Am 03.08.2021 fand beim Amtsgericht Hannover in Saal 3030 unter dem Aktenzeichen NZS 248Cs 2172Js 1736/21 ein Strafverfahren gegen Frau Bea H. (32 Jahre) aus Nordrhein-Westfalen statt. Ihr war im Oktober 2020 vorgeworfen worden, bei einer Demonstration von Walk to Freedom vom 25.07.2020 in Hannover ein unrichtiges rztliches Gesundheitszeugnis verwendet zu haben. Konkret ging es um ein Attest, das ihr eine Befreiung vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung attestierte. Ausgestellt worden war dieses von der rztin Dr. med. Carola Javid-Kistel. Vieles spricht dafr, dass damals nicht der Inhalte des Attestes die Aufmerksamkeit der Polizei erregte, sondern der Name der ausstellenden rztin. Bea H. zufolge habe sie bis vor Verhandlungsbeginn keine konkreten Grnde benannt bekommen, weshalb das ausgestellte Attest Verdacht erregt hatte.

Der Strafbefehl und die Post mit der Ladung waren der seinerzeit hochschwangeren Angeklagten im Rahmen einer Hausdurchsuchung zur Verfgung gestellt worden. Es sei versucht worden, dass Attest der rztin sicher zu stellen, aber nicht gefunden worden, da sie es bereits vernichtet hatte. Dies hatte sie seinerzeit bereits vorgetragen gehabt. Die Durchsuchung whrte etwa Stunde und verlief verstndlicherweise ergebnislos. Im Anschreiben des Amtsgerichts Hannover stand daher fehlerhaft, dass das Attest bereits eingezogen worden sei.
Vorwrfe ohne konkrete Nachweise
Vorgeworfen wurden Vergehen nach 279, 74 StGB, unter anderem:
Auf einer Demonstration gegen die Manahmen im Zusammenhang mit der Bekmpfung der Corona-Pandemie (Versammlung Fr einen Corona-Untersuchungsausschuss und die Wiederherstellung unserer Grundrechte) legten Sie gegenber den Polizeibeamten [.] ein durch die rztin Dr. Carola Javid-Kistel aus Duderstadt am 30.04.2020 ausgestelltes Attest vor, ausweislich dessen Sie gesundheitliche Probleme htten und daher aus rztlicher Sicht vom Tragen einer Atemschutzmaske bzw. einer Mund-Nase-Bedeckung befreit seien. Dabei wussten Sie, dass die Ausstellung des Attestes keine Untersuchung und ordnungsgeme Befundung zugrunde lag und das Attest aus rein ideologischen Grnden ausgestellt worden war und bei Ihnen keine schwerwiegende Erkrankung vorlag, die eine Befreiung von der Maskenpflicht rechtfertigen konnte und verwendeten das Attest auch in Kenntnis dieser Sachlage, um den Eindruck einer ordnungsgemen Befreiung zu erwecken.
Das Schreiben gibt indes keine Belege fr die aufgestellten Vorwrfe gegen Frau H. und verkehrt vollkommen die Beweislast.
Vor Beginn der Verhandlung ab 11:30 Uhr hatten sich vor dem Amtsgericht im Volgersweg 1 in Hannover diverse Untersttzer der Angeklagten eingefunden, sowie die als Zeugin der Verteidigung zur Verfgung stehende rztin Dr. med. Carola Javid-Kistel. Die ausgewiesene Homopathin aus Duderstadt, welche im September 1989 mit ihrer Familie in einem kleinen grnen Trabbi ber Ungarn in die Bundesrepublik Deutschland geflchtet war, fasste die Fakten aus ihrer Sicht wie folgt zusammen:
Die Bea hat kein falsches Attest. Ich habe kein falsches Zeugnis ausgestellt. Wir haben uns nichts vorzuwerfen.
Ordnungshaft oder Cash
Die Angeklagte gab im Vorgesprch an, dass sie neben dem Attest von Frau Dr. med. Javid-Kistel ein weiteres eines HNO-Arztes bese. Ihr sei angedroht worden, wahlweise 30 Tagesstze 50 Euro (d.h. 1.500 Euro) zu zahlen oder eine Ordnungshaft von 30 Tagen anzutreten. Da sie als alleinerziehende Mutter von fnf Kindern, eins davon ein Baby von wenigen Monaten, von Arbeitslosengeld II lebe, sei der benannte Betrag von ihr in keinem Fall zu leisten. Sie habe zudem keine Straftat begangen, um den Eindruck einer ordnungsgemen Befreiung zu erwecken.
Was bedeutet das angedrohte Strafma?
Gem 40 Absatz 1 Satz 2 StGB liegt die Zahl der verhngten Tagesstze zwischen fnf und 360. Innerhalb dieses Rahmens kann sich das Gericht bewegen. Ist die Anzahl der Tagesstze entschieden, wird die Tagessatzhhe anhand des Nettoeinkommens ermittelt. Stehen Anzahl und Hhe der Tagesstze fest, wird die Gesamtstrafe durch Multiplikation ermittelt. Hierzu wird die Anzahl der Tagesstze mit der Tagessatzhhe multipliziert.
Beispiel: Ein Tter wurde zu 90 Tagesstzen verurteilt. Er hat ein Nettoeinkommen von 3.000 Euro. Dies ergibt eine Tagessatzhhe von 100 Euro (3.000 : 30). Um die Gesamtstrafe zu ermitteln, wird nun die Anzahl der Tagesstze mit der Tagessatzhhe multipliziert. 90 x 100 ergibt 9.000. Die Gesamtstrafe betrgt demnach 9.000 Euro.
