RKI-Skan­dal: kei­ne bzw. ver­al­te­te Auf­klä­rungs­merk­blät­ter zur Schutz­imp­fung gegen COVID-19 mit mRNA-Impf­stoff für Men­schen mit Migrationshintergrund

Veraltete Aufklärungsmerkblätter zum Zeitpunkt der Impfung

In den letzten Wochen hat Critical News darauf aufmerksam gemacht, dass Angehörige, Betreuende und zu Impfende durch die Einrichtungsleitung weitergereichte, nicht aktualisierte, nicht auf den mRNA-Impfstoff von BioNTech spezifizierte Aufklärungsmerkblätter zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff (Aufklärungsbogen inkl. Einwilligungserklärung) erhalten haben. So reichte der Einrichtungsleiter Herr K. eines niedersächsischen, in privater Trägerschaft stehenden Senioren- und Pflegeheims die Ausgabe 1 Version 001 des Aufklärungsmerkblattes an die Angehörigen und Betreuenden per Brief weiter. Dieser Sachverhalt wurde auch uns erst gewahr, als der Einrichtungsleiter Herr K. in seinem darauf folgenden Brief am 28.12.2020 an die Angehörigen und “Betreuer*innen”, ohne auf das modifizierte Aufklärungsmerkblatt einzugehen, schrieb[1]:

“… leider haben wir vom niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Auflage bekommen, das “Aufklärungsmerkblatt” der Impfung gegen Covid-19 nochmals in aktualisierter Form an Sie zu versenden.”

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Symbolbild (Free Images from Pixabay) - Aufklärungsmerkblätter sowie Anamnese- und Einwilligungsblätter nicht auf dem aktuellen Stand

Die Unterschiede zur Ausgabe 1 Version 001 des Aufklärungsmerkblatts zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff (Aufklärungsbogen inkl. Einwilligungserklärung) zur Ausgabe 1 Version 002 haben wir im Artikel in "Ich weiß zwar nicht mehr als Sie, bin aber dafür! - Teil 2" herausgearbeitet. Sie können Teil 1 und Teil 2 hier nachlesen:

Weitere Informationen, insbesondere die Unterschiede zur Ausgabe 1 Version 002 des Aufklärungsmerkblattes zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff (Aufklärungsbogen inkl. Einwilligungserklärung) zur Ausgabe 1 Version 003 erfahren Sie hier in Teil 3 "Ich weiß zwar nicht mehr als Sie, bin aber dafür":

Impfaufklärung ohne Aktualität. Wozu?

Als Viola Laurenz (Name durch die Redaktion geändert) nun erneut von der Einrichtungsleitung sowie (!) der Pflegedienstleitung am 14.01.2020 ein Schreiben erhielt, in dem die “beigefügte Einwilligung (bitte neu unterschreiben und die entsprechenden Punkte für die Impfbereitschaft ankreuzen) bis zum 25.01.2021 zurück” gesandt werden sollte, waren wir natürlich hellhörig. “Die Anamnese” bräuchten die Angehörigen nicht ausfüllen, hieß es in diesem Schreiben weiter. Dem Schreiben war lediglich die Ausgabe 1 Version 001, Stand 09.12.2020 der Einwilligung beigefügt, ein aktualisiertes Aufklärungsmerkblatt enthielt das Schreiben hingegen nicht, was anlässlich der Tatsache, dass es sich nur um eine Notzulassung für den zu verimpfenen mRNA-“Impfstoff” der Firma BioNTech handelt, für den die klinische Studie noch nicht abgeschlossen ist, nicht nachvolziehbar ist.

In keiner Weise hinnehmbar ist, dass offenkundig erneut ein nicht aktualisierter, aktueller Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff weitergereicht wurde und (!) zudem kein aktualisiertes Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff. Hierbei hat das Robert Koch Institut (kurz: RKI) mittlerweile Ausgabe 1 Version 003 vom 11.01.2021 auf seiner Webseite zum Download zur Verfügung gestellt. Sie finden diese hier.

Dies bedeutet schlussendlich, dass allein im besagten Senioren- und Pflegeheim ca. 80 Bewohner und 75 Prozent der Mitarbeiter anhand nicht mehr aktueller Daten für die zweite Impfung am 25.01.2021 aufgeklärt werden, sondern sich weiterhin auf dem Stand der Ausgabe 1 Version 002 vom 22.12.2020 des Aufklärungsmerkblatts zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff sowie dem Stand der Ausgabe 1 Version 001 vom 09.12.2020 des Anamnese- und Einwilligungsbogens zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff befinden.

Diskriminiert das RKI Menschen mit Migrationshintergrund?

Wäre dies nicht schon für sich ein Skandal, gerade unter dem Aspekt, dass Menschen somit Informationen der letzten Wochen vorenthalten bekämen, ist Critical News noch ein weiterer Sachverhalt bei seinen Recherchen aufgefallen.

Das Aufklärungsmerkblatt zur Covid-19 Impfung mit mRNA-Impfstoff kann zwar mittlerweile neben dem Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff hier in deutscher sowie in weiteren Sprachen downgeloadet werden. Zum Zeitpunkt der ersten Impfungen in Deutschland am 26.12.2020 lagen offenkundig aber noch keine Übersetzungen des deutschen Aufklärungsmerkblattes in anderen Sprachen auf der Webseite des RKIs vor. Eine Recherche im Internetarchive der Wayback Machine offenbart zum 30.12.2020 um 03:44:49 Uhr somit noch folgende Situation:

Stand 30.12.2020 03:44:49 Uhr, RKI, https://web.archive.org/web/20201230034459/https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Es wurden also erst hiernach Informationen in anderen Sprachen eingestellt. Das Archiv der Wayback Machine vom gleichen Tag um 23.28.04 Uhr erfasst dann die Änderungen am entsprechenden Tag. Das RKI und das Grüne Kreuz haben offensichtlich ca. 8 Tage benötigt, um Übersetzungen für 19 Sprachen (Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Dari, Englisch, Französisch, Kroatisch, Kurdisch, Paschtu, Persisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tigrinisch, Türkisch, Urdu und Vietnamesisch) vorzuhalten. Für weitere Sprachen wurden bis zum heutigen Tag keine Übersetzungen zur Verfügung gestellt.

Aufklärungsblätter laufend aktualisiert?

Der Skandal weitet sich aber offensichtlich weiter aus, denn das RKI hält bis zum heutigen Tag für Menschen mit einer anderen Muttersprache weiterhin nur veraltete Aufklärungsmerkblätter zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff sowie veraltete Anamnese- und Einwilligungsbögen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff mit Stand vom 22.12.2020 vor. Wer der Meinung sei, dies träfe nur für seltene Sprachen zu, für die man keinen Dolmetscher hätte finden können, irrt. Und zwar gewaltig.

Eine kurze Recherche auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes reicht aus, um festzustellen, dass mittlerweile Version 003 des Aufklärungsmerkblattes zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff vom 11.01.2021 in deutscher Sprache vorliegt. Auf Seite 1 des Aufklärungsmerkblattes ist zudem in Klammern stehend vermerkt:

“(dieses Aufklärungsmerkblatt wird laufend aktualisiert)”.

“Dieser Aufklärungsbogen wird laufend aktualisiert (zuletzt am 11.01.2021, die fremdsprachigen Materialien werden derzeit überarbeitet).”

Für die anderen 19 Sprachen wurden hingegen bis dato keine Aktualisierungen (Version 002 und 003) zur Verfügung gestellt, obwohl es weitreichende Unterschiede in den deutschen Versionen ergeben haben. Hier ein Ausschnitt des Screenshots zum aktuellen Stand (20.01.2021) :

Stand 20.01.2021, RKI, Ausschnitt, https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Daraus ergibt sich, dass offenkundig für Menschen mit anderer Muttersprache, die insbesondere im medizinischem Bereich auf Informationen in ihrer Muttersprache angewiesen sind, keine aktualisierten Informationen (!) auf dem Stand vom 11.01.2021 vorliegen.

Fakt ist also: Für die Sprachen Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Dari, Englisch, Französisch, Kroatisch, Kurdisch, Paschtu, Persisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tigrinisch, Türkisch, Urdu und Vietnamesisch liegen derzeit immer noch veraltete — auf dem Stand vom 22.12.2020 datierende — Aufklärungsbögen vor.

