Fehler, aber auch wegen der offenkundigen Verleugnung diverser Artikel zu Impfvorfällen, in einem separaten Artikel besonders zu würdigen.
In einem Gespräch mit ihrem Vater teilte Viola Laurenz ihm anlässlich der nun ausstehenden zweiten Impfung mit, dass es anderswo bereits Todesfälle und Fälle mit schweren Nebenwirkungen gegeben habe. Er stünde offenbar unter Druck und wolle sich trotz des Wissens um diese teils noch ungeklärten Todesfälle impfen lassen. So ist unter anderem auch ihr bekannt geworden, dass es nach Covid-19 Impfungen u. a. in Norwegen zu zahlreichen Todesfällen (mittlerweile wurden 29 Todesfälle gemeldet) gekommen ist, siehe u. a. hier.
"Bloomberg berichtet, dass in Norwegen die Anzahl der Toten nach Corona-Impfungen von 23 auf 29 Personen gestiegen ist. Alle gemeldeten Todesfälle betrafen „ältere Menschen mit schwerwiegenden Grundstörungen (…) Für diejenigen mit der schwersten Gebrechlichkeit können selbst relativ milde Nebenwirkungen des Impfstoffs schwerwiegende Folgen haben“, so die norwegische Arzneimittelbehörde. In Norwegen wurden bisher 42.000 Menschen geimpft."
Viola Laurenz sagt besorgt:
"Die Leute werden so unter Druck gesetzt, dass man im Endeffekt gar keine andere Lösung hat als Betroffener, wenn man in so einem Heim ist, freiwillig zu sagen: Ich mache es oder ich mache es nicht. Du wirst heutzutage dazu gezwungen. Wenn du es nicht machst, wirst du ausgeschlossen. Dass wird dir mal so nebenbei durch die Blume gesagt. Also, dass man damit rechnen muss, dass man ausgeschlossen wird."
Der BIVA Pflegeschutzbund hat anlässlich der Impfungen eine Umfrage gestartet, die mit folgenden Worten eingeleitet wird:
"Seit einigen Tagen haben in Pflegeeinrichtungen die ersten Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 begonnen. Nach langen, kräftezehrenden Monaten versprechen sich viele Bewohner/innen, Besucher/innen und Mitarbeiter/innen davon ein baldiges Ende der Besuchseinschränkungen. Doch gibt es auch Berichte über Pannen in der Organisation und beim Ablauf der Impfungen."
Dies bestätigt letztendlich Viola Laurenz im Gespräch mit dem Einrichtungsleiter, der an der erfolgten Impfung ein Ende der Besuchseinschränkungen bzw. Isolation knüpft. Wer unter anderem Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) zugehört hat, hätte bereits seit Wochen mitbekommen können, dass die neuartige mRNA-"Impfung" nicht vor Ansteckung, somit auch nicht vor dem Anstecken anderer Menschen schützen soll. Die Hoffnung auf ein baldiges Ende der Besuchseinschränkungen erscheint somit illusorisch, unabhängig davon ist es offenkundig in vielen Fällen willkürlich und kommt einer Inhaftierung der Bewohner gleich.
Besuchseinschränkungen in den Pflegeheimen
Der BIVA Pflegeschutzbund hat auf seiner Webseite Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern bei den Besuchseinschränkungen in Alten- und Pflegeheimen wegen Corona zusammengestellt. Sie finden diese hier. Dort finden Sie auch die bereits erwähnte anonyme Blitzumfrage zur aktuellen Impfsituation in stationären Pflegeeinrichtungen, der Link zur Umfrage lautet https://de.surveymonkey.com/r/XNW6BS2
Überraschung. Es kommt das Impfteam.
Inwieweit der Vater von Viola Laurenz am 07.01.2021 aufgeklärt wurde, ob man mit ihm am Tag der Impfung den Aufklärungsbogen vollständig durchgegangen ist, inwieweit ein Gespräch mit seinem Hausarzt durchgeführt wurde, ob er über die bislang bekannten Todesfälle und Nebenwirkungen aufgeklärt wurde, die sicher oder möglicherweise mit den Impfungen im Zusammenhang stehen, ist bis dato unbekannt. Es existieren letztendlich auch keine Formulare, die beim Impfling bleiben, mit denen ein Impfarzt dezidiert belegen muss, über welche Inhalte er konkret den zu Impfenden aufgeklärt hat. Bei Menschen in Pflegeheimen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dort im Allgemeinen die letzten ein bis zwei Jahre ihres Lebens verbringen, ist zudem kaum zu erwarten, dass alle einen Aufklärungsbogen im vollen Umfang lesen und verstehen können.
