Die BaFin ruft Sparer zur Überprüfung von Prämiensparverträgen auf
„Risiko & Vorsorge“ empfiehlt betroffenen Kunden eine Überprüfung, inwiefern Versicherungsschutz über eine bestehende Rechtsschutzversicherung besteht. Wer etwa nur eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, wird ebenso wenig Schutz genießen wie derjenige, der einen vollständigen Ausschluss von Kapitalanlagestreitigkeiten zu seinem Vertrag vereinbart hat. weiterlesen…