Die Zahl der Tagesstze soll sich an der Schuld des Angeklagten orientieren:
Jeder Tter, der eine bestimmte Straftat begeht, soll daher die gleiche Zahl an Tagesstzen verhngt bekommen. Hier spielen allein die Regeln der Strafzumessung nach 46 StGB eine Rolle.
So werden fr Beleidigungsdelikte beispielsweise blicherweise 15 bis 20 Tagesstze verhngt
- Fr Ntigung meist 10 bis 30 Tagesstze
- fr das unerlaubte Entfernen vom Unfallort zum Beispiel blicherweise 10 bis 50 Tagesstze, abhngig von der entstandenen Schadenshhe.
Die Angaben sind jedoch nicht als fixe Werte zu verstehen, sondern dienen nur der Orientierung, letztlich sind die Tagesstze einzelfallabhngig festzulegen.[1]
Eine Bewhrungsstrafe ist mglich, wenn maximal 180 Tagesstze vereinbart wurden, ab 90 Tagesstze gilt man auer im Fall einer Erstverurteilung – als vorbestraft, was einen Eintrag ins Fhrungszeugnis zur Folge htte. Kann eine Geldstrafe nicht gezahlt werden, besteht die Mglichkeit diese nach 42 StGB entweder in Raten zu zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen. Letztere kann allerdings nicht gewhlt werden, wenn eine Zahlung mglich wre[2].
Hinzu kommt, dass sie als Mutter nicht mehr fr ihre Kinder, darunter ein im April 2021 geborenes Baby, zur Verfgung stehen knnte. So eine Inhaftierung knnte in der Praxis auch dazu dienen, eine zumindest vorbergehende Inobhutnahme der fnf Kinder zu realisieren.
Gute Zuschauer, bse Zuschauer?
Da nur eine begrenzte Zahl an Pltzen im Verhandlungssaal zur Verfgung stand, wurden die anwesenden Untersttzer und Zuschauer, sowie die anwesende Presse, die den Prozess verfolgen wollten, gebeten, sich in zwei Gruppen aufzuteilen: jene, die eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen konnten und jene, die aus gesundheitlichen Grnden davon befreit waren. Letztere sollten sich gesammelt mit einer Justizbeamten treffen, damit man ihre Atteste einsammeln und dem Vorsitzenden vorlegen knne. Dieser habe auf diese Vorgehensweise bestanden. Dies gelte auch fr Pressevertreter ohne Presseausweis, wenngleich das Grundgesetz die Pressefreiheit vorsieht und es an einer rechtlichen Grundlage fehlt, einen Presseausweis mit sich zu fhren.
Presseausweis kann Zugang erleichtern
In der beruflichen Praxis erhalten meist nur hauptberufliche Journalisten einen Presseausweis, und nicht berall werden Presseausweise aller Presseverbnde gleichermaen anerkannt. Dabei gilt fr Journalisten mit Presseausweis gem 6 Abs. 2 Versammlungsgesetz ein gesetzlicher Anspruch auf Zutritt zu ffentlichen Versammlungen in geschlossenen Rumen.
Das Landgericht Regensburg urteilte in einem hnlich lautenden Fall, dass es an einer rechtlichen Grundlage fehle, wie vom Vorsitzenden des Gerichts verlangt Masken zu tragen, zumal bei Gericht ein Vermummungsverbot fr Verfahrensbeteiligte besteht. Besonders befremdlich war der Sachverhalt, dass dieser nach Aussage der Angeklagten selbst keine Maske trug und dies damit begrndete, dass er reden wrde. Die Staatsanwaltschaft sei ausdrcklich nicht davon ausgenommen gewesen.
Grundstzlich gilt in ffentlichen Gerichtsverhandlungen fr die Verfahrensbeteiligten das Vermummungsverbot gem 176 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz. Die Kommunikation von Angesicht zu Angesicht ist ein zentrales Element im rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren. Allerdings knnen die Vorsitzenden als sitzungspolizeiliche Manahme Ausnahmen von dem Vermummungsverbot gestatten und auch eine Bedeckungspflicht aus Grnden des Gesundheitsschutzes im Gerichtssaal anordnen.[3]
Seit damals hat offenbar das LG Regenburg eine Neuregelung gefunden:
Neu ist insbesondere, dass jeder – auch Verfahrensbeteiligte, Rechtsanwlte sowie Laien- und Berufsrichter – ab Betreten der Justizgebude bis zum Erreichen des Sitzungssaals eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen muss. Im Sitzungssaal entscheidet der jeweilige Vorsitzende ber deren weitere Verwendung. Whrend der Verhandlung greift insoweit prinzipiell das Vermummungsverbot nach 176 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Ausnahmen etwa aus Grnden des Gesundheitsschutzes knnen allerdings vom Vorsitzenden in richterlicher Unabhngigkeit zugelassen oder angeordnet werden.[4]
Zweiklassengesellschaft: Maskentrger und Maskenbefreite
Nachdem die einzelnen Atteste (vermutlich ohne vorherige Einwilligung kopiert worden sind und) vom Vorsitzenden berprft waren, wurde den Wartenden mitgeteilt, dass es nicht genug Sitzpltze auch fr Personen ohne Mund-Nasen-Bedeckung geben wrde. Das Zeugnis der Angeklagten spricht dafr, dass der vorsitzende Richter von vornherein keine kritischen Zuschauer mit Maskenbefreiung im Saal haben wollte. Er htte ja auch einen Teil der Sitzpltze fr Maskenbefreite zur Verfgung stellen oder alle Pltze unter den Anwesenden auslosen oder in einen greren Saal wechseln knnen, der unbelegt war. Hier zeigt sich bereits, dass durch die Auswahl eines zu kleinen Saales Menschen von ihrem Recht ausgeschlossen werden knnen, einer Verhandlung beizuwohnen.
