Am heutigen Dienstag in der Früh erhielten die Angehörigem erneut Post eines in privater Trägerschaft stehenden Seniorenheims, dass am Montag, 28.12.2020 ebenfalls von K. verfasst wurde. Das vorherige Schreiben stammte vom 18.12.2020 und hatte die Angehörigen tags drauf am Samstag früh in der Vorweihnachtszeit erreicht und in große Besorgnis gestürzt, lesen Sie hier:
Das aktuelle Schreiben möchten wir Ihnen nicht vorenthalten. Es ist um die Kontaktdaten bereinigt. Warum dieses Schreiben so bedeutsam ist, kann man gleich erahnen, insbesondere wenn man um den Aspekt weiß, dass die Impfung in diesem Senorenheim bereits in den letzten Tagen hätte losgehen können und sollen bzw. anderswo bereits stattgefunden hat.
Zum Vergleich sehen Sie die Unterlagen aus dem ersten Anschreiben im vorherigen Artikel vom 18.12.2020, klicke Sie hier, dann öffnet sich ein weiterer Tab.
Herr K. schreibt also am 28.12.2020 an die Angehörigen und "Betreuer*innen" [4]:
"... leider haben wir vom niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Auflage bekommen, das "Aufklärungsmerkblatt" der Impfung gegen Covid-19 nochmals in aktualisierter Form an Sie zu versenden."
Nun müssen wir zu unserem Leidwesen gestehen, dass wir - entgegen unserer Gewohnheit - nicht damit gerechnet haben, dass das am 18.12.2020 beigefügte Aufklärungsmerkblatt (im Schreiben mit Version 001 bezeichnet) innerhalb so kurzer Zeit aktualisiert werden könnte bzw. würde. Offenbar müssen wir wohl in der nächsten Zeit mit vielen weiteren Aktualisierungen rechnen; bei einer dreistelligen Ziffer ist immerhin noch Luft nach oben.
Wir haben nun Version 001 des Aufklärungsmerkblatts mit Version 002 vollständig Wort für Wort verglichen, wir freuen uns auf Unterstützung unserer Leser, falls wir etwas übersehen haben sollten oder sich Fehler eingeschlichen haben. Wichtig war uns, Menschen etwas an die Hand zu geben, zumal auf die Angehörigen, Betreuer und Betreuerinnen und insbesondere die Menschen im Seniorenheim offenkundig emotionaler Druck ausgeübt wurde und wird. Wie Critical News zu dieser Einschätzung kommt, können Sie hier am Beispiel eines anderen Falles nachlesen:
"Schnellstmöglich" soll es also am Besten ablaufen, wenn es nach Herrn K. geht, der diesmal sogar einen Freiumschlag beigefügt hat, damit man das Aufklärungsmerkblatt wieder unterschrieben (auf Vorder- und Rückseite) "schnellstmöglich" zurücksenden kann. Es werden sogar Alternativen aufgezeigt, wie eine mögliche Abgabe an der Rezeption oder in den Briefkasten des Hauses.[5]
Eile mit Weile. Oder doch nicht?
Aber warum diese Eile? Herr K. teilt auch das mit [6]:
"Erst wenn alle Unterlagen bei uns vorliegen, können wir die Einrichtung zur Impfung anmelden.
Ob bewusst oder unbewusst fügt Herr K. noch an, dass "viele [...] von Ihnen" haben "uns das erste Aufklärungsblatt (Version 001) schon unterschrieben zukommen lassen"[7]. "Dafür möchten "wir" uns sehr bei Ihnen bedanken". Da ist es wieder, dieses "wir", bei dem man nicht weiß, wer damit gemeint sein könnte, zumal Herr K. nur allein schreibt[8].
Aus welchem Grund jemand das Aufklärungsmerkblatt unbedingt unterzeichnen soll, auch wenn er keine Impfung wünscht, lässt Mutmaßungen aufkommen. Letztendlich werden diese Informationen irgendwo gehortet. Man fragt sich, wozu? Wieso sollte jemand freiwillig unterschreiben und die Unterlagen zurücksenden, wenn er selbst die Meinung vertreten sollte, dass die aktuellen Impfungen etwa unverantwortlich wären oder gar gegen geltendes Recht verstoßen würden? Wieso sollte jemand den Freiumschlag zurücksenden, wenn er selbst erst Bedenkzeit brauchen sollte, um sich zu entscheiden, ob seine Angehörigen überhaupt schon geimpft werden sollen? Kommt vielleicht wenige Tage später noch eine Version 003?
