Tarifanalyse: Hausratversicherung der Ammerländer (02.2024)
Im Zusammenhang mit der Mitversicherung von Wertsachen gilt:
„Im Versicherungsfall ist bei Wertsachen, insbesondere Schmuckstücken und Uhren darauf zu achten, dass Einzelstücke mit einem Wert von über 1.000,- EURO mit Nachweisen in Bezug auf Hersteller, Fabrikat, Typenbezeichnung, Verkäufer, Anschaffungspreis zu belegen sind. Angaben zu Spezifikationen können unter anderem Fotos und Expertisen sein.“
Da sich die bedingungsseitige GDV-Garantie nur auf die Allgemeinen Bedingungen bezieht, ist hier keine Heilung möglich. weiterlesen…