Zum 01.04.2021 hat die uniVersa ihren Kfz-Tarif aktualisiert. Der Basisschutz wird unter dem Namen FLEXXdrive (Tarif U2021) angeboten. Laut Pressemitteilung des Versicherers vom 06.04.2021 sei das Prämienniveau stabil geblieben.
Der Tarif kann optional um folgende Bausteine erweitert werden:
- Teilkasko
- Vollkasko
- Mitversicherung von Spezialaufbauten (z. B. Kran‑, Tank‑, Silo‑, Kühl- und Thermoaufbauten) und Spezialeinrichtungen (z. B. für Werkstattwagen, Messfahrzeuge, Krankenwagen)
- Mitversicherung von zugelassenen Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Motordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs führen
- „Werkstatt-Service“ (Werkstattbindung; Rabatt von 15 Prozent auf die Tarifprämie)
- Rabattschutz (nur für Pkw)
- Fahrerschutz (nur für Pkw und Wohnmobile; Zuschlag von 10 Prozent auf die Tarifprämie)
- Auslandsschadenschutz (nur für Pkw, Krafträder und Wohnmobile)
- GAP-Deckung (nur für kreditfinanziere und geleaste Pkw und Lieferwagen)
- Kfz-Schutzbrief (nur für Pkw und Kräder)
Als Deckungssummen stehen wahlweise 100 Millionen Euro für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, maximal jedoch 15 Mio. Euro je geschädigter Person oder die gesetzlichen Mindestversicherungssummen (7,5 Mio. Euro für Personen‑, 1,12 Mio. Euro für Sach- und 50.000 Euro für Vermögensschäden) zur Verfügung.
Weitgehend übliche Rabattmerkmale
Rabattmerkmale sind:
- Elektro-Pkw (Nachlass von 10 Prozent. Dies gilt nicht für Hybridfahrzeuge)
- Jährliche Fahrleistung
- Fahrerkreis und etwaige häusliche Gemeinschaft der berechtigten Fahrer
- Fahrzeugalter
- Versicherungsnehmer als Eigentümer von selbstbewohnten Ein‑, Zwei- oder Dreifamilienhäusern sowie von Wohnungen
- Alter der Fahrzeugnutzer (Zuschlag für Fahrzeugnutzer unter 23 Jahren)
- Begleitetes Fahren unter 18 Jahren beitragsfrei und bis 20 Jahren beitragsreduziert
- 15 Prozent Nachlass bei Vereinbarung des „Werkstatt-Service“
Einen separaten Ratenzahlungszuschlag bei unterjähriger Zahlweise gibt es bei der uniVersa schon seit einigen Jahren nicht mehr. Stattdessen habe man
„ein Abschlagsverfahren, welches in den Prämien bereits enthalten ist und dem individuelle kalkulatorische Ansätze zu Grunde liegen.“
In seinen Vertriebsunterlagen wirbt der Versicherer damit, dass eine hinterlegte Schadenfreiheitsklasse (SFR) bis zu zehn Jahre erhalten bleibe und die Frist für eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts von Dritten auf den Versicherungsnehmer ebenfalls auf zehn Jahre verlängert worden sei. Dabei gäbe es
„keine Einschränkung auf engste Familienangehörige sowie Verzicht auf Einreichung einer Kopie der Sterbeurkunde“.
Sofern die Eltern bereits bei der uniVersa versichert sind, können Fahranfänger hier eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1 erlangen.
Leistungsupdates von der uniVersa kurz zusammengefasst
Der Versicherer selbst fasst die wichtigsten Leistungsverbesserungen in seiner Pressemitteilung vom 06.04.2021 wie folgt zusammen:
„Ein Schwerpunkt bei den Leistungsverbesserungen des neuen Kfz-Tarifes liegt beim Versicherungsschutz für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge. Neben dem Akku sind neuerdings beim Ladevorgang auch Überspannungsschäden durch Blitzschlag sowie Diebstahl der Ladekabel und des Adapters mitversichert. Ebenso Folgeschäden, die durch einen Kurzschluss an der Verkabelung entstehen. Für Elektro-Pkw wird zudem ein zehnprozentiger Beitragsnachlass gewährt.
Verbesserte und neue Leistungen
Die Entschädigungsleistung für Eigenschäden wurde im neuen Tarif auf 100.000 Euro verdoppelt. Werkseitig verbaute Fahrzeug- und Zubehörteile sind jetzt ohne Zuschlag unbegrenzt mitversichert (bisher bis 10.000 Euro). Bei Tierbissen wird der Folgeschaden bis 10.000 Euro (vorher 3.000 Euro) übernommen. Bei einem Totalschaden ist eine Neu- und Kaufpreisentschädigung bis zu 24 Monate (bisher 12/18 Monate) enthalten. Zudem werden anfallende Zulassungs- und Überführungskosten übernommen. Neu aufgenommen wurden Smart-Repair-Kleinschäden bis 200 Euro, die einmal pro Versicherungsjahr in Anspruch genommen werden können. Damit lassen sich kleine Schäden wie Dellen oder Kratzer beseitigen, ohne dass dies zu einer prämiensteigernden Höherstufung in der Vollkaskoversicherung führt. Bei einem Diebstahl oder Raub des Fahrzeugschlüssels werden jetzt auch die Kosten für den Austausch der Schlösser und die Neucodierung bezahlt.
Schadenfreies Fahren wird länger belohnt
Schadenfreies Fahren wird im neuen Kfz-Tarif länger belohnt: Bei Pkw bis zu 50 Jahren (vorher 45) und bei Leichtkrafträdern bis zu 20 Jahren (vorher 3). Die Frist zur Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes auf einen anderen Versicherungsnehmer wurde von 18 Monaten auf zehn Jahre ausgedehnt. Damit bleibt der Schadenfreiheitsrabatt für eine Übertragung länger erhalten. Über ein Bausteinkonzept lässt sich der Versicherungsschutz individuell zusammenstellen und erweitern. Hierzu bietet die uniVersa sechs Leistungsbausteine für Auslandschadenschutz, Fahrerschutz, Kfz-Schutzbrief, Werkstattservice, Rabattschutz und eine GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge und kreditfinanzierte Fahrzeuge an.“
Ausgewählte Vorteile des Tarifs FLEXX drive der uniVersa
- Einschluss von Fahrerschutz unabhängig vom Alter des versicherten Fahrers
- Bei einem durch Rabattschutz geschützten Schäden im Jahr nach einem Schaden Weiterstufung der Schadenfreiheitsklasse (Beispiel: Schaden im Jahre 2021. Nächste Weiterstufung in der Schadenfreiheitsklasse bereits 2022 und nicht wie bei vielen Wettbewerbern erst 2023)
- Im Rahmen der Vollkaskoversicherung mitversichert sind „Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen eines unmittelbar gegen Ihr Fahrzeug gerichteten Hackerangriffes (z.B. Manipulation der Fahrzeugsoftware). Nicht als unmittelbarer Angriff gilt, wenn ein Hacker den Server oder die digitale Plattform eines mit Ihrem Fahrzeug kommunizierenden Unternehmens angreift (z.B. Hackerangriff gegen den Server des Fahrzeugherstellers). Dies gilt auch dann, wenn sich der Angriff mittelbar auf die Funktion Ihres Fahrzeuges auswirkt. Auch Programmier- und Wartungsfehler des Herstellers sind nicht versichert.“
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung des Fahrzeugs sind im Rahmen der Teilkaskoversicherung versichert, für Folgeschäden (z.B. an Lichtmaschine oder Anlasser) jedoch maximal 3.000 Euro.