Insgesamt stnden nur fnf bis sieben Pltze fr Besucher zur Verfgung. Ein Untersttzer berichtete davon, dass er mit Maske in den recht kleinen Saal gekommen sei. Richter Olaf Wltje sei arrogant und hochnsig aufgetreten. Er habe die Nutzung von Stehpltzen ausdrcklich verboten. So kamen also von deutlich ber 20 Personen, die als Beobachter an der Verhandlung teilnehmen htten knnen, nur einige wenige, jeweils mit Maske hinein. Da auch Frau Dr. Javid-Kistel als Zeugin der Verteidigung einen Maskenbefreiungsattest besitzt, war es schon bemerkenswert, dass ihr kein Sitzplatz zur Verfgung gestellt wurde (siehe hierzu auch das Interview mit Frau „Bea H.“ weiter hinten im Text). Bereits vor dem Termin gab eine Untersttzerin bekannt, dass der Richter der schlimmste Strafrichter in Hannover sei und ihm alles andere als ein vorteilhafter Ruf vorauseile.
Stehpltze nicht vorgesehen
Die wenigen Zuschauer, die letztlich zur Verhandlung zugelassen wurden, mussten vor dem Betreten die vorgelegten Kontaktbgen ausfllen. Dies galt auch fr jene, die zwar eine Maske trugen, letztlich aber keinen der begehrten Sitzpltze zur Verfgung gestellt bekamen. Wozu diese Daten im Anschluss verwendet werden, und wie dies mit dem Datenschutz bereinkommt, ist fraglich. Gem DSGVO gilt ja de Grundsatz de Datenminimierung.
Stehpltze bei Gericht sind blicherweise nicht vorgesehen. Hierzu schreibt etwa das Amtsgericht Augsburg:
Ebensowenig knnen wir ausreichende Sitzpltze garantieren. In der Regel fasst ein Sitzungssaal zwar ca. 30 Personen, wegen des Grundsatzes der ffentlichkeit knnen jedoch Pltze durch Dritte bereits belegt sein. Stehpltze sind nicht vorgesehen. Wir empfehlen daher frhzeitige Anfahrt, zumal auch die Personenkontrolle am Eingang mit einkalkuliert werden muss. Bitte rechnen Sie auch damit, dass sich Ihre Gruppe unter Umstnden aufteilen muss.[5]
Bereits gegen 10:50 Uhr hatten sich vor dem Gericht vier Polizistinnen und drei Polizisten eingefunden. Laut Auskunft einer der anwesenden Polizistinnen knne man ja nicht wissen, was passieren werde. Tatschlich sei dieses groe Aufgebot wegen der anstehenden Verhandlung erfolgt.

In der Verhandlung habe der Richter Frau H. zufolge ausgefhrt, dass das ausgestellte Attest nicht wirksam sein knne, da die rztin bekannt sei. Das Attest sei aus ideologischen Grnden ausgestellt worden. Beweise fr diese Behauptung wurden nicht vorgelegt. Eine Umkehr der Beweislast zu Lasten der Angeklagten wre nicht einmal juristisch begrndet worden.
Wie Betroffene den Prozess erlebten
Nach der Verhandlung gab Bea H. ein Interview dazu, wie sie die Verhandlung erlebt hat:
Bea H.: Die Verhandlung ist von vornherein schon nicht gut gelaufen. Der Richter war total voreingenommen. Ich durfte die Maske auch nicht absetzen im Gerichtssaal. Ich habe als Einzige keine gehabt. Da wollte er bei mir auch noch mich dazu bewegen, eine Maske aufzusetzen. Dann hat er es als grozgig abgetan, dass ich keine aufsetzen durfte, einfach weil er keinen Nebenkriegsschauplatz aufmachen wollte in Anfhrungsstrichen, so hat er das gesagt. Dann hat er versucht, mir ein Angebot zu machen. Die haben sich dann zu dritt erstmal zurckgezogen im Nebenraum Staatsanwaltschaft, Richter, meine Anwltin, und dort wurde ein Angebot ausgehandelt: entweder ich zahle 450 Euro und die Sache ist ein fr alle Mal fr mich erledigt oder es geht weiter in die nchste Instanz mit Gutachten und allem Mglichen. Ich haue meine rztin nicht in die Pfanne. Ich hab jetzt gesagt, ich kmpfe. Ich habe nicht gesagt, ich werde jetzt nicht einknicken und Geld bezahlen. Das ist nicht mein Ding, einfach.
Die Auskunft von Frau H. ist zunchst widersprchlich, lst sich aber fr den um Verstndnis bemhten Leser oder Zuhrer leicht auf: zunchst mussten alle, also auch sie, eine Maske tragen, spter wurde sie gndigerweise von dieser Pflicht entbunden. Glaubte der Richter mglicherweise selbst, dass Bea H. einen medizinischen Grund fr das Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hatte?