Fakt ist also auch, dass zum Zeitpunkt der ersten Impfungen in Deutschland offenbar keine (!) Informationen in anderen Sprachen vorgelegen haben, diese gab es offensichtlich erst ab dem 30.12.2020. Es ist auch offensichtlich keine Pflicht vorgesehen, einen muttersprachlichen Übersetzer mitzunehmen, um sicherzustellen, dass die Besonderheiten eines mRNA-Impfstoffes, einer Notzulassung (BioNTech) bzw. bedingten Zulassung (Moderna) sowie die bisher bekannten Nebenwirkungen (u.a. Gesichtsparesen, mögliche Todesfälle) wirklich vollumfänglich verstanden werden können. Insbesondere in Bezug auf Ausgabe 1 Version 003, in der erstmals der Impfstoff von Moderna erfasst wird, wird deutlich, dass hierzu keinerlei Informationen für die 19 angebotenen Übersetzungen vorgelegen haben. So heißt es beispielsweise auf Englisch noch:

„The mRNA-COVID-19 vaccine (Comirnaty®) discussed here is a genetically engineered vaccine that is based on a new type of technology. Additional mRNA vaccines are being tested, although they have not yet been approved.“

Damit erfahren die Anwärter auf eine Impfung anders als beim deutschsprachigen Aufklärungsbogen nicht, dass in Deutschland bereits die Impfstoffe von Moderna und von BioNTech per bedingter Zulassung zum Verimpfen zugelassen wurden oder dass in anderen Ländern noch andere Impfstoffe ebenfalls zugelassen wurden.

Unklar ist auch die Auswahl für die gewählten Sprachen. So fehlen beispielsweise fremdsprachige Aufklärungsbögen für Afrikaans, Italienisch, Kishuaheli, Niederländisch, Tagalog oder Thailändisch, obwohl sich sicher z.B. viele Italiener, Philippinos oder Thais in Deutschland aufhalten und – wie Critical News bekannt ist – sich sogar schon schwangere Thais haben impfen lassen. Mag es sein, dass sich einige von diesen deshalb haben impfen lasse, weil sie glaubten, so wieder unbeschwert in ihre jeweiligen Heimatländer einreisen zu dürfen und ohne Restriktionen zurückkommen zu dürfen?

Die Mitarbeiter des RKIs und des Grünen Kreuzes haben es offensichtlich in Zusammenarbeit mit BioNTech und Moderna nicht für erforderlich erachtet, aktualisierte geschweige denn aktuelle Informationen in allen Sprachen (auch der deutschen Sprache) vorzuhalten, mit denen Impfärzte und zu Impfende über mögliche Gefahren aufgeklärt werden können, um eine Risiko-Nutzen-Abwägung treffen zu können. Wir haben einen Blick auf die Webseite "Wortbedeutung.info" [1] gewagt, um zu ergründen, was 'aktualisiert' bedeutet:

Wortbedeutung/Definition von 'aktualisiert':
1) transitiv: auf den neuesten, aktuellen Stand, den gegenwärtigen Zustand, das heutige Datum, den jetzigen Zeitpunkt bringen

und 'aktuell':

Wortbedeutung/Definition von 'aktuell':
1) jetzt, in dieser Zeit, in diesem Moment
2) auf dem neuesten Stand
3) bedeutsam für die Gegenwart

Abkürzung:
aktl., akt.

Begriffsursprung:
im frühen 18. Jahrhundert im Sinn „wirklich“ von französisch actuel‎ „wirklich, gegenwärtig, wirksam“ aus spätlateinisch actualis‎ „tätig, wirksam“

Aktuell war gestern

Je nach Sprache wurden innerhalb der letzten 20 bzw. 8 Tage die Aufklärungsmerkblätter nicht entsprechend neuer Erkenntnisse aktualisiert. Angesichts der Ereignisse, die unter anderem in Norwegen [2] und Kalifornien [3] zu einem Stopp der Impfung für bestimmte Menschen geführt haben, da es zu gehäuften Todesfällen gekommen ist, muss sich jeder Impfarzt darüber bewusst sein, dass er bei Unterzeichnung des Aufklärungsmerkblattes zusammen mit dem jeweiligen Impfling dem aktuellen Wissensstand nicht nur einen Tag, sondern zum Teil über 20 Tage und mehr hinterher hinken kann und wird. Dies ist angesichts der Schwere der Nebenwirkungen, die Menschen bis hin zum Tod erleiden können, in keiner Weise hinnehmbar.

Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungesgesetz?

