Wenn Nicht-EU-Bürger nach Deutschland kommen, gibt es immer wieder Probleme mit der Realisierung der so genannten „Auffangversicherungspflicht“:
Die zuständige Ausländerbehörde verlangt den Nachweis einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Der Krankenversicherer hingegen fordert den Nachweis eines Aufenthaltstitels von mehr als einem Jahr. Ist dann etwa eine Verpflichtungserklärung zur Sicherung des Lebensunterhaltes vorhanden, stellt dies Betroffene oft vor unüberwindbare Probleme.
Eine Familie, der solche Steine in den Weg gelegt wurden, nahm dies zum Anlass, gemeinsam mit diversen Unterstützern eine Petition ins Leben zu rufen. Jüngst wurde diese vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages abschlägig beschieden.
Ansprüche oft nur schwer zu realisieren
Antwort des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 28.05.2024 auf eine Petition vom 06.01.2020 (der Text in Auszügen; den vollständigen Text finden Sie unten):
„Mit der Petition wird gefordert, dass alle Menschen, die sich in der EU aufhalten und medizinische Versorgung benötigen, die erforderliche ärztliche Behandlung – unabhängig von ihrem krankenversicherungs- und aufenthaltsrechtlichen Status – erhalten sollten.
[…]
Ergebnis des Staatssekretärsausschusses war u. a. die Feststellung, dass EU-Bürger regelmäßig einen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, dieser indes häufig nur schwer zu realisieren ist.
[…]
Der Petitionsausschuss begrüßt, dass in den Koalitionsvertrag der Parteien SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP für die 20. Wahlperiode der Prüfauftrag aufgenommen worden ist, für Menschen mit ungeklärtem Versicherungsstatus, wie insbesondere Wohnungslose, den Zugang zur Krankenversicherung und zur Versorgung zu prüfen und im Sinne der Betroffenen zu klären.
Der Petitionsausschuss sieht das Anliegen der Petition als geeignet an, in diese Prüfung sowie in die Vorbereitung zukünftiger Gesetzesinitiativen einbezogen zu werden.
Der Ausschuss empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit – als Material zu überweisen, soweit der Zugang zur Krankenversicherung und zur Versorgung geprüft und im Sinne der Betroffenen geklärt wird und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Der Antrag der CDU / CSU, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit – als Material zu überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Ebenfalls mehrheitlich abgelehnt wurde der Antrag der Gruppe Die Linke, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten.“
Antwort-Bundestag-2024