Mglicherweise bestand Unmut auf Seiten der Angeklagten, da ihr unklar war, welchem Zweck die vorgeschlagene Einstellung des Verfahrens gegen Auflage einer Geldzahlung dienen sollte. Auch wurde hier verkannt, dass es nicht die Aufgabe der Anwltin ist, Frau Dr. med. Javid-Kistel als ausstellende rztin zu schtzen. Wie ein Versicherungsmakler allein die Interessen seiner Kunden zu vertreten hat, gilt dies analog auch fr das Verhltnis einer rztin zu ihren Mandanten.
Nun weiter mit dem Interview:
Critical News: Sie hatten Ihre rztin als Zeugin mitgenommen.
Bea H.: Da wurde von vornherein gesagt; da hat der Richter gesagt, solange sie keine Maske aufsetzt, wird sie als Zeugin nicht eingelassen.
Critical News: Wurden denn Maskenatteste nicht akzeptiert?
Bea H.: Nein, und bei mir hat er ja nur grozgig darber hinweggesehen.
Im Termin habe der Richter Frau H. zufolge spontan erwogen, die ursprnglichen 30 Tagesstze auf 90 Tagesstze zu erhhen, damit es mehr ins Vorstrafenregister falle. So sei laut Bea H. der Versuch unternommen worden, Druck auf sie auszuben, doch dem Angebot, das sie als Deal verstanden hatte, zuzustimmen.
Bei dem Deal habe es sich laut Bea H. um eine Einstellung gegen Geldbue gehandelt, womit eine Einstellung nach 153 a ZPO, also eine Einstellung gegen Geldauflage, gemeint war, also was gnzlich Anderes als ein Deal. Dies knnte als Wink verstanden werden, dass die Staatsanwaltschaft nichts strafrechtlich Belastendes gegen Bea H. vorbringen konnte und man sie daher letztlich durch finanzielle Erwgungen zum Einknicken bewegen wollte.
Unterschiede zwischen Deal und Einstellung gegen Geldauflage
Es bleibt festzuhalten, dass ein Deal gem 257c StPO (Strafprozessordnung) nicht einer Einstellung des Verfahrens nach 153a ZPO gegen Geldauflage gleichzusetzen ist:
Der 153a StPO wurde im Jahr 1974 in die StPO aufgenommen und hat das Ziel, dass im Fall kleinerer oder mittlerer Kriminalitt ein Verfahren sehr schnell und effektiv erledigt werden kann. Von dem Grundgedanken ist die gngige Praxis mittlerweile ein wenig abgewichen, da der 153a StPO aktuell eher als Allzweck-Waffe bei einem Verfahren eingesetzt wird.
[]
Der wesentliche Unterschied zwischen einer Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage gem. 153a StPO und der normalen Einstellung des Verfahrens gem. 153 StPO liegt in dem Umstand, dass der Beschuldigte Auflagen sowie Weisungen erhlt.[6]
Wichtige Voraussetzung fr die Anwendbarkeit des 153a StPO ist, dass es sich lediglich um ein Vergehen handelt, das dem Angeklagten zur Last gelegt wird. Nach 12 StGB sind Vergehen solche Handlungen, die mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr bedroht sind. Betrgt die in Aussicht gestellte Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr, ist von einem Verbrechen die Rede. Die meisten Rechtsschutzversicherer bieten fr den Vorwurf eines auch fahrlssig begehbaren Vergehens (z. B. Steuerhinterziehung, Schwarzfahren) Versicherungsschutz im Rahmen des erweiterten Straf-Rechtsschutzes, fr die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines Verbrechens (z. B. Mord) besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.
Die Strafprozessordnung regelt in 257c Abs. 2 und 3 StPO insbesondere folgendes:
(1) 1Das Gericht kann sich in geeigneten Fllen mit den Verfahrensbeteiligten nach Magabe der folgenden Abstze ber den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens verstndigen. 2 244 Absatz 2 bleibt unberhrt.
(2) 1Gegenstand dieser Verstndigung drfen nur die Rechtsfolgen sein, die Inhalt des Urteils und der dazugehrigen Beschlsse sein knnen, sonstige verfahrensbezogene Manahmen im zugrundeliegenden Erkenntnisverfahren sowie das Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten. 2Bestandteil jeder Verstndigung soll ein Gestndnis sein. 3Der Schuldspruch sowie Maregeln der Besserung und Sicherung drfen nicht Gegenstand einer Verstndigung sein.
(3) 1Das Gericht gibt bekannt, welchen Inhalt die Verstndigung haben knnte. 2Es kann dabei unter freier Wrdigung aller Umstnde des Falles sowie der allgemeinen Strafzumessungserwgungen auch eine Ober- und Untergrenze der Strafe angeben. 3Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. 4Die Verstndigung kommt zustande, wenn Angeklagter und Staatsanwaltschaft dem Vorschlag des Gerichtes zustimmen.
Die Anwltin von Bea H. habe vor der Verhandlung angeregt, die ffentlichkeit auszuschlieen, um den Richter nicht weiter zu provozieren. Diesem Vorschlag wurde nicht gefolgt.
