Am 01.03.2024 beschied das Landgericht Hildesheim (Az.18 Ns 25 Js 6596/22) einen Freispruch fr die ehemalige Soldatin Sabrina Bu. (siehe hier). Der zuvor Angeklagten war eine angebliche Gehorsamsverweigerung gegen die am 24.11.2021 eingefhrte Duldungspflicht des militrischen Personals gegen eine Injektion mit SARS-COV?2 vorgeworfen worden. Die schriftliche Urteilsbegrndung steht bis heute aus.
Keine ffentliche Verkndung des Freispruchs durch das Gericht
Bis zum heutigen Tage fehlt es auf der Website des Landgerichts Hildesheim an einer offiziellen Presseerklrung zum Verfahren. Hierzu wurde Herr Jrg Heinemann als zustndiger Pressesprecher angefragt, ob es eine solche geben wrde. Hierzu hie es dann (alle Fehler gem Originalzitaten):
Ein offizielles Pressestatement des Landgerichts zu diesem Verfahren nicht gibt es nicht.
Nachgefragt wurde weiter, ob ein entsprechendes Statement noch erfolgen werde:
Ich beabsichtige von meiner Seite aus, kein offizielles Statement zu diesem Verfahren abzugeben!
Dem Autor dieser Zeilen wurde folgende Stellungnahme abgegeben:
Zudem kann ich Ihnen an dieser Stelle mitteilen, dass das Landgericht Hildesheim in dieser Angelegenheit zustndigkeitshalber eine Berufung der Angeklagten gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Holzminden zu verhandeln hatte. Die hiesige Berufungshauptverhandlung beim Landgericht hat letztendlich nach einer intensiven Beweisaufnahme zu einer Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils sowie zu einem Freispruch der Angeklagten gefhrt.
Dem Gericht seien nur zwei Presseartikel zu dem Verfahren bekannt geworden, welche von der Hildesheimer Allgemeine hinter einer Bezahlschranke aufgerufen werden knnten. Inwiefern Heinemann die ausfhrliche Berichterstattung auf Critical-News bekannt geworden ist, ist nicht bekannt.
Anfangsverdacht begrndet Ermittlungen
Whrend der Hauptverhandlung unter dem vorsitzenden Richter Dr. Julian Lange kam es zu mutmalich uneidlichen Falschaussagen der Zeugen Hauptfeldwebel Thorsten Br. und Oberstabsfeldwebel Mike He. Hierzu schrieb Critical News sowohl die Pressestelle des Landgerichts Hildesheim als auch die Staatsanwaltschaft Hildesheim an, inwiefern im Nachgang zum Verfahren strafrechtliche Ermittlungen u. a. gegen die hier benannten Zeugen eingeleitet worden seien. Das Gericht verweist an diese Stelle auf die Pressestelle des Landgerichts. Von dort antwortete Frau Christina Wotschke als zustndige Presssprecherin wie folgt (Klarnamen aus der Antwort an dieser Stelle anonymisiert):
Ich kann Ihnen lediglich mitteilen, dass wegen des Anfangsverdachts der uneidlichen Falschaussage Verfahren gegen die Zeugen He. und Br. eingeleitet wurden.
Gegenber der Hildesheimer Allgemeinen habe sich der Pressesprecher des Landgerichts wie folgt geuert:
Die Aussagen des Vorgesetzten der Soldatin seien somit nicht als belastbar einzustufen, erklrt Gerichtssprecher Jrg Heinemann.[1]
Vom Verhalten der Staatsanwltin
Ebenfalls auffllig war das Verhalten der Staatsanwltin Kira-Franziska Rupprecht. Whrend groen Teilen der Hauptverhandlung war diese sehr passiv gewesen. Anzeichen fr ein Bemhen um eine aktive Entlastung der Angeklagten nach 160 StPO waren nicht erkennbar. Eine Zusammenfassung ihrer Aktivitten an den Verhandlungstagen 05.01.2024, 15.01.2024, 30.01.2024 sowie 09.02.2024 findet sich bei Critical News (siehe hier). Erst in den Verhandlungstagen danach zeigte Rupprecht Anzeichen von Aktivitt, jedoch weiterhin nicht zum Vorteil der Angeklagten. Noch in ihrem Schlusspldoyer vom 01.03.2024, in dem sie den Freispruch der Angeklagten forderte, war deutlich der Widerwille erkennbar, der sie mit dieser Forderung verband. So uerte sie sich denn auch nicht, dass die Unschuld der Angeklagten durch die vorgetragenen Beweise erwiesen sei, sondern dass ja kein Befehl nachgewiesen werden konnte.
Unerfllte Erwartungen
Gegenber der zustndigen Staatsanwaltschaft wurden auch hierzu Fragen gestellt (Namen an dieser Stelle entgegen dem ursprnglichen Schriftwechsel teilweise anonymisiert):
Zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft gehrt nach 160 StPO u. a. die aktive Entlastung eines Angeklagten. In diesem Fall konnte von Seiten Frau Rupprechts keine solche Initiative erkannt werden. Dies mchte ich an einigen Fakten festmachen. Die Vernehmungsakte der Frau Blanca Bl. enthielt keine Tatsachenfeststellungen aus erster Hand. Vielmehr wurden Aussagen von Herrn Major Gr. dem sog. Tenor zugrunde gelegt. Es wurden jedoch von Seiten Bl.s keine offenbar eigenen Anstrengungen unternommen, beteiligte Zeugen wie Herrn He. zu befragen. Frau Rupprecht htte also feststellen mssen, dass die Inhalte der Vernehmungsakte nur Behauptungen vom Hrensagen enthielten. Es wre ferner zu erwarten gewesen, dass alle mutmalichen Zeugen zur vorgeworfenen Tat vor Anklageerhebung polizeilich vernommen wrden. Dies ist offenkundig nicht geschehen. Als Folge kam es nicht nur zu einem kostspieligen Verfahren fr den deutschen Staat, sondern auch fr die Angeklagte. Womit begrndet die zustndige Staatsanwaltschaft, dass eine Anklage auf Basis einer Vernehmungsakte, die nur auf Hrensagen beruht, berhaupt ein Strafermittlungsverfahren zur Folge haben durfte?