- Mitversichert sind im Rahmen der Teilkaskodeckung Folgeschäden durch Tierbiss an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Dämmmatten und Achsmanschetten (also nicht im Fahrzeuginnenraum) bis maximal 10.000 Euro. „Guter Rat“ zufolge gelte bezogen auf Elektroautos:
„Wichtig ist auch eine unbegrenzte Erstattung von Tierbiss- und Kurzschlussfolgeschäden. Marder nagen sehr erfolgreich Elektroleitungen an. Die Folgen machen sich oft erst später bemerkbar. Sie können oft Kurzschluss-Auslöser sein.“[1]
Im Einzelfall können die Kosten für den Austausch der Batterie eines Elektroautos zwischen etwa 3.000 und 15.000 Euro inklusive Einbaukosten schwanken.[2]
- Bei Einschluss einer Kaskodeckung für Pkw Kaufpreis- bzw. Neupreisentschädigung bis 24 Monate ab Erstzulassung. Das versicherte Fahrzeug darf im Rahmen der Kaufpreisentschädigung „ab Erstzulassung zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns nicht älter als 60 Monate“ sein.
- Weitgehender Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles im Rahmen der Kaskodeckung
- Mitversichert ist im Rahmen der Teilkaskoversicherung die Entwendung des Ladekabels/Adapters von Hybrid-/Elektro-Pkw, wenn unter Verschluss im Fahrzeug bzw. beim Ladevorgang
- Im Rahmen der Teilkaskoversicherung Einschluss von Überspannungsschäden durch Blitzschlag z. B. beim Ladevorgang von Hybrid-/Elektro-Pkw. Daraus resultierende Umweltschäden nach dem Umweltschadengesetz auf dem eigenen Grund und Boden während des Ladevorgangs (also außerhalb des Fahrzeuggebrauchs) fallen somit nicht unter den Versicherungsschutz.
- Kostenfreie Mitversicherung von Sonderausstattung, dies bezogen auf werksseitig fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör (z. B. Multimediasysteme oder Spoiler). Dies umfasst bei Elektro- und Hybridfahrzeugen auch fest eingebaute Akkus. Generell gehören auch sonstige Ladekabel und dazugehörige Akkus zu den versicherten Sachen, wenn diese unter Verschluss im Fahrzeug verwahrt werden oder es zu einem versicherten Schaden während des Ladevorgangs kommt. Fest eingebaute Sonderausstattung ist bis maximal 10.000 Euro mitversichert. Bis zu dieser Höhe wird auf einen Abzug wegen Unterversicherung verzichtet. Nicht zu den versicherten Sachen gehören Wal-Boxen von Elektro- und Hybridfahrzeugen. Es ist empfehlenswert eine etwaige Mitversicherung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung zu überprüfen.
- Im Rahmen der Teilkaskoversicherung Smart-Repair bei Kleinschäden (Parkschadenschutz) bis 200 Euro mit 50 Euro Selbstbehalt bei Nutzung des Smart-Repair-Verfahrens. Maximal ein Schaden pro Jahr
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs FLEXX drive der uniVersa
- Fehlende bedingungsseitige Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV abgewichen wird (GDV-Garantie). Der Versicherer äußert sich hierzu wie folgt:
„Grundsätzlich richten wir uns an den GDV-Musterbedingungen aus. Alle Bestandteile, die die aktuellen GDV-Musterbedingungen beinhalten, sind in unseren AKB verankert. Unser Leistungsniveau ist jedoch deutlich höher.“
- Fehlende Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse abgewichen wird (Arbeitskreis-Garantie)
- Fehlende Innovationsklausel (Leistungs-Update-Garantie) für beitragsfreie Leistungsverbesserungen
- Kein Einschluss einer Best-Leistungs-Garantie
- Optionaler Einschluss des Rabattschutzes für Pkw ab SFR 5. Versichert gilt für maximal einen Schaden pro Jahr. Versicherungsschutz besteht nur für Fahrer, die älter als 23 Jahre alt sind. Hierzu äußert sich die uniVersa wie folgt:
„Vorteil dieses Modells: Besteht der Fahrerkreis aus Vater, Mutter und Kind, bleibt der Rabattschutz Vertragsbestandteil und greift, wenn Vater oder Mutter einen Unfall verursacht haben. Bei anderen VU’s wird der Rabattschutz aus dem Vertrag entfernt, wenn der Fahrerkreis zu jung ist.“
- Keine Mitversicherung von Schäden durch unbenannte Gefahren (z.B. plötzliches Aufschlagen der Motorhaube während einer Fahrt, die dann gegen das Fahrzeugdach schlägt; Ladung gerät durch Erschütterung in Bewegung und beschädigt das Fahrzeug)
- Beitragsfreier Einschluss einer Mallorcadeckung (Mietsachschadendeckung im Ausland) für Auslandsaufenthalte bis maximal 6 Monate, allerdings Entfall des Versicherungsschutzes für Fahrer vor Vollendung des 23. Lebensjahres
- Schmerzensgeld im Rahmen des Fahrerschutzes mitversichert, aber nur wenn ein versicherter Unfall zu einem „ununterbrochenen Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 Tagen“ geführt haben sollte
- Keine Mitversicherung von Brems‑, Bruch- und Betriebsschäden (z.B. durch sich lösende Schneekette Schaden am Kotflügel oder Achsbruch beim Fahren durch ein tiefes Schlagloch) oder auch Verwindungsschäden
- Kein Verzicht auf Abzug „neu für alt“. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gilt ausdrücklich:
„Muss ein alter Akkumulator durch einen neuen ersetzt werden, ziehen wir vom Kaufpreis für jedes Betriebsjahr des Akkumulators einen Abzug „neu für alt“ in Höhe von 10 % ab.“
- Auslandschadenschutzversicherung (Auslandsschutz) besteht in der Europäischen Union – ohne das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland – sowie in Andorra, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt. Es fehlen also gegenüber dem sonstigen Geltungsbereich Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, der Kosovo, Moldawien, der europäische Teil der Türkei und Russlands, die Ukraine sowie Weißrussland.
- Kein optionaler Einschluss eines Verkehrsrechtsschutzes im Rahmen der Kfz-Versicherung.
- Keine Mitversicherung des Diebstahls von mobilen Navigationsgeräten aus verschlossenen Kfz
- Keine Mitversicherung von Elementarschäden durch Erdrutsch oder Steinschlag (ggf. im Einzelfall im Rahmen Murendefinition) an der Karosserie. Versichert sind jedoch im Rahmen der Kaskodeckung Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Zusätzlich werden 50 Euro für auf der Scheibe befindlichen Umweltplaketten und einer gültigen Straßenbenutzungsvignette bei Scheibenaustausch sowie die Kosten für die Reinigung des Innenraums übernommen. Das Unternehmen verweist auf die ihres Erachtens nach sehr umfassende Elementarschadendeckung:
„A.2.2.1.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Schneedruck oder Vulkanausbruch auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Zu den Lawinen zählen an Berghängen niedergehende Schnee- und Eismassen sowie Dachlawinen. Erdbeben sind naturbedingte Erschütterungen des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst werden. Ein Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Gestein- und Erdmassen von Berghängen. Eine Mure ist ein naturbedingter Abgang von Geröll, Schlamm und Gesteinsmassen an Abhängen. […]“
- Keine erweiterte Mitversicherung von Schäden durch Unterschlagung
- Kein Kostenübernahme für schadenbedingten Treibstoffersatz in Teil- und Vollkasko
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Nutzung einer automatischen Portalwaschanlage / Autowaschstraße im Rahmen der Teilkaskoversicherung
- Keine Mitversicherung von Betriebsschäden an Motor und Getrieben (Motorschadendeckung)
- Kein Einschluss einer Schlingerdeckung (Schäden im Rahmen einer Kaskodeckung, die am ziehenden Fahrzeug durch einen Anhänger ohne Einwirkung von außen geschehen). Siehe Ziffer A.2.2.2.2
- Kein Versicherungsschutz für Diebstahl von Hausratgegenständen aus KFZ
- Nicht versichert für Elektro- und Hybridfahrzeuge sind Schäden durch allmähliche Einwirkung oder durch den gewöhnlichen Alterungsprozess (z. B. Leistungsminderung bei ordnungsgemäßem Gebrauch), durch Konstruktions- und/oder Materialfehler des Herstellers sowie solche, die durch chemische Reaktionen (z. B. Oxidation) entstanden sind.
