Bundeswehr kann sich nicht erklären
Derselbe Senat, der am 07.07.2022 über die vermeintliche Rechtsmäßigkeit der Duldungspflicht urteilte, hat bis zum Verhandlungstermin am 29.05.2024 niemals die ursprüngliche Anordnung der früheren Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer zu Gesicht bekommen, sie also de facto auch nicht auf ihre Existenz überprüfen können. Ebenso wenig hatte sich das Gesicht wohl in der Vergangenheit darum bemüht, festzustellen, auf welcher Datenlage die vermeintlich existente, aber dem Gericht vom Wortlaut her unbekannte, Anordnung beruhte. Einmal angenommen, dass der spätere Tagesbefehl aus einer existenten ministerialen Anweisung abgeleitet wurde, so bleibt dennoch offen, ob das ursprüngliche Schriftstück auf medizinischen oder auf politischen Erwägungen beruhte. weiterlesen…