Die aktuelle Hausratversicherung der DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK- Versicherungsverein a. G. wird seit Mai 2017 in den Tarifvarianten Aktiv-Schutz, Komfort-Schutz sowie Premium-Schutz angeboten. Im Aktiv-Schutz ist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro im Schadenfall obligatorisch.
Die einzelnen Tariflinien können durch optionale Bausteine erweitert werden:
- Fahrraddiebstahlversicherung (Versicherungsschutz kann zwischen 200 und 30.000 Euro vereinbart werden).
- Fahrrad-Kaskoversicherung für Fahrräder und Pedelecs (Kaufpreis zwischen 1.000 und 5.000 Euro. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro. Die Mitversicherung ist nur in Kombination mit einer Fahrraddiebstahlversicherung möglich. Anzugeben sind Hersteller, Modell und Rahmennummer).
- Fahrradschutzbrief (Versicherungsschutz bei Panne oder Unfall. Zuschlag in Höhe von 9,59 Euro brutto p. a.)
- Elektroschutzbrief (Garantieverlängerung für Elektrogeräte auf bis zu fünf Jahre. Ausgenommen von der Versicherung sind Handys und Smartphones und Tablets mit Telefonie sowie Akkus. Zuschlag in Höhe von 54,00 Euro brutto p. a.).
- Elementarschadenversicherung (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch) mit 500 Euro Selbstbeteiligung. Es gilt eine Wartezeit von 1 Monat. Für Grundstücke in der Erdbeben-Zone 3 wird ein Zuschlag von 0,25 Euro brutto je 1.000 Euro Versicherungssumme erhoben, in der ZÜRS-Zone 4 ist eine individuelle Annahmeentscheidung erforderlich.
- Haus- und Wohnungsschutzbrief (Zuschlag in Höhe von 23,71 Euro brutto p. a.).
Die Hausratversicherung kann durch eine eigenständige Glasversicherung (Gebäude- oder Mobiliarverglasung in den Tarifvarianten Komfort-Schutz bzw. Premium-Schutz; im Aktiv-Schutz ist kein Einschluss möglich. Versichert werden können auch Glas- und Kunststoffscheiben eines privat genutzten Gewächshauses. Bis 10 qm Grundfläche beträgt der Zuschlag 27,50 Euro brutto p. a., bis 25 qm Grundfläche abweichend 55,00 Euro brutto p. a.) ersetzt werden. Dies ist also unabhängig von dem gewählten Schutz in der Hausratversicherung möglich.
Eine ergänzende Reisegepäckversicherung wird von der DEVK optional angeboten, jedoch als „Reiseversicherung“ kategorisiert.
Versicherbar sind Wohnungen bis zu Versicherungssumme von 200.000 Euro. Eine Absicherung darüber ist nur per Einzelanfrage möglich. Gleiches gilt für einen Wertsachenanteil von mehr als 10 % (Aktiv-Schutz), 30 % (Komfort-Schutz) bzw. 40 % (Premium-Schutz). Dabei sind ab einer Versicherungssumme von 300.000 Euro oder einer Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Wertsachen besondere Sicherungen notwendig.
Ein Unterversicherungsverzicht wird von der DEVK ab einer Versicherungssumme von mindestens 700 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gewährt. Die Wohnfläche wird vom Versicherer wie folgt definiert:
„Als Wohnfläche wird die Grundfläche einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses einschließlich Hobbyräumen bezeichnet. Flächen unter Dachschrägen sind bei der Ermittlung der Wohnfläche voll zu berücksichtigen. Ausgenommen sind Balkone, Loggien, Terrassen, Treppen sowie Keller- und Speicherräume, sofern diese nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaut wurden.“[1]
Wie bei den meisten Versicherern ist für die Prämienermittlung die jeweilige Postleitzahl erforderlich. Dabei werden sechs Tarifzonen unterschieden.
Gebäude, die bei Antragsstellung mehr als 60 Tage im Jahr unbewohnt sind, können nur im Komfort- sowie im Premium-Schutz, nicht jedoch im Aktiv-Schutz, versichert werden. Ist eine Wohnung bei Antragsstellung länger als 180 Tage unbewohnt, so ist hierfür eine Einzelanfrage erforderlich.
Bei Unbewohntsein nach Vertragsabschluss, besteht Versicherungsschutz für Zeiträume bis zu 60 Tagen, im Premium-Schutz abweichend bis zu 180 Tagen.
