Tarifanalyse: Die Hundehalterhaftpflichtversicherung der GVO Gegenseitigkeit (Stand 01.09.2022)
• Neuwertentschädigung über die gesetzliche Haftung (Anspruch auf Zeitwertersatz) hinaus bis 5.000 Euro für beschädigte oder zerstörte Sachen bis zu einem Alter von 12 Monaten ab Kaufdatum. Anders als üblich besteht die Mitversicherung unabhängig von der Art der beschädigten oder zerstörten Gegenstände.
• Abweichend von § 254 Ziff. 1 – 2 BGB wird bis zu einer Schadenhöhe von 1.000 Euro auf die Anrechnung einer Mithaftung (z. B. bei Schäden Hund gegen Hund oder Pferd gegen Hund) verzichtet. Auch durch Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie und hierzu einen weitergehenden Versicherungsschutz kann keine höhere Leistung beansprucht werden (siehe Ziffer 6.3 b) der Besonderen Bedingungen). weiterlesen…