- Mitversichert sind Umweltschäden bis 5 Millionen Euro (max. 10 Millionen Euro pro Jahr). Für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die sich nicht im Gebrauch befinden (z.B. während eines Ladevorgangs), besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Umweltschadendeckung. Im Einzelfall kann Versicherungsschutz für Schäden an Dritten aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs bestehen. Die Eigenschadendeckung der uniVersa (100.000 Euro mit 500 Euro Selbstbehalt) greift nicht für Schäden am eigenen Grund und Boden des Versicherungsnehmers, da auch diese nur während des Fahrzeuggebrauchs gilt. Insofern sind Eigenschäden am eigenen Grund und Boden des Versicherungsnehmers weder im Rahmen der Umweltschadendeckung noch im Rahmen der Eigenschadendeckung versichert (z.B. Brandschaden mit anschließender Dekontaminierung von Grund und Boden infolge eines Ladevorgangs). Hierfür wäre im Einzelfall zu prüfen, inwiefern Versicherungsschutz für Schäden am eigenen Grund und Boden im Rahmen einer sonstigen Haftpflichtversicherung (Privat‑, Haus- und Grundbesitzer- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung) besteht. Dabei sollte unbedingt nach den Besitzverhältnissen (z.B. Versicherungsnehmer als Eigentümer eines E‑Autos, Ehepartner als Eigentümer des Wohngebäudes sowie Erbengemeinschaft als Eigentümer einer Photovoltaikanlage) gefragt werden, um optimalen Versicherungsschutz zu realisieren.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Stromschwankungen. Diese Leistung kann für Elektro- und Hybridfahrzeuge relevant sein; dies gilt insbesondere, wenn der Versicherungsnehmer Eigentümer einer eigenen Photovoltaikanlage ist. Das Fahrzeug kann durch die Wal-Box sowohl durch das normale Stromnetz, eine alternative Stromquelle (z.B. Solarstrom) oder einen Stromspeicher geladen werden. Durch den zwischenzeitlichen Wechsel der Stromzufuhr kann es zu Stromschwankungen kommen. Ähnliche Gefahren birgt das Laden von E‑Autos an öffentlichen Ladesäulen.
- Kein Versicherungsschutz für Schäden durch falsches Laden von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Kein Versicherungsschutz für das Abschleppen von Elektro- und Hybridfahrzeugen bei leerer Batterie im Rahmen der versicherten Schutzbriefleistungen
- Keine Mitversicherung der Kosten für die Entsorgung der Batterien von Elektro- und Hybridfahrzeugen.
- Möglichkeit des Schadenrückkaufs in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskodeckung nur bei Schäden bis maximal 500 Euro
[1] Ilona Hermann „E‑Auto: Besonderheiten beim Versicherungsschutz“ auf „guter-rat.de“ vom 05.07.2020. Aufzurufen unter https://www.guter-rat.de/magazin/finanzen-versicherungen/versicherungsschutz-beim-e-auto-416, zuletzt aufgerufen am 08.04.2021
[2] Siehe hierzu z.B. Gerd Stegmaier „Kostenrisiko Batterie beim Elektroauto Akku-Reparatur – nicht teurer als ein Turbo-Tausch“ auf „auto-motor-und-sport.de“ vom 19.03.2021. Aufzurufen unter https://www.auto-motor-und-sport.de/tech-zukunft/elektro-auto-gebraucht-kostenrisiko-batterie-garantie/, zuletzt aufgerufen am 08.04.2021