In einem Beschluss (BayVGH Az. 10 CS 21.249 vom 24.01.2021) hat der 10 te Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs eine Beschwerde im Zusammenhang mit einer Versammlung der „Querdenken-Bewegung“ am 24. Januar 2021 in München in wesentlichen Teilen zurückgewiesen. In einer Pressemitteilung vom gleichen Tag wird darauf hingewiesen, dass der Senat insbesondere nicht dem "Corona-Urteil" des Amtsgerichts Weimar gefolgt sei:
"Der Senat folgte insbesondere nicht einem Urteil des Amtsgerichts Weimar, auf das der Antragsteller verwiesen hatte, um unter anderem zu belegen, dass eine gefährliche Epidemie gar nicht vorliege. Dieses Urteil widerspreche der ganz überwiegenden Rechtsprechung deutscher Gerichte und sei methodisch fragwürdig. Außerdem maße sich das Amtsgericht eine Sachkunde an, die ihm angesichts der hochkomplexen Situtation ersichtlich nicht zukomme."
Welchen wesentlichen Teilen widersprochen wurde, ergibt sich erst bei in Augenscheinnahme der Beschwerdeschrift und dem darauf ergangenen vollständigen Beschluss. Insbesondere ist zu ergründen, auf welche Grundlagen der 10 te Senat seine Annahme stützt, dass eine gefährliche Epidemie vorliege und vor allem, auf welche Sachkunde sie sich berufen.
Der Antragsteller hatte eine über vierstündige Versammlung mit 1.000 Teilnehmern in Form eines Umzugs über den Münchener Altstadtring und durch die Ludwigstraße geplant, der in eine stationäre Kundgebung vor dem Gebäude des BayVGH münden sollte. Die Versammlungsbehörde hatte den Umzug untersagt, die Teilnehmerzahl auf 200 reduziert, die Versammlungszeit auf etwas mehr als zwei Stunden begrenzt und den Versammlungsort verlegt.
Die vollständige Pressemeldung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs können Sie hier abrufen.
[1] Pressemitteilung: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof widerspricht Corona-Urteil des Amtsgerichts Weimar, 24.01.2021, https://critical-news.de/wp-content/uploads/2021/01/pm_querdendenk_am_24.01.2021_in_munchen.pdf, zuletzt aufgerufen am 25.01.2021