Verweise auf den Kreisverkehr
Zu diesen Fragen verwies die Pressestelle der Staatsanwaltschaft auf die zustndige Pressestelle des Landgerichts:
Ihre Fragen kann ich nur anteilig beantworten, da sich die Akten noch immer bei Gericht befinden. Zudem beziehen sich die Fragen teilweise auf die Hauptverhandlung, zu der lediglich der Pressesprecher des Landgerichts Auskunft erteilen kann.
Weitere Fragen an die Staatsanwaltschaft blieben bislang ebenso unbeantwortet (auch hier teilweise Anonymisierung von Namen):
3. Womit begrndet die aktenfhrende Staatsanwaltschaft (falls Frau Rupprecht hier nur als Terminvertretung ttig war), dass sich Richter Dr. Julian Lange in diesem Verfahren ber das Beweiserhebungsverbot nach 32 WDO hinwegsetzen durfte?
4. Gibt es Beispiele aus anderen Verfahren am Landgericht Hildesheim, wo die Staatsanwaltschaft gem 160 StPO erkennbare Anstrengungen zur Entlastung des jeweils Angeklagten unternommen hat oder ist es beim LG Hildesheim Standard, dass dies nicht passiert? Damit ist ausdrcklich NICHT gemeint, dass allein die Einstellung einer Anklage angeregt wird, sondern dass aktiv Beweismittel zur Entlastung beigebracht wurden.
5. In diesem Verfahren spielte eine Kommunikation von Bundeswehrangehrigen (u.a. Thomas Mu.) per WhatsApp eine entscheidende Rolle. Hier drfte unzweifelhaft ein Datenschutzversto bei Nutzung fr dienstliche Zwecke vorliegen, was als nebenstrafrechtliche Norm im Strafrecht beurteilt werden drfte. Von Seiten der Verteidigung wurde hierzu am 27.02.2023 auch ein Beweisantrag gestellt, der nach meiner Kenntnis nicht weiterverfolgt wurde. Wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft weiterverfolgt, ob eine Selbstanzeige der betreffenden Soldaten nach 32 DSGVO unternommen? Falls ja: welche Folgen hatte diese?
Die an die Staatsanwaltschaft gerichteten Fragen wurden parallel auch dem Landgericht gestellt, welche hierzu jedoch keine Stellungnahme angeben wollte:
Zur Ermittlungsttigkeit bzw. der Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft Hildesheim in diesem Verfahren oder im Allgemeinen kann und werde ich von Seiten des Landgerichts keine Stellungnahme abgeben.
Bundeswehr ohne Interesse an Transparenz?
Auch der als zustndig benannten Pressestelle beim Bundesamt fr den Militrischen Abschirmdienst (BAMAD) wurden per Mail an bamadpressestelle@bundeswehr.org verschiedene Fragen gestellt (erstmals am 12.03.2024 und als Erinnerung erneut am 14.03.2024). Bis Redaktionsschluss blieben diese unbeantwortet (Namen abweichend zum ursprnglichen Schriftverkehr anonymisiert):
1. In diesem Verfahren spielte eine Kommunikation von Bundeswehrangehrigen (u.a. Thomas Mu.) per WhatsApp eine entscheidende Rolle. Hier drfte unzweifelhaft ein Datenschutzversto bei Nutzung fr dienstliche Zwecke vorliegen. Inwiefern ist hierzu eine Selbstanzeige der betreffenden Soldaten nach 32 DSGVO unternommen worden? Falls ja: welche Folgen hatte diese?
2. Eine Kommunikation von Bundeswehrangehrigen zu dienstlichen Zwecken per WhatsApp scheint nicht auf den Standort Hildesheim-Holzminden begrenzt zu sein. So heit es etwa in dem von Russland abgehrten Gesprch von Militrangehrigen unter anderem wie folgt:
Grfe: Okay, aber du hast nicht gesehen, was
Ja, du weit aber nicht, was er reingeschrieben hat?
Florstedt: Mmh, kann ich dir besorgen und dir whatsappen.
Grfe: Ja, das wr super.
Quelle: https://free21.org/das-taurus-gespraech-hoher-deutscher-militaers/
[1] Fuhrhop, Jan Berufungsverfahren. Impfung verweigert und angeklagt – doch jetzt gibt’s in Hildesheim einen Freispruch fr eine Ex-Soldatin auf hildesheimer-allgemeine.de vom 04.03.2024 um 17:30 Uhr, aktualisiert am 05.03.2024 um 09:39 Uhr. Aufzurufen unter https://www.hildesheimer-allgemeine.de/meldung/impfung-verweigert-und-angeklagt-doch-jetzt-gibts-in-hildesheim-einen-freispruch-fuer-eine-ex-soldatin.html, zuletzt aufgerufen am 12.03.2024.