Prozesskostenhilfe nur eingeschrnkt fr Strafprozesse
Die Angeklagte teilte nach dem Termin mit, dass sie sich Sorgen wegen der Anwalts- und Gerichtskosten mache. Da es sich um einen Strafprozess handele, gbe es keine Prozesskostenhilfe, so dass sie die Anwalts- und Gerichtskosten vollstndig alleine zahlen msse, wenn sie verliere. Das Gericht habe ihr mitgeteilt, dass die Gesamtkosten fr sie von den anfnglich aufgerufenen 1.500 Euro auf bis zu 5.000 Euro hochgehen knnten. Im Zweifel knnte es erforderlich sein, fr die zweite Instanz eine Pflichtverteidigung zu beantragen, so die fr einen Rechtsschutzversicherer ttige Rechtsanwltin.
Im Strafverfahren ist jedoch nach dem Gesetz keine Prozesskostenhilfe vorgesehen. Eine Ausnahme ist das sogenannte Adhsionsverfahren und die Nebenklage. Beim Adhsionsverfahren kann der Geschdigte einer Straftat schon im Strafverfahren Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprche geltend machen. [] Auch bei einer Nebenklage kann ein Nebenklger unmittelbar im Strafverfahren als Geschdigter einer Straftat nach 397a Abs. 2 StPO Prozesskostenhilfe fr sich beanspruchen.[7]
Eine andere Quelle fasst die Fakten hnlich zusammen:
Prozesskostenhilfe (PKH) ist fr einen Beschuldigten im Strafrecht nicht vorgesehen. Denn hierfr gibt es gerade das Institut der Pflichtverteidigung. Ausnahmen bilden allerdings die Nebenklage und das Adhsionsverfahren. So kann ein Nebenklger unmittelbar im Strafverfahren als Geschdigte/r einer Straftat nach 397a Abs. 2 StPO Prozesskostenhilfe beanspruchen.[8]
Laut Aussage eines Anwaltes seien fr die erste Instanz Rechtsanwaltskosten nach Rechtsanwaltsvergtungsordnung (RVG) in Hhe von 1.100 Euro anzusetzen (falls keine Verteidigung vor Eingang der Klage abweichend nur ca. 890,00 Euro), dies zuzglich Fahrtkosten und Auslagen (z. B. fr das Porto). In der zweiten Instanz sei mit Anwaltskosten in Hhe von ca. 2.000 Euro zzgl. Fahrtkosten und Auslagen zu rechnen.
Hierzu kommen Gerichtskosten in Hhe von etwa bis 400 bzw. 1.000 Euro in der ersten bzw. zweiten Instanz.

Eine ausfhrliche Stellungnahme zum Termin beim AG Hannover gab auch Frau Dr. med. Javid-Kistel:
Die Rechtsanwltin sagte gleich am Anfang, ja, wahrscheinlich werden nur die Zeugen der Anklage zugelassen; wenn sie auch noch zugelassen werden, dann holen wir sie noch rein. Das sagte die Justizangestellte vorhin auch. Da habe ich mich dann gewundert, weil die Zeugen der Anklage sind nur die Polizisten gewesen, die quasi das Attest von der Bea zwischendurch gesehen und eingezogen hatten und sich dann auch entsprechend geuert hatten. Es kann doch nicht sein, dass Zeugen der Verteidigung gar nicht zugelassen werden, dass es da keine Zeugen geben darf. Es muss doch jemand sie verteidigen. Die Verteidigung machte leider Gottes keinen sehr engagierten Eindruck; ich kann das nur so sagen. Wir htten das mit Pauken und Trompeten gewinnen mssen.
Es ist unklar, ob eine im Vorfeld abgesprochene eidesstattliche Versicherung Eingang in die Gerichtsakte gefunden hat. Es wre allerdings auch Teil der Arbeit des Mandanten sicherzustellen, dass der Anwalt wichtige Dokumente in seinem Sinne in das Verfahren zeitnahe einbringt. Verbindliche Absprachen zwischen Anwlten und Mandanten sind daher von groer Bedeutung.
Letztendlich wurde die Bea dazu verdonnert, 450 Euro zu zahlen, und sie knnte das in Raten zahlen; dann wrde das Verfahren eingestellt werden. Sie hat sich, Gott sei Dank, nicht erpressen lassen.
Hier von einer Verdonnerung zu sprechen, ist sicher falsch. Frau H. sei eine von Richter, Staatsanwaltschaft und Anwltin Einstellung des Verfahrens gegen Geldzahlung unterbreitet worden, also ein Entgegenkommen gegenber den ursprnglichen 1.500 Euro. Hinzu kommt, dass die rztin als einzige Zeugin der Verteidigung nicht selbst in der Verhandlung zugegen war und daher nur ber das berichten konnte, was ihr zugetragen wurde.
In jedem Fall wolle Frau G. sie in die zweite Instanz gehen.
Dann wurde ihr angedroht, es wrde dann alles viel, viel teurer werden noch. Die Prozesskosten kmen auch noch hinzu. Sie hat sich nicht erpressen und nicht ntigen lassen. Denn die wollen eigentlich nicht primr nur an die Patienten ran, sondern an die rzte ran, die solche Atteste ausstellen, die rzte, die solche Atteste ausgestellt haben.