Sündenregister für vermeintliche Impfverweigerer?
Eine kleine Ahnung warum man auch von Menschen Unterlagen unterzeichnet haben möchte, die sich oder ihre Angehörigen bzw. Betreuten nicht geimpft haben wollen, erhält man, wenn man einen Blick auf unseren EU-Partner Spanien wirft. In Die Presse vom 28.12.2020 um 18:44 Uhr konnte man lesen, dass Spanien ein Register mit "Impf-Verweigeren" plane[9]. Es sei nicht öffentlich zugänglich, werde aber nach Mitteilung des spanischen Gesundheitsministers Salvador Illa an andere europäische Länder weitergegeben; der Artikel kann hier gelesen werden. Es muss somit davon ausgegangen werden, dass es bereits Regularien zu einem europäischen Austausch derartiger Daten auch in die entgegengesetzte Richtung gibt.
Mit Datensparsamkeit und Datenminimierung im Sinne von Artikel 5 Nr. 1 c) DSGVO hat der Aufbau einer Datenbank von Impfverweigerern wenig zu tun, es sei denn, es werde geplant, in die Persönlichkeitsrechte von Impfverweigerern einzugreifen und dass man etwaige Einschränkungen für diese Personengruppe beabsichtige.
Sollen Oma und Opa, deren Angehörige bzw. deren Betreuer und Betreuerinnen deswegen unterschreiben, damit man sie gleich alle erfassen und in das Sündenregister der vermeintlichen Impfverweigerer ablegen kann? Die Zukunft wird uns diese Frage noch beantworten. Mit Datensparsamkeit hat das Ganze hingegen nichts zu tun.
Ein Kommentator weist unter dem Artikel in Die Presse am 29.12.2020 um ca. 11 Uhr daraufhin[10]:
Hat nicht lange gedauert und der Artikel verschwindet von der Hauptseite. Zu heikles Thema und zu viele kritische Wortmeldungen.
Inwieweit das Personal selbst bzw. Herr K. die Patienten aufklärt bzw. motiviert, sind weitere Fragen wert, denn hierzu konnte man bislang nichts in Erfahrung bringen. Auf jeden Fall hat Herr K. es nicht für erforderlich gehalten, von sich aus auf entsprechende Änderungen im Aufklärungsmerkblatt hinzuweisen, die nicht unerheblich sind.
Hinweis (16.02.2023):
Bereits im Dezember 2020 habe ich in Teil 1 und Teil 2 darauf hingewiesen, dass auf der Anamneseeinwilligung erfasst wird, dass Menschen nicht geimpft werden wollen. Für diese Menschen erfolgt im Allgemeinen keine Anamnese, da sie sich nicht untersuchen lassen brauchen, wenn sie an einer Impfung nicht teilnehmen wollen.
Erfolgte für diese Menschen dennoch eine Abrechnung bei den Krankenkassen für eine nicht gewünschte Erfassung ihrer Daten?
In Teil 2 habe ich zudem auf das Sündenregister in Spanien hingewiesen.
UNCUT berichtet nun über die Verfolgung der Ungeimpften:
Unterschiede zwischen Version 001 und Version 002
Hier stellt sich die berechtigte Frage, weshalb den Impfärzten, Angehörigen, Betreuern und Betreuerinnen und Betreuten sowie den zu Impfenden keine Synopse zwischen altem und neuen Text des Aufklärungsmerkblatts zwischen den Versionen 001 und 002 zur Verfügung gestellt wird und weshalb die Behörde die Aufforderung gegeben hat, den Text zu ändern.