Es ist somit davon auszugehen, dass ein schwerer Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz: AGG) vorliegen könnte, zumal nicht mit dem erforderlichen Maße alles daran gesetzt wurde, um zeitnah in anderen Sprachen für alle verwendeten Impfstoffe auf dem aktualisierten Stand Informationen zur Verfügung zu stellen. Ein Blick in das Buch "Diskriminierungsverbote - Ethnische Herkunft, Rassismus - HENSCHE Arbeitsrecht" hilft, um das Problem insbesondere auch für Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu erfassen, die einen ausländischen Hintergrund bzw. Migrationshintergrund haben:

"Mit "eth­ni­scher Her­kunft" meint das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Ab­stam­mung ei­nes Men­schen und sei­ne da­mit ver­bun­de­nen äußer­li­chen oder sprach­li­chen Ei­gen­hei­ten, an­ge­fan­gen von der Haut­far­be über die Zu­gehörig­keit zu ei­nem Volk oder ei­ner Volks­grup­pe bis hin zu Spra­che oder Dia­lekt. Die frem­de Staats­an­gehörig­keit als sol­che gehört nicht zur eth­ni­schen Her­kunft, da sie als sol­che über Spra­che und Volks(grup­pen)zu­gehörig­keit nichts aus­sagt. "Ausländer­feind­li­che" Res­sen­ti­ments rich­ten sich dem­ent­spre­chend er­fah­rungs­gemäß oft auch ge­gen Per­so­nen mit deut­scher Staats­an­gehörig­keit, die ei­nen ausländi­schen fa­mi­liären Hin­ter­grund bzw. Mi­gra­ti­ons­hin­ter­grund ha­ben." [4]

Werden uns Informationen bewusst vorenthalten?

Wenn man erst einmal zu graben anfängt, wird einem sehr schnell bewusst, dass Menschen in Deutschland - und auch anderswo - sehr unterschiedlich über die aktuell eingesetzten Impfstoffe und die offenkundig aufgetretenen, teils schweren bis tödlichen Nebenwirkungen, in den Aufklärungsmerkblättern informiert werden. Es fällt zudem auf, dass bestimmte Zeitungen in befremdlicher Art und Weise die Vorkommnisse negieren bzw. bagatellsieren (siehe unten zum Thema PEG). Es kommt aber auch noch ein weiterer Aspekt hinzu, der uns bei unseren Recherchen nach den Aufklärungsmerkblättern für andere Sprachen gewahr wurde und wo wir zukünftig noch vertiefende Recherchen vornehmen werden. Aufgrund der Brisanz wollen wir Ihnen diese Erkenntnisse aber bereits jetzt rudimentär mitteilen, damit Sie bereits jetzt auf einen Teil unserer Recherchen zurückgreifen können.

„Wenn behauptet wird, dass eine Substanz keine Nebenwirkung zeigt,so besteht der dringende Verdacht, dass sie auch keine Hauptwirkung hat.“

Gustav Kuschinsky, deutscher Pharmakologe (1904–1992)

Inhaltsstoffe der Impfstoffe nicht überall angegeben?

Auf den Webseiten der U.S. Food and Drug Administration (kurz: fda) erhält man zum Stand Dezember 2020 die amerikanische Version des Aufklärungsmerkblattes [5] unter dem Titel

"FACT SHEET FOR RECIPIENTS AND CAREGIVERS, EMERGENCY USE AUTHORIZATION (EUA) OFTHE PFIZER-BIONTECH CO VID-19 VACCINE TO PREVENT CORONAVIRUS DISEASE 2019 (CO VID-19) IN INDIVIDUALS 16 YEARS OF AGE AND OLDER",

ins Deutsche mit deepL Translator übersetzt:

"FAKTENBLATT FÜR EMPFÄNGER UND PFLEGEPERSONEN
NOTFALLGENEHMIGUNG (EUA) DES PFIZER-BIONTECH CO VID-19 IMPFSTOFFS ZUR PRÄVENTION DER CORONAVIRUS-ERKRANKUNG 2019 (CO VID-19) BEI PERSONEN AB 16 JAHREN".

In diesem Aufklärungsmerkblatt werden entgegen dem deutschen Aufklärungsmerkblatt und darauf beruhenden Übersetzungen Angaben zu den (veröffentlichten) Inhaltsstoffen des Pfizer-BioNTech COVID-19 Impfstoff angegeben:

Dies bedeutet, dass anders als auf Deutsch folgende Inhaltsstoffe für den Covid-19-Impfstoff von Pfizer-BioNTech bekannt sind:


- mRNA,
- Lipide ((4-Hydroxybutyl)azandiyl)bis(hexan-6,1-diyl)bis(2-hexyldecanoat), 2 [(Polyethylenglykol)-2000]-N,N-Ditetradecylacetamid, 1,2-Distearoyl-sn-glycero-3-phosphocholin und Cholesterin),
- Kaliumchlorid,
- einbasiges Kaliumphosphat,
- Natriumchlorid,
- zweibasiges Natriumphosphat-Dihydrat und
- Saccharose.