Das wre ja wie ein Schuldeingestndnis, wenn sie das zahlen wrde, wie ein halbes Schuldeingestndnis, ja, ich habe doch ein Attest, das nicht ganz koscher war, ganz in Ordnung war. Dann zahl ich das jetzt mal.“
Diese Aussage trfe nur zu, wenn es sich tatschlich um einen Deal gehandelt htte, nicht jedoch, wenn es sich wie im konkreten Fall um die Verfahrenseinstellung durch Geldauflage handelte Fragen, die Frau H. selbst nicht sicher beantworten konnte.
Dann knnen sie an die rzte richtig ran. Dann knnen sie wirklich und wirklich versuchen, die Approbation zu entziehen, uns einsperren fr zwei Jahre wegen Ausstellens von unrichtigen Gesundheitszeugnissen.
Frau Dr. med. Javid-Kistel verleiht hier ihren verstndlichen ngsten als rztin Ausdruck. An dieser Stelle sei darauf hinzuweisen, dass es natrlich im konkreten Verfahren nur um die Angeklagte Bea H. ging und nicht unmittelbar um einen Strafprozess auch gegen die das Attest ausstellende rztin. Dass der Strafprozess sich natrlich auch auf die rzte auswirkt, steht auf einem anderen Blatt.
Belehrung statt Gesundheitszeugnis
Frau Dr. med. Javid-Kistel fhrt weiter aus:
Das ist ja kein Gesundheitszeugnis. Ein rztliches Attest ist ja etwas Anderes als ein Gesundheitszeugnis. Ein Gesundheitszeugnis ist ja etwas viel Umfassenderes, was im Prinzip erstellt werden muss, zum Beispiel, wenn ein Patient berentet werden soll, dass man umfassend ber alle Krankheiten Auskunft geben muss, umfassende Untersuchungen machen muss, weitergehende fachrztliche Untersuchungen machen muss und so. Das ist aber fr ein rztliches Attest zur Befreiung von der Nasen-Mund-Bedeckung gar nicht notwendig.
Das ist ja heutzutage so in Pandemiezeiten ja auch mglich, Krankschreibungen so zu machen, nur auf telefonische Ansage hin. Ich bin krank, kann nicht arbeiten, habe Erkltung oder so was. Dann konnte man sich krankschreiben. Da konnte man rztliche Atteste quasi so ausstellen, aber wenn es um die Nase-Mund-Bedeckung geht, wo im Prinzip ja auch nur notwendig ist, dass der Patient quasi glaubhaft macht, dass er z. B. unter der Maske verstrkt unter Schwindel, Kreislaufproblemen, Kopfschmerzen, Konzentrationsproblemen, Angst- und Panikattacken, Atemnot und sonst was leidet, dann kann er ja im Prinzip auch diese Maske nicht tragen.
Da gibt es ja auch keine unbedingten Untersuchungen noch dazu. Wie soll ich jemandem nachweisen oder nicht nachweisen, dass er Kopfschmerzen kriegt hinter der Maske oder dass er belkeit hat? Das kann man schlecht nachweisen.
Seit dem 01.01.2001 gilt in Deutschland das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das vorher in den 17 und 18 Bundesseuchengesetz geregelte Gesundheitszeugnis ist seitdem nicht mehr existent.
Das Gesundheitszeugnis bescheinigte nicht die Gesundheit einer Person. Es sagte nur aus, dass der beauftragte Arzt zu dem Zeitpunkt nichts feststellen konnte, was einer Ttigkeit im Lebensmittelbereich entgegenstand.
[]
Das heutige Gesundheitszeugnis heit korrekt also Belehrung oder Erstbelehrung. Der Begriff Gesundheitszeugnis ist fr diese Bescheinigung umgangssprachlich aber weiter gebruchlich.[9]
Die rztin fhrt weiter aus:
Und das Fatale an diesem Prozess jetzt hier ist ja wirklich, dass die Bea vor einigen Wochen, als sie noch nicht ihr fnftes Kind geboren hatte, in der 33. / 34. Schwangerschaftswoche gentigt wurde, beim Gesundheitsamt, beim zustndigen Amtsarzt zu erscheinen, weil man hier schon einmal nachweisen wollte, dass sie in der Hochschwangerschaft, in der Sptschwangerschaft, ja, dass sie durchaus die Maske tragen knnte. Ja, da hat man sie einbestellt, da hat sie gentigt, die Untersuchung gemacht.
Sie sollte dann auch noch Sauerstoffmessung machen, mit und ohne Maske; die hat sie dann verweigert. Das ist unfassbar, was eigentlich passiert. Eine hochschwangere Frau, die wirklich jedes Fitzelchen Sauerstoff braucht, um sich und ihr ungeborenes Kind zu versorgen, sollte gentigt werden, da Tests zu machen mit Maske. Das ist einfach schon wo sind wir gelandet?
Hygieneberwachungsdiktatur?
Weiterhin sagt Frau Dr. med. Javid-Kistel:
Das ist kein Recht mehr, das hier gesprochen wird. Das ist kein Recht. Das ist Unrecht, und wir stehen, bitte, bitte jetzt alle mal auf. Wehrt euch dagegen, sonst werden die uns alle platt machen. Dasselbe passiert jetzt auch mit Impfunfhigkeitsbescheinigungen. Das wird genauso passieren.