Bei Antragsstellung anzugeben sind Vorschäden während der letzten fünf Jahre vor Antragsstellung, bei Elementarschäden der letzten zehn Jahr. Eine Annahme von vorschadenbelasteten Verträgen erfolgt nach Prüfung des Einzelfalls. Die vorhandenen Antragsunterlagen sowie der Tarifrechner stellen nicht klar, ob auch bislang nicht versicherte oder beim Versicherer gemeldete Schäden anzugeben sind. Laut fernmündlicher Auskunft des Versicherers vom 04.04.2023 sollten auch solche Schäden angemeldet werden, die weder gemeldet noch versichert waren.
Versicherungsschutz ist laut Unternehmensangaben auch für Hausrat in Gebäuden mit weicher Dachung (z. B. mit Holzschindeln, Reet oder Stroh) möglich. Eine entsprechende Angabe ist ohne Relevanz für die Prämienfindung.
Wahlweise kann eine monatliche oder jährliche Zahlweise vereinbart werden. Bei monatlicher Zahlweise ist die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erforderlich. Ein Ratenzahlungszuschlag wird nicht erhoben.
Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, eines Bündelnachlasses oder eines Seniorenrabatts zur Beitragsreduzierung werden von der DEVK im Rahmen der Hausratversicherung nicht angeboten.
Für einzelne Personengruppen (z. B. Mitarbeiter der Deutschen Bahn, Mitglieder des ACV) gewährt die DEVK einen Beitragsnachlass.
Die meisten Hausratversicherer versichern nur Wohnungen mit von außen bündigen Zylinderschlössern und ohne von außen verschraubte Türbeschläge / Türschilder. Die Angabe zu solchen und anderen Mindestsicherungen ist bei der DEVK bis zu einer Versicherungssumme von 300.000 Euro nicht erforderlich.
Die Vertragslaufzeit beträgt pauschal ein Jahr. Bei unterjährigem Vertragsbeginn wird der Vertrag zunächst bis zum 31.12. um 24:00 Uhr sowie für das gesamte folgende Kalenderjahr abgeschlossen. Anschließend verlängern sich ungekündigte Verträge jeweils um ein Jahr.
Versicherungsnehmer und Versicherer können den vereinbarten Versicherungsschutz mit Frist von drei Monaten zur Hauptfälligkeit kündigen.
Ausgewählte Leistungen des Tarifs Premium-Schutz der DEVK
- Vorsorgedeckung von 20 % über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus. Für die versicherten Kostenpositionen gilt abweichend nur eine Vorsorgedeckung von 10 % über die Versicherungssumme hinaus.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.
- Versicherungsschutz für Wertsachen besteht bis in Höhe von 40 % der Versicherungssumme. Außerhalb definierter Wertschutzschränke besteht eine maximale Versicherungssumme von 2.000 Euro (Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt), 10.000 Euro (Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere) bzw. 50.000 Euro (Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin). Entgegen den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV gelten Armband- und Taschenuhren sowie Sammlungen von Armband- oder Taschenuhren als Wertsachen und fallen unter die Mitversicherung von Schmucksachen.
- Versicherungsschutz besteht für Sportausrüstung (z. B. Reitsättel, Golfausrüstung), die sich dauerhaft außerhalb von Gebäuden, aber innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands, befindet, bis in Höhe von 5.000 Euro. Für Sturm– und Hagelschäden gilt dies nur innerhalb von Gebäuden.
- Mitversicherung von Handelswaren und Musterkollektionen bis 10.000 Euro.
- Subsidiär zu einer etwaigen Kfz-Versicherung mitversichert sind nicht am Fahrzeug montierte Dachboxen, Fahrradanhänger sowie Winter- / Sommerreifen einschließlich etwaig montierter Felgen. Versicherungsschutz besteht bis in Höhe von 2.000 Euro. Kein Versicherungsschutz besteht für sonstiges nicht am Fahrzeug montiertes Kfz-Zubehör (z.B. Ersatzteile für die Karosserie eines Oldtimers oder Autoradios) oder Teile und Zubehör von Luft- oder Wasserfahrzeugen. Ebenfalls nicht mitversichert ist der einfache Diebstahl solcher Sachen.
- Versicherungsschutz besteht in privat genutzten Garagen, sofern sich diese am Versicherungsort oder in einer Entfernung von maximal 500 Metern Luftlinie von dem Grundstück entfernt befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- Außenversicherung bis 12 Monate in Höhe von 40 % der Versicherungssumme.
- Versicherungsschutz besteht bis in Höhe von 1.000 Euro für den Inhalt eines Aquariums (Fische, Pflanzen, Pumpe), sofern der Schaden dadurch entstanden ist, dass Wasser bestimmungswidrig aus diesem ausgetreten ist.
- Optionale Mitversicherung des einfachen Diebstahls von Fahrrädern bis maximal 30.000 Euro.
