Kurzcheck: Unfallversicherung der WGV (Stand 06.2020)
Mitversicherung von Unfällen infolge von Bewusstseinsstörungen infolge von Diabetes (Zuckerschock), Herzinfarkt, Schlaganfall, Übermüdung Schlafwandel, Einschlafen infolge der Übermüdung, Trunkenheit (beim Führen von Kfz allerdings nur wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,1 Promille liegt) sowie bei Einnahme ärztlich verordneter Medikamente und ungewollter Einnahme von K.O.-Tropfen. Werden Medikamente ohne ärztliche Anordnung eingenommen, so sind Unfälle infolge dadurch resultierender Bewusstseinsstörungen nicht versichert. weiterlesen…