Eine Liste der Inhaltsstoffe für den Impfstoff von Moderna ist beispielsweise aus Kanada [6] bekannt:

Der DeepL-Translator bietet hierzu in der kostenlosen Version folgende Übersetzung:

Wer nicht geimpft werden sollte, erfährt man auf den Seiten der CDC [7] für den Pfizer / BioNTech COVID-19 Impfstoff BNT162b2 hier:

Mit Hilfe des deepL-Translators haben wir auch diesen Text ins Deutsche übersetzt:

"Wenn Sie eine schwere allergische Reaktion (Anaphylaxie) oder eine allergische Sofortreaktion - auch wenn diese nicht schwerwiegend war - auf einen Bestandteil eines mRNA-COVID-19-Impfstoffs hatten, sollten Sie keinen mRNA-COVID-19-Impfstoff erhalten.
Wenn Sie nach der ersten Dosis des Impfstoffs eine schwere allergische Reaktion (Anaphylaxie) oder eine allergische Sofortreaktion - auch wenn diese nicht schwerwiegend war - hatten, sollten Sie keine weitere Dosis eines mRNA-COVID-19-Impfstoffs erhalten.*
Eine allergische Sofortreaktion bedeutet eine Reaktion innerhalb von 4 Stunden nach der Impfung, einschließlich Symptomen wie Nesselsucht, Schwellungen oder Keuchen (Atemnot).
Dies schließt allergische Reaktionen auf Polyethylenglykol (PEG) und Polysorbat ein. Polysorbat ist kein Bestandteil des mRNA-COVID-19-Impfstoffs, ist aber eng mit PEG verwandt, das in den Impfstoffen enthalten ist. Personen, die auf PEG oder Polysorbat allergisch sind, sollten keinen mRNA-COVID-19-Impfstoff erhalten.

DER TAGESSPIEGE [8] schreibt zu den vermeintlichen Einzelfällen im Zusammenhang mit dem Inhaltsstoff PEG:

Ob PEG wirklich der Auslöser der acht anaphylaktischen Reaktionen ist, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Imfpung auftraten, ist jedoch völlig offen.

Dennoch hat das NIAID die Fälle wohl in mehreren Meetings diskutiert, auch mit Vertretern von Pfizer, dem Kooperationspartner von Biontech. Auch sei eine Studie geplant, Menschen, deren Immunsystem (anders als die meisten Menschen) Antikörper gegen PEG haben oder zuvor auf PEG-haltige Medikamente reagiert haben, gezielt auf ihre Reaktion auf das Virus zu untersuchen.

Der DER TAGESSPIEGEL schreib einen Absatz weiter:

Wenn überhaupt, dürften nur sehr wenige Menschen ein Immunsystem haben, dass auf PEG besonders heftig reagiert.

um sich selbst im gleichen Artikel einige Absätze später zu widersprechen, in dem er unter der Überschrift "Kein Grund, sich nicht impfen zu lassen" offenbart:

Außerdem haben einer Studie zufolge etwa 72 Prozent aller Menschen Antikörper gegen PEG – das Immunsystem reagiert auf den per Zahnpasta in den Körper gelangenden Stoff. Es sind aber nur sieben Prozent, die so viele Antikörper haben, dass eine allergische Reaktion gegen PEG möglich wäre. Andere Studien zeigen hingegen, dass selbst Menschen mit hohen Antikörperkonzentrationen gegen PEG nicht immer allergische Reaktion gegen den Stoff entwickeln.

Nur 6 Millionen Menschen in Deutschland?

In Deutschland haben Ende 2020 nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 83,2 Millionen Menschen gelebt. Sieben Prozent, bei denen (nur) eine allergische Reaktion gegen PEG möglich wäre, sind (nur) 5.824.000 Menschen, also fast 6 Millionen Menschen. Angesichts der Tatsache, dass bekannt ist, wie es überhaupt zu dem Eintrag von PEG in den menschlichen Körper (u.a. durch Zahnpasta) kommt, der natürlicherweise dort überhaupt nichts zu suchen hat, befremdet es doch sehr, dass DER TAGESSPIEGEL von "nur" sieben Prozent redet und dazu gerade auch noch die Meinung von Pfizer anstelle einer unabhängigen Stelle herbeizieht. Wenn es um die Impfung geht, die offensichtlich Jedermann und Jedefrau machen soll - und das mit nicht regulär zugelassenen Impfstoffen! -, scheinen also fast 6 Millionen Menschen in Deutschland, die auf PEG unterschiedlich stark reagieren können, unwesentlich, derweil angeblich um jeden Lebenstag eines schwer Kranken und meist sehr alten Menschen durch genau diese Impfstoffe gekämpft würde. Glaubwürdig ist eine derartige Argumentation nicht. Wir fühlen uns immer mehr an ganz düstere Zeiten erinnert.