- Mitversicherung von Hausrat aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers sowie aus dem Innenraum eines Wasserfahrzeugs oder Passagierschiffs. Versicherungsschutz besteht in Höhe von 5 % er Versicherungssumme. Kein Versicherungsschutz besteht bei Diebstahl aus Luftfahrzeugen oder aus einer auf einem Kraftfahrzeug montierten verschlossenen Dachbox. Diebstahl aus Wohnmobilen oder Wohnwagen gelten laut DEVK als Kfz bzw. als Anhänger, auch wenn dies bedingungsseitig nicht klargestellt wird. Entsprechend bestehe „ebenfalls Versicherungsschutz bei Diebstahl aus Wohnmobilen und Wohnwagen.“ Versicherungsschutz besteht weltweit. Nicht versichert ist der Diebstahl von Wertsachen. Implizit ausgeschlossen sin Schäden für Diebstahl infolge von Relay Attack (Funkstreckenverlängerung durch Abgreifen des Funksignals) etwa bei Keyless-Go-Systemen oder Jamming[2] (Blockierung des Funksignals durch Jammer). Dies entspricht dem Marktstandard und der gängigen Rechtsprechung (z. B. LG Berlin vom 17.09.2014, Az. 23 S 32/14) zum Thema Jamming bzw. das Urteil des AG München vom 12.03.2020 (Az. 274 C 7752/19) zur unbefugten „Öffnung eines durch ein keyless-go-System verschließbaren Fahrzeugs durch elektronische Verstärkung oder Verfälschung eines Funksignals“[3]. Siehe auch AG Frankfurt, Urteil vom 18.02.2019 (Az. 32 C 2803/18) sowohl zum Thema Jamming als auch Relay Attack im Rahmen der Hausratversicherung.
- Mitversicherung des Einfachen Diebstahls unter anderem von Gartenmöbeln sowie Garten‑, Spiel- und Grillgeräten bis in Höhe von 10 % der Versicherungssumme. Anders als bei den meisten Wettbewerbern bietet die DEVK hier jeweils eine Definition mit Beispielen für entsprechend versicherte Sachen. Mobile Pools, die sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt, sind abweichend zu sonstigen Hausrat auch gegen Schäden durch Sturm / Hagel ab Windstärke 8 versichert.
- Versicherungsschutz bei Trickdiebstahl von Wertsachen innerhalb der versicherten Wohnung bis 1.500 Euro, maximal bis 3.000 Euro p. a. Nicht mitversichert ist Trickdiebstahl sonstiger Sachen.
- Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Ausweispapieren, Führerschein‑, Scheck- oder Kreditkarten bis 250 Euro. Für damit verbundene Fahrt- oder Telekommunikationskosten sowie erforderliche Behördengänge anlässlich eines Diebstahls, Einbruchdiebstahls oder Raubs wir eine Aufwandspauschale von 50 Euro erstattet.
- Kosten infolge des Missbrauchs von Scheck- oder Kreditkarten, die infolge eines Einbruchdiebstahls oder Raubs abhandenkommen, werden bis 1.500 Euro übernommen.
- Mitversichert bis in Höhe von 1.000 Euro sind Schäden durch Phishing, nicht jedoch durch z. B. Pharming, Skimming oder Betrug beim Onlinehandel.
- Bis 5 % der Versicherungssumme mitversichert ist innerhalb der versicherten Wohnung die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen von Hausrat durch wild lebendes Schalenwild (z. B. Wildschweine, Rehe, Hirsche) gemäß Bundesjagdgesetz zählen. Entsprechend nicht versichert sind Schäden durch sonstige Wildtiere (z. B. Federwild). Entsprechend ausgeschlossen sind Schäden an versicherten Sachen auf Balkonen oder Terrassen. Kein entsprechender Versicherungsschutz besteht zudem im Rahmen der Außenversicherung.
- Versicherungsschutz bis in Höhe von 5.000 Euro besteht für Schäden unmittelbar durch das Eindringen von Niederschlägen oder Schmelzwasser. Dies gilt u. a. nicht bei mangelhafter Instandhaltung des versicherten Gebäudes oder bei Eindringen durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.
- Sofern erweiterte Elementargefahren gegen Zuschlag mitversichert wurden, sind zusätzlich zu den Schäden durch Starkregen, der über die Grundstücksoberfläche läuft, auch Schäden versichert, wenn Starkregen unmittelbar durch Kellerschächte oder Kelleraußentüren in das Wohngebäude eindringt, ohne dass er zuvor die Oberfläche es übrigen Grundstücks überschwemmt hat.
- Mitversichert sind Sengschäden, die nicht Folge eines Brandes sind. Ebenfalls mitversichert sind Sengschäden an fest mit dem Untergrund verklebten Bodenbelägen in der dem Versicherungsnehmer gehörenden, selbstgenutzten Eigentumswohnung sowie im selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus.
- Mitversichert sind Schäden durch Rauch oder Ruß, die nicht Folge eines Brandes sind. Voraussetzung ist allerdings, dass dies durch eine Fehlfunktion einer Verbrennungseinrichtung oder Feuerstelle innerhalb der versicherten Wohnung entstanden ist. Entsprechend besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Ursache für den Rauch– / Rußschaden außerhalb der versicherten Wohnung oder sogar auf einem benachbarten Grundstück entstanden ist.
- Mitversichert ist die Explosion von Blindgängern (Kampfmittel aus beendeten Kriegen), nicht jedoch sonstige Schäden durch die Entschärfung von Blindgängern.
- Übernahme der Rückreisemehrkosten für den Abbruch von Urlaubsreise, nicht jedoch Dienst- oder Bildungsreise, zwischen 4 und 120 Tagen. Versicherungsschutz besteht bei Schäden ab 5.000 Euro bis in Höhe von 5.000 Euro.
- Mitversicherung von Hotelkosten für max. 200 Tage à 2‰ der Versicherungssumme (min. 100 Euro, max. 300 Euro pro Tag) ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon, TV). Die maximale Leistung ist auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
- Lagerkosten für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr.
- Bei der Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Feststellung der Schadenhöhe wird ab einer festgestellten Schadenhöhe von mindestens 40.000 Euro der Anteil des Versicherungsnehmers an den Kosten eines von ihm beauftragten Sachverständigen in voller Höhe erstattet.
- Mitversichert sind private Datenrettungskosten bis in Höhe von 500 Euro.
- Mitversichert sind Feuerlöschkosten der Feuerwehr oder anderer Institutionen, wenn die öffentliche Hand dieses rechtmäßig vom Versicherungsnehmer einfordern kann.
- Mitversichert sind Mehrkosten durch Technologiefortschritt und Preissteigerungen.
- Kosten für Mehrverbrauch von Leitungswasser bis 1.000 Euro.
- Für die Meldung von Schäden und Informationen zum Verhalten im Schadenfall steht eine 24-Stunden-Servicehotline zur Verfügung. Anrufe aus dem deutschen Festnetz sind hierbei kostenfrei.
- Kein Ratenzahlungszuschlag bei monatlicher Zahlweise.
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Premium-Schutz der DEVK
- Keine Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) abgewichen wird (GDV-Garantie).
- Keine Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse abgewichen wird.
- Keine Innovationsklausel (Update-Garantie) für beitragsneutrale Leistungsverbesserungen bei Einführung neuer Bedingungen.
- Keine Best-Leistungs-Garantie (Erweiterte Vorsorge) für weitergehende Leistungen eines Wettbewerbers.
- Keine Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie).
- Keine Summen- und / oder Konditionsdifferenzdeckung. Wird ein Vertrag innerhalb der DEVK umgestellt, so gilt abweichend:
„Bis zum beantragten Änderungsbeginn wird der zusätzlich beantragte Versicherungsschutz beitragsfrei gewährt.“
- Ohne Versehensklausel bei einfachen fahrlässig begangenen Obliegenheitsverletzungen.
- Kein Regressverzicht gegenüber fahrlässig handelnden Angehörigen (z. B. auch solchen in häuslicher Gemeinschaft).
- Kein Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Obliegenheiten.
- Kein Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung gesetzlicher und behördlicher Sicherheitsvorschriften.
- Kein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf eine Kürzung der Leistung bei Verletzung der vertraglichen Anzeigepflicht für den Fall einer Gefahrerhöhung.
- Kein Unterversicherungsverzicht für Kleinschäden.
- Zu den versicherten Sachen gehören unter anderem Haustiere (z. B. Fischen, Katzen, Vögel), nicht jedoch Heimtiere (z. B. Chinchillas, Spinnen, Schlangen) oder Nutztiere. Im Gegensatz zu den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV beträgt die maximale Entschädigung für Haustiere 10 % der Versicherungssumme.
- Nicht versichert sind Bienenstöcke und Bienenvölker auf dem Versicherungsgrundstück.
- Nicht zu den versicherten Sachen gehören Smart-Home-Geräte, die zur Überwachung des versicherten Hausrates dienen und sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden.
- Nicht zu den versicherten Sachen gehören nicht versicherungspflichtige E‑Scooter, da sie nach § 1 Abs. 1 eKFV der Elektrokleinfahrzeuge-Verordnung als Kraftfahrzeuge gelten (Ausschluss nach H1 Ziffer 1.2.3). Siehe hierzu auch das Urteil des AG Frankfurt (Az.: 976 Cs 661 Js 59155/19) vom 16.06.2020[4].
