Pressemitteilung: Umfang des Versicherungsschutzes für die Adventszeit prüfen
Bei der Hausrat- sowie der Wohngebäudeversicherung sollte mindestens die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles mitversichert sein. Bösl weist darauf hin, dass der Versicherer sonst berechtigt sein könnte, falls beispielsweise vergessen wurde, die Herdplatte oder Kerze auszumachen, die Schadenzahlung anteilig zu kürzen oder in besonders schweren Fällen komplett zu verweigern. weiterlesen…