Straftat polizeilich angezeigt?
Beispielhafte Schadenereignisse im Rahmen der Hausratversicherung sind z. B. Betrug beim Onlinebanking, Diebstahl von Bollerwagen oder Schulranzen, der einfache Diebstahl versicherter Sachen durch (nicht) ausdrücklich benannte Ereignisse, Computer-. EC- und Kreditkartenmissbrauch. Viele Schadenbeispiele sind auch ohne die ergänzende Klausel im Rahmen leistungsstarker Hausrattarife mitversichert (z. B. Schäden durch Vandalismus, Taschen- und Trickdiebstahl, Diebstahl von versicherten Sachen durch Hausangestellte, Diebstahl von Wäsche von der Leine oder von Gartenmöbeln vom Versicherungsgrundstück). Der Vorteil der oben genannten Klausel besteht insbesondere auch darin, dass es sich nicht um eine geschlossene Aufzählung von Straftaten handelt. weiterlesen…