- Technische, optische sowie akustische Sicherungsanlagen, die zum Schutz des versicherten Hausrates auf dem Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, existieren, gehören nicht zu den versicherten Sachen.
- Nicht zu den versicherten Sachen gehören privat genutzte Wallboxen einschließlich etwaiger sind Folgeschäden an dem Kraftfahrzeug, an der Speichereinheit des Kraftfahrzeuges oder an dem Gebäude selbst.
- Eine Mitversicherung privat genutzter Balkonkraftwerken (sog. Plug- and-Play Solaranlagen) ist bedingungsseitig nicht klargestellt. Laut Versicherer seien diese versichert. Verwiesen wird auf eine entsprechende Pressemitteilung vom 30.08.2022:
„Geräte bis 600 Watt als Hausrat mitversichert
Obwohl die Geräte draußen angebracht sind, versichert die DEVK sie als Hausrat – ähnlich wie Antennen. Üblich ist das in der Branche nicht. Damit das Kraftwerk auf dem Balkon ohne Aufpreis mitversichert ist, darf die Leistung des Wechselrichters, der den erzeugten Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom umwandelt, nicht mehr als 600 Watt betragen. Die Hausratpolice versichert die Balkon-Kraftwerke vor allem gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitz. Wichtig ist aber auch ein Haftpflichtschutz, denn die mobilen Geräte können etwa vom Sturm abgerissen und auf das Terrassendach des Nachbarn geschleudert werden. Die DEVK kommt für solche Schäden auf. Bei leistungsstärkeren Anlagen ist zwingend erforderlich, dass ein Fachbetrieb die Installation vornimmt. Hier bietet die DEVK unterschiedliche Versicherungsmöglichkeiten über die Wohngebäudeversicherung an.
Strom für den Kühlschrank selbst erzeugen
Wer sich ein Mini-Kraftwerk zulegt, muss darüber verschiedene Beteiligte informieren: Den Vermieter, denn die Anlage verändert das äußere Erscheinungsbild. Die Bundesnetzagentur und den Energieversorger, um zu klären, ob ein normaler Stecker ausreicht oder eine Einspeise-Steckdose nötig ist. Und den Versicherer. Laut Verbraucherzentrale NRW erzeugt ein Standardsolarmodul mit 380 Watt Leistung an einem Südbalkon jährlich so viel Strom wie der Kühlschrank oder die Waschmaschine in einem Zwei-Personen-Haushalt verbrauchen. Der Stromzähler dreht entsprechend langsamer. Mini-PV-Anlagen gibt es als Komplettpaket schon für wenige hundert Euro. Leistungsstärkere Modelle über 600 Watt können auch mehrere tausend Euro kosten.“[5]
- Keine Mitversicherung von Geräten aus dem Bereich Smart-Home, die zur Überwachung des versicherten Hausrates dienen und sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden, so z. B. Gegenstände wie Kameras, Bewegungsmelder oder anderweitige Sensoren, die Gebäudebestandteile oder Gebäudezubehör darstellen.
- Gemäß Leistungsübersicht besteht Versicherungsschutz für Schäden durch Sturm / Hagel auch für versicherten Hausrat auf Balkonen und Terrassen. Bedingungsseitig beschreibt Ziffer 6.1.2 den Versicherungsort, wozu dann auch z. B. Loggien, Balkone oder unmittelbar an das Gebäude angrenzende Terrassen gehören würden. Dies macht entsprechende Orte jedoch noch nicht zu dem Raum eines Gebäudes. Entsprechend greift der Ausschluss für Schäden von Sturm / Hagel außerhalb von Gebäuden gemäß Ziffer 6.2.5. Hierzu bezieht der Versicherer wie folgt Position:
„vielen Dank für den wichtigen Hinweis.
In der Praxis entschädigen wir Sturmschäden auf Balkonen und Terrassen grundsätzlich – auch wenn wir diese Regelung in unseren Versicherungsbedingungen noch nicht überall ausdrücklich zusagen. Wir werden unsere Bedingungen diesbezüglich bei nächster Gelegenheit anpassen“
- Nicht mitversichert ist der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pair, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt. Solche Personen zählen üblicherweise nicht zum Haushalt des Versicherungsnehmers im Sinne von Abschnitt H1 Ziffer 1.1 der Bedingungen.
- Kein Versicherungsschutz für ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, sofern diese nicht ausschließlich durch die Wohnung betreten werden können. Sofern im Einzelfall Versicherungsschutz besteht, ist dies auf 30 % der Versicherungssumme begrenzt.
- Kein automatischer Versicherungsschutz für Hausrat an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung). Sofern hier eine Mitversicherung erfolgreich beantragt werden kann, besteht ein Ausschluss für Wertsachen im Sinne der Bedingungen (z. B. Bargeld, Schmuck, Taschen- und Armbanduhren) mit Ausnahme von Antiquitäten.
