Am 29.06.2021 fand erneut beim Weimarer Amtsrichter Dettmar eine Hausdurchsuchung statt, der einen Beschluss in einem Kindeswohlverfahren nach § 1666 BGB zum Nachteil des Freistaats Thüringen und zwei Schulen in Weimar gefällt hat. Ein besonderes Geschmäckle hat dieses Vorgehen, zumal das Bundesverwaltungsgericht erst kürzlich entschieden hat, dass der Weimarer Amtsrichter zurecht seine Zuständigkeit für Kindeswohlverfahren nach § 1666 BGB angenommen hat.

Die Staatsmacht in Thüringen dreht auf
Zeitgleich wurden weitere Hausdurchsuchungen bei der Rechtsanwältin der antragenden Kinder, einer Gutachterin durchgeführt. Klagepaten berichten in Klagepaten Live Sondersendung - Erneute Hausdurchsuchungen in Weimar zu diesem Vorgehen.
"Der Maßnahmenstaat beachtet Recht und Gesetz nicht mehr. Eine kommissarische Diktatur wird zum totalitären Regime. Ungewünschte Gerichtsentscheidungen werden ignoriert. Ernst Fraenkels Doppelstaat ist in Deutschland erneut erwacht. Hintergründe hierzu gibt es heute Abend ab 20 Uhr bei Klagepaten-TV zusammen mit Rechtsanwalt Ivan Künnemann werde ich versuchen zu analysieren, was in diesem Land gerade passiert."
Auch bei einem weiteren Weimarer Richter fand am 29.06.2021 eine Hausdurchsuchung statt, der ebenfalls ein Urteil gefällt hat, dass dem Verordnungsgeber eine Absage erteilt hatte und ihm offensichtlich nicht schmeckt.
„Das Gericht hatte selbst über die Verfassungsmäßigkeit der Normen zu entscheiden, weil die Vorlagepflicht gem. Art. 100 Abs. 1 GG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend BVerfGE 1, 184 (195ff)) nur für förmliche Gesetze des Bundes und der Länder, nicht aber für nur materielle Gesetze wie Rechtsverordnungen gilt. Über deren Vereinbarkeit mit der Verfassung hat jedes Gericht selbst zu entscheiden.“
Critical-News berichtete hierzu hier: