Im Juli 2013 führte der Hannoversche Assekuradeur Konzept & Marketing GmbH (K & M) unter dem Namen allsafe home eine Hausratversicherung ein. Zum 25.01.2019 wurde das damalige Bedingungswerk durch den Tarif allsafe home – die Hausratversicherung ersetzt. Im Unterschied zum Vorgängertarif mit nur einer Tariflinie und ursprünglich der Zurich Insurance plc. als Risikoträger, werden seit 2019 die Tarifstufen pure, fine, prime und perfect mit der Allianz Versicherung AG als Risikoträger angeboten. Intern benennt K & M die neue Tarifgeneration auch als „allsafe home 2.0“.
Rein redaktionelle, aber nicht inhaltliche, Änderungen innerhalb des Bedingungswerkes werden bei K & M mit einer Zahl hinter der Nummer des Dokumentenstandes bezeichnet. Entsprechend unterscheidet sich der aktuelle Dokumentenstand 1.02 nur im optischen Design vom bisherigen Stand 1.01. Die Bedingungen haben sich inhaltlich also seit dem Verkaufsstart am 25.01.2019 nicht geändert.
In einem Newsletter vom 26.01.2023 an seine Vertriebspartner informierte das Unternehmen über aktuelle Anschreiben an alle Kunden, um diese für eine papierlose Kommunikation zu begeistern. Außerdem wurde die am 29.03.2022 erstmals verkündete geschäftsplanmäßige Leistungszusage für ukrainische Flüchtlinge bis zum 30.06.2023 verlängert:
„Umfang:
Hausratgegenstände (z. B. Bekleidung, Mobiltelefone, Wertsachen wie Schmuck) von bei Ihnen lebenden Geflüchteten aus der Ukraine sind nach den Bedingungen Ihres K&M‑Hausratschutzes bis zur Versicherungssumme beitragsfrei mitversichert. Dies gilt auch für Hilfsgüter, die ihnen überlassen wurden. Damit bei einem Schaden voller Versicherungsschutz besteht, überprüfen Sie bitte die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung.
Dies gilt auch für die Außenversicherung. Der Versicherungsschutz gilt für Geflüchtete aus der Ukraine demnach genauso wie für Ihre regulären Haushaltsmitglieder.
Gültigkeit und Voraussetzungen:
Der Versicherungsschutz für Geflüchtete aus der Ukraine beginnt mit deren Ankunft in Ihrem Haushalt […]
Versichert sind keine Geflüchteten aus der Ukraine, die Sie in Ihren Zweitwohnungen, Wochenendhäusern oder Einliegerwohnungen untergebracht haben, die nicht vom bestehenden K&M‑Hausrat- oder Eigenheimversicherungsschutz umfasst sind.“
Gegenüber § 2 der Bedingungen wird der Versicherungsschutz also temporär um fremdes Eigentum erweitert, das nicht „dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur Einrichtung oder zum Gebrauch oder zum Verbrauch“ dient.
Alle vier Tariflinien können optional wie folgt erweitert werden:
- Allgefahrendeckung (optional nur im Tarif prime. Im Tarif perfect bereits enthalten)
- Erweiterte Naturgefahren I (Versicherungsschutz für Schäden infolge von Überschwemmungen durch Witterungsniederschläge, Rückstau durch unmittelbare Witterungsniederschläge, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schnee- und Eisdruck, Lawinen sowie Vulkanausbruch)
- Erweiterte Naturgefahren II (Versicherungsschutz für Schäden infolge von Überschwemmung sowie Rückstau durch Überschwemmung)
- Glasbruchschäden (Versicherungsschutz für Bruchschäden an Gebäude- und Mobiliarverglasung der selbst bewohnten Wohnung oder Immobilie)
- Smartphone & Smarthome (unmittelbare Beschädigung an Smartphone- sowie Smarthome-Geräten)
- Internet & Cyber (Erhöhung verschiedener Sublimits sowie im Vergleich zu vielen Wettbewerbern sehr umfassende Absicherung von Cyber-Attacken und anderen Internetrisiken)
- Fahrraddiebstahl (zwischen 100 Euro und 7.500 Euro; beitragsfrei mitversicherte reine Vorsorgedeckung bis zur nächsten Hauptfälligkeit bis 500 Euro)
- Fahrradkasko und E‑Bike-Kasko (versichert werden können bis zu 10 Fahrräder, E‑Bikes oder Pedelecs gegen z. B. Sturz- und Bruchschäden. Die maximale Versicherungssumme beträgt insgesamt 7.500 Euro. Die Leistungen unterliegen einer Altersstaffel:
o Fahrräder bis zu einem Alter von 2 Jahren: max. 100 % des Kaufpreises
o Fahrräder bis zu einem Alter von mehr als 2 bis max. 3 Jahren: max. 75 % des Kaufpreises
o Fahrräder bis zu einem Alter von mehr als 3 bis max. 5 Jahren: max. 50 % des Kaufpreises
o Fahrräder ab einem Alter von über 5 Jahren: max. 25 % des Kaufpreises
- Unterwegs & Reisegepäck (weltweiter Versicherungsschutz für versicherte Sachen zwischen 1.000 Euro und maximal 10.000 Euro. Schäden durch Verlieren, Stehen‑, Hängen- oder Liegenlassen sind bis 10% der vereinbarten Summe, max. bis 400 Euro mitversichert. Gegenstände, die zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken durch Arbeitgeber, Dienstherrn oder Auftraggeber überlassen wurden (z. B. ein Dienstlaptop), sind nur gemäß besonderer Vereinbarung versichert. Der Versicherungsschutz gilt nur für Dinge, die entweder vorübergehend bis zu maximal einem Jahr außerhalb der versicherten Wohnung gelagert werden oder die (z. B. Urlaubssouvenirs) erst an den Versicherungsort verbracht werden sollen. Liegen aber z. B. eine Lederjacke oder eine Sonnenbrille dauerhaft im Auto, so fällt diese nicht unter den Versicherungsschutz. Ebenfalls nicht mitversichert ist das Tragerisiko (z. B. von Uhren). Diese Leistung ist beispielsweise versicherbar im Rahmen der „Uhren und Schmuck Spezialversicherung“ von Seguro.
- Erhöhung Wertsachen (die Mitversicherung kann im Tarif pure auf bis zu 20 % der Versicherungssumme, in den Tarife fine und prime auf bis zu 80 % der Versicherungssumme und im Tarif perfect auf bis zu 100.000 Euro erhöht werden. Nicht mit der Erhöhung der Versicherungssumme verbunden ist eine Erhöhung der Sublimits für Wertsachen außerhalb von definierten Wertschutzschränken)
Es handelt sich um einen Tarif, der nach dem Versicherungssummenmodell kalkuliert ist. Ein Unterversicherungsverzicht wird in den Tarifen pure, fine und prime ab einer Versicherungssumme von 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gewährt. Die Höchstversicherungssumme beträgt im Tarif pure 250.000 Euro, in den Tarifen fine und prime 500.000 Euro. Abweichend gilt im Tarif perfect eine pauschale Höchstentschädigung von 500.000 Euro.
In den Tarifen pure, fine und prime muss ab einer Versicherungssumme von 200.000 Euro, einem Wertsachenanteil von 60.000 Euro oder einer Wohnfläche ab 300 Quadratmetern eine erhöhte Sicherheitsbeschreibung (z. B. mit Angaben zu vorhandenen Einbruchmeldeanlagen oder Sicherungen für Fenster und Türen) eingereicht werden. Im Tarif perfect gilt diese Anforderung ab einer Versicherungssumme für Wertsachen von 60.000 Euro bzw. ab einer Wohnfläche von 300 Quadratmetern. Hier wäre es wünschenswert, wenn anstelle einer Sicherheitsbeschreibung bedingungsseitig geregelt würde, dass entsprechend definierte Mindestsicherungen eine Erhöhung der Leistung bewirken könnten.
Auf die Anrechnung einer Unterversicherung verzichtet K & M bei Kleinschäden bis in Höhe von 1 % der Versicherungssumme in den Tarifen fine und prime bzw. bis 5.000 Euro im Tarif perfect.
Die Wohnfläche wird vom Versicherer wie folgt definiert:
„Die maßgebliche Wohnfläche ist die zu Wohnzwecken nutzbare Grundfläche aller Räume des versicherten Haushaltes.
Dachschrägen reduzieren die Grundfläche nicht.
Zur Wohnfläche zählen auch Hobbyräume (z. B. Partyraum, Fitnessraum), Wintergärten, Schwimmbäder, Saunen, die beruflich oder gewerblich genutzten Arbeitszimmer in der Wohnung und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume.
Nicht zur Wohnfläche zählen:
□ Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten
□ Garagen oder Carports
□ Treppen- und Abstellräume
□ Waschküchen, Hauswirtschafts‑, Heizungs- oder sonstige Zubehörräume (z. B. Heizöllagerraum)
□ nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaute Keller- oder Dachgeschosse
Die Wohnfläche kann auch anhand
□ den Regelungen gemäß Wohnflächenverordnung (WoFIV)
□ der dem aktuellen Ausbauzustands des Gebäudes entsprechenden Bauplänen
□ des dem aktuellen Ausbauzustands eines Einfamilienhauses entsprechenden Miet- oder Kaufvertrags
□ anderen gültigen Berechnungsmethoden, sofern die Ermittlung durch einen sachverständigen Dritten* erfolgt
ermittelt bzw. entnommen werden.“
Dabei ist zu beachten, dass es bei nur geringem Hausratwert sinnvoll sein kann, die maßgebliche Wohnfläche auf Basis von § 4 WoFLV zu ermitteln, da diese im Widerspruch zu obiger Definition nicht die reine Grundfläche berücksichtigt, sondern abweichend einen Abzug für Dachschrägen vorsieht.