- Nicht mitversichert ist die Entschädigung, für Hausrat in Lauben, Wochenend- und Ferienhäusern. Sofern hier eine Mitversicherung erfolgreich beantragt werden kann, besteht ein Ausschluss für Wertsachen im Sinne der Bedingungen (z. B. Bargeld, Schmuck, Taschen- und Armbanduhren) mit Ausnahme von antiquarischen Möbeln.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung/ Versicherbarkeit des Hausrats von Wohngemeinschaften.
- Sofern für eingelagerten Hausrat in Lagerhäusern, Speditionen und vergleichbaren Einrichtungen Versicherungsschutz vereinbart wurde, besteht dieser nicht für Wertsachen im Sinne der Bedingungen (ausgenommen antiquarischen Möbeln), für Schusswaffen, Foto- und optische Geräte.
- Mitversicherung von Rückstauschäden nur, sofern gleichzeitig auch erweiterte Naturgefahren gegen Zuschlag mitversichert wurden.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Transportmittelunfälle (z. B. Unfälle mit Bus, Bahn, Taxi oder Miet-Pkw).
- Nicht mitversichert sind Schmorschäden, die nicht Folge eines Brandes sind.
- Keine Mitversicherung von Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Spannungsschwankungen (Stromschwankungen) mitversichert.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch unbenannte Gefahren (Allgefahrendeckung).
- Keine Klarstellung hinsichtlich von Einbruchdiebstahl über nicht versicherte Räume[6]. Inhaltlich bedeutet eine solche Klausel allerdings keinen Mehrwert gegenüber den unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
- Kein Versicherungsschutz für den Diebstahl von Poolrobotern bzw. der Beschädigung von Garten- und / oder Poolrobotern. Der Diebstahl von Rasenmähroboter ist nicht klargestellt. Der Versicherer stellt hierzu jedoch klar:
„Rasenmähroboter sind Rasenmäher; daher gilt für die Geräte der Schutz gemäß Ziffer 16.19“
- Nicht versichert ist der einfache Diebstahl von Sportgeräten (z. B. Laufbändern, Steppern oder Rudergeräten).
- Keine Mitversicherung des einfachen Diebstahls von Gepäckstücken und deren Inhalt.
- Keine Mitversicherung der Beschädigungen an Fahrrädern, die als Reisegepäck eines öffentlichen Nahverkehrsmittels aufgegeben wurden.
- Keine Mitversicherung des einfachen Diebstahls von fest verankerten Skulpturen vom Grundstück des Versicherungsnehmers.
- Keine Mitversicherung des einfachen Diebstahls von Hör- und Sehhilfen, Zähnen und Gebissen.
- Kein Versicherungsschutz besteht für Diebstahl von Hausrat durch Aufbrechen von Luftfahrzeugen oder aus Dachboxen. Diebstahl durch Aufbrechen auch von Wohnmobilen und Wohnwagen ist bedingungsseitig nicht klargestellt. Der Versicherer stellt jedoch klar:
„Es besteht ebenfalls Versicherungsschutz bei Diebstahl aus Wohnmobilen und Wohnwagen. Diese gelten als Kfz bzw. Anhänger.“
- Keine Mitversicherung des einfachen Diebstahls versicherter Sachen durch im Haushalt des Versicherungsnehmers lebende Hausangestellte (z. B. Pflegekraft, AuPair).
- Nicht versichert sind Schäden durch die Herausgabe des PIN des Versicherungsnehmers infolge räuberischer Erpressung.
- Keine Mitversicherung von Cyber-Mobbing.
- Keine Mitversicherung der widerrechtlichen Entwendung von Kryptowährungen.
- Keine Mitversicherung von Folgeschäden durch die Manipulation / das Hacken von Smart-Home-Komponenten.
- Keine pauschale Mitversicherung von polizeilich angezeigten Straftaten (z. B. Diebstahl von Solarzellen, einfacher Diebstahl von nicht ausdrücklich benannten Sachen).
- Nicht versichert sind Schäden durch einfachen Taschendiebstahl.
- Nicht ausdrücklich versichert ist der einfache Diebstahl von Hausrat aus der Obhut der Garderobenaufbewahrung eines Veranstalters.
- Nicht mitversichert ist der einfache Diebstahl von Jagdwaffen- und Jagdoptik außerhalb der versicherten Wohnung. Innerhalb des Versicherungsortes ist Versicherungsschutz für Jagd- und Sportwaffen dann ausgeschlossen, wenn für diese eine anderweitige Versicherung (z. B. eine Jagdwaffenversicherung) bestehen sollte.
- Nicht versichert ist der Diebstahl technischer, optischer oder akustischen Sicherungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück, die zum Schutz der versicherten Wohnung gehören.
- Kein Versicherungsschutz für Schäden an versicherten Schäden durch Windbewegungen oder Sturm, wenn nicht mindestens die Windstärke 8 (62 km / h) erreicht wurde. Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Sturm, Hagel oder andere Naturgefahren besteht, wenn sich die versicherten Sachen außerhalb von Gebäuden befinden.
- Versicherungsschutz für Schäden durch Kurzschluss besteht nur, sofern es sich um einen Schaden durch Blitz oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität handelt. Ausgeschlossen sind daher z. B. Kurzschlüsse, die durch einen Schaltfehlers in elektrischen Anlagen bzw. Stromkreisen verursacht wurden.
- Nicht mitversichert ist der Anprall von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, sofern es sich bei diesen weder um Straßen- noch Schienenfahrzeuge handelt.
- Nicht mitversichert sind Schäden durch sowie für die Entseuchung radioaktive Isotope (z.B. in Rauchmeldern).
- Ohne Mitversicherung von Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser.
- Ohne Schäden am versicherten Hausrat bzw. Abhandenkommen von versichertem Hausrat durch Haustiere.
- Nicht mitversichert ist die Entschädigung versicherter Sachen, die dadurch zerstört oder beschädigt werden, weil Pumpen der zum Versicherungsort gehörenden Drainage ausfallen und dadurch Entwässerungsschächte überlaufen.
- Nicht versichert sind die Mehrkosten für Gas- oder Ölverlust bzw. Stromverlust aus z. B. Stromspeichern.
- Keine Übernahme der Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen.
- Keine Übernahme von Dekontaminationskosten.
- Keine Mitversicherung von Reiserücktrittskosten (Stornokosten) einer Urlaubs- oder Dienstreise in Folge eines Versicherungsfalls.
- Keine Übernahme der Kosten infolge eines Fehlalarms durch Rauch- oder Gasmelder, z. B. bei einem Feuerwehreinsatz bzw. für die Beseitigung von Schäden durch gewaltsamen Zutritt von Polizei oder Feuerwehr in die versicherte Wohnung.
- Keine Mitversicherung von Instandsetzungskosten bei Beschädigungen von behindertengerechten Einbauten in gemieteten, in Sondereigentum befindlichen Wohnungen sowie in Einfamilienhäusern.
- Nicht versichert sind die Kosten für die Übernahme des Mobilfunkvertrages nach einem versicherten Schaden am Mobilfunkgerätes bzw. die Weiterzahlung von TV-Abonnements nach Ausfall oder Verlust des TV-Gerätes.
- Nicht versichert sind die Kosten für einen schadenbedingten Krankenhausaufenthalt.
- Nicht versichert sind die Kosten für eine Sicherheitsberatung, die im Anschluss an einen erfolgten Einbruchdiebstahl oder den Versuch einer solchen Tat durchgeführt wird. Gleiches gilt für die Kosten von bei der Beratung empfohlener Sicherheitstechnik, wenn diese nach VdS-Standard hergestellt und eingerichtet wird.
- Nicht mitversichert sind Schäden durch Abmahnung auf Grund einer (angeblichen) Urheberrechtsverletzung.
- Nicht versichert sind Mietfortzahlungskosten, wenn und solange trotz Unbewohnbarkeit der Wohnung Mietkosten weiterbezahlt werden müssen.
- Nicht versichert sind Schlossänderungskosten für Gemeinschaftstüren sowie für Schlösser von eigenen Kraftfahrzeugen.
- Keine Übernahme von Leckortungskosten ohne einen versicherten Schadenfall.
- Ohne Fremdkosten für die Koordination der Wiederherstellung versicherter Sachen.
- Ohne Übernahme der Betreuungskosten für infolge eines Versicherungsfalles pflegebedürftige Personen.
- Keine Übernahme der Betreuungskosten für infolge eines Versicherungsfalles notwendige Kinderbetreuung. Im Rahmen des optionalen Haus- und Wohnungsschutzbriefes werden hierfür lediglich Organisationsleistungen erbracht.
- Keine Übernahme der Kosten des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person für eine psychologische Betreuung nach einem versicherten Schaden.
- Mitversichert sind die Kosten für einen Schlüsseldienst bei abgebrochenen oder abhanden gekommenen Schlüsseln für die Wohnungs- oder Haustür einer versicherten Wohnung oder eines versicherten Einfamilienhauses nur, wenn gegen Zuschlag der Haus- und Wohnungsschutzbrief eingeschlossen wurde.