Neues Aufklärungsmerkblatt ist nicht dabei
Der Einrichtungsleiter Herr K. musste bereits mit seinem zweiten Schreiben vom Montag, 28.12.2020, den Angehörigen und “Betreuer*innen” mitteilen[x]:
“… leider haben wir vom niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Auflage bekommen, das “Aufklärungsmerkblatt” der Impfung gegen Covid-19 nochmals in aktualisierter Form an Sie zu versenden.”
Hätte ihm dies nicht aufgrund des Sachverhalts, dass ein bedingt zugelassener mRNA-“Impfstoff” verwendet wird, mitgeteilt werden müssen, dass sich das Aufklärungsmerkblatt im Prinzip täglich ändern könnte? Eine kurze Recherche auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes reichte aus, um festzustellen, dass mittlerweile Version 003 des Aufklärungsmerkblattes vom 11.01.2021 vorliegt. Sie finden Sie hier. Auf Seite 1 ist zudem in Klammern stehend vermerkt: "(dieses Aufklärungsmerkblatt wird laufend aktualisiert)". Das Aufklärungsmerkblatt zur Covid-19 Impfung mit mRNA-Impfstoff kann neben dem Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff hier in deutscher sowie in vielen weiteren Sprachen downgeloadet werden. Es ist dort insbesondere vermerkt;
"Dieser Aufklärungsbogen wird laufend aktualisiert (zuletzt am 11.01.2021, die fremdsprachigen Materialien werden derzeit überarbeitet)."
Daraus ergibt sich, dass offenkundig für andere Sprachen zum Tag einer Impfung nicht gleichzeitig die gleichen Informationen für einen zu Impfenden vorliegen dürften. Dies ist leider Fakt: Für die Sprachen Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Dari, Englisch, Französisch, Kroatisch, Kurdisch, Paschtu, Persisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tigrinisch, Türkisch, Urdu und Vietnamesisch liegen derzeit immer noch veraltete – auf dem Stand vom 30.12.2020 datierende – Aufklärungsbögen vor. Die Mitarbeiter des RKI und des Grünen Kreuzes haben es offensichtlich nicht in Zusammenarbeit mit BioNTech und Moderna geschafft, innerhalb der letzten 20 bzw. 8 Tage die Aufklärungsmerkblätter zu aktualisieren.
Angesichts der Ereignisse, die unter anderem in Norwegen und Kalifornien zu einem Stopp der Impfungen für bestimmte Menschen geführt haben, da es dort zu gehäuften Todesfällen gekommen ist, muss sich jeder Impfarzt darüber bewusst sein, dass er bei Unterzeichnung des Aufklärungsbogens zusammen mit dem jeweiligen Impfling dem aktuellen Wissensstand nicht nur einen Tag, sondern zum Teil über 20 Tage und mehr hinterherhinken kann und wird. Dies ist angesichts der Schwere der Nebenwirkungen, die Menschen bis hin zum Tod erleiden können, in keiner Weise hinnehmbar.
Beim Versionsvergleich zwischen dem Aufklärungsmerkblatt Version 002 und 003 ergeben sich folgende Änderungen:
Abschnitt “Was ist COVID-19?”: bisher Fieber über 38 °C, jetzt nur “Fieber” sowie “Verlust des Geruchs- / Geschmacksinnes”, jetzt “vorübergehender Verlust des Geruchs- / Geschmacksinnes”.
Erstmals im Abschnitt ” Um welchen Impfstoff handelt es sich?” ist nicht nur die Benennung “Comirnaty® von BioNTech/Pfizer”, sondern ” COVID-19 Vaccine Moderna® von Moderna”. Analog auch in den weiteren Abschnitten. Nirgends wird klargestellt, welche Impfstoff im konkreten Fall tatsächlich verimpft werden soll.