Dr. Javid-Kistels Zukunftsprognosen sind dystopisch:
Das geht immer so weiter. Die machen immer so weiter, weil sie sehen, dass sie damit durchkommen. […] Das ist unfassbar. Ich habe nicht damit gerechnet. Jetzt ist das der eindeutige Beweis: wir leben in keinem Rechtsstaat mehr. Dieser Staat hat ausgedient. Das ist ein Staatsstreich, der hier erfolgt ist. Die haben alles untergeordnet, alle Instanzen quasi diesem Régime unterworfen, und ich sehe im Moment nicht mehr, dass wir hier unser Recht kriegen. Notfalls muss man dann vielleicht doch irgendwann mal das Land verlassen, damit man nicht eingesperrt wird. Ich lass mich nicht einsperren, ich lass mich als rztin nicht einsperren und ich hoffe, die Bea lsst sich nicht einsperren. Das ist eine ganz starke Frau; ich wir werden sie weiter untersttzen. Ich mach dann auch mal einen Spendenaufruf fr sie. Sie muss ja alles aus eigener Tasche zahlen; sie kriegt keine Prozesskostenhilfe wohl. Das ist einfach fatal, was hier abluft. Sie wollen die Leute erpressen, ntigen, klein machen, mobben, bis keiner mehr einen Ton sagt; bis alle nur noch unten auf dem Boden kriechen und das machen, was die Leute irgendwie wollen.
Die vorgetragene Verfahrenseinstellung gegen Auflage einer Geldzahlung kann im ersten Zug als gute Arbeit der Anwltin verstanden werden, auch wenn es bei der Angeklagten und ihrer rztin anders ankam. Immerhin knnte man auf dieser Vorarbeit aufbauen.
Es ist nichts Corona-Spezifisches, wenn Anwlte ihren Mandanten nach Besprechung mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft die Offerte einer Verfahrenseinstellung gegen Auflage einer Geldbue unterbreiten. Dabei ist der Anwalt lediglich berbringer des Vorschlages. Dass dies nicht dem gewnschten Freispruch entspricht, den sich die Angeklagte wnscht, steht auf einem anderen Blatt.

Unschuldsnachweis mit Vergleichszahlung unmglich
Der Weg in die zweite Instanz ist ganz gewiss mit einem Kostenrisiko verbunden, ermglicht jedoch einen Freispruch. Der Ausschluss von Frau Dr. med. Javid-Kistel als einziger Zeugin der Verteidigung knnte so verstanden werden, dass sie weichgekocht werden sollte. Auch wenn das Verfahren selbst durch die Auflage einer Geldzahlung beendet worden wre, stnde weiter der Vorwurf im Raum, dass das Attest tatschlich zu Unrecht ausgestellt worden wre. Ein Verfahren mit Beweislastumkehr und ohne Beweisaufnahme wrde dazu fhren, dass es dauerhaft keinen Nachweis fr die fehlende Schuld geben wrde. Die Verfahrenseinstellung gegen Auflage einer Geldzahlung kme einem Schuldanerkenntnis gleich. Nur ein echter Freispruch bietet fr Bea H. die Mglichkeit, ihre Unschuld zu beweisen.
Die Staatsanwaltschaft hat den Beweis zu fhren, dass ein durch die rztin Dr. Carola Javid-Kistel aus Duderstadt am 30.04.2020 ausgestelltes Attest, ausweislich dessen Sie gesundheitliche Probleme htte und daher aus rztlicher Sicht vom Tragen einer Atemschutzmaske bzw. einer Mund-Nase-Bedeckung befreit sei, keine Untersuchung und ordnungsgeme Befundung zugrunde lag und das Attest aus rein ideologischen Grnden ausgestellt worden war und bei ihr keine schwerwiegende Erkrankung vorlag, die eine Befreiung von der Maskenpflicht rechtfertigen konnte und das verwendete Attest auch in Kenntnis dieser Sachlage, um den Eindruck einer ordnungsgemen Befreiung zu erwecken, genutzt hatte. Diesen Beweis konnte die Staatsanwaltschaft offenbar nicht fhren. Sie hat sich somit die Mglichkeit ertrickst, in einer zweiten Instanz diesen Beweis fhren zu knnen bzw. die Angeklagte weiter zu zermrben.
Wenig Liebe fr Interviews
Wenig auskunftsfreudig fr ein Interview war die Rechtsanwltin der Angeklagten, Frau Yvette Weber von der Kanzlei Parriger & Collegen, ihres Zeichens gelernte Bankkauffrau und Fachanwltin fr Medizinrecht sowie unter anderem Autorin von „Die Beweisregeln des 630h BGB in der anwaltlichen Praxis – Die Aufklrungspflichtverletzung“ in ZMGR 3/2017.[10] Sie htte schon schlechte Erfahrungen mit Interviews gehabt, so dass sie weder vor noch nach der Verhandlung zu einem solchen bereit war. Whrend Frau Dr. med. Javid-Kistel verdeutlichte, dass es einen erheblichen Unterschied zwischen einem rztlichen Attest und einem rztlichen Gesundheitszeugnis gbe (siehe zum Thema auch oben), teilte Frau Weber mit, dass es wohl eine Entscheidung des BGH gbe, wonach selbst eine rztliche berweisung als rztliches Gesundheitszeugnis angesehen werden knne.
Von einer Prozessbeteiligten wurde die Anwltin in ihrem Auftreten bei Gericht als sehr passiv und verunsichert beschrieben. Auch wenn der Unmut ber die von der Anwltin berbrachten Einstellung des Verfahrens gegen Auflage einer Geldzahlung verstndlich ist, darf dies nicht darber hinwegtuschen, dass Frau Weber allein die Interessen ihrer Mandantin und nicht die von Frau Dr. med. Javid-Kistel zu vertreten hatte und dass die lediglich berbringerin der Botschaft war, nicht jedoch die Person, von der dieser ausging.