Ist ein versichertes Gebäude unbewohnt, so wird eine Gefahrerhöhung erst dann angenommen, wenn das Unbewohntsein (Leerstand) länger als 60 Tage (pure), 120 Tage (fine), 180 Tage (pure) bzw. 12 Monate (perfect) andauert. Bei Antragsstellung gilt abweichend, dass keine Gebäude oder Wohnungen versichert werden können, die länger als 90 Tage im Jahr ununterbrochen unbewohnt sind.
Gebäude mit weicher Dachung (z. B. Stroh oder Reet) können nur im Rahmen einer Einzelfallprüfung versichert werden.
Eine Mitversicherung von Naturgefahren I ist grundsätzlich in allen vier ZÜRS-Zonen möglich, von Naturgefahren II nur in den ZÜRS-Zonen 1 bis 3. Außerdem gilt gemäß Annahmerichtlinien:
„Bei mehr als einem Elementarvorschaden in den letzten 5 Jahren für Risiken in den Gefährdungsklassen 1+2 nach ZÜRS bzw. in den letzten 10 Jahren in der Gefährdungsklasse 3+4 nach ZÜRS, oder wenn sich das Grundstück des Versicherungsobjekts in einem Bereich befindet, in dem ein Elementarereignis kurzfristig bevorsteht oder gerade eingetreten ist (z.B. Lawinengefahr), kann es zur Ablehnung des Antrages kommen“
Um den Zahlbeitrag zu senken, besteht die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung für den Schadenfall zu vereinbaren. Zur Auswahl stehen die Selbstbehaltsvarianten 150 Euro (10 % Rabatt), 250 Euro (20 % Rabatt), 500 Euro (30 % Rabatt) bzw. 1.000 Euro (40 % Rabatt). Die Selbstbeteiligung und der damit verbundene Rabatt gelten neben anderen vertraglichen Selbstbeteiligungen für alle Module, also zusätzlich zu dem dort vereinbarten Selbstbehalt auch für die erweiterten Naturgefahren. § 12 der Bedingungen ist an dieser Stelle etwas unglücklich formuliert.
Beispiel:
Kunde vereinbart 150 Euro allgemeinen Selbstbehalt sowie 5 % Selbstbehalt für erweiterte Naturgefahren.
Das bedeutet dann im Schadenfall 150 Euro Selbstbehalt z. B. für einen Feuer- oder Einbruchschaden, jedoch 5 % des Schadens, mindestens 400 Euro (150 Euro allgemein + 250 Euro Elementar), maximal 5.150 Euro (150 Euro allgemein + 5.000 Euro Elementar) für z. B. einen versicherten Erdbeben- oder Überschwemmungsschaden.
Weitere Rabattoptionen sind nicht möglich.
Der jährliche Mindestbeitrag beträgt je nach Tarif 39,00 Euro (pure, fine), 41,52 Euro (prime) bzw. 50,00 Euro (perfect) netto. Eine unterjährige Zahlweise ist ohne einen Ratenzahlungszuschlag möglich. Für die Beitragszahlung ist ein SEPA-Mandat zwingend erforderlich.
Das ordentliche Kündigungsrecht beträgt drei Monate zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Die meisten Hausratversicherer versichern nur Wohnungen mit definierten Mindestsicherungen. Dies gilt auch für Konzept & Marketing:
„Sämtliche Außentüren und Wohnungseingangstüren der versicherten Wohneinheit besitzen Zylinderschlösser bei denen der Schließzylinder maximal zwei Millimeter übersteht und der Sicherheitsbeschlag nicht von außen abschraubbar ist oder werden innerhalb von 6 Wochen seit Vertragsabschluss nachgerüstet. Fenstertüren werden Fenstern gleichgesetzt. Bei elektronischen Schließanlagen ist eine 128-Bit-Verschlüsselung die Mindestvoraussetzung. Der UVP einer elektronischen Schließanlage muss mindestens 100,- EUR brutto betragen.“
Versicherbar sind Wohnungen ab einer (wohl eher theoretischen) Wohnfläche von 1 Quadratmeter und bis zu einer Wohnfläche von 400 Quadratmetern. Bestand ein Vorvertrag, der vom Vorversicherer gekündigt worden ist, ist eine Annahme nur in begründeten Einzelfällen möglich.
Im Rahmen der optionalen Mitversicherung erweiterter Naturgefahren besteht eine Wartezeit von 14 Tagen. Diese entfällt, wenn ein nahtlos anschließender Vorvertrag mit Einschluss dieser Leistung besteht. Wahlweise kann Versicherungsschutz mit oder ohne Selbstbehalt vereinbart werden:
- ohne Selbstbeteiligung
- 5 % Selbstbehalt von der Schadensumme, min. 500 Euro, max. 5.000 Euro
- 10 % Selbstbehalt von der Schadensumme, min. 250 Euro, max. 5.000 Euro
Gegenüber dem ursprünglich 2013 eingeführten Tarif bestehen in der seit 2015 eingeführten, aktuellen Tarifgeneration die für die optionale Glasversicherung branchenüblichen Ausschlüsse (z.B. für Schäden an Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteile elektronischer Daten‑, Ton‑, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays); Schäden durch das Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben- Isolierverglasungen).
Die aktuellen Tarife allsafe home prime und perfect gehören zu den leistungsstärksten Hausrattarifen am deutschen Versicherungsmarkt und werden jeweils von Witte Financial Services mit „Gold“ bewertet.
Ausgewählte Leistungen des Tarifes perfect 2.0 aus dem Hause Konzept & Marketing
- Garantie hinsichtlich der jeweils aktuellsten unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV-Garantie) mit Stand VHB 2016, d. h. mit dem aktuellen Stand 26.05.2017 (VHB 2016 – Quadratmetermodell). Nicht unter die Mitversicherung (hier abweichend zum Tarif allsafe home aus 2013) fallen die optionalen Klauseln zu den Musterbedingungen des GDV. Dies kann durch die ebenfalls eingeschlossene Garantie hinsichtlich der unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse (Arbeitskreis-Garantie) mit dem jeweils aktuellen Stand geheilt werden. Daraus ergibt sich eine Garantie auch hinsichtlich der Klauseln 2008, 2010, 2016 sowie den neu herausgegebenen Klauseltexten „Was kann zusätzlich zu den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2016 – Quadratmetermodell) vereinbart werden?“ mit Stand 26.05.2017.
- Kundenfreundlich formulierte Innovationsklausel (Update-Garantie) für beitragsfreie Leistungsverbesserungen während der Vertragslaufzeit.
- Besitzstandgarantie (Vorversicherergarantie) für bessere Leistungen des direkten Vorversicherers. Zwischen dem Ablauf des Vorvertrages bei einem Wettbewerber und dem Vertragsbeginn im neuen Vertrag bei K & M darf keine Versicherungslücke bestehen. Sofern im Vorvertrag unbenannte Gefahren beitragsfrei eingeschlossen waren, fallen diese – wie branchenüblich – nicht unter den Versicherungsschutz dieser Besitzstandsgarantie. Eingeschlossen ist auch eine Günstigerprüfung (pro-aktive Schadenregulierung).
- Um einen nahtlosen Übergang von Versicherungsschutz zu gewähren, beginnt der Versicherungsschutz abweichend von den Angaben im Versicherungsschein nicht um 12 Uhr, sondern bereits um 0 Uhr, falls die Vorversicherung um 0 Uhr des gleichen Tages bzw. um 24 Uhr des Vortages endet.
- Ausdrücklicher Versicherungsschutz für Schadenfälle bei unklarer Zuständigkeit nach Versichererwechsel.
- Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung (d. h. Summen- und Konditionsdifferenzdeckung) bis maximal 12 Monate. Nicht versichert sind Leistungsarten, die im Vorvertrag nicht versichert waren (z. B. erweiterte Elementargefahren). Gewährt wird eine Summendifferenzdeckung in Höhe von 20 Prozent über die bei dem anderen Versicherer im Versicherungsschein dokumentierte Versicherungssumme hinaus. Diese entfällt ersatzlos, wenn in der anderen Versicherung eine Unterversicherung festgestellt wird. Unklar bleibt, wie dies in der Praxis zu verstehen ist. Im Regelfall werden weder Kunde, Vermittler noch Schadensachverständiger den exakten Wert des Hausrates kennen, sondern sich eher auf eine vertraglich vereinbarte Summe für einen gewährten Unterversicherungsverzicht berufen. Während K&M hier etwa 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vorsieht, geht die InterRisk aktuell je nach vereinbartem Tarif und Versicherungssumme 650 bzw. 700 Euro pro Quadratmeter aus. Erfolgt nun eine Kürzung ggf. schon dann, wenn eine faktische Unterversicherung besteht, der Vorversicherer jedoch einen Unterversicherungsverzicht gewährt hat? Im Zweifel dürfte dies überraschend sein.
- Best-Leistungs-Garantie (erweiterte Vorsorge) für Leistungen, die im vereinbarten Versicherungsvertrag nicht eingeschlossen, zum Zeitpunkt des Schadeneintritts jedoch Bestandteil eines anderen dann aktuell wählbaren Hausrattarifs am deutschen Markt sind. Diese gelten dann im Schadenfall – entsprechend den Bedingungen des Mitbewerbers – grundsätzlich mitversichert. Eingeschlossen ist auch eine Günstigerprüfung (pro-aktive Schadenregulierung).
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.
- Bei Schäden bis 10.000 Euro Schadenhöhe Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung von gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften sowie der vertraglich vereinbarten Heizobliegenheit nach Abschnitt D § 22 (Heizobliegenheit). Ausgeschlossen sind sonstige vertraglich vereinbarte Obliegenheiten nach Eintritt eines Schadenfalles gemäß Abschnitt D § 23, vertragliche Obliegenheiten zu einzelnen Klauseln (z. B. Fahrraddiebstahl, Obliegenheiten zum Baustein Internet & Cyber) sowie einzelvertraglich vereinbarte Obliegenheiten. Durch Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie und z. B. den Tarif top select der asspario (Stand 29.06.2020) kann das Sublimit von 10.000 Euro auf die Höchstentschädigung angepasst werden. Auch ein Verweis auf die Ammerländer (Stand 02.2023) käme in Betracht: bis zur Versicherungssumme Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung gesetzlicher und behördlicher Sicherheitsvorschriften sowie bei grob fahrlässiger Nichteinhaltung der Heizobliegenheit während der kalten Jahreszeit.
- Verzicht auf Anrechnung einer etwaigen Unterversicherung bei Schäden bis 5.000 Euro. Hier könnte ggf. im Rahmen der Best-Leistungs-Garantie von K & M auf Ziffer 6.22 der MVK Premium (Stand 01.08.2021) aus dem Hause Medien-Versicherung a.G. verwiesen werden.
- Mitversichert sind Wertsachen in definierten Wertschutzschränken bis in Höhe von 50.000 Euro (Erhöhungsmöglichkeit auf bis zu 100.000 Euro). Wie bei Wettbewerbern üblich empfiehlt es sich, Nachweise (z. B. Kaufbelege) für erworbenen Schmuck, Edelmetalle oder Antiquitäten (zumindest aber aussagekräftige Fotos) zu besitzen. Für besondere Einzelstücke (z. B. teure Nachdrucke von Gemälden, Originalgemälde, handgefertigten Schmuck) kann es sinnvoll sein, Expertisen von Sachverständigen an einem sicheren Ort außerhalb der Wohnung zu verwahren. Kunden, die teure Kunstschätze oder Antiquitäten nach ihrem Kunstwert versichern wollen, sollten über eine separate Kunstversicherung nachdenken, die von Unternehmen wie z. B. Axa oder Hiscox angeboten wird.
- Mitversichert sind Wertsachen außerhalb definierter Wertschutzschränke bis 5.000 Euro (Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge), 35.000 Euro (Urkunden etc.) bzw. 50.000 Euro (Schmuck, Sachen aus Gold, Silber etc.). Diese Summen lassen sich durch Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie erweitern, so etwa Bargeld auf 7.500 Euro, sofern dieses innerhalb einer Woche vor dem Versicherungsfall abgehoben wurde, unter Bezugnahme auf den Tarif XXL der InterRisk (Stand 08.2022).
- Versicherungsschutz für versicherte Sachen in Bankschließfächern subsidiär ohne zeitliche Befristung oder Höchstentschädigung. Für Wertsachen gilt an dieser Stelle das bedingungsgemäße Sublimit von 50.000 Euro (siehe Abschnitt D § 19 Nr. 3a)). Da es sich dabei um einen verschlossenen Wertschutzschrank handelt, erhöht sich die sonst geltende Höchstentschädigung für z. B. Bargeld von 5.000 Euro auch auf 50.000 Euro.
- Handelswaren und Musterkollektionen sind bis in Höhe von 20.000 Euro mitversichert. Ein besonderes Sublimit für Arzneimittel, die allein zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen, sieht der Tarif nicht vor.
- Bedingungsgemäßer Verzicht auf Einrede einer gesetzlichen oder behördlichen Lagerung von versicherten Sachen in Garagen[1]:
„Wir werden uns nicht auf die Verletzung von Obliegenheiten* oder Sicherheitsvorschriften berufen, wenn Sie entgegen gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften versicherten Hausrat in Garagen lagern, der dort aufgrund baurechtlicher Vorschriften oder aufgrund von Bauverordnungen nicht gelagert werden dürfte.“
- Zum versicherten Hausrat gehören Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern (z. B. Felgen, gelagerte Sommer- und Winterreifen, Dachboxen, Karosserieteile, Kindersitze, Fahrradträger) ohne Höchstentschädigung.
- Zu den versicherten Sachen gehören unter anderem Haustiere (z. B. Katzen[2], Fischen, Vögel), und Heimtiere (z. B. Chinchillas[3], Spinnen, Schlangen), nicht jedoch Nutztiere (z. B. Hühner, Schafe, Ziegen oder Schweine).
- Mitversicherung von Schäden durch unbenannte Gefahren ohne Sublimit oder Selbstbeteiligung (z. B. Schäden durch einfachen Diebstahl von Hausangestellten innerhalb der versicherten Wohnung, Schäden durch Eisregen, Leitungswasser aus Schwimm- oder Saunabecken). Es gilt eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungsnehmers. Bei Schäden an Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Mobiltelefonen, Smartphones, Tablets, Laptops, Monitoren, Druckern, Scannern), der Unterhaltungselektronik (beispielsweise Fernsehern, Beamern, Audiogeräten) sowie Messtechnik und optische Geräte (z. B. Waagen, Lasern, Kameras, Videogeräten) hat der Versicherer das Recht zum Naturalersatz. Der Leistungsumfang vereinbarten Module wird durch die Allgefahrendeckung nicht erweitert. Generell ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schäden an Seh- und Hörhilfen, elektronischen Datenträgern aller Art mit den darauf befindlichen Programmen sowie an Tieren (dies gilt auch für versicherte Haus- und Heimtiere). Versichert sind jedoch Schäden an versicherten Haus- und Heimtieren durch auf Tötung, Vergiftung oder Verletzung ausgerichtete Köder. Teil der Allgefahrendeckung von K & M ist die „Allgefahrendeckung Plus“:
„Wir leisten für Sachschäden die unmittelbar durch im Haushalt behördlich gemeldete Personen oder im Haushalt lebende Haus- und Heimtiere am Versicherungsort an versicherten Sachen verursacht werden.“
Beispielhaft benannte Schäden wären z. B. ein Laptop, der durch ein ungünstig liegendes Kabel vom Tisch fällt, oder ein Handy, das versehentlich in die Badewanne fällt.
Die Mitversicherung der Allgefahrendeckung Plus ist auf 5.000 Euro begrenzt. Dabei hat sich der Versicherungsnehmer mit 150 Euro an jedem Schaden zu beteiligen. Nicht versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch z. B. Nutzvieh oder Insekten sowie durch Marder, sofern diese nicht im Einzelfall als Heimtiere gehalten werden sollten. Der Baustein kann vom Versicherer jederzeit mit Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Mitversicherung von unbenannten Kosten (Allkostenversicherung) bis in Höhe von 10.000 Euro (teilweise mit Sublimits für abweichend im Rahmen der Klausel benannte Kostenpositionen wie z. B. das Einfangen versicherter Tiere). Beispielhaft nennt der Versicherer den „Verfall von Konzertkarten aufgrund eines versicherten Schadens“.
- Im Rahmen der Allgefahrendeckung Plus Mitversicherung von Schäden am versicherten Hausrat durch im Haushalt lebende Haus- oder Heimtiere bis in Höhe von 5.000 Euro mit 150 Euro Selbstbehalt. Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes. Nicht versichert sind Schäden durch das Abhandenkommen von versichertem Hausrat durch Haustiere. Der Baustein kann vom Versicherer jederzeit mit Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Schalen- und Federwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes (z. B. Wildschweine, Rot- und Damwild, Fasane) sowie durch Waschbären. Nicht versicherte ist das Abhandenkommen von versicherten Sachen infolge des Eindringens von wildlebenden Tieren.
- Versicherungsschutz besteht für Schäden an versicherten Sachen durch versicherte Gefahren, die sich außerhalb von Gebäuden am Versicherungsort befinden. Im Rahmen der Außenversicherung bzw. der unbenannten Gefahren besteht Versicherungsschutz für Schäden durch Naturgefahren auch außerhalb des Versicherungsortes sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden.
- Mitversicherung des einfachen Diebstahls von Fahrrädern (auch Pedelecs, E‑Bikes, nicht jedoch E‑Scootern / E‑Tretrollern) bis 150 Euro. Gegen Zuschlag ist eine Erhöhung auf bis zu 7.500 Euro möglich. Die vereinbarte Versicherungssumme bezieht sich auf alle Fahrräder, die gleichzeitig abhandenkommen. Da mittlerweile auch Fahrräder mit Einzelwerten von weit über 8.000 Euro verkauft werden, wäre hier eine Anpassung sinnvoll. Ergänzend besteht eine Vorsorgedeckung für im laufenden Versicherungsjahr m Handel bzw. Online-Handel neu angeschaffte Fahrräder bis in Höhe eines nachgewiesenen Kaufpreises von 500 Euro für alle Fahrräder des Versicherungsnehmers. Wie beim Wettbewerb nicht klargestellt ist eine etwaige Mitversicherung des Diebstahls auch von Dienstfahrrädern oder geleasten Fahrrädern. Da in der Hausratversicherung fremdes Eigentum im Haushalt des Versicherungsnehmers als mitversichert gilt (siehe Abschnitt D § 9 Nr. 4), sollte dies auch für die bezeichneten Fahrräder gelten, so dass eine zwingende Klarstellung nicht erforderlich ist. Sollte der Eigentümer des Fahrrades jedoch Mieter oder Untermieter des Versicherungsnehmers sein, entfällt bedingungsgemäß der Versicherungsschutz. Eine mögliche Prüfung der Subsidiarität ist möglich. So könnte etwa der Arbeitgeber eine eigenständige Fahrraddiebstahlversicherung für die zur Verfügung gestellten Fahrräder abgeschlossen haben.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Kinderwagen, Gehhilfen, Stützapparaten, Gartenmöbeln, Gartengeräten, Garteninventar oder Wäsche. Der Versicherungsschutz besteht sowohl auf als auch außerhalb des Versicherungsortes. Inwiefern auch der einfache Diebstahl von Gartentechnik (z. B. Teichpumpe oder Gartenlautsprechern) oder Heizgeräten (z. B. Heiz- und Terrassenheizern) als mitversichert gelten soll, ist nicht klargestellt. Hier wäre aktuell unter Bezugnahme auf die Best-Leistungs-Garantie und Verweis auf den Tarif „Hausrat Premium 2022“ der Württembergische (Stand 01.06.2022) Versicherungsschutz herleitbar.
- Diebstahl von versicherten Sachen innerhalb Europas nach Aufbruch von Kraftfahrzeug-Anhängern, Kraftfahrzeug-Dachboxen oder Motorradkoffern bis 5.000 Euro. Innerhalb dieser Grenze mitversichert sind elektronische Geräte einschließlich deren Zubehör und Wertsachen insgesamt bis 1.500 Euro. Bargeld ist nicht versichert. Ebenfalls mitversichert ist der Diebstahl von versicherten Sachen nach Aufbruch von Wassersportfahrzeugen bis in Höhe von 5.000 Euro. In der Hausratgrunddeckung besteht kein bedingungsseitiger Versicherungsschutz für Schäden für Diebstahl infolge von Relay Attack (Funkstreckenverlängerung durch Abgreifen des Funksignals) etwa bei Keyless-Go-Systemen oder Jamming[4] (Blockierung des Funksignals durch Jammer). Dies entspricht dem Marktstandard und der gängigen Rechtsprechung (z. B. LG Berlin vom 17.09.2014, Az. 23 S 32/14) zum Thema Jamming bzw. das Urteil des AG München vom 12.03.2020 (Az. 274 C 7752/19) zur unbefugten „Öffnung eines durch ein keyless-go-System verschließbaren Fahrzeugs durch elektronische Verstärkung oder Verfälschung eines Funksignals“[5]. Siehe auch AG Frankfurt, Urteil vom 18.02.2019 (Az. 32 C 2803/18) sowohl zum Thema Jamming als auch Relay Attack im Rahmen der Hausratversicherung. Durch Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie und z. B. den Hausrattarif XXL (Stand 31.08.2022) der InterRisk[6] kann der Geltungsbereich der Klausel aktuell auf „weltweit“ erweitert werden. Außerdem wären darüber Schäden durch Relay Attacks versicherbar, da bei einer Relay Attack das Fahrzeug vorübergehend verschlossen wurde und dieses durch das abgegriffene Funksignal anschließend wieder geöffnet werden kann. Voraussetzung für den Versicherungsschutz wäre daher, dass der Versicherungsnehmer (z. B. durch Zeugenaussagen) nachweisen kann, dass das Fahrzeug zumindest vorübergehend verschlossen war (z. B. durch Beobachten von Blinkersignalen des fraglichen Kfz, die das Abschließen anzeigen). So heißt es etwa bei der InterRisk in den Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ (B282) wie folgt:
„4. Aufbruchdiebstahl
4 1 Aufbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb eines der folgenden Behältnisse, in denen sich versicherte Sachen befinden, aufbricht oder mit einem falschen Schlüssel nach Nr 1 2 oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen öffnet:
a) den verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeuges oder Kfz-Anhängers“
Versicherungsschutz für Diebstahl infolge von Jamming wäre aktuell z. B. unter Bezugnahme auf die Best-Leistungs-Garantie von K & M und Verweis auf Ziffer C3‑3.9 des Tarifs Infinitus der Interlloyd (Stand 01.2021) bis in Höhe von 1.000 Euro herleitbar.
Zu beachten ist, dass der Versicherungsschutz im Rahmen der Best-Leistungs-Garantie nur für jene Fälle erweitert werden kann, die nicht durch andere zuschlagspflichtige Bausteine erweiterbar wären. Da der Baustein „Unterwegs & Reisegepäck“ (siehe Abschnitt D § 9 Nr.2 c) I) bereits einen teilweisen Versicherungsschutz bei Diebstahl bietet, können nur die hier nicht versicherten Leistungen erweitert werden:
„Diebstahl aus Kraftfahrzeugen, Anhängern oder daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Behältnissen oder Dach- oder Heckträgern nur, soweit sich der versicherte Hausrat in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum befindet.“
Nach dem oben zitierten Wortlaut der Bedingungen muss ein Kraftfahrzeug selbst nicht versichert sein, damit der Diebstahl aus diesem versichert wäre. Insofern wäre Hausrat, der sich für einen Zeitraum von maximal einem Jahr außerhalb der Wohnung befindet (siehe Abschnitt D § 9 Nr. 1), über diesen Baustein auch im Fall von Jamming oder Relay Attacks mitversichert.
- Im Rahmen der Mitversicherung von Schäden durch unbenannte Gefahren auch Versicherungsschutz für Diebstahl durch Hausangestellte (z. B. Au-pair) oder durch Pflegepersonal des Versicherungsnehmers innerhalb der versicherten Wohnung.
- Versicherungsschutz besteht für Sachen, die erst an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen des drohenden bzw. Gewalt anwendenden Täters herangeschafft werden. Versicherungsschutz besteht bis in Höhe von 10.000 Euro. Durch Verweis auf den Tarif protect premium der Grundeigentümer unter Bezug auf die bedingungsseitige Best-Leistungs-Garantie kann die Leistung bis zur Höchstentschädigung dieses Vertrages erhöht werden.
- Unabhängig vom Versicherungsort besteht Versicherungsschutz für Schäden durch räuberische Erpressung. In diesem Zusammenhang mitversichert ist die Herausgabe versicherter Sachen bis zur Höchstentschädigung, bzw. der persönlichen Identifikationsnummer (PIN), Passwörtern sowie Zugangscodes bis in Höhe von 10.000 Euro.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz während als auch außerhalb der Geschäftszeiten bis in Höhe von 5.000 Euro, für Wertsachen und elektronische Geräte einschließlich deren Zubehör bis maximal 500 Euro. Durch Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie und z. B. den Tarif ERGO Hausratversicherung BEST der ERGO (Stand 09.2021) ließe sich die Mitversicherung von versicherten Sachen durch Diebstahl auf 10.000 Euro erhöhen, durch Verweis auf den Tarif Premium von rhion.digital (Stand 01.2020) ließe sich die Mitversicherung sogar bis zu Höchstentschädigung erweitern. Durch Verweis auf Wettbewerber lässt sich auch eine Erhöhung von Wertsachen am Arbeitsplatz herleiten.
- Mitversichert sind versicherte Sachen in ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Räumen bis zur Versicherungssumme. Sofern diese Räume nicht ausschließlich durch die versicherte Wohnung betreten werden können (z. B. durch eine Terrassen- oder Nebeneingangstür), besteht Versicherungsschutz, sofern in diesen kein Publikumsverkehr stattfindet und in ihnen keine Personen (z. B. auch Familienangehörige) beschäftigt werden.
- Ausdrücklicher Versicherungsschutz auch bei Einbruchdiebstahl über nicht versicherte Räume[7]. Suggeriert wird damit eine nicht zutreffende Besserstellung gegenüber dem Tarif pure.
- Mitversicherung von Schäden an mitversicherten Sachen durch Vandalismus nach einem Einbruch (z. B. Graffiti) an versicherten Sachen innerhalb versicherter Räume. Versicherungsschutz besteht auch bei Einbruch bzw. Vandalismus nach Einschleichen.
- Mitversicherung von Seng- und Schmorschäden, ohne dass es sich um einen Feuerfolgeschaden handeln muss.
- Mitversicherung von Schäden durch Rauch und Ruß, auch wenn dieser nicht bestimmungswidrig aus Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück ausgetreten ist. Inwiefern Schäden durch Fogging (Schwarzstaub) mitversichert sind, geht aus den Bedingungen nicht eindeutig hervor. Nicht versichert sind Schäden durch Rauch und Ruß, wenn dieser allmählich über mehrere Tage ausgetreten ist (siehe § 7 Nr. 1 III b)). Der Anbieter äußert sich hierzu wie folgt:
„Da unsere Bedingungen keinen konkreten Ausschluss vorsehen, sind Schäden durch Fogging grundsätzlich mitversichert. Denkbar wäre im Einzelfall ein Ausschluss nach § 6, wenn z.B. nachweisbar Küchendunst oder das Kondensieren von flüchtigen organischen Stoffen an kalten Wänden als Ursache für Fogging nachgewiesen werden könnten und zugleich ein ausgeschlossener Allmählichkeitsschaden vorliegen sollte.“
Unter Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie nach § 28 Nr. 1 besteht Versicherungsschutz z. B. unter Verweis auf den Tarif protect premium der Grundeigentümer Versicherung (Stand 06.2019), sofern die allmähliche Einwirkung von Rauch und Ruß über einen Zeitraum von nicht mehr als zwei Tagen erfolgt ist.
- Mitversicherung von Stromschäden (z. B. Stromausfall, Kurzschluss und Überspannung durch Blitz, Stromschwankungen im öffentlichen Netz).
- Mitversichert sind Schäden durch innere Unruhen, Streik und Aussperrung.