Im Abschnitt “Wie wirksam ist die Impfung?” wird auf die “verfügbaren COVID-19-mRNA-Impfstoffe” hingewiesen, dies aber so, dass offenbar nur die Benannten von BioNTech und Moderna gemeint seien. Korrekt wäre darauf hinzuweisen, dass nur diese beiden Impfstoffe bislang in Deutschland per Notzulassung bzw. bedingter Zulassung verfügbar sind.
Die Art der Verimpfung in den Oberarmmuskel fand sich bisher im Abschnitt “Um welchen Abschnitt handelt es sich?, nunmehr im Abschnitt “Wie wird der Impfstoff verabreicht?”. Wichtiger Hinweis im neuen Text: “Bei der 2. Impfung muss der gleiche Impfstoff desselben Herstellers verwendet werden wie bei der 1. Impfung.” Vorher war bezogen auf BioNTech die Rede von einem Abstand zwischen en Impfungen “von 3 Wochen”, nunmehr von “mindestens 3 Wochen”, “jedoch nicht mehr als 6 Wochen”. “Bei der 2. Impfung muss der gleiche Impfstoff desselben Herstellers verwendet werden wie bei der 1. Impfung”.
“Wie wirksam ist die Impfung” wurde stark geändert. Neu ist u.a. die Erwähnung der angeblich vergleichbaren Wirksamkeit und der möglichen Impfreaktionen und Komplikationen (also auch eine Nebenwirkungsquote von 23,9 % bei BioNTech!?) der einzelnen Impfstoffe. Siehe hierzu hier.
Bisher heißt es, dass "etwa 95 von 100 geimpften Personen vor einer Erkrankung geschützt", nunmehr wird "eine hohe Wirksamkeit von bis zu 95 %" benannt. Was diese angeblich hohe Wirksamkeit wirklich bedeutet, bezeichnet Dr. Wolfgang Wodarf auf seiner Webseite als "Amtliche Irreführung".
Durchgängig werden im Text immer wieder die Unterschiede der beiden benannte Impfstoffe hervorgehoben. Dazu gehört u.a. das Mindestalter von 16 Jahren bei BioNTech bzw. 18 Jahren bei Moderna.
Im neuen Text heißt es unter “Wer profitiert besonders von der Impfung?” , dass die Festlegung der zunächst zu impfenden Personen gemäß “Einschätzung der STIKO (Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut) unter Berücksichtigung der gemeinsam mit dem Deutschen Ethikrat und der Leopoldina erarbeiteten Kriterien zur Priorisierung” erfolgte. In der alten Textfassung war stattdessen von einem “gemeinsam mit dem Deutschen Ethikrat und der Leopoldina erstellten Positionspapiers” die Rede.
Im Abschnitt "Wer soll nicht geimpft werden?" gibt es diverse Änderungen, z.B. was Impfung von Schwangeren betrifft. Bisher hieß es "Da noch nicht ausreichend Erfahrungen vorliegen, ist die Impfung in der Schwangerschaft und Stillzeit derzeit nur nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung empfohlen". Nunmehr heißt es unter anderem "Die STIKO hält es für unwahrscheinlich, dass eine Impfung der Mutter während der Stillzeit ein Risiko für den Säugling darstellt." Woraus die neue Einschätzung resultiert, ist nicht bekannt.
Neu ist folgendes Abraten: “Wer nach der 1. Impfung eine allergische Sofortreaktion (Anaphylaxie) hatte, sollte die 2. Impfung nicht erhalten.”
Ebenfalls neu ist, dass es keine Hinweise darauf gäbe, dass die Impfung eine Gefährdung darstellte, wenn für die Vergangenheit eine Infektion mit dem “neuartigen Coronavirus” durchgemacht wurde. Somit bestehe also keine medizinische Notwendigkeit, dies vor der Impfung auszuschließen.
Unverändert ist der Abschnitt “Wie verhalte ich mich nach der Impfung?”. Weiterhin fehlt ein Hinweis darauf, dass Personen mit gewissen Gendefekten kein Paracetamol vertragen.
Der Abschnitt “Welche Impfreaktionen können nach der Impfung auftreten?” weist erstmals beide hier benannten Hersteller aus.