- Kosten für die Entfernung von Wespen‑, Hornissen- und Bienennestern sind nur im Rahmen des optionalen Haus- und Wohnungsschutzbriefes mitversichert.
- Keine Übernahme der Kosten für die vorübergehende Anmietung von Haushaltsgeräten (z. B. Waschmaschine, Wäschetrockner, Kühlschrank, Gefrierschrank oder ‑truhe, Herd / Ofen, Geschirrspülmaschine), sofern diese durch einen Versicherungsfall beschädigt, zerstört oder abhandengekommen sind und eine umgehende Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht möglich sein sollte.
- Keine Übernahme der Kosten für einen Erholungsurlaub nach Großschäden.
- Nicht mitversichert sind unbenannte Kosten.
- Nicht versichert sind die Kosten für die Organisation eines Dolmetschers, die Bereitstellung eines telefonischen Dolmetscherservices bei Auslandsreisen oder die Kosten für einen entsprechenden Dolmetscher / Übersetzer.
- Keine pauschale Entschädigung bei Großschäden.
- Dokumentendepot für z. B. Ausweise, Reisevisa oder Kreditkarten (max. 15 Seiten) nur, sofern der optional Haus- und Wohnungsschutzbrief mitversichert wurde.
- Keine Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit oder Kurzarbeit.
- Kein Versicherungsschutz für vorübergehende Berufs‑, Studien- oder Urlaubsaufenthalte oder die Tätigkeit als Au-pair im Ausland über den Umfang der Außenversicherung hinaus.
- Der Versicherungsschutz beginnt pauschal um 24:00 Uhr eines Tages. Dadurch besteht kein nahtloser Übergang von Versicherungsschutz, falls Vorvertrag nicht um 24:00 Uhr, sondern bereits um 12 Uhr des Vortages enden sollte.
- Kein bedingungsgemäßer Versicherungsschutz, wenn unklar ist, ob der Eintritt eines Schadens bei gedehnten Versicherungsfällen in die Vertragslaufzeit des alten oder in die des neuen Versicherers fällt.
- Kein Verzicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Versicherers wegen Nichtzahlung eines Folgebeitrages.
- Keine Beitragsreduzierung bei Umzug in ein Seniorenheim.
- Keine Nachhaltigkeitsklausel für die Übernahme der Mehrkosten eines ökologisch höherwertigen Ersatzes gleicher Art und Güte für benannte Sachen (z. B. Möbel, Haushaltsgeräte).
- Keine optionale Gegenstandsversicherung (Versicherungsschutz für Gegenstände mit ideelen Werten, z. B. Fotozubehör, Jagdausrüstungen oder Autogrammsammlungen).
[1] „Wohnfläche (Hausrat)“ auf „devk.de“. Aufzurufen unter https://www.devk.de/kundenservice/lexikon/index‑w.jsp, zuletzt aufgerufen am 02.04.2023.
[2] Siehe hierzu z. B. „Jamming und Relay Attack. Autoeinbruch per Funk oft kein Fall für die Versicherung“ auf „test.de“ vom 08.12.2020. Aufzurufen unter https://www.test.de/Jamming-und-Relay-Attack-Autoeinbruch-per-Funk-oft-kein-Fall-fuer-die-Versicherung-4824449 – 0/, zuletzt aufgerufen am 03.02.2022
[3] „AG München, Endurteil v. 12.03.2020 – 274 C 7752/19“ auf „gesetze-bayern.de“. Aufzurufen unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y‑300-Z-BECKRS-B-2020-N-27479?hl=true, zuletzt aufgerufen am 09.02.2023.
[4] „E‑Scooter – Widerlegung der Regelvermutung der Fahruntauglichkeit bei Trunkenheitsfahrt“ auf „strafrechtsiegen.de“. Aufzurufen unter https://www.strafrechtsiegen.de/e‑scooter-widerlegung-der-regelvermutung-der-fahruntauglichkeit-bei-trunkenheitsfahrt/, zuletzt aufgerufen am 08.02.2023.
[5] „DEVK versichert Kraftwerke auf dem Balkon.“ Pressemitteilung vom 30.08.2022 auf „devk.de“. Aufzurufen unter https://www.devk.de/presse/pressemitteilungen/pm_182528.jsp, zuletzt aufgerufen am 01.05.2023.
[6] Siehe Stephan Witte „Nicht alle Versicherer bieten Leistungen nach GDV-Standard. Besteht Versicherungsschutz bei Einbruch über nicht versicherte Räume?“ in „Risiko & Vorsorge“, Ausgabe 2/2018, S. 11 – 12. Aufzurufen unter https://critical-news.de/risiko-und-vorsorge-heft‑2 – 2018/, zuletzt aufgerufen am 07.01.2022.