Die Uelzener Allgemeine Versicherungsgesellschaft a. G. bietet ihre Pferdehalterhaftpflichtversicherung in den Varianten Basistarif mit 5 Mio. Euro Deckungssumme, Premiumtarif mit 10 Mio. Euro Deckungssumme sowie Premum Plus Tarif mit 15 Mio. Euro Deckungssumme für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden an. Dabei ist die gewählte Deckungssumme zweifach maximiert pro Jahr.
Die aktuellen Bedingungen tragen den Stand 12.2020 (AHB), 10.2019 (Besondere Bedingungen zur Schadenausfallversicherung) bzw. 03.2014 (Besondere Bedingungen).
Unterschiedliche Rabattmerkmale
Zur Wahl stehen Tarife 150 Euro Selbstbehalt je Schadenfall sowie solche ohne Selbstbeteiligung. Wahlweise kann eine Vertragslaufzeit von 1 oder 3 Jahren vereinbart werden. Bei mehrjähriger Vertragslaufzeit gewährt der Anbieter einen Laufzeitnachlass von 5 Prozent. Bestandskunden mit einem ungekündigten Bestandsvertrag erhalten 5 Prozent Treuenachlass, bei Onlineabschluss wird allen Kunden ein Rabatt von 5 Prozent gewährt.
Der Mindestbeitrag beträgt 20 Euro je vereinbarter Rate. Der Premium Plus Tarif kostet für Neukunden ohne weitere Verträge, ohne Selbstbehalt und bei einer Vertragslaufzeit von einem Jahr insgesamt 202,03 Euro brutto p.a. inklusive Online-Rabatt.
Ergänzende Klarstellungen
Viele Leistungen werden nicht bedingungsseitig, sondern stattdessen auf der Website des Anbieters in Form einer Leistungsübersicht klargestellt. Premium und Premium-Plus-Tarif unterscheiden sich voneinander nur durch die abgesicherte Deckungssumme.
Neben der Pferdehalterhaftpflichtversicherung bietet die Uelzener für Pferdehalter auch Pferde-Krankenversicherungen, Pferde-Operationskosten- sowie Pferdehalter-Rechtsschutzversicherungen und zusätzlich auch eine Reiter-Unfallversicherung an. Soweit bekannt, stellt der Versicherer nur Mitarbeiter an, die selbst Tierhalter sind. Bei Vereinbarung mindestens eines anderen Vertrages (z.B. Pferdehalterhaftpflicht- sowie Pferde-Operationskostenversicherung) oder bei Beantragung von Versicherungsschutz für mindestens zwei Pferde wird ein Bündelnachlass von 5 Prozent gewährt.
Ausgewählte Vorteile des Premium Plus Tarifs der Uelzener
- Beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen bis zum vollendeten 12. Lebensmonat
- Mitversicherung von Schäden an geliehenen oder gemieteten Stallungen, Reithallen, Ofenställen, Pferdeboxen mit 150 Euro Selbstbehalt
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Pferdetransportanhängern mit 20 Prozent Selbstbehalt, mindestens 150 Euro
- Mitversichert sind Ansprüche des Tierhüters gegenüber dem Tierhalter
- Mitversichert sind Ansprüche der Reitbeteiligung als Tierhüter, wobei diese einem Tierhüter gleichgestellt wird. Dies bedeutet, dass Ansprüche der Reitbeteiligung gegenüber dem Tierhalter mitversichert sind. Positiv ist, dass bedingungsseitig keine namentliche Nennung der Reitbeteiligten gefordert wird
- Einschluss einer Forderungsausfalldeckung (Schadenersatzversicherung) auch bei vorsätzlicher Schädigung durch den Dritten in seiner Eigenschaft als Tierhalter oder ‑hüter. Der Versicherungsschutz gilt für Personen- und Sachschäden, sofern die Mindestschadenhöhe 2.500 Euro erreicht
- Mitversichert sind Bergungs- und Rettungskosten für das versicherte Tier
- Verzicht eines Ratenzahlungszuschlags bei unterjähriger Zahlweise
Ausgewählte Nachteile des Premium Plus Tarifs der Uelzener
- Keine bedingungsseitige Garantie, dass der Versicherer nicht zum Nachteil des Kunden von den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV abweicht (GDV-Garantie)
- Keine bedingungsseitige Garantie, dass der Versicherer nicht zum Nachteil des Kunden von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse abweicht (Arbeitskreis-Garantie)
- Keine Innovationsklausel
- Keine Besitzstandsgarantie
- Keine Best-Leistungs-Garantie (erweiterte Vorsorge)
- Keine Exzedenten- bzw. Konditions-Differenz-Deckung
- Vorsorgedeckung begrenzt auf 500.000 Euro für Personen‑, 100.000 Euro für Sach- sowie 100.000 Euro für Vermögensschäden
- Keine Mitversicherung von Mietsachschäden an Kutschen und Schlitten sowie an mobilem Reitzubehör (z.B. Sätteln, Reithelmen. Trensen, Gerten)
- Im Rahmen der Forderungsausfalldeckung keine Mitversicherung von Vermögensschäden. Unklar bleibt, ob auch unechte Vermögensschäden als Personen- bzw. Sachfolgeschäden ausgeschlossen sind.