- Mitversichert ist die Beschädigung, die Zerstörung oder der Verlust versicherter Sachen durch den Unfall eines Kraft- oder Schienenfahrzeugs (Transportmittelunfall) bis zur Höchstentschädigung. Anders als bei vielen Wettbewerbern gelten keine besonderen Einschränkungen für Wertsachen, Foto– / Filmapparate, tragbare elektronische Geräte sowie für Sachen aus Glas, Porzellan oder Glas. Reifenpannen, Betriebsschäden und Schäden durch Bremsen sind keine Transportmittelunfälle, es sei denn, diese Ereignisse führen zu einem Unfall des Fahrzeuges selbst.
- Mitversicherung von Schäden durch die Explosion von Blindgängern (Kampfmitteln aus beendeten Kriegen).
- Mitversichert sind Schäden durch Luftbewegungen (z. B. Sturm, Windböen, Durchzug) unabhängig von der Windstärke innerhalb und außerhalb versicherter Räume (z. B. im Rahmen der Außenversicherung) und auch außerhalb von Gebäuden.
- Versicherungsschutz für Schäden durch „bestimmungswidrig eindringendes Regenwasser“ im Rahmen der unbenannten Gefahren, so auch das unmittelbare Eindringen von sonstigen Witterungsniederschlägen (z. B. Schnee, Wasser, Schmelzwasser) durch nicht sturm- / hagelbedingte Öffnungen.
- Mitversicherung von Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser bis 5.000 Euro mit 150 Euro Selbstbehalt. Durch Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie und den Tarif Ambiente Top der Basler (VHB 2016 – Fassung 2019) sind solche Schäden aktuell ohne Sublimit oder Selbstbeteiligung eingeschlossen.
- Übernahme der Rückreisemehrkosten für Urlaubs‑, Geschäfts- und Dienstreisekosten ab 5.000 Euro Mindestschadenhöhe bis maximal 5.000 Euro. Die Kosten sind vorab mit dem Versicherer abzustimmen. Eine Erweiterung der Kosten ist im Rahmen der unbenannten Kosten möglich.
- Hotelkosten infolge eines Versicherungsfalles bis 2 Jahre à 200 Euro pro Tag, nicht jedoch von Nebenkosten (z. B. Kosten für Telefon, Internet oder Frühstück). Nebenkosten sowie die Dauer der Leistungen kann „bei berechtigtem Interesse“ im Rahmen der Allkostenversicherung auf insgesamt bis zu 10.000 Euro erweitert werden. Inwiefern auch die Kostenhöhe von 200 Euro pro Tag erweitert werden kann, ist unklar. Die Kosten werden auch für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung übernommen. Diese Leistung besteht abweichend bis zur pauschalen Höchstentschädigung. Nicht verständlich ist, weshalb hier auf eine Erweiterungsmöglichkeit im Rahmen der Allkostenversicherung verwiesen wird und weshalb die Überschrift zur Leistung „Tierbetreuungskosten“ anstatt „Tierbeherbergungskosten“ lautet.
- Transport- und Lagerkosten in angemessener Höhe bis zur Dauer eines Jahres. Die Leistungsdauer kann im Rahmen der Allkostenversicherung erweitert werden.
- Kosten für eine psychologische oder psychotherapeutische Behandlung nach einem Versicherungsfall bis in Höhe von 1.000 Euro. Die Leistung kann im Rahmen der Allkostenversicherung auf bis zu 10.000 Euro erweitert werden. Die Mitversicherung geht über ein psychosoziales Erstgespräch hinaus.
- Datenrettungskosten bis 3.000 Euro für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmte Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme. Die Leistung kann im Rahmen der Allkostenversicherung auf bis zu 10.000 Euro erweitert werden.
- Gegen Zuschlag im Rahmen des Bausteins Internet & Cyber mitversichert sind Schäden durch Cyber-Mobbing im Internet bis in Höhe von 500 Euro. Dies beinhaltet Kosten für eine anwaltliche Erstberatung durch einen Rechtsanwalt wegen Schadensersatz‑, Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen der versicherten Person gegen die Täter des Cyber-Mobbings. Versichert sind maximal zwei Versicherungsfälle pro Jahr. Für den Baustein gilt eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungsnehmers.
- Gegen Zuschlag im Rahmen des Bausteins Internet & Cyber mitversichert sind Schäden infolge von Hard- und Softwarereparatur oder ‑wiederherstellung nach Cyber-Attacken auf zu privaten Zwecken dienenden gesicherten Geräten bis 5.000 Euro mit 150 Euro Selbstbehalt. Eingeschlossen sind u. a. Mietkosten für einen Ersatz-PC oder ein Ersatz-Notebook bis in Höhe von 500 Euro, wenn eine durch K&M veranlasste Untersuchung des versicherten Gerätes nicht innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt des Geräts abgeschlossen ist. Ebenfalls eingeschlossen sind u. a. die Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der betroffenen Software (auch z. B. auf Dongles) bis in Höhe von 1.000 Euro. Versichert sind maximal zwei Versicherungsfälle pro Jahr. Für den Baustein gilt eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungsnehmers.
- Werden versicherte Smart Home-Sicherungskomponenten (z. B. „Augen‑, Fingerabdruck- und Funkscanner, ‑chips, ‑sensoren“) von einem Einbrecher manipuliert (Hacken), so dass dieser in den Versicherungsort eindringen kann, besteht im Rahmen des Bausteins Cyber & Internet Versicherungsschutz für die Folgen eines Einbruchdiebstahls, ohne dass typische Einbruchsspuren vorhanden sein müssen:
„Abweichend hiervon ist das Abhandenkommen, die Zerstörung oder Beschädigung von versicherten [sic!] Hausrat als Folgeschaden einer Cyber-Attacke entsprechend den Regelungen und Entschädigungsgrenzen des mit uns vereinbarten Tarifs der Hausratversicherung versichert, sofern
□ sämtliche Obliegenheiten* eingehalten sind und
□die Umstände zum Schadenhergang keine andere Schadenursache als die Manipulation der versicherten Geräte durch Dritte* zulassen und
□ eine polizeiliche Anzeige erfolgte und
□ eine Manipulation der versicherten Geräte aufgrund einer Cyber-Attacke polizeilich festgestellt wird.“
Die entsprechende Leistung wird ohne Höchstentschädigung erbracht. Problematisch ist, dass gefordert wird, dass eine Cyber-Attacke polizeilich festgestellt wird. Realistischerweise dürfte ein solche Schaden eher durch einen Forensiker festgestellt werden, der nicht zwingend Mitarbeiter der Polizei sein muss. K&M äußert sich hierzu wie folgt:
„Wichtig ist hier, dass eine polizeilich gemeldete Straftat vorliegt, die dokumentiert, dass es sich um eine Cyberattacke handelt. Ob der Forensiker im Dienst der Polizei steht oder durch die Polizei beauftragt wurde, ist demnach unerheblich.“
- Mitversicherung des einfachen Diebstahls von Kleinvieh (Schafen, Ziegen, Hasen, Kaninchen und Geflügel), Futter- und Streuvorräten.
- Im Rahmen des optionalen Bausteins „Smartphone & Smarthome“ mitversichert sind die Beschädigung oder Zerstörung bzw. Schäden durch technische Defekte (z. B. durch Sturz) oder Fehlbedienung für vernetzte technische Geräte und Smartphones bis 1.500 Euro mit 150 Euro Selbstbehalt. Für Schäden im Rahmen dieses Bausteins besteht eine Beweislastumkehr. Für Geräte ab über 12 Monaten reduziert sich die versicherte Erstattung auf 60 % (Alter 13 – 24 Monate), 30 % (Alter 25 – 36 Monate) bzw. 10 % (Alter 36 – 60 Monate) des ursprünglichen Anschaffungspreises. Keine Leistung wird erbracht für Geräte mit einem Alter von über 60 Monaten.
