Am 29.06.2021 fand erneut beim Weimarer Amtsrichter Dettmar eine Hausdurchsuchung statt, der einen Beschluss in einem Kindeswohlverfahren nach � 1666 BGB zum Nachteil des Freistaats Th�ringen und zwei Schulen in Weimar gef�llt hat. Ein besonderes Geschm�ckle hat dieses Vorgehen, zumal das Bundesverwaltungsgericht erst k�rzlich entschieden hat, dass der Weimarer Amtsrichter zurecht seine Zust�ndigkeit f�r Kindeswohlverfahren nach � 1666 BGB angenommen hat.

Die Staatsmacht in Th�ringen dreht auf
Zeitgleich wurden weitere Hausdurchsuchungen bei der Rechtsanw�ltin der antragenden Kinder, einer Gutachterin durchgef�hrt. Klagepaten berichten in Klagepaten Live Sondersendung - Erneute Hausdurchsuchungen in Weimar zu diesem Vorgehen.
"Der Ma�nahmenstaat beachtet Recht und Gesetz nicht mehr. Eine kommissarische Diktatur wird zum totalit�ren Regime. Ungew�nschte Gerichtsentscheidungen werden ignoriert. Ernst Fraenkels Doppelstaat ist in Deutschland erneut erwacht. Hintergr�nde hierzu gibt es heute Abend ab 20 Uhr bei Klagepaten-TV zusammen mit Rechtsanwalt Ivan K�nnemann werde ich versuchen zu analysieren, was in diesem Land gerade passiert."
Auch bei einem weiteren Weimarer Richter fand am 29.06.2021 eine Hausdurchsuchung statt, der ebenfalls ein Urteil gef�llt hat, dass dem Verordnungsgeber eine Absage erteilt hatte und ihm offensichtlich nicht schmeckt.
�Das Gericht hatte selbst �ber die Verfassungsm��igkeit der Normen zu entscheiden, weil die Vorlagepflicht gem. Art. 100 Abs. 1 GG nach st�ndiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend BVerfGE 1, 184 (195ff)) nur f�r f�rmliche Gesetze des Bundes und der L�nder, nicht aber f�r nur materielle Gesetze wie Rechtsverordnungen gilt. �ber deren Vereinbarkeit mit der Verfassung hat jedes Gericht selbst zu entscheiden.�
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