
Pressemitteilung: „Ohne Arbeit kein Lohn“
Rechtsanwalt Elmar Becker hat für Anwälte für Aufklärung folgende Pressemitteilung am 26.03.2021 herausgegeben: Elmar BeckerRechtsanwaltFachanwalt für Arbeitsrecht wsu.becker@posteo.de 0171 4602820 Kommentar zum Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23.03.2021 – 15 Ca 566/20 – „Ohne Arbeit kein Lohn“! Gilt dieser arbeitsrechtliche Grundsatz in Zeiten von Corona auch, wenn der Arbeitgeber (AG) einen Arbeitnehmer (AN) ohne Vergütung weiterlesen…