Erneute Hausdurchsuchung bei Weimarer Richter sowie weiterer Verfahrensbeteiligter und Freunde

Am 29.06.2021 fand erneut beim Weimarer Amtsrichter Dettmar eine Hausdurchsuchung statt, der einen Beschluss in einem Kindeswohlverfahren nach § 1666 BGB zum Nachteil des Freistaats Thüringen und zwei Schulen in Weimar gefällt hat. Ein besonderes Geschmäckle hat dieses Vorgehen, zumal das Bundesverwaltungsgericht erst kürzlich entschieden hat, dass der Weimarer Amtsrichter zurecht seine Zuständigkeit für Kindeswohlverfahren nach § 1666 BGB angenommen hat.

Quelle: Klagepaten Live Sondersendung, https://youtu.be/jNdo6q5dgXc

Die Staatsmacht in Thüringen dreht auf

Zeitgleich wurden weitere Hausdurchsuchungen bei der Rechtsanwältin der antragenden Kinder, einer Gutachterin durchgeführt. Klagepaten berichten in Klagepaten Live Sondersendung - Erneute Hausdurchsuchungen in Weimar zu diesem Vorgehen.

"Der Maßnahmenstaat beachtet Recht und Gesetz nicht mehr. Eine kommissarische Diktatur wird zum totalitären Regime. Ungewünschte Gerichtsentscheidungen werden ignoriert. Ernst Fraenkels Doppelstaat ist in Deutschland erneut erwacht. Hintergründe hierzu gibt es heute Abend ab 20 Uhr bei Klagepaten-TV zusammen mit Rechtsanwalt Ivan Künnemann werde ich versuchen zu analysieren, was in diesem Land gerade passiert."

Wir benötigen Ihre Zustimmung um den Inhalt von YouTube laden zu können.

Mit dem Klick auf das Video werden durch den mit uns gemeinsam Verantwortlichen Youtube [Google Ireland Limited, Irland] das Video abgespielt, auf Ihrem Endgerät Skripte geladen, Cookies gespeichert und personenbezogene Daten erfasst. Damit kann Google Aktivitäten im Internet verfolgen und Werbung zielgruppengerecht ausspielen. Es erfolgt eine Datenübermittlung in die USA, diese verfügt über keinen EU-konformen Datenschutz. Weitere Informationen finden Sie hier.

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

Auch bei einem weiteren Weimarer Richter fand am 29.06.2021 eine Hausdurchsuchung statt, der ebenfalls ein Urteil gefällt hat, dass dem Verordnungsgeber eine Absage erteilt hatte und ihm offensichtlich nicht schmeckt.

„Das Gericht hatte selbst über die Verfassungsmäßigkeit der Normen zu entscheiden, weil die Vorlagepflicht gem. Art. 100 Abs. 1 GG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend BVerfGE 1, 184 (195ff)) nur für förmliche Gesetze des Bundes und der Länder, nicht aber für nur materielle Gesetze wie Rechtsverordnungen gilt. Über deren Vereinbarkeit mit der Verfassung hat jedes Gericht selbst zu entscheiden.

Critical-News berichtete hierzu hier:

0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments