Peti­ti­ons­aus­schuss erkennt Pro­ble­me, lehnt eine Behe­bung jedoch ab

Wenn Nicht-EU-Bür­ger nach Deutsch­land kom­men, gibt es immer wie­der Pro­ble­me mit der Rea­li­sie­rung der so genann­ten „Auf­fang­ver­si­che­rungs­pflicht“:

Die zustän­di­ge Aus­län­der­be­hör­de ver­langt den Nach­weis einer pri­va­ten oder gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung. Der Kran­ken­ver­si­che­rer hin­ge­gen for­dert den Nach­weis eines Auf­ent­halts­ti­tels von mehr als einem Jahr. Ist dann etwa eine Ver­pflich­tungs­er­klä­rung zur Siche­rung des Lebens­un­ter­hal­tes vor­han­den, stellt dies Betrof­fe­ne oft vor unüber­wind­ba­re Probleme.

Eine Fami­lie, der sol­che Stei­ne in den Weg gelegt wur­den, nahm dies zum Anlass, gemein­sam mit diver­sen Unter­stüt­zern eine Peti­ti­on ins Leben zu rufen. Jüngst wur­de die­se vom Peti­ti­ons­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges abschlä­gig beschieden.

Ansprü­che oft nur schwer zu realisieren

Ant­wort des Peti­ti­ons­aus­schus­ses des Deut­schen Bun­des­ta­ges vom 28.05.2024 auf eine Peti­ti­on vom 06.01.2020 (der Text in Aus­zü­gen; den voll­stän­di­gen Text fin­den Sie unten):

„Mit der Peti­ti­on wird gefor­dert, dass alle Men­schen, die sich in der EU auf­hal­ten und medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung benö­ti­gen, die erfor­der­li­che ärzt­li­che Behand­lung – unab­hän­gig von ihrem kran­ken­ver­si­che­rungs- und auf­ent­halts­recht­li­chen Sta­tus – erhal­ten sollten.

[…]

Ergeb­nis des Staats­se­kre­tärs­aus­schus­ses war u. a. die Fest­stel­lung, dass EU-Bür­ger regel­mä­ßig einen Anspruch auf Absi­che­rung im Krank­heits­fall haben, die­ser indes häu­fig nur schwer zu rea­li­sie­ren ist.

[…]

Der Peti­ti­ons­aus­schuss begrüßt, dass in den Koali­ti­ons­ver­trag der Par­tei­en SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP für die 20. Wahl­pe­ri­ode der Prüf­auf­trag auf­ge­nom­men wor­den ist, für Men­schen mit unge­klär­tem Ver­si­che­rungs­sta­tus, wie ins­be­son­de­re Woh­nungs­lo­se, den Zugang zur Kran­ken­ver­si­che­rung und zur Ver­sor­gung zu prü­fen und im Sin­ne der Betrof­fe­nen zu klären.

Der Peti­ti­ons­aus­schuss sieht das Anlie­gen der Peti­ti­on als geeig­net an, in die­se Prü­fung sowie in die Vor­be­rei­tung zukünf­ti­ger Geset­zes­in­itia­ti­ven ein­be­zo­gen zu werden.

Der Aus­schuss emp­fiehlt daher, die Peti­ti­on der Bun­des­re­gie­rung – dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit – als Mate­ri­al zu über­wei­sen, soweit der Zugang zur Kran­ken­ver­si­che­rung und zur Ver­sor­gung geprüft und im Sin­ne der Betrof­fe­nen geklärt wird und das Peti­ti­ons­ver­fah­ren im Übri­gen abzuschließen.

Der Antrag der CDU / CSU, die Peti­ti­on der Bun­des­re­gie­rung – dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit – als Mate­ri­al zu über­wei­sen, wur­de mehr­heit­lich abgelehnt.

Eben­falls mehr­heit­lich abge­lehnt wur­de der Antrag der Grup­pe Die Lin­ke, die Peti­ti­on der Bun­des­re­gie­rung zur Berück­sich­ti­gung zu über­wei­sen und dem Euro­päi­schen Par­la­ment zuzuleiten.“

Ant­wort-Bun­des­tag-2024
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