Weihnachtsstimmung kam auf, als einem Angehörigen am Samstagvormittag Post eines in privater Trägerschaft stehenden Seniorenheims ins Haus flatterte, mit der offenkundig die viel beschworene Erlösung der Menschen von der Covid-19-Pandemie bereits um den 27.12. herum erfolgen soll, also gegebenenfalls bereits während der Feiertage. Am Rande: wie viele Seniorenheime liegt auch dieses in unmittelbarer Nähe zu einem Friedhof.
Der Leiter des Seniorenheims Herr K. wollte wohl keine Zeit verlieren und kam in seinem Schreiben gleich auf den Punkt[1]:
Es ist damit zu rechnen, dass zwischen den Tagen rund um den 27.12. herum mit mobilen Impfteams die angekündigte erste Impfphase zur Eindämmung des Coronavirus gestartet wird.
Wir vom Haus … tun alles, um hierauf vorbereitet zu sein. Gleichzeitig benötigen wir jedoch Ihre Unterstützung. Sie als vertretungsberechtigte Person für Ihre Betreute / Ihren Betreuten müssen uns zwei der beigefügten Dokument unterschrieben wieder zukommen lassen:
- Anamneseeinwilligung: muss zwingend unterschrieben werden [sic! wie im Original rot unterlegt]
- Aufklärungsmerkblatt: muss zwingend unterschrieben werden [sic! wie im Original rot unterlegt]
Herr K. teilt in seinem von ihm allein unterzeichneten Anschreiben ebenso mit[2]:
Bitte senden Sie uns das Anamnese- sowie das Aufklärungsblatt schnellstens zurück. Auch dann, wenn Sie keine Impfung Ihres Betreuten wünschen. Wir möchten an dieser Stelle klar betonen, dass wir die Impfung befürworten!
Wer „wir“ sein soll, der „an dieser Stelle klar“ betont, „dass wir die Impfung befürworten“, ist dem Anschreiben nicht zu entnehmen. Klar ist nur, dass „wir“ hier gegenüber den Betreuern und Betreuerinnen ihre Meinung ungefragt kundtun und hiermit emotionalen Druck auf Betreuer und Betreuerinnen ausüben, wenn diese sich gegen eine Impfung ihres Betreuten entscheiden wollen.
Kündigung des Pflegevertrags?
Das ausdrückliche Empfehlen einer Impfung durch den wirtschaftlichen Betreiber einer Pflegeeinrichtung, von der die Bewohner in dieser Eigenschaft in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, könnte gegebenenfalls als Nötigung im Sinne von § 240 StGB (sog. „Scheindrohung“) verstanden werden.
Wird hier etwa Druck ausgeübt, wonach man zukünftig nur noch als geimpfte Personen seinen Pflegeplatz behalten dürfe? Äußerungen von Prof. Dr. Wolfram Henn (59)[3], Humangenetiker der Saarland-Uni und Mitglied des Ethikrats der Bundesregierung, der z.B. in einem Brandbrief alle „Corona-Impf-Verweigerer“ auffordert, im Krankheitsfall auf alle Notfallmaßnahmen zu verzichten und Prof. Dr. Christian Drosten[4], Virologe der Berliner Charité, der von „Schwerer Schuld“ spricht, wenn man u. a. Prof. Dr. Wolfram Henn widerspricht, könnten in diese Richtung gedeutet werden und gedanklich auf den Pflegeheimbetreiber übertragen werden. So twitterte Prof. Dr. Christian Drosten hier[5]:
„Wolfram Henn und Ralf Bartenschlager wollen Menschenleben retten, sonst nichts. Die nicht endenden Angriffe auf seriöse Wissenschaftler und die stetige Verballhornung ihrer Aussagen werden in diesem Winter noch Tausende das Leben kosten. #SchwereSchuld“
Ob eine solche unterschwellige Nötigung, sich impfen lassen zu sollen, als sozialadäquat anzusehen ist oder vom Heimbetreiber als gelebte Solidarität angesehen wird, ändert nichts an dem damit verbundenen psychischen Druck, der hier insbesondere auf die besonders auf Hilfe angewiesene, vulnerable Risikogruppe ausgeübt wird.
Vergleichbar ist hier ein Urteil des VG Wiesbaden (Az. 6 L 938 /20 WI) vom 24.08.2020 zu sehen. Hier entschied das Gericht, dass eine Schule keine „dringende Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht“ aussprechen dürfe, da hier der Schüler im Fall einer Weigerung mit Sanktionen oder gar diskriminierenden Verhalten durch die Lehrer zu rechnen habe.[6]
Unter den Angehörigen löste dieses Schreiben des Seniorenheims vielerlei Fragen aus, insbesondere aber die Frage, ob dem Pflegeheimbewohner der Vertrag gekündigt wird, wenn dieser sich nicht mit dem hier angekündigten mRNA-Impfstoff impfen lässt. Und wie man dann die Versorgung des Pflegebedürftigen sicherstellen werde. Angesichts des Sachverhalts, dass aufgrund fehlender Regelungen vielerorts ein indirekter Impfzwang vermittelt wird, ist die Verunsicherung groß. Viele Menschen fühlen sich offensichtlich genötigt, Entscheidungen entgegen ihrer Überzeugung treffen zu müssen und hierbei das Risiko für schwere bzw. tödliche Nebenwirkungen eingehen zu müssen, weil Nachteile drohen, die sie ebenfalls in Verzweiflung stürzen würden.
Nach den Erfahrungen des Dritten Reiches, wo im Sinne der sogenannten „Rassenlehre“ in großem Umfang Menschenversuche mit Juden und anderen Minderheiten durchgeführt wurden, entwickelte man 1947 den sogenannten „Nürnberger Kodex“, um zukünftig Menschenversuche ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen zu verhindern. Wenn nun aber die Bundesregierung im Gleichschritt mit Vertretern der Pharmaindustrie an Millionen von Menschen Massenimpfungen auf Basis von Notzulassungen bedingten Zulassungen empfiehlt, dies durch eine medienwirksame Impfkampagne unterstützt und Betreiber von Pflegeheimen hier auch noch eine als zwingend zu verstehende Empfehlung aussprechen, rückt dies die Verantwortlichen deutlich in die Nähe der Verbrecher von damals, die unsägliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit verschuldeten.
Selbst, wenn man annehmen möchte, dass Covid-19 eine besonders tödliche Seuche wäre, wäre es die Pflicht der Empfehlenden, die mit einer Impfung verbundenen Risiken sachlich vorzutragen, um zu einer ausgewogenen Entscheidung hinsichtlich der Chancen und Risiken einer solchen Impfung zu kommen. Vieles spricht dafür, dass die dringende Empfehlung einer solchen Impfung dazu dienen soll, eine freie Impfentscheidung zu verhindern, was einem Verstoß gegen den Nürnberger Kodex gleichkommen dürfte.
Der Ministerpräsident Winfried Kretschmar von Baden-Württemberg äußerte sich in einer Sitzung im Landtag (ab Min. 2:49:00) wie folgt[7], die in keiner Weise mehr als freie Impfentscheidung verstanden werden kann.
Es gibt eine klare Perspektive und die heißt: Die Bevölkerung wird durchgeimpft. Und dann ist es rum mit der Pandemie.
Die zehn Punkte des Nürnberger Kodex 1947
Angesichts der Bedeutung des Nürnberger Kodex[8] füge ich die zehn Punkte hier ein und markiere die wichtigsten Punkte mit gelber Farbe. In rechteckigen Klammern finden sich entsprechende Kommentare, die sich auf die aktuelle Lage beziehen.
(Stellungnahme des I. Amerikanischen Militärgerichtshofes über „zulässige medizinische Versuche“)
1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, daß die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muß, ihre Einwilligung zu geben; daß sie in der Lage sein muß, unbeeinflußt durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; daß sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muß, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, daß der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.
2. Der Versuch muß so gestaltet sein, daß fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind [sic! Wenn alle Menschen gleichzeitig geimpft werden, sind keine Ergebnisse für das Wohl der Ungeimpften zu erwarten, sondern vielmehr haben dann ale Personen billigend etwaige Nachteile in Kauf zu nehmen. Andere Methoden könnten z.B. eine Stärkung des Immunsystems, eine medikamentöse Behandlung oder anders geartete Impfstoffe sein]. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.
3. Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen [sic! es fehlen die notwendigen Tierversuche, woraufhin im Schreiben aber nicht hingewiesen wird, was wiederrum als vorsätzliche Täuschung angesehen werden könnte], daß die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.
4. Der Versuch ist so auszuführen, daß alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden [sic! das ist bei einer Notfallzulassung prinzipiell nicht möglich].
5. Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, daß es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.
6. Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind [sic! aufgrund der insgesamt sehr niedrigen Todesrate von Infizierten ist keine gravierende humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems erkennbar, dass eine Massenimpfung von gesunden Personen rechtfertigen dürfte].
7. Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen [sic! da im Jahresbericht vor dem Todesrisiko gewarnt wird und bereits diverse Schäden in UK und den USA bekannt sind, ist dieser Punkt niemals erfüllbar].
8. Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.
9. Während des Versuches muß der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden [sic! den Menschen wird jetzt bereits vermittelt, eingeschränkt zu werden, wenn sie sich nicht jetzt mit einem Impfstoff mit
Notzulassungbedingter Zulassung impfen lassen, sodass man dies als Nötigung betrachten kann], wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.10. Im Verlauf des Versuchs muß der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muß, daß eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.
Zitiert nach: Mitscherlich, A. und Mielke, F. (Hrsg.): Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses. Frankfurt a.M. 1960, S. 272f.
Schnelle Impfstoffzulassung „vorsätzliche grobe Körperverletzung“?
Gründe zur Ablehnung einer Impfung mit den neuartigen mRNA-Impfstoffen können unter anderem in der schnellen Zulassung (Notzulassung in den USA bzw. bedingten Zulassung in der EU) der Impfstoffe liegen, die „sich eigentlich noch in der Entwicklung“ befinden, die „Impfstoffe nicht ausgereift“ sind.[9] So kann es z. B. zu einer möglichen Verstärkung der Erkrankung kommen. Prof. Hockertz äußert sich hierzu in einem Interview gegenüber Armin Siebert von sna wie folgt[10]:
Meinen Sie, das neuartige Coronavirus könnte noch so stark mutieren, dass die Impfstoffe wirkungslos werden?
Wir können nichts ausschließen. Aber es ist bekannt, dass die Coronaviren stabiler sind, als beispielsweise Influenzaviren, die sich jedes Jahr neu verändern. Corona hat andere Eigenschaften. Das Virus ist in der Lage, verschiedene Antikörper-Arten hervorzurufen. Die Antikörper sind ein zweischneidiges Schwert: die einen wirken neutralisierend, die machen ihren Job. Aber die bindenden Antikörper, die die Corona-Erkrankung auch auslösen kann, führen zu einer Verstärkung der Erkrankung. Und wir wissen nicht, welche Antikörper durch die Impfung ausgelöst werden. Daher leitet unser Immunsystem eine ganz andere Immunantwort ein und zwar nicht nur Antikörper, sondern auch zytotoxische T‑Zellen. Die werden durch die Impfung gar nicht erfasst.
Nebenwirkungen? Wir besitzen die gleichen Informationen wie Sie!
Unter dem Aspekt, dass das Seniorenheim offenkundig nur die gleichen Informationen besitzt, wie diejenigen, denen das Aufklärungsmerkblatt zur Verfügung gestellt wird, stellt sich die Frage, inwieweit diese überhaupt adäquat darauf vorbereitet sein können, mit Komplikationen aufgrund von „eventuellen Nebenwirkungen“ umzugehen, die darüber hinausgehen. Noch mehr stellt sich aber die Frage, welchen Wert es haben soll, dort Rückfragen zu stellen, wenn nur der gleiche Kenntnisstand zur Verfügung steht [11].
Wir haben vollstes Verständnis dafür, dass Sie möglicherweise viele Fragen zum Verfahren, zu eventuellen Nebenwirkungen und zum Ablauf am Impftag haben (der im Übrigen noch nicht bekannt ist). Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass wir die gleichen Informationen besitzen, wie Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen können. Bitte lesen Sie sich die Unterlagen gut durch, die wichtigsten Fragen sind dort ausführlich beschrieben.
Es ist sogar davon auszugehen, dass Herr K. „Empfehlungen über Impfungen ab[gibt], ohne sich jemals auch mit den Einwänden gegen Sinn und Nutzen von Impfungen befasst zu haben[12]“. Dabei geht es nicht darum, ob Impfungen generell oder im Einzelfall sinnvoll sein können, sondern darum, dass eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff für sich ein Novum ist und eine Notfallzulassung den berechtigten Einwand zulässt, dass mit der angedachten Impfung besondere Risiken verbunden sein können.
Dem Anschreiben des Seniorenheims waren folgende Anlagen beigefügt:
1. Hinweise für stationäre Einrichtungen und gesetzliche Vertreter / Betreuer zum Ausfüllen der Einwilligungserklärung / Anamnesebogen für zu impfende Personen in Pflegeeinrichtungen (Stand 17.12.2020)[13]
2. Hinweise zur Impfaufklärung: Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 – mit mRNA-Impfstoff, Stand 17.12.2020 (zur besseren Ansicht finden Sie das Originaldatei des RKI hier)[14]
3. Aufklärungsmerkblatt: Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 – mit mRNA-Impfstoff, Stand 09.12.2020 (zur besseren Ansicht finden Sie das Original des RKI hier)[15]
Wie deutlich zu erkennen ist, wurden 2 Kreuze auf den Seiten aufgebracht, um die Stellen zu kennzeichnen, wo man unterzeichnen soll. Darüber hinaus wurden keine weiteren Dinge hervor gehoben.
Dieses Aufklärungsmerkblatt müsse „zwingend unterschrieben werden“, selbst dann wenn „keine Impfung“ erfolgen soll[16]. Es fehlt jedoch eine Erklärung, weshalb man auch in diesem Fall „zwingend“ zu unterschreiben habe. Wozu soll diese Unterschrift erforderlich sein?
4. Anamnese-Einwilligung; Schutzimpfung gegen COVID-19 – mit mRNA-Impfstoff, Stand 09.12.2020 [17], bei der wie auf den anderen Originalanlagen des Seniorenheims ein großes Kreuz angebracht ist.
Es handelt sich hierbei offenbar nur um eine Kopie des ansonsten zweiseitigen Originals, das eine Original- und eine Duplikatseite hat. „Dieser Anamnese- und Einwilligungsbogen wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e.V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt. Er dürfe ausschließlich im Rahmen seiner Zwecke für eine nicht-kommerzielle Nutzung vervielfältigt und weitergegeben werden. Jegliche Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig.[18]“ Inwieweit hier eine unzulässige Veränderung vorliegt, wäre zu prüfen.
Diese Anamneseeinwilligung müsse ebenfalls „zwingend unterschrieben werden“, selbst dann, wenn „keine Impfung“ erfolgen soll. In diesem Fall muss unter der Überschrift „Einwilligung“ das Feld „Ich lehne die Impfung ab.“ angekreuzt werden.
Kritisch dürfte sein, dass nach dem Grundsatz der „Datenminimierung“ im Sinne von Artikel 5 Abs. 1 c) DSGVO keine Grundlage besteht, nach gesundheitlichen Daten eines Bewohners zu fragen, der von vornherein eine Impfung ablehnt. Dem Schreiben und den Anlagen ist nicht zu entnehmen, in welcher Art und Weise die Grundsätze der DSGVO Berücksichtigung finden. Insofern kommt gegebenenfalls sogar eine Selbstanzeige des/der Verfasser(s) dieses Fragebogens nach Art. 33 und 34 DSGVO in Betracht.
Hinweis (16.02.2023):
Bereits im Dezember 2020 habe ich in Teil 1 und Teil 2 darauf hingewiesen, dass auf der Anamneseeinwilligung erfasst wird, dass Menschen nicht geimpft werden wollen. Für diese Menschen erfolgt im Allgemeinen keine Anamnese, da sie sich nicht untersuchen lassen brauchen, wenn sie an einer Impfung nicht teilnehmen wollen.
Erfolgte für diese Menschen dennoch eine Abrechnung bei den Krankenkassen für eine nicht gewünschte Erfassung ihrer Daten?
In Teil 2 habe ich zudem auf das Sündenregister in Spanien hingewiesen.
UNCUT berichtet nun über die Verfolgung der Ungeimpften:
Was sollen Betreuer und Betreuerinnen tun, wenn sie die Impfung ablehnen wollen?
Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat Critical News dankenswerterweise ein kostenloses Musterschreiben[19] (Stand 20.12.2020) zur Verfügung gestellt, mit dem Betreuer und Betreuerinnen eine Erklärung z. B. gegenüber einem Seniorenheim abgeben können, dass Sie keine Einwilligung zu einer Impfung der betreuten Person zustimmen. Dieses Musterschreiben können Sie hier[20] als pdf.-Datei und hier[21] als docx.-Datei abrufen oder über den nachfolgendenden pdf.-Viewer einsehen.
Erklaerung_keine_Einwilligung_zu_Impfung_an_betreuter_Person2Mithilfe dieser Musterschreiben kann von Senioren- bzw. Pflegeheimen unter anderem auf mögliche Gefahren und Risiken von unausgereiften Impfstoffen mit bedingter Zulassung (sic! nicht notzugelassen, wie in den USA) hingewiesen werden.[22]
Haben Sie mich oder andere jemals eingehend über die Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit der (massenhaften !) Verabreichung von unausgereiften Impfstoffen mit
Notzulassungbedingter Zulassung schon umfassend informiert?
Kühlung bei ‑70 °C
Rechtsanwalt Wilfried Schmitz verweist in seinen Musterschreiben auch auf einen Artikel hin, in dem beschrieben wird, dass der Coronavirus-Impfstoff von Pfizer deswegen bei ‑70 °C gelagert werden müsse, da er experimentelle Nanotech-Komponenten enthalten würde.[23]
„Der erschreckende Grund, warum der Coronavirus-Impfstoff von Pfizer bei ‑70 °C gelagert werden muss, ist der: Er enthält experimentelle Nanotech-Komponenten, die noch NIE zuvor in Impfstoffen verwendet wurden. Es weiß also niemand, was die Impfung in unseren Körpern auf Dauer bewirkt. Children’s Health Defense schrieb dazu in einem Artikel vom 06. 08.2020: „mRNA vaccines undergoing Covid-19 clinical trials, including the Moderna vaccine, rely on a nanoparticle-based “carrier system” containing a synthetic chemical called polyethylene glycol (PEG)“. Das heißt: die neuartigen mRNA-Impfstoffe beinhalten eine synthetische Chemikalie namens PEG. Es sind schwerwiegende Nebenwirkungen für die Geimpften möglich, so z. B. die Bildung von Tumoren, eine lebensbedrohende Anaphylaxie (eine akute allergische Reaktion) sowie sonstige unerwünschte Immunreaktionen.“
Es stellt sich die Frage, weshalb ein Pflegeheim seinen Bewohnern und Angehörigen derartige Informationen bzw. derart gravierende Risiken einfach verschweigt oder sich nicht zumindest selbst erst einmal hinreichend kundig macht, bevor aktiv zu einer Impfung geraten wird. Diese Frage drängt sich umso mehr auf, als dass mittlerweile in Folge der bereits begonnenen Massenimpfungen in Großbritannien und den USA[25] ein Teil dieser Befürchtungen eingetreten sind und es durchaus möglich war, sich darüber zu informieren. Binnen vier Tagen konnten 3.150 von 112.807 der Geimpften in Großbritannien keine normalen Tagesaktivitäten mehr ausführen, waren unfähig zu arbeiten, benötigten ärztliche oder pflegerische Hilfe.[24]
Wieso wird nicht etwa eine neutrale Beratung angeboten, die folgende Alternativen objektiv ausführt:
- Was ist, wenn sich der Bewohner nicht impfen lassen möchte?
- Welche Impfalternativen zu einem mRNA-Impfstoff gibt es?
- Gibt es auch die Möglichkeit einer medikamentösen Behandlung für den Fall einer Erkrankung?
Wieso wird nicht darüber aufgeklärt, dass auch nach erfolgter Impfung offenbar regelmäßig weitere Impfungen mit diesem Impfstoff erfolgen sollen bzw. Geimpfte auch hiernach sich weiter anstecken bzw. andere anstecken können? Wieso sollten diese dann unter diesen Bedingungen zudem mehr „Freiheiten“ (indirekter Impfzwang) genießen als Ungeimpfte, immerhin würden Geimpfte ja nur für sich selbst ein geringeres Risiko haben, derweil sie andere Menschen weiterhin schaden könnten? Auf diese Art und Weise wird sicherlich auch keine Herdenimmunität aufgebaut werden können. Prof. Karl Lauterbach schreibt selbst auf Twitter bzw. Nitter[26]:
Wieso wird nicht darüber aufgeklärt, dass auch jene Personen, die sich freiwillig oder unter Druck impfen lassen, weiterhin eine Maske tragen und bis auf Weiteres Social Distanciing betreiben sollen, wie von Prof. Karl Lauterbach in den Medien verkündet wird?[27]
Gibt es Nachweise dafür, dass der angepriesene Impfstoff eine Infektion des Geimpften oder von Dritten durch den Geimpften verhindert? Offenbar hiernach nicht.
„Spahn hat Druck ausgeübt“
Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier erheblicher politischer Druck auf eine beschleunigte Notzulassung bedingte Zulassung ausgeübt wurde. In einem ZDF-Interview bestätigte dies auch Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.[28]
Allerdings stellt sich die Frage: Ist dieser Impfstoff wirklich ausreichend gut geprüft worden, sodass wir dann auch diejenigen, die sich jetzt impfen lassen, so informieren, dass sie eine selbst bestimmte Entscheidung treffen und überzeugt sind, dass es die richtige Maßnahme für sie ist?
Dieser Druck wird offensichtlich von oben nach unten und somit auch auf die Verantwortlichen im Pflegeheim weitergereicht, welche diesen Druck nunmehr unhinterfragt an die Betroffenen weitergeben. Ob sie hier nicht ihre „Macht“ auf die Heimbewohner und ihre Angehörigen missbräuchlich verwende, um Druck auszuüben, bliebe zu diskutieren[29]. Wolf-Dieter Ludwig monierte u. a. folgende Punkte:
- Politik hat massiv Druck auf die Zulassungsbehörden ausgeübt
- Aussagen von Bundesbildungsministerin Karliczek sind fahrlässig
- Impfstoff ist NICHT ausreichend gut geprüft
- zu Langzeitsicherheit weißt man gar nichts
- er selbst würde sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht impfen
Aufgrund der offenkundigen Verstöße gegen den „Nürnberger Kodex“ möchten wir Ihnen abschließend den „Offenen Brief an den Deutschen Ethikrat“ gerne als Musterschreiben empfehlen, mit dem Sie sich an diesen wenden können. Wir haben dieses Musterschreiben der Kritischen Anwälte für Recht und Freiheit daher hier eingestellt.[30]
Offener-Brief-an-Deutschen-Ehtikrat[1] Herr K., Anschreiben des Seniorenheims, 18.12.2020
[2] Herr K., Anschreiben des Seniorenheims, 18.12.2020
[3] Hans-Jörg Vehlewald, Knallhart-Ansage von Ethikrat-Professor, Impfen lassen – oder auf Beatmung verzichten!, BILD, 19.12.2020 18:23 Uhr, https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/ethik-rats-mitglied-lasst-euch-impfen-oder-verzichtet-auf-beatmung-74529170,view=conversionToLogin.bild.html, zuletzt aufgerufen am 20.12.2020
[4] Andreas Rosenfelder, Die Schuldfrage, WELT, 21.12.2020, https://www.welt.de/kultur/plus222936360/Christian-Drosten-Die-Schuldfrage.html, zuletzt aufgerufen am 21.12.2020
[5] Christian Drosten, „Schwere Schuld“, Twitter, 19.12.2020 16:00 Uhr, https://twitter.com/c_drosten/status/1340310936918355968?s=20, zuletzt aufgerufen am 20.12.2020
[6] Schule darf Masken im Unterricht nicht „dringend empfehlen“, VG Wiesbaden, Legal Tribune Online, 03.09.2020, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-wiesbaden-6l93820wi-maskenpflicht-schulen-unterricht-dringende-empfehlung-zwang-befugnis/, zuletzt aufgerufen am 20.12.2020
[7] Ministerpräsident Winfried Kretschmar, Grüne, Plenarsitzung, Landtag von Baden-Württemberg, 136. Sitzung vom 14. Dezember 2020, 14. Dezember 2020, https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2020/20201214sitzung1361.html?t=0, zuletzt aufgerufen am 20.12.2020
[8] Der Nürnberger Kodex 1947, http://www.ippnw-nuernberg.de/aktivitaet2_1.html, zuletzt aufgerufen am 20.12.2020
[9] Armin Siebert, SNA, Toxikologe Hockertz: Zulassung des Corona-Impfstoffs ist „vorsätzliche grobe Körperverletzung“, 17:31 16.12.2020 (aktualisiert: 14:32 17.12.2020), https://snanews.de/20201216/toxikologe-corona-impfstoff-187459.html, zuletzt aufgerufen am 20.12.2020
[10] Ebenda.