Wieso weist man in Großbritannien, nicht jedoch in Deutschland auf möglicherweise tödliche Impfreaktionen hin?

Auf der Website der zuständigen britischen Behörde [9] heißt es u.a. wie folgt:

„if you are allergic to the active substance or any of the other ingredients of this medicine, listed in section 6. Signs of an allergic reaction may include itchy skin rash, shortness of breath and swelling of the face or tongue. Contact your doctor or healthcare professional immediately or go to the nearest hospital emergency room right away if you have an allergic reaction. It can be life-threatening.

Übersetzt mit der kostenlosen Version von www.DeepL.com/Translator:

„wenn Sie allergisch gegen den Wirkstoff oder einen der in Abschnitt 6 genannten sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind. Anzeichen einer allergischen Reaktion können juckende Hautausschläge, Kurzatmigkeit und Schwellungen des Gesichts oder der Zunge sein. Wenden Sie sich sofort an Ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal oder gehen Sie sofort in die Notaufnahme des nächsten Krankenhauses, wenn Sie eine allergische Reaktion haben. Sie kann lebensbedrohlich sein.

Es bleibt ungeklärt, weshalb man in Großbritannien auch über möglicherweise tödliche Impfreaktionen aufklärt, dies aber in Deutschland offenbar für nicht erforderlich hält. Nimmt man hierzulande den Tod von zu Impfenden möglicherweise bewusst billigend in Kauf?

To be continued ...


[1] aktuell, https://www.wortbedeutung.info/aktuell/, zuletzt aufgerufen am 20.01.2021

[2] Norwegen

[3] Kalifornien

[4] Martin Hensche „HANDBUCH ARBEITSRECHT. Diskriminierungsverbote - Ethnische Herkunft, Rassismus“ auf „hensche.de“. Aufzurufen unter https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Diskriminierung_Verbote_ethnische_Herkunft.html#tocitem1, zuletzt aufgerufen am 19.01.2021.

[5] "FACT SHEET FOR RECIPIENTS AND CAREGIVERS. EMERGENCY USE AUTHORIZATION (EUA) OFTHE PFIZER-BIONTECH CO VID-19 VACCINE TO PREVENT CORONAVIRUS DISEASE 2019 (CO VID-19) IN INDIVIDUALS 16 YEARS OF AGE AND OLDER", aktualisiert 12. 2020. Aufzurufen unter https://www.fda.gov/media/144414/download, zuletzt aufgerufen am 21.01.2021.

[6] Ministry of Health "Information Sheet Pfizer-BioNTech and Moderna COVID-19 Vaccines", Version 2.0 – Dezember 30, 2020 (geändert 07.01.2021). Aufzurufen unter http://health.gov.on.ca/en/pro/programs/publichealth/coronavirus/docs/vaccine/COVID-19_information_sheet_pfizer-biontech.pdf, zuletzt aufgerufen und downgeloadet am 21.01.2021.

[7] https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/vaccines/different-vaccines/Pfizer-BioNTech.html, zuletzt aufgerufen am 20.01.2021

[8] „Allergische Reaktion auf den Corona-Impfstoff – das könnte der Auslöser sein“ auf „tagesspiegel.de“ vom 26.12.2020 um 10:27 Uhr. Aufzurufen unter https://www.tagesspiegel.de/wissen/in-einzelfaellen-schwindel-und-herzrasen-allergische-reaktion-auf-den-corona-impfstoff-das-koennte-der-ausloeser-sein/26747392.html, zuletzt aufgerufen am 20.01.2021

[9] Medicines & Healthcare products Regulatory Agency "Decision. Information for UK recipients on Pfizer/BioNTech COVID-19 vaccine", aktualisiert 31.12.2020. Aufzurufen unter https://www.gov.uk/government/publications/regulatory-approval-of-pfizer-biontech-vaccine-for-covid-19/information-for-uk-recipients-on-pfizerbiontech-covid-19-vaccine, zuletzt aufgerufen am 21.01.2021.

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