Hinweise darauf, warum offenbar geschwiegen wird, liefert ein aktuelles Video der Anwälte für Aufklärung vom 29.12.2020[11], das Sie sich unbedingt ansehen sollten, unabhängig davon ob Sie sich, Ihre Angehörigen oder Betreuten impfen lassen wollen oder nicht. Es geht immerhin nicht um Impfverweigerung, sondern eine Risiko-Nutzen-Abwägung für jeden einzelnen Menschen. Die dortigen Hinweise sind von einer gewissen Brisanz auch für die Haftung der Ärzte, die bereits auf Basis einer älteren Version des Aufklärungsbogens Impfungen durchgeführt haben. Bitte lesen Sie in diesem Zusammenhang auch folgenden Criticial News-Artikel, in dem es um eine neue Arzthaftpflichtversicherung des HDI und Versicherungsschutz nun auch für Impfung gegen Covid-19 geht[12]:
Impfarzt und Impfende? Zwei Personen?
Auf den Aufklärungsbögen wird zwar der Impfarzt zum Unterschreiben aufgefordert, nicht jedoch Derjenige, der das Aufklärungsgespräch geführt hat. Warum dieser Hinweis: Offenbar sind Aufklärende und Impfende nicht immer die gleiche Person, so dass es hierbei bereits zu einer Delegierung von Haftung kommen könnte. Soll vielleicht auch der aufklärende Arzt oder aufklärende Nicht-Arzt aus der Verantwortung genommen werden?
Comirnaty?
Im 2. Absatz "Um welchen Impfstoff handelt es sich?" heißt es im 1. Anschreiben noch "Der hier besprochene mRNA-Impfstoff", im neuen Anschreiben ist in Klammern von "Comirnaty[21]die Rede. Hier wird also nunmehr konkret auf den Impfstoff von BioNtech eingegangen. War etwa das erste Schreiben schon soweit fertiggestellt, ohne dass die finalen Daten vorlagen und dies auf Basis eines noch nicht zugelassen Impfstoffes? Gibt es einen Grund für diese besondere Eile? Steht hiermit auch das weitgehende Demonstrationsverbot von regierungskritischen Menschen jedweder Couleur in den Wochen vor Weihnachten in engerem Zusammenhang? Wollte man unter allen Umständen eine Aufklärung der im Mainstream gefangenen Massen verhindern? Siehe dazu hier.
In beiden Versionen wird offensichtlich die Unwahrheit vorgetragen. Es heißt:
"Weitere mRNA-Impfstoffe werden geprüft, sind aber derzeit noch nicht zugelassen."
Zunächst einmal gibt es mittlerweile in anderen Ländern bereits eine Notzulassung des mRNA-Impfstoffes von Moderna, zum anderen fehlt ein Hinweis darauf, dass es auch andere Impfstoffe gibt, die im Ausland bereits per Notzulassung eingesetzt werden dürfen und abweichend nicht auf mRNA-Basis entwickelt wurden (z.B. Sputnik-V in Russland, hierzu siehe unseren Critical News Artikel "Zweierlei Maß bei Impfstoffen", aber auch hier und hier). Ebenfalls fehlt ein deutlicher Hinweis darauf, dass auch der hier besprochene Impfstoff von BioNTech nur per Notzulassung, nicht also regulär zugelassen wurde und dass es sich um eine teleskopierte, stark verkürzte Notzulassung handelt. Auch wäre ein Hinweis angebracht, dass bislang noch nie ein mRNA-Impfstoff regulär für das Impfen von Menschen zugelassen wurde und dass im konkreten Fall sogar Tierversuche übersprungen wurden.
Impfung in der Schwangerschaft?
Bisher hieß es im Aufklärungsmerkblatt vom 09.12.2020:
Da noch nicht ausreichende Erfahrungen vorliegen, ist die Impfung in der Schwangerschaft und Stillzeit derzeit nicht empfohlen.
Neu heißt es im Aufklärungsmerkblatt vom 22.12.2020:
Da noch nicht ausreichende Erfahrungen vorliegen, ist die Impfung in der Schwangerschaft und Stillzeit derzeit nur nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung empfohlen.
Auf der 2. Seite heißt es:
"Aber es spricht nichts gegen eine Impfung."
Hier stellt sich die Frage: weshalb? Wo ist die Risiko-Nutzen-Abwägung? In Großbritannien sollen bereits Schwangere und sogar Babys geimpft worden sein. Sind Impfstoffe für diese Personengruppe anderorts etwa notzugelassen worden? Wer übernimmt die Haftung, wenn sowas auch in Deutschland passieren sollte, wo für den BioNTech-Impfstoff keine derartige Notzulassung vorliegt?
Auch auf der 2. Seite wurde neu der Name des Impfstoffes "Comirnaty" eingefügt.
Gesichtslähmung als mögliche Impfreaktion vergessen?
Deutlich geändert wurde der Text zu den möglichen Impfreaktionen (auch im Aufbau). Bisher war von einer mehrmonatigen Beobachtungszeit, nunmehr ist von einer zweimonatigen Beobachtungszeit die Rede. Daraus ergibt sich dann auch, dass Langzeitfolgen, etwa auf die Fruchtbarkeit der Geimpften zwangsweise unbekannt sein müssen. Schmerzen an der Einstichstelle waren bisher mit "bis zu 83 % der Geimpften" angegeben, nun sind es "mehr als 80 %". "Abgeschlagenheit bis zu 59 %", neu sind es "mehr als 60 %", Kopfschmerzen bisher "bis zu 52 %", neu "Kopfschmerzen und Frösteln (mehr als 30 %)". "Muskelschmerzen (bis zu 37 %)" wurden gestrichen. Das bisherige "Frösteln (bis zu 35 %)" wurde wie bereits beschrieben mit "Kopfschmerzen und Frösteln (mehr als 30 %)" zusammengefasst.
"Gelenkschmerzen (bis zu 22 %)" wurde durch "Gelenkschmerzen (mehr als 20 %)" ersetzt. "Fieber (bis zu 16 %)" wurde ersetzt durch "Fieber und Schwellung der Einstichstelle (mehr als 10 %)". "Durchfall (bis zu 11 %)" und "Erbrechen tritt häufig auf (bis zu 2 %)" wurde ersetzt durch "Häufig (zwischen 1 % und 10 %) traten Übelkeit und Rötung der Einstichstelle auf." Anstatt "Lymphnotenschwellungen gelegentlich (weniger als 1 %)" heißt es nun „Gelegentlich (zwischen 0,1 % und 1 % traten Lymphknotenschwellungen, Schlaflosigkeit, Schmerzen in Arm oder Bein, Unwohlsein und Juckreiz an der Einstichstelle auf.“
Lockdown für Impfstoff?
Im nächsten Absatz geht es um "Sind Impfkomplikationen möglich?" Auch hier wird neu der konkrete Impfstoff benannt. Bisher habe es keine relevanten Komplikationen gegeben. Nunmehr heißt es weniger positiv:
"In den umfangreichen klinischen Prüfungen vor der Zulassung wurden nach Gabe des hier besprochenen mRNA-Impfstoffes (Comirnaty®) 4 Fälle (zwischen 0,1% und 0,01%) von akuter Gesichtslähmung beobachtet. Ob diese im ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen, wird weiter untersucht. Weitere schwerwiegende Komplikationen wurden in den klinischen Studien nicht beobachtet. Seit Einführung der Impfung wurden in sehr seltenen Fällen Überempfindlichkeitsreaktionen berichtet. Diese traten kurz nach der Impfung auf und mussten ärztlich behandelt werden. Grundsätzlich können – wie bei allen Impfstoffen – andere Komplikationen nicht ausgeschlossen werden."
Hier wurde offenbar eine konkrete Zahl einfach in den Korridor für "seltene" Nebenwirkungen (s.u.) zugeordnet.
Die Gesichtsparese (akute Gesichtslähmung) wurde in Version 001 des Aufklärungsmerkblattes nicht beschrieben, war aber bereits vor den ersten Impfungen am Weihnachtswochenende bekannt. Hierzu kursierten zuvor Fotos und Videos im Internet.
Bei einer Häufigkeitsangabe als Nebenwirkung "zwischen 0,1 % und 0,01 %" liegt die Wahrscheinlichkeit eine Gesichtsparese zu erleiden, im Bereich "selten", also 1 bis 10 Behandelte von 10.000 bzw. 10 bis 100 Behandelte von 100.000 müssen mit einer Gesichtsparese rechnen. Bei 83.000.000 Menschen in Deutschland müssten wir letztentlich aber damit rechnen, dass 8.300 bis 83.000 Menschen eine Gesichtsparese erleiden könnten.
Keine Gleichbehandlung für Nicht-Geimpfte?
