Martialische Trommler und Scharfschützen
Unter dem Vorwand, dass die Trommlergruppe zu martialisch aufgetreten sei, wurden weitere Maßnahmen angekündigt. Schließlich habe man sich gezwungenermaßen auf die polizeiliche Weisung eingelassen, wonach maximal vier Trommler in einer Reihe laufen duften. Zwischen diesen und der nächsten Vierergruppe müsste ein Abstand von mindestens 50 Metern eingehalten werden. weiterlesen…