Bezogen auf den Impfstoff von BioNTech heiß es bisher, dass Lokal- und Allgemeinreaktionen “meist innerhalb von 2 Tagen”, nunmehr “innerhalb von Tagen” aufträten. Bislang hielten diese “selten länger als 1 bis 2 Tage”, nunmehr “selten länger als 3 Tage”. Anstelle einer bisher zweimonatigen Beobachtungszeit, wird nun auf eine “mehrmonatige” Beobachtungszeit hingewiesen. Aus “Kopfschmerzen und Frösteln” wurden “Kopfschmerzen und Schüttelfrost”.
Die insgesamt sehr hohe Nebenwirkungsquote von über 20 Prozent (siehe oben) bei Moderna wird nicht thematisiert und in Verhältnis zu üblichen Quoten von Impfreaktionen gesetzt. Warnhinweise zu einzelnen Personen, die nach einer Impfung einer intensivmedizinischen Behandlung bedurften, werden nicht gegeben.
Betrachtet man die im Aufklärungsbogen zu Moderna und BioNTech benannten möglichen Impfreaktionen, so erkennt man eine deutlich höhere Nebenwirkungsquote bei Moderna, was die oben im Text gemachten Aussagen zu angeblich vergleichbaren Nebenwirkungen ad absurdum führt.
Weiterhin ist von den “umfangreichen klinischen Prüfungen” die Rede, ohne dass irgendwo erwähnt wird, dass es sich bei dem Impfstoff von BioNTech um eine Notzulassung, bei Moderna um eine bedingte Zulassung handelt. Auch wird im Aufklärungsbogen nicht erläutert, dass noch nie eine reguläre Zulassung eines mRNA-Impfstoffes erfolgte.
Ungeklärt bleibt weiterhin, wie jemand mit schweren Impfreaktionen seinen Hausarzt überhaupt kontaktieren können soll, wenn er oder sie alleinstehend ist. Und wie soll dieser überhaupt helfen können, wenn im Allgemeinen aufgrund von Geschäftsgeheimnissen der Hersteller vielfach nicht bekannt ist, was in diesem Impfcocktail überhaupt alles drin ist?
Es fehlen Hinweise auf die bisher zumindest in Verbindung mit den Impfungen stehenden Todesfälle, gleichzeitig gibt es aber weiterhin Hinweise auf den gefürchteten tödlichen Verlauf ohne Impfung.
Der effektive Nutzen der Impfung und die Risikoabwägung gehen aus den Unterlagen so nicht hervor.
Und ein positiver Test
Inwieweit der Vater von Viola Laurenz aufgeklärt wurde, dass am Tag der Impfung ein positives Testergebnis einer Mitarbeiterin vorgelegen hat, konnte bis dato nicht eruiert werden, da der entsprechende Kontakt nur eingeschränkt hergestellt werden kann. Aufgrund dieses Vorfalls bestand für die Einrichtung bis einschließlich 15.01.2021 ein Betretungsverbot, das aber noch verlängert werden könnte. Nach einer Reihentestung der gerade erst geimpften "Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen durch die Johanniter" zwei Tage nach der Impfung konnte "kein großflächiger Ausbruch des Virus festgestellt" werden. Wie viele Menschen tatsächlich ein positives Testergebnis hatten, erfährt man hingegen nicht.
Isolation macht krank
Aufgrund des Betretungsverbotes bleibt den Angehörigen derzeit erneut nur die Möglichkeit, Aufmerksamkeiten in eine Kiste vor der Haupteingangstür zu deponieren, die man mit dem "Namen der Bewohner*in" versehen soll. Es ist somit auch davon auszugehen, dass die negativ getesteten Bewohner dieses Heimes, ihr Zimmer über Wochen nicht verlassen können, was einer Einzelhaft gleich kommt.
[1] AUFKLÄRUNGSMERKBLATT, Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen –, Ausgabe 1 Version 003 (Stand 11. Januar 2021), RKI, 11.01.2021, https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf;jsessionid=0592255CFD674D6FC3B73082C8233E1A.internet081?__blob=publicationFile, zuletzt aufgerufen am 19.01.2021 [2] Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff, RKI, https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html, zuletzt aufgerufen am 19.01.2021