Dr. Hugo Müller-Vogg (Profilangabe: "Publizist, Ex-FAZ-Herausgeber, twittert vor allem über Politik. Motto: Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.") twittert am Dienstag früh[13]:
"Wer sich nicht gegen #Corona impfen lässt, riskiert seine Gesundheit, gefährdet andere, belastet im Fall einer Erkrankung das Gesundheitssystem. Und diese Impfgegner sollen durch Gleichbehandlung mit Geimpften belohnt werden?"
Das Risiko, an Covid-19 schwer zu erkranken bzw. zu versterben, betrifft vor allem die so genannten Risikogruppen. Dies sind z. B. ältere Menschen mit schweren Vorerkrankungen. Angesichts der möglichen Nebenwirkungen (z. B. Krebs) durch die Impfung aller Geimpften, erscheinen solche Kommentare zynisch. Menschen werden - offensichtlich auch mit finanzieller Anschubhilfe - medial zu Impfgegnern stilisiert, eine Nutzen-Risiko-Abwägung ist offenbar nicht mehr opportun, wie es noch vor einem Jahr üblich war. Auch stellt sich hier die Frage, wie es mit dem mehrfach von der Politik vollmundigen Versprechen, dass es keine Impfpflicht geben werde, bestellt sei. Wie soll eine freie Impfentscheidung möglich sein, wenn Ungeimpfte damit zu rechnen haben, dass sie ihren Pflegeplatz verlieren dürften oder ihnen der Zutritt in Theater, Freizeitparks und Gastronomie verwehrt werden könnte? Genau dieser Impfzwang durch die Hintertür, vulgo, durch sozialen Druck, wurde bereits Anfang des Jahres von den angeblichen "Verschwörungstheoretikern" belächelt und als unbegründet zurückgewiesen.
Bereits zwei Todesfälle?
Nachtrag am 30.12.2020: Muss nun das Merkblatt wieder aktualisiert werden? Am Dienstag, 29.12.2020, in der Früh meldet Finanztreff: "Ein erster Todesfall aufgrund der Covid-19-Impfung in der Schweiz - Der Geimpfte reagierte bereits früher negativ auf Grippeimpfungen". Dort heißt es[14]:
V-Safe, das Meldesystem für Nebenwirkungen von Impfstoffen der amerikanischen Seuchenschutzbehörde CDC (Centers for Disease Control) weist für die Impfung mit dem Wirkstoff von Pfizer/Biontech nach fünf Tagen eine Toxizitätsrate von 2,8 Prozent auf. Bei 112'807 Impfungen ereigneten sich 3150 sog. "Health Impact Events", die die Arbeit verunmöglichten und ärztliche Behandlung erforderten (Stand 18. Dez. 2020).
Bestätigt sich der Anteil von 2,8 Prozent Nebenwirkungen, die ärztliche Behandlung erfordern, würde dies bei einer Durchimpfung der Schweizer Bevölkerung zu 240'000 zusätzlichen Krankheitsfällen führen, mehr als dreizehnmal mehr als mit SarsCoV-2 hospitalisiert wurden (Stand 23. Dezember: 17504 Hospitalisierungen). Die Zahl der Covid-19-Fälle mit Behandlungsbedarf ausserhalb der Spitäler wird in der Schweiz allerdings nicht erhoben. Bei derart häufigen Nebenwirkungen ist fraglich, ob der Nutzen des Impfstoffs seine Risiken tatsächlich überwiegt, wie die Swissmedic - "nach minutiöser Prüfung" - in ihrer Medienmitteilung vom 19. Dezember festhält.
Die Stuttgarter Nachrichten hatten am 30.12.2020 hierzu auch einen Artikel mit dem Titel "Coronavirus in der Schweiz: Erster Todesfall aufgrund der Covid-19-Impfung"[15] zu diesem Todesfall in der Schweiz eingestellt.
Man kann die Voransicht und den ersten Satz des Artikels noch in den Suchmaschinen finden[17], der Link selbst führt aber mittlerweile zu einer leeren Seite dieser Zeitschrift.
Hier kommen natürlich weitere Fragen auf, denn es heißt dort[17]:
Das Impfteam kontaktierte den zuständigen Heimarzt nicht. Sonst hätte es erfahren, dass einer der Bewohner eines Pflegeheims in Luzern bereits früher negativ auf eine Grippeimpfung reagiert hatte.