- Keine Mitversicherung von Opferhilfe als Ergänzung zur Forderungsausfalldeckung
- Keine Mitversicherung von Regressansprüchen von Sozialversicherungsträgern, privaten Krankenversicherern und privaten/öffentlichen Arbeitgebern bzw. Dienstherren bei Personenschäden, ausgenommen solchen von Reitbeteiligten als Tierhüter
- Keine Klarstellung zur Mitversicherung von Umweltschäden (z.B. durch Kleingebinde)
- Weltweiter Versicherungsschutz für 12 Monate, allerdings ohne Entschädigung mit Strafcharakter (punitive und exemplary damages) sowie von Haftpflichtansprüchen in den USA, US-Territorien oder Kanada
- Im Rahmen von versicherten Auslandsaufenthalten keine Mitversicherung von Strafkautionsdarlehen
- Keine Neuwertentschädigung
- Keine Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen gegen den Versicherungsnehmer aus dem Abhandenkommen von fremden gemieteten, geliehenen oder in Obhut genommenen Sachen (z.B. gemieteten Pferdetransportanhängern)
- Keine verbesserte Kfz-Klausel (z.B. Übernahme von Kaskoschäden bzw. der Rabatthochstufung in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung)
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen gegen den Versicherungsnehmer aus der Teilnahme am Unterricht eines Pferdevereins/ einer Reitschule inklusive der persönlichen Haftpflichtansprüche der anderen Teilnehmer.
- Keine Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen gegen den Versicherungsnehmer in seiner Funktion als privater Pferdezüchter. Wird dieses zusätzliche Risiko im Rahmen der Angebotserstellung angegeben, so heißt es: „Bei gewerblichen als auch bei Hobbyzüchtern ist der Einschluss der Tierhalter-Rechtsschutzversicherung nicht möglich.“
- Kein aktiver Rechtsschutz
- Kein Verzicht auf Anrechnung einer Mithaftung (z.B. bei Schäden Pferd gegen Pferd oder Pferd gegen Hund)
- Keine Mitversicherung von Tierarztkosten nach Verletzung versicherter Pferde durch einen fremden Hund oder Täter, der nicht ohne erheblichen Aufwand zu ermitteln ist
- Keine Versehensklausel für versehentliche Obliegenheitsverletzungen
- Keine Übernahme der Kosten für Nottötung und Tierkörperbeseitigung versicherter Pferde
- Keine Mitversicherung des Todes versicherter Tiere innerhalb Deutschlands durch Wolfsriss oder eine widerrechtlich handelnde Person (sog. „Pferderipper“)
- Keine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
- Keine Klarstellung, inwiefern Versicherungsschutz bei Nutzung versicherter Tiere im Rahmen eines Reitvereins besteht
- Keine Klarstellung, inwiefern Versicherungsschutz besteht, wenn durch die Teilnahme an Reitturnieren oder Pferdeschauen Preisgelder oder andere Einkünfte erzielt werden, inwiefern und ggf. ab welcher Höhe der Zuwendungen dies als ausgeschlossene gewerbliche Tätigkeit angesehen wird
- Viele Leistungen werden nur im Rahmen einer separaten Leistungsübersicht zur Verfügung gestellt (z.B. Wander- und Distanzritte, Teilnahme an Pferderennen, Pferdeschauen, Fremd- und Gastreiterrisiko)
Hinweis: der Text wurde der Pressestelle der Uelzener zur Qualitätssicherung zur Verfügung gestellt. Leider bestanden aktuell keine entsprechenden Kapazitäten. Sollten Ihnen etwas auffallen, das anzupassen ist, bitte ich um Mitteilung.