- Vermögensschäden durch Phishing (Online-Banking-Betrug) sind bis 3.000 Euro bzw. Betrug beim Online-Handel (bei Wettbewerbern „Konflikte mit Online-Händlern“ benannt) bis 1.000 Euro mitversichert. Gegen Zuschlag im Rahmen des Bausteins Internet & Cyber erhöhen sich die vereinbarten Kosten für Schäden durch Phishing (Online-Banking-Betrug) auf 10.000 Euro. Schäden durch Pharming sind bis 10.000 Euro sowie durch Skimming auf 1.000 Euro mitversichert. Da der Baustein Leistungen aus dem Grundtarif nicht erhöht (siehe § 6 Nr. 2 b) Baustein Internet & Cyber), profitieren Kunden des perfect-Tarifes nicht vom Einschluss von Schäden durch Betrug beim Online-Handel (bei Wettbewerbern „Konflikte mit Online-Händlern“ benannt) bis 1.000 Euro. Anders als bei etwaigen Wettbewerbern sind auch definierte Folgekosten (z. B. Mietkosten für ein Ersatzgerät bzw. Verzugskosten, die von einer Bank in Rechnung gestellt werden) mitversichert. Für den Baustein gilt eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungsnehmers. Zwar sind Schäden durch Identitätsdiebstahl im Internet durch Phishing, Pharming oder Skimming mitversichert, nicht jedoch z. B. Betrug durch einen telefonischen „Fake President“:
„Der sog. Fake President Fraud ist auch unter anderen Bezeichnungen wie CEO-Fraud, Enkeltrick 2.0 oder auch Chef-Masche bekannt. Der Beitrag verwendet im Folgenden die Kurzform „Fake President“. Dabei versuchen externe Angreifer einen Mitarbeiter der Abteilung Finanzen oder der Buchhaltung zur Überweisung von großen Beträgen ins Ausland zu bewegen, wobei große Eile geboten ist. Dabei wird die bereits vorhandene Freigabe durch einen Vorgesetzten (wie z.B. den CEO) oder die Anweisung durch den Vorgesetzten selbst durch gefälschte E‑Mails und/oder geschicktes Social Engineering per Telefonanruf vorgetäuscht. Der Vorwand für die Überweisung kann bspw. der Kauf von Unternehmensanteilen sein. Fake President kann als eine Form des Identitätsbetrugs angesehen werden. Er ist von anderen Formen wie der (i) Umleitung von Zahlungsströmen oder der (ii) Umleitung von Warenlieferungen zu unterscheiden.“[8]
- Gegen Zuschlag im Rahmen des Bausteins Internet & Cyber mitversichert sind Schäden infolge der Entwendung von Bitcoins sowie (aufgrund eines fehlenden Ausschlusses) von staatlich reglementierten Kryptowährungen (z. B. digitaler Renminbi), nicht jedoch anderen Kryptowährungen (z. B. Ethereum, Ripple, Tether), aus virtuellen Geldbörsen („Wallets“) bis in Höhe von 5.000 Euro mit 150 Euro Selbstbehalt. So ein Diebstahl kann z. B. die Folge von Phishing sein[9]. Im Rahmen des Bausteins ist eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungsnehmers vereinbart. Gleichwohl hat der Versicherungsnehmer nachzuweisen, dass
„die Umstände zum Schadenhergang keine andere Schadenursache als die Manipulation Ihrer Smarthome-Geräte durch Dritte* erlaubt.“
Im Zweifel dürfte es schwer werden, einen solchen Nachweis zu erbringen, da nicht zwingend Kontoauszüge oder Steuerunterlagen den vorherigen Besitz von Bitcoins nachweisen (z. B. bei Verwahrung auf einem Ledger). In jedem Fall müsst der Versicherungsnehmer den vorherigen Besitz auf irgendeine Art und Weise glaubhaft machen. Denkbar ist, dass Bitcoins dadurch erworben wurden, weil jemand Drittes nicht physisch, sondern direkt in Bitcoins gezahlt hat. Dieser Umstand müsste dann vorgetragen werden können. An dieser Stelle interessant ist der Beschluss des Europäischen Parlaments vom 31.03.2022 zum TFR (Transfer of Funds Regulation, Deutsch: Geldtransferverordnung) zum Verbot privater Wallets („unhosted wallets“) [10], [11].
- Versicherungsschutz bei Trickdiebstahl bzw. Trickbetrug besteht innerhalb der versicherten Wohnung (Haustür-Trickdiebstahl) bis 10.000 Euro, außerhalb der versicherten Wohnung bis 1.000 Euro. Durch Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie und z. B. den Tarif VEMA-Hausratkonzept der VEMA (Stand 13.08.2021) ließe sich hier etwa die Leistung auch außerhalb des Versicherungsortes auf 7.500 Euro erhöhen.
- Mitversichert sind Schäden durch Taschendiebstahl bis 1.000 Euro, sofern es sich um externe Taschen (z. B. Handtaschen, Rucksäcke) handelt, nicht jedoch aus Hosen- oder Jackentaschen.
- Versicherungsschutz bei Schäden durch Missbrauch von Kunden‑, Scheck- oder Kreditkarten nach einem Einbruchdiebstahl bis in Höhe von 3.000 Euro.
- Mitversichert sind die Kosten für Schlossänderungen nach einem einfachen Diebstahl von Schlüsseln zu Wohnungstüren, Türen zu Gebäuden des versicherten Grundstücks sowie zu in der Wohnung befindlichen Wertschutzschränken oder anderen Wertbehältnissen (z. B. Geldkassetten) bis zur Versicherungssumme. Bei „berechtigtem Interesse“ gelten im Rahme der Allkostenversicherung bis maximal 10.000 Euro als versichert „Schlossänderungskosten für PKW, soweit Kraftfahrzeugschlüssel durch einen Versicherungsfall abhandenkommen.“
- bedingungsseitige Übernahme der Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen (z. B. Absperren von Grundstücken, Wegen oder Straßen).
- Ausdrückliche Übernahme von Feuerlöschkosten, die direkt gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend gemacht werden. Eine Erweiterung der Leistung im Rahmen der Allkostenversicherung sei möglich, auch wenn unklar ist, wie diese Erweiterung aussehen soll.
- Mitversichert sind Mehrkosten durch Technologiefortschritt. Eine Erweiterung der Leistung im Rahmen der Allkostenversicherung sei möglich, auch wenn unklar ist, wie diese Erweiterung aussehen soll.
- Mitversichert sind Mehrkosten durch Preissteigerungen. Eine Erweiterung der Leistung im Rahmen der Allkostenversicherung sei möglich, auch wenn unklar ist, wie diese Erweiterung aussehen soll.
- Ab einer Mindestschadenhöhe von 25.000 Euro Übernahme von Fremdkosten für Koordination der Wiederherstellung versicherter Sachen (Koordinationskosten) bis in Höhe von 2.500 Euro. Diese Kosten können im Rahmen der Allkostenversicherung auf bis zu 10.000 Euro erweitert werden.
- Ab einer Mindestschadenhöhe von 5.000 Euro Übernahme der auf den Versicherungsnehmer entfallenden Kosten des Sachverständigenverfahrens. Eine Erweiterung der Leistung im Rahmen der Allkostenversicherung auf bis zu 10.000 Euro ist möglich. Unklar ist, ob sich diese Leistung auf die Mindestschadenhöhe beziehen soll.
Hierzu bezieht K&M wie folgt Stellung:
„Hier wurde die Leistung missverständlich dargestellt. Da die Leistung in der Tariflinie perfect bis 100% der Versicherungssumme übernommen wird, ist hier keine Leistungserweiterung im Rahmen der Allkostenversicherung möglich.“
- Übernahme der Betreuungskosten für infolge eines Versicherungsfalles notwendige Kinderbetreuung für Kinder unter 18 Jahren bis in Höhe von 50 Euro je Tag, insgesamt bis maximal 1.500 Euro. Liegt die Mindestschadenhöhe bei mindestens 5.000 Euro, kommt ggf. eine Erhöhung der Leistung im Rahmen der Allkostendeckung auf bis zu 10.000 Euro in Frage.
- Mitversichert sind Betreuungskosten für pflegebedürftige Personen bis 1.500 Euro, maximal jedoch bis 50 Euro pro Tag. Voraussetzung ist eine Mindestschadenhöhe von 5.000 Euro. Im Rahmen der Allkostenversicherung lässt sich die Leistung auf bis zu 10.000 Euro erhöhen.
- Kosten für Mehrverbrauch von Frischwasser, Abwasser, Gas und Strom nach einem versicherten Schadenfall, nicht jedoch von Ölverlust. Entsprechend eingeschlossen, wenn auch nicht klargestellt, ist auch der Stromverlust aus Stromspeichern. Kosten für Ölverlust lassen sich im Rahmen der Allkostenversicherung auf bis zu 10.000 Euro erweitern.
- Im Rahmen der Allkostenversicherung ggf. Übernahme von Mietfortzahlungskosten, wenn und solange trotz Unbewohnbarkeit der Wohnung Mietkosten weiterbezahlt werden müssen, bis in Höhe von 10.000 Euro. K&M benennt hierzu folgendes Beispiel:
„Weiterzahlung von verbrauchsunabhängigen Nebenkosten für eine nach einem Versicherungsfall unbewohnbare Wohnung (Grundgebühren für Hausmeister, Müllabfuhr, etc.)“
- Übernahme der Kosten für einen Erholungsurlaub nach Großschäden ab 25.000 Euro Mindestschadenhöhe bis maximal 500 Euro. Die Reise ist innerhalb von drei Monaten ab Schadeneintritt anzutreten. Laut Auskunft des Unternehmens vom 27.02.2023 habe es bislang noch keine Inanspruchnahme dieser Leistung gegeben.
- Mitversicherung unbenannter Kosten (z. B. für Konzertkarten, pay-TV-Tickets oder Programmierkosten) bis in Höhe von 10.000 Euro, sofern die Kosten vorab mit dem Versicherer abgesprochen und schriftlich bestätigt wurden.
- Bei „berechtigtem Interesse“ Versicherungsschutz für Behandlungskosten („Tierarztkosten für versicherte Haustiere“) versicherter Haus- und Heimtiere im Rahmen der Allkostenversicherung bis maximal 10.000 Euro. Andere Versicherer sprechen hier von Kosten für die „Behandlung der Verletzungen von Haustieren“. Da es sich bei Haus- und Heimtieren um „versicherte Sachen“ im Sinne der Bedingungen handelt, besteht generell in solchen Fällen Versicherungsschutz bis zum „Neuwert“. Sofern diese Tiere einen nur geringen Versicherungswert haben (z. B. gewöhnliche Straßenkatze), können die Behandlungskosten leicht diesen Wert übersteigen, so dass die Mitversicherung im Rahmen der Allkostenversicherung einen echten Mehrwert bedeuten kann.
- Im Rahmen der Allkostenversicherung mitversichert sind Kosten für das Wiedereinfangen versicherter Tiere, bis in Höhe von 2.500 Euro, sofern diese der Abwehr öffentlicher Gefahren dienen
- Versicherungsort ist anders als bei vielen Wettbewerbern das komplette Versicherungsgrundstück, also nicht nur eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus. Unklar bleibt dennoch, ob z. B. Swimming- oder Whirlpools, die auf dem Grundstück stehen oder ggf. nur teilweise im Erdboden eingelassen sind, zu den versicherten Sachen gehören. Ausdrücklich benanntes Garteninventar sind z. B. „mobiles Schwimmbadzubehör, Spaß-Pools, Planschbecken“. Gerade große Pools mit zum Teil über 10.000 Litern sind für eine dauerhafte Aufstellung an einem Ort gedacht, können aber durchaus von ihrem vorgesehenen Ort fortbewegt werden. Insofern liegt es nahe, diese als versichertes Garteninventar anzusehen. Ohne feste Verankerung mit dem Grund und Boden erscheint eine Zuordnung zu den ggf. mitversicherten Grundstücksbestandteilen einer Wohngebäudeversicherung als nicht möglich.