Ist dies nicht der Grund, weshalb die Impfstoffentwicklung normalerweise Jahre dauert und noch nie ein mRNA-Impfstoff zur Verimpfung an Menschen ohne Notzulassung freigegeben wurde?
Die Menschen haben bei einer so wichtigen Entscheidung für ihr Leben, die insbesondere nicht umkehrbar ist, ein besonderes Informationsrecht, sodass wir uns fragen, aus welchen Gründen der Artikel zurückgezogen wurde. Sind es Haftungsgründe, die sich für dieses Impfteam und dieses Pflegeheim ergeben könnten? Sowie es auch für viele andere Impfteams und Pflegeheime der Fall sein kann, die hoppla hopp ab dem 26.12.2020 Angehörige, Berufsbetreuer und Berufsbetreuer und die Pflegeheimbewohner allein durch die Terminsetzung sowie eine mangelnden Rücksprachemöglichkeit mit dem zuständigen Hausarzt in Bedrängnis brachten?
Was wird geschehen, wenn die jetzt Geimpften die zweite Impfung erhalten bzw. sich zuvor anstecken? Heißt es dann, eine neue Mutation des Covid-19 Virus sei verantwortlich oder können wir mit faktenbasierter, transparenter Aufklärung rechnen? Wir hegen Zweifel, zumal es in Version des Aufklärungsmerkblatts heißt: "In den umfangreichen klinischen Prüfungen vor der Zulassung wurden nach Gabe des hier besprochenen mRNA-Impfstoffes (Comirnaty®) 4 Fälle (zwischen 0,1 % und 0,01 %) von akuter Gesichtslähmung beobachtet. Ob diese im ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen, wird weiter untersucht."
Die The Jerusalem Post berichtet ebenfalls zu einem Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit einer Pfizer-Impfung unter dem Titel "Man's fatal heart attack likely unlinked to vaccine he took 2 hours before" in Israel. Dort heißt es [18]:
A 75-year-old man from Beit She’an died of a heart attack about two hours after being vaccinated against the novel coronavirus on Monday morning, the Health Ministry reported.The man had preexisting conditions and had suffered from heart attacks in the past, it said.
Auch Israel National News berichtet im Artikel 75-year-old Israeli man dies 2 hours after getting Covid-19 vaccine zu seinem Tod.
Entsprechend des üblichen Gebahres könnte man nun fragen: ist er mit oder an der Impfung gestorben, zumal diese ebenfalls körperliche Reaktionen auslöst?
Corona-Ampel im Vergleich
Mit dem Kennzahlensystem „Inzidenzwert“ werden die Landkreise und kreisfreien Städte abgebildet, der Zustand Grün mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert Iw(7 Tage) < 35 Neuinfektionen / 100.000 Einwohner stellt den angepeilten Sollzustand dar. Für den Inzidenzwert[20] im 7-Tages-Mittel gibt es hierbei folgende Abstufungen in den Landkreisen / den kreisfreien Städten:
- Grün: Inzidenzwert < 35 Neuinfektionen / 100.000 Einwohnern,
- Orange: Inzidenzwert > = 35 bis < 50 Neuinfektionen / 100.000 Einwohnern,
- Rot: Inzidenzwert > = 50 bis < 100 Neuinfektionen / 100.000 Einwohnern und
- Dunkelrot: Inzidenzwert > = 100 Neuinfektionen / 100.000 Einwohnern.
Die Inzidenzwerte der Corona-Ampel für Orange und Rot liegen somit im Bereich der Kategorie der seltenen Erkrankungen, die für Dunkelrot im untersten Bereich der Kategorie für "gelegentlich".. Unter der Kategorie „Selten“ gibt es nur noch die Kategorie „sehr selten“ bzw. „Einzelfall“.
Für meist in der Kategorie „Selten“ bzw. im untersten Bereich der Kategorie „Gelegentlich liegende Ereignisse wird in Deutschland der Lockdown bzw. Teil-Lockdown ausgelöst. Hier stellt sich nun die Frage: wann gibt es den Lockdown für diesen Impfstoff?