Da hier offenbar Kommunikationsdefizite zwischen Rechtsanwltin und Mandantin bestanden, ist es nicht verwunderlich, dass einem Tag nach dem Gerichtstermin der Anwltin ihr Mandat gekndigt wurde. Zum Glck wurde mittlerweile ein neuer Rechtsbeistand gefunden, um die Interessen von Frau K. weiter vertreten zu knnen.
Der Weg in die zweite Instanz
Was ist nun angezeigt? Um in die Berufung zu gehen, besteht eine Frist von einer Woche ab der Urteilsverkndigung am 03.08.2021. Es kann sinnvoll sein, den Antrag auf Berufung unmittelbar per Fax mit Sendebericht zu stellen oder sich einen Eingang persnlich bei Gericht besttigen zu lassen.
Weiter ist es anzuraten, die Akten von Gericht und Staatsanwaltschaft einzufordern. Oft kommen durch eine solche Einsicht weitere Sachverhalte heraus. Kosten fr eine entsprechende Akteneinforderung liegen bei etwa 12,00 Euro zuzglich etwaigen Kopierkosten gem RVG.
Es ist dringend angeraten, die zur Verfgung gestellten Akten als Mandant selbst durchzuarbeiten und auch auf etwaige Unstimmigkeiten oder nachtrgliche nderungen zu berprfen. Fr Anwlte, die nicht nach Stundenstzen, sondern wie blich nach RVG abrechnen, ist eine solche Aufgabe kaum wirtschaftlich sinnvoll zu leisten. Wenn Mandanten ihren Anwlten entsprechend zuarbeiten und eigene Entwrfe erstellen, die der Anwalt dann nur noch in juristisch korrektes Deutch umsetzen muss, gibt dies die besten Ergebnisse.
[1] fachanwalt.de-Redaktion Geldstrafe Anzahl der Tagesstze und Berechnung der Hhe auf fachanwalt.de vom 13.05.2019. Aufzurufen unter https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/geldstrafe-tagessaetze, zuletzt aufgerufen am 04.08.2021
[2] fachanwalt.de-Redaktion Geldstrafe Anzahl der Tagesstze und Berechnung der Hhe auf fachanwalt.de vom 13.05.2019. Aufzurufen unter https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/geldstrafe-tagessaetze, zuletzt aufgerufen am 04.08.2021
[3] Zitiert nach Dr. Martin Heuser und Prof. Dr. Jan Bockemhl Der Rechtsstaat braucht den freien Blick ins Gesicht Maskerade in der Hauptverhandlung in KriPoZ 6&2020, S. 2. Aufzurufen unter https://kripoz.de/wp-content/uploads/2020/11/heuser-bockemuehl-der-rechtsstaat-braucht-den-freien-blick-ins-gesicht.pdf, zuletzt aufgerufen am 03.08.2021. Der im Text angegebene Link ist weder direkt noch be die Waybackmachine aufrufbar.
[4] Landgericht Regenburg / Pressemitteilung Corona-Schutz bei der Regensburger Justiz Sicherheitsmanahmen im Justizgebude werden erweitert auf wochenblatt.de vom 08.05.2020, Stand 10.01.2021 um 15:07 Uhr, aufzurufen unter https://www.wochenblatt.de/archiv/corona-schutz-bei-der-regensburger-justiz-sicherheitsmassnahmen-im-justizgebaeude-werden-erweitert-326101, zuletzt aufgerufen am 03.08.2021
[5] Justiz ist fr die Menschen da, Strafverfahren auf justiz.bayern.de. Aufzurufen unter ‚https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/augsburg/verfahren_22.php, zuletzt abgerufen am 04.08.2021
[6] Die Einstellung eines Strafverfahrens gegen Geldauflage. Was bedeutet eine Einstellung nach 153a StPO? auf strafrechtsiegen.de. Aufzurufen unter https://www.strafrechtsiegen.de/die-einstellung-eines-strafverfahrens-gegen-geldauflage/, zuletzt aufgerufen am 04.08.2021
[7] Kanzlei Janssen Prozesskostenhilfe im Strafrecht? auf prozesskostenhilfe-direkt.de vom 16.01.2019, aktualisiert am 13.10.2019. Aufzurufen unter https://www.prozesskostenhilfe-direkt.de/post/prozesskostenhilfe-im-strafrecht, zuletzt aufgerufen am 03.08.2021.
[8] Bekomme ich im Strafrecht Prozesskostenhilfe? auf pflichtverteidiger.hamburg. Aufzurufen unter https://www.pflichtverteidiger.hamburg/faq/prozesskostenhilfe-im-strafrecht/, zuletzt aufgerufen am 03.08.2021
[9] Gesundheitszeugnis – was Sie wissen und beachten mssen! auf anwalt.de vom 21.10.2019. Aufzurufen unter https://www.anwalt.de/rechtstipps/gesundheitszeugnis, zuletzt aufgerufen am 04.08.2021
[10] Yvette Weber auf parriger.eu. Aufzurufen unter http://www.parigger.eu/kanzlei/anwaelte/yvette-weber/index.html, zuletzt aufgerufen am 03.08.2021