[11] Herr K., Anschreiben des Seniorenheims, 18.12.2020
[12] Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Musterschreiben, Erklärung – keine Einwilligung zu Impfung an betreuter Person, 20.12.2020, Erklaerung_keine_Einwilligung_zu_Impfung_an_betreuter_Person2.pdf
[13] Hinweise für stationäre Einrichtungen und gesetzliche Vertreter / Betreuer zum Ausfüllen der Einwilligungserklärung / Anamnesebogen für zu impfende Personen in Pflegeeinrichtungen, Anlage zum Anschreiben des Seniorenheims, 18.12.2020
[14] Hinweise zur Impfaufklärung: Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 — mit mRNA-Impfstoff, Anlage zum Anschreiben des Seniorenheims, 18.12.2020
[15] Aufklärungsmerkblatt: Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 — mit mRNA-Impfstoff, Anlage zum Anschreiben des Seniorenheims, 18.12.2020
[16] Herr K., Anschreiben des Seniorenheims, 18.12.2020
[17] Anamnese-Einwilligung; Schutzimpfung gegen COVID-19 — mit mRNA-Impfstoff, Anlage zum Anschreiben des Seniorenheims, 18.12.2020
[18] Anamnese- und Einwilligungsbogen, Gesellschaft für medizinische Prävention und Kommunikation mbH, GPK, 16.12.2020, https://gpk.de/anamnese-einwilligung-schutzimpfung-covid-19-mrna/, zuletzt aufgerufen am 20.12.2020
[19] Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Musterschreiben, Erklärung – keine Einwilligung zu Impfung an betreuter Person, 20.12.2020, Erklaerung_keine_Einwilligung_zu_Impfung_an_betreuter_Person2.pdf
[20] Ebenda.
[21] Ebenda als docx-Datei.
[22] Ebenda.
[23] Niki Vogt, Erschreckend: Warum der Coronavirus-Impfstoff von Pfizer bei ‑70 °C gelagert werden muss, 03.12.2020, https://www.schildverlag.de/2020/12/03/erschreckend-warum-der-coronavirus-impfstoff-von-pfizer-bei-70-c-gelagert-werden-muss/, zuletzt aufgerufen am 20.12.2020
[24] Thomas Clark, ACIP COVID-19 Vaccines Work Group, Anaphylaxis Following m‑RNA COVID-19 Vaccine Receipt, CDC, 19.12.2020, https://www.cdc.gov/vaccines/acip/meetings/downloads/slides-2020 – 12/slides-12 – 19/05-COVID-CLARK.pdf, zuletzt aufgerufen am 20.12.2020
[26] Karl Lauterbach, Twitter, 29.09.2020, https://nitter.nixnet.services/Karl_Lauterbach/status/1310920507034947585#m, zuletzt aufgerufen am 20.12.2020
[27] Karl Lauterbach, zuletzt aufgerufen am 20.12.2020
[28] Britta Spiekermann und Adriana Hofer, Impfstoff-Zulassung, „Spahn hat Druck ausgeübt“, ZDF, 19.12.2020 09:49 Uhr, https://amp.zdf.de/nachrichten/politik/corona-impfstoff-zulassung-kritik-ludwig-100.html, zuletzt aufgerufen am 20.12.2020
[29] https://www.t‑online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_89127204/corona-impfstoff-ist-in-sicht-nrw-gesundheitsminister-laumann-erklaert-vorgehen.html, zuletzt aufgerufen am 20.12.2020
[30] Kritische Anwälte für Recht und Freiheit, Musterschreiben, „Offener Brief an den Deutschen Ethikrat“, AfA