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie in der Sondersendung "Klagepaten TV ️ LIVE SONDERSENDUNG ️ Die Impfungen haben begonnen! Was nun?", in der diesmal Rechtsanwalt und Berufsbetreuer Holger Fischer durch Tassilo Wik interviewt wird und als einer von den Anwälten für Aufklärung über die neuesten Entwicklungen berichtet.
[1] Anschreiben von K. vom 28.12.2020 an eine Angehörige
[2] Schreiben von K. vom 28.12.2020, Anlage (Seite 1): Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoff –Stand: 22. Dezember 2020 (dieser Aufklärungsbogen wird laufend aktualisiert, 22.12.2020,siehe auch https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf;jsessionid=C49A3406F5B4C8D975EA1BE8534A7469.internet081?__blob=publicationFile, zuletzt aufgerufen am 29.12.2020
[3] Schreiben von K. vom 28.12.2020, Anlage (Seite 2): Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoff –Stand: 22. Dezember 2020 (dieser Aufklärungsbogen wird laufend aktualisiert, 22.12.2020, siehe auch https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf;jsessionid=C49A3406F5B4C8D975EA1BE8534A7469.internet081?__blob=publicationFile, zuletzt aufgerufen am 29.12.2020
[4] Anschreiben von K. vom 28.12.2020 an eine Angehörige
[5] Ebenda.
[6] Ebenda.
[7] Ebenda.
[8] Ebenda.
[9] Impfung, Spanien plant Register mit Impf-Verweigerern, Die Presse, APA, 28.12.2020 18:44 Uhr, https://www.diepresse.com/5916553/spanien-plant-register-mit-impf-verweigerern, zuletzt aufgerufen am 29.12.2020
[10] Ebenda.
[11] Klagepaten TV ️ LIVE SONDERSENDUNG ️ Die Impfungen haben begonnen! Was nun?, Klagepaten, YouTube, 29.12.2020, https://www.youtube.com/watch?v=TsKQm0ENLEU, zuletzt aufgerufen am 29.12.2020
[12] Stephan Witte, Neue Arzthaftpflichtversicherung des HDI und Versicherungsschutz nun auch für Impfung gegen Covid-19
BioNTech weist in Jahresabschlussbericht auf mögliche Nebenwirkungen hin, 11.12.2020, https://critical-news.de/neue-arzthaftpflichtversicherung-des-hdi-und-versicherungsschutz-nun-auch-fuer-impfung-gegen-covid-19/
[13] Hugo Müller-Vogg, Twitter, 29.12.2020 09:06 Uhr, https://twitter.com/hugomuellervogg/status/1343830730095419392?s=21, zuletzt aufgerufen am 29.12.2020
[14] Ein erster Todesfall aufgrund der Covid-19-Impfung in der Schweiz - Der Geimpfte reagierte bereits früher negativ auf Grippeimpfungen, Finanztreff, 30.12.2020 - 10:31 | Quelle: Dow Jones Newsware, http://www.finanztreff.de/news/ein-erster-todesfall-aufgrund-der-covid-19-impfung-in-der-schweiz+der-geimpfte-reagierte-b/22954274, zuletzt aufgerufen am 30.12.2020
[18] Maayan Jaffe-Hoffman, Man's fatal heart attack likely unlinked to vaccine he took 2 hours before, 28.12.2020 23:23 Uhr, https://m.jpost.com/breaking-news/israel-nears-100000-coronavirus-vaccinations-per-day-goal-653461?fbclid=IwAR3v4HK3lhqnwKmBgW_ItMMkwCAtcjWtVknPuBqN3TcdFCoJJ52pVdOUEDo, zuletzt aufgerufen am 30.12.2020
[19] Arutz Sheva Staff , 75-year-old Israeli man dies 2 hours after getting Covid-19 vaccine, Israel National News, 28.12.2020 1:10 PM, https://www.israelnationalnews.com/News/News.aspx/293865, zuletzt aufgerufen am 30.12.2020[20] Der Sieben-Tage-Inzidenzwert beschreibt, wie viele Menschen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb von sieben Tagen bezogen auf je 100.000 Einwohner einen positiven COVID-19-PCR-Test erhalten haben.
[21] Der Impfstoff Comirnaty (BNT162b2, Biontech / Pfizer) zur Impfung gegen Corona, zuletzt aufgerufen am 29.12.2020