Pressemitteilung von DieBasis – Basisdemokratische Partei Deutschland vom 14.04.2021:
Kanzlerin Angela Merkel versucht in Eile und unter groem Druck auf die Parlamentarier, das Infektionsschutzgesetz (IfSG) derart anzupassen, dass eine Inzidenz von lediglich einem Promille ausreichen soll, gravierende Einschrnkungen des gesamten gesellschaftlichen Lebens durchzusetzen. Dies soll ohne die Bercksichtigung der echten pandemischen Lage von real Erkrankten sowie unter Umgehung aller Ministerprsidenten und Lnderparlamenten geschehen. Damit wird nicht nur der fderale Grundgedanke des Grundgesetzes bergangen, es ermglicht zuknftig auch eine weitestgehende Machtkonzentration in den Hnden Angela Merkels und Regierungsentscheidungen ohne die Kontrolle durch das Parlament.
Man darf nicht vergessen, dass bereits die Etablierung der Ministerprsidentenkonferenz eine Entmachtung des Bundestages bedeutet hatte. Nun werden ebenfalls die Ministerprsidenten und mit ihnen die Lnder von der Bundesregierung entmachtet.
Dieses Vorhaben widerspricht dem geltenden Infektionsschutzgesetz und bedroht die Grundfesten unserer demokratischen Grundordnung!
Im IfSG heit es unter 2 Begriffsbestimmungen, dass eine Infektion die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus sei. Hier ist darauf hinzuweisen, dass der PCR-Test nur spezifische RNA-Sequenzen nachweist. Es liegt in der Natur der Sache, dass die entnommenen Proben so fr den PCR-Test aufbereitet werden, sodass nur noch einzelne RNA-Strnge zum Replizieren vorliegen, das Material damit also leblos ist.
Der Rckschluss, dass diese RNA von einem vermehrungsfhigen und damit krankmachenden Virus stammte, ist damit unmglich, denn das Ausgangsmaterial des Tests ist immer nichtlebende RNA! Ein Nachweis einer Infektiositt nach Definition im IfSG ist damit unmglich. Eine Inzidenzzahl kann also kein Infektionsgeschehen erkrankter Menschen abbilden.
Hier soll also auf Basis einer Inzidenz, die wie allgemein bekannt eine hohe Fehlerquote von falsch positiven Tests beinhaltet, keine negativen Tests bercksichtigt und dazu noch auf einem PCR-Test basiert, der keine vermehrungsfhigen Krankheitserreger nachweisen kann, das feste Kriterium von 100 auf 100.000 (ein Promille) im IfSG verankert werden. Damit werden dann weitreichende Notbremsen oder Lockdowns und damit massive Grundrechtseinschrnkungen unter bergehung der fderalen Strukturen ausgelst. Dem treten wir als dieBasis entschieden entgegen.
Schon mit dieser Argumentationskette ist keine der aktuellen Eindmmungsverordnungen der Bundeslnder wissenschaftlich begrndbar und somit als faktisch nichtig anzusehen.
Geplant sind dennoch Sanktionen gegen Menschen, die sich den verpflichtenden Tests nicht unterwerfen wollen. Hier weisen wir als dieBasis mit Nachdruck darauf hin, dass dadurch die Freiheitsrechte des Grundgesetzes missachtet werden. Lehrer und andere Beamte erhalten dadurch faktisch Berufsverbot, Schler werden aus der Schule ausgeschlossen und deren Recht auf Bildung wird gleichermaen auer Kraft gesetzt. Mit dem neuen 28 b des IfSG wird der Weg geebnet fr Kontrollmanahmen in Wohnungen, Einschrnkung der Bewegungsfreiheit, Zwangstestungen und ‑impfungen, Ausgangssperren und Verbote privater Treffen. Bugelder und sogar Freiheitsentzug bei Versten oder zur Durchsetzung von Quarantne werden angedroht.
Dieser Frontalangriff der Regierung Merkel auf die parlamentarische Demokratie und das Grundgesetz ist ein beispielloser Vorgang in der deutschen Nachkriegsgeschichte, den wir als dieBasis aufs Schrfste kritisieren und zurckweisen.
Wenn die Bundesregierung weiterhin eine verschrfte Infektionslage behauptet, muss sie diese nachweisen. Mit Inzidenzen durch PCR-Tests kann sie das nicht!
Jeder, der dieser Anpassung des 28b im IfSG im Parlament zustimmt, macht sich persnlich mitschuldig an den Schden, die weiterhin den Menschen in Deutschland entstehen, und an den Auswirkungen, die diese in Europa und in der globalisierten Wirtschaft nach sich ziehen.
Redaktion Bund dieBasis 14.04.2021