Unbebaute Grundstücke in der privaten Haftpflichtversicherung
„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person […] als Vermieter/Verpächter […] eines oder mehrerer selbstgenutzter unbebauter Grundstücke mit einer Größe von bis zu jeweils 2.000 qm ohne oder mit Gebäuden bis 10 qm Grundfläche;“ weiterlesen…