- Außenversicherung für versicherte Sachen bis 12 Monate bis in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Im Rahmen der Best-Leistungs-Garantie mit Verweis auf z. B. den Tarif protect premium der Grundeigentümer Versicherung ist eine Erhöhung der Leistung auf 24 Monate möglich.
- Zeitlich unbefristeter Versicherungsschutz ohne Sublimit für Sachen, die der Ausübung eines Sports dienen, also Sportgeräte (z. B. Golfbag oder Sattel) bzw. Sportausrüstung (z. B. Laufbänder, Rudergeräte, Stepper) außerhalb des Wohnortes bis in Höhe von 10.000 Euro. Im Rahmen der Best-Leistungs-Garantie mit Verweis auf z. B. den Premium-Schutz der Adcuri Erhöhung der Leistung auf die Höchstentschädigung.
- Zeitlich unbefristeter Versicherungsschutz bis in Höhe von 20.000 Euro für versicherte Sachen, die sich in einem ständig bewohnten und behördlich angemeldeten beruflichen Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden. Für Wertsachen gilt eine Begrenzung auf maximal 2.500 Euro. Auch bei Vereinbarung der erweiterten Naturgefahren besteht für die Pendlerwohnung kein Versicherungsschutz für Schäden durch Überschwemmungen am Versicherungsort.
- Vorsorgeversicherung bis in Höhe von 30 % der Versicherungssumme. Für Kinder, die erstmals einen eigenen Hausstand gründen, besteht für bis zu 12 Monate nach Haushaltsgründung Versicherungsschutz in Höhe von 40 % der Versicherungssumme, maximal jedoch 40.000 Euro. Dies gilt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Regressverzicht gegenüber (grob) fahrlässig handelnden Familienangehörigen, auch wenn diese nicht mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Verzicht gilt nicht für etwaige Angestellte oder sonstige Mitarbeitern des Versicherungsnehmers, die nicht zu den Familienangehörigen des Versicherungsnehmers gehören.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis zu 24 Monaten, sofern der Versicherungsnehmer u. a. bei Eintritt der Arbeitslosigkeit das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für Selbstständige ist die Inanspruchnahme einer Beitragsbefreiung nicht möglich. Versicherungsschutz besteht frühestens nach einer Wartezeit von sechs Monaten ab Vertragsbeginn.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit bis maximal 24 Monate. Voraussetzung ist eine vollständige Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Wochen. Eine weitere Arbeitsunfähigkeit ist frühestens nach Ablauf von zwei Wochen versichert.
- Versehensklausel bei leicht oder grob fahrlässig begangenen Obliegenheitsverletzungen.
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifes perfect 2.0 aus dem Hause Konzept & Marketing
- Nicht zu den versicherten Sachen gehören nicht versicherungspflichtige E‑Scooter, da sie nach § 1 Abs. 1 der Elektrokleinfahrzeuge-Verordnung als Kraftfahrzeuge gelten (Ausschluss nach Abschnitt D § 10 Nr. 3). Siehe hierzu auch das Urteil des AG Frankfurt (Az.: 976 Cs 661 Js 59155/19) vom 16.06.2020[12]. Da es sich bei dem benannten Ausschluss um einen generellen Ausschluss handelt, ist hier kein Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie zur Erweiterung des Umfangs der versicherten Sachen möglich.
- Nicht ausdrücklich zu den versicherten Sachen gehört der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-pairs während ihrer beruflichen Tätigkeit im Haushalt des Versicherungsnehmers. Diese Leistung bietet z. B. der Tarif„7 Sachen – DIE Hausratversicherung Best“ von prokundo (Stand 02.2022). Nach Abschnitt D § 9 Nr. 4 gilt jedoch:
„Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet.
Das gilt nicht für Sachen Ihrer Mieter bzw. Untermieter.“
Insofern dürfte trotz fehlender Klarstellung in den meisten Fällen auch hier über den Tarif allsafe home bestehen.
- Fehlende Klarstellung, inwiefern Balkonkraftwerke unter den bedingungsgemäßen Versicherungsschutz fallen. So schreibt etwa der Wettbewerber WGV (BASIS‑, OPTIMAL- und PLUS-Tarif, Stand 08.2022) auf seiner Website (ohne entsprechende Klarstellung in den Bedingungen), dass eine Mitversicherung bestehe:
Bei der Regelung der WGV bleibt scheinbar unberücksichtigt, dass die Generatorleistung höher als die maximale Leistung von 600 Watt eines Wechselrichters sein kann. Hier stellt sich die Frage, ob bei diesem Wettbewerber Versicherungsschutz auch dann bestehen würde, wenn das Generatorfeld über 600 Watt erbringen kann, der Wechselrichter selbst jedoch technisch auf 600 Watt begrenzt wurde.
Auch auf der Website der Allianz finden sich ähnliche Klarstellungen:
„Ein Balkonkraftwerk ist laut Definition eine Mini-Photovoltaik, bzw. ‑Solaranlage. Diese können Sie einfach an die Steckdose anschließen und so Strom erzeugen. […]
Die Solaranlagen für den Balkon gelten als Teil des Hausrats und sind daher in der Regel über die Hausratversicherung mitversichert.“[13]
Durch Verweis auf z. B. die Tarife Exclusiv (Ziffer 98) und Excellent (Ziffer 99) der Ammerländer (Stand 02.2023) sowie die Best-Leistungs-Garantie von K & M (dort § 28 Nr. 1 a) I) kann der Umfang der versicherten Sachen um Balkonkraftwerke bis mindestens 3.500 Euro erhöht werden.
- Nicht zu den versicherten Sachen gehören Wallboxen. Durch Verweis auf z. B. die Tarife Exclusiv (Ziffer 97) und Excellent (Ziffer 98) der Ammerländer (Stand 02.2023) sowie die Best-Leistungs-Garantie von K & M (dort § 28 Nr. 1 a) I) kann der Umfang der versicherten Sachen um Balkonkraftwerke bis mindestens 3.500 Euro erhöht werden.
- Nicht versichert sind Bienenstöcke und Bienenvölker auf dem Versicherungsgrundstück. Hier wäre aktuell unter Bezugnahme auf die Best-Leistungs-Garantie und Verweis auf den Tarif „Hausrat Premium 2022“ der Württembergische (Stand 01.06.2022) Versicherungsschutz herleitbar.
- Keine Erweiterung des Versicherungsortes um Privatkabinen in Flugzeugen als Räume eines Gebäudes (Voraussetzung für einen Leistungsanspruch aus der Leistungsart Einbruchdiebstahl). Eine solche Leistung bietet z. B. der Tarif „Hausrat Premium 2022“ der Württembergische (Stand 01.06.2022). Da es sich hier weder um Leistungen im engeren Sinne, versicherte Sachen oder Kosten handelt, ist hier ein Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie nicht möglich.
- Kein Versicherungsschutz für den Hausrat von Angehörigen und Ehe- oder Lebenspartnern im Senioren- und Pflegeheim. Eine solche Leistung bietet z. B. der Tarif „Hausrat Premium 2022“ der Württembergische (Stand 01.06.2022). Da es sich hier weder um Leistungen im engeren Sinne, versicherte Sachen oder Kosten handelt, ist hier ein Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie nicht möglich.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Entschärfung von Blindgängern, ohne damit einhergehende Explosion.
- Bis in Höhe von 3.000 Euro mitversichert sind Schäden durch Telefonmissbrauch (Fest- und Mobilnetz) sowie PC-Missbrauch in Folge eines Einbruchdiebstahls. Im Rahmen der Allkostenversicherung kommt hier eine Erhöhung der Leistung auf bis zu 10.000 Euro in Betracht. Eine Mitversicherung auch von Schäden durch sonstigen Internetmissbrauch nach einem Einbruchdiebstahl (z. B. durch Verwendung eines Tablets oder Laptops) ist bedingungsseitig nicht eingeschlossen. Hier wäre aktuell unter Bezugnahme auf die Best-Leistungs-Garantie und Verweis auf den Tarif „Hausrat Premium 2022“ der Württembergische (Stand 01.06.2022) Versicherungsschutz herleitbar.
- Nicht mitversichert ist der einfache Diebstahl von Jagdwaffen- und Jagdoptik außerhalb der versicherten Wohnung. Hier gilt im Rahmen der unbenannten Gefahren ein Ausschluss nach § 7 Nr. 1 b) VIII für „Schäden durch […] einfachen Diebstahl außerhalb der versicherten Wohnung“. Versicherungsschutz kann jedoch aktuell unter Bezugnahme auf die Best-Leistungs-Garantie (§ 28 Nr. 1 c) und Verweis auf den Tarif top select der asspario (Stand 29.06.2020) bis in Höhe von 10.000 Euro mit 250 Euro Selbstbehalt erweitert werden, sofern diese Waffen nicht durch einen separaten Vertrag versichert sind (siehe § 10 Nr. 6).
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Gartenmährobotern, nicht jedoch von Poolrobotern oder die Beschädigung von Garten- und / oder Poolrobotern.
- Kein bedingungsgemäßer Versicherungsschutz für den einfachen Diebstahl von Hör- und Sehhilfen, Zähnen sowie künstlichen Gebissen. Diese Leistung bietet z. B. der Tarif „7 Sachen – DIE Hausratversicherung Best“ von prokundo (Stand 02.2022). Im Rahmen der Best-Leistungs-Garantie wäre hier nur dann Versicherungsschutz durch Verweis auf diesen Wettbewerber zu bewirken, sofern kein Ausschluss nach Abschnitt D § 2 Nr.6 für Schäden „durch Verlieren, Stehen‑, Hängen- oder Liegenlassen oder unaufklärbares Abhandenkommen“ zur Geltung kommen sollte. In der Regel wäre der Versicherungsnehmer daher in der Pflicht, nachzuweisen, dass es tatsächlich zu einem Diebstahl kam und die benannten Sachen nicht einfach abhandengekommen sind.
- Nicht versichert ist der einfache Diebstahl von Hausrat aus der Obhut der Garderobenaufbewahrung eines Veranstalters. Hier wäre aktuell unter Bezugnahme auf die Best-Leistungs-Garantie und Verweis auf den Tarif „Hausrat Premium 2022“ der Württembergische (Stand 01.06.2022) Versicherungsschutz bis in Höhe der Versicherungssumme, für Wertsachen bis maximal 1.000 Euro herleitbar.
- Keine generelle Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten (z.B. Diebstahl von Solarzellen, Hacken von Smarthome-Anlagen, einfacher Diebstahl von nicht ausdrücklich benannten Sachen, Betrug, Jamming). Hier wäre aktuell z. B. unter Bezugnahme auf die Best-Leistungs-Garantie von K & M und Verweis auf Ziffer C3‑3.9 des Tarifs Infinitus der Interlloyd (Stand 01.2021) Versicherungsschutz bis in Höhe von 1.000 Euro herleitbar bzw. unter Verweis auf Ziffer 33 des Tarifs Excellent-Schutz der Ammerländer (Stand 02.2023) bis in Höhe von 3.000 Euro.
- Ausschluss für Schäden durch Tsunamis. Dieser Ausschluss ist durch die bedingungsseitige GDV- und Arbeitskreis-Garantie heilbar. Hierzu heißt es in dem Kommentar zur Elementarschadenversicherung von Thomas Behrens wie folgt:
„Versicherungsschutz besteht in der Hausratversicherung für Reisegegenstände, die infolge eines Tsunamis zerstört werden, der seine Ursache in einem hunderte Kilometern entfernten Seebeben hat. Eine unmittelbare Einwirkung des Erdbebens auf versicherte Sachen fordern die AVB Elementar nicht.“[14]
- Keine besondere Mitversicherung von nachhaltigen Versicherungsleistungen (z. B. Mehrkosten für nachhaltige Wiederbeschaffung; Erhöhung Hotelkosten bei Unterbringung in nachhaltig zertifizierten Hotels) ausgenommen Mehrkosten für energetisch modernisierte Haushaltsgeräte nach einem Versicherungsfall.
- Nicht mitversichert ist die Entschädigung versicherter Sachen, die dadurch zerstört oder beschädigt werden, weil Pumpen der zum Versicherungsort gehörenden Drainage ausfallen und dadurch Entwässerungsschächte überlaufen. Versicherungsschutz kann unter Bezugnahme auf die Best-Leistungs-Garantie (§ 28 Nr. 1 c) und Verweis auf den Tarif top select der asspario (Stand 29.06.2020) hergeleitet werden.
- Keine Übernahme von Leckortungskosten ohne einen versicherten Schadenfall.
- Nicht versichert sind die Kosten für die Organisation eines Dolmetschers, die Bereitstellung eines telefonischen Dolmetscherservices bei Auslandsreisen oder die Kosten für einen entsprechenden Übersetzer. Diese Kosten können auch nicht durch Verweis auf die Allkostenversicherung erweitert werden.
- Keine bedingungsseitige Übernahme von Stornierungskosten für vom Versicherungsnehmer oder von mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen. Im Einzelfall möglicherweise Mitversicherung im Rahmen der unbenannten Kosten.
- Nicht ausdrücklich versichert sind die Kosten für die Übernahme des Mobilfunkvertrages nach einem versicherten Schaden am Mobilfunkgerätes bzw. die Weiterzahlung von TV-Abonnements nach Ausfall oder Verlust des TV-Gerätes. Solche Leistungen übernimmt beispielsweise der Tarif „7 Sachen – DIE Hausratversicherung Best“ von prokundo (Stand 02.2022). Bei K & M wären solche Leistungen im Rahmen der unbenannten Kosten bis maximal 10.000 Euro, also deutlich umfangreicher als beim Wettbewerber (dort nur bis 100 Euro) versicherbar.
- Nicht ausdrücklich versichert sind die Kosten für einen schadenbedingten Krankenhausaufenthalt. Solche Leistungen übernimmt beispielsweise der Tarif „Hausrat Premium 2022“ der Württembergische (Stand 01.06.2022). Bei K & M wären solche Leistungen im Rahmen der unbenannten Kosten bis maximal 10.000 Euro, also deutlich umfangreicher als beim Wettbewerber (dort nur 2.500 Euro) versicherbar.
- Nicht ausdrücklich versichert sind die Kosten für eine Sicherheitsberatung, die im Anschluss an einen erfolgten Einbruchdiebstahl oder den Versuch einer solchen Tat durchgeführt wird. Gleiches gilt für die Kosten von bei der Beratung empfohlener Sicherheitstechnik, wenn diese nach VdS-Standard hergestellt und eingerichtet wird. Solche Leistungen übernimmt beispielsweise der Tarif „Hausrat Premium 2022“ der Württembergische (Stand 01.06.2022). Bei K & M wären solche Leistungen im Rahmen der unbenannten Kosten bis maximal 10.000 Euro, also deutlich umfangreicher als beim Wettbewerber (dort höchstens 5.000 Euro unter Anrechnung einer Selbstbeteiligung von 50 %) versicherbar.
- Nicht mitversichert sind Schäden durch Abmahnung auf Grund einer (angeblichen) Urheberrechtsverletzung. Ein Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie und anschließend etwa auf den Baustein „Online-Schutz“ von Janitos oder den Baustein „Hausrat-Baustein Internetschutz“ der Axa läuft ins Leere, da es sich hierbei jeweils um optionale Bausteine handelt, die nicht von der Best-Leistungs-Garantie erfasst sind.
- Keine Mitversicherung von Regiekosten.
- Nicht versichert sind die Kosten für das Entfernen von Bienen‑, Wespen- oder Hornissennestern durch eine Fachfirma. Unter Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie sowie unter Bezugnahme auf den aktuell verkaufsoffene Tarif Top-Schutz (Stand 10.2019) der Domcura kann eine entsprechende Leistung bis in Höhe von 500 Euro hergeleitet werden.
- Keine pauschale Auslagenerstattung bei Großschäden.
- Nicht mitversichert ist die Entschädigung, für Hausrat in Lauben, Wochenend- und Ferienhäusern. Versicherungsschutz kann unter Bezugnahme auf die Best-Leistungs-Garantie (§ 28 Nr. 1 c) und Verweis auf den Tarif top select der asspario (Stand 29.06.2020) bis in Höhe von 2.500 Euro hergeleitet werden.
- Kein Verzicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Versicherers wegen Nichtzahlung eines Folgebeitrages.
- Keine optionale Gegenstandsversicherung (Versicherungsschutz für Gegenstände mit ideelen Werten).
- Nicht versichert ist die Möglichkeit zur Einrichtung eines Dokumentendepots (z. B. für Ausweise, Reisevisa, Kreditkarten).
- Keine Beitragsreduzierung bei Umzug in ein Senioren‑, Pflegeheim oder betreutes Wohnen. Eine solche Leistung bietet z. B. der Tarif „7 Sachen – DIE Hausratversicherung Best“ von prokundo (Stand 02.2022).
- Keine 24-Stunden-Notruftelefon (Telefonhotline).
- Keine Assistance- / Schutzbriefleistungen (z. B. 24-h-Handwerkerservice, Kosten für bzw. Organisation Schlüsseldienst, Schädlingsbekämpfer etc.).
Auswählte Punkte zum Tarif allsafe home perfect 2.0 in der Übersicht
- Pauschale Höchstentschädigung von 500.000 Euro
- Mitversicherung unbenannter Gefahren mit Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungsnehmers
- Mitversicherung unbenannter Kosten bis 10.000 Euro
- Versicherungsschutz auf dem ganzen Grundstück
- Best-Leistungs-Garantie, Besitzstandsgarantie sowie Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
- Umfangreiche Mitversicherung von Wertsachen auch außerhalb eines Tresors
- Fehlende Mitversicherung von Assistanceleistungen (z. B. 24-h-Hotline)
- Fehlende Klarstellung zur Mitversicherung von Balkonkraftwerken und Wallboxen
- Keine generelle Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten
- Keine Übernahme von Stornierungskosten für Urlaubs- oder Dienstreisen infolge eines Versicherungsfalls
- Altersstaffel im Rahmen der optionalen Fahrradkaskoversicherung
Hinweis: Eine Überprüfung der seit Mai 2022 aktualisierten Inhalte dieses Beitrages durch das Unternehmen ist aus Kapazitätsgründen nicht erfolgt.
[1] Siehe hierzu Krügereit, Sebastian „Hausrat in Garagen“ in „Risiko & Vorsorge“, Ausgabe 4/2013, S. 45 – 46. Aufzurufen unter https://www.wfs-rating.de/pdfs/R‑V_2013‑4.pdf, zuletzt aufgerufen am 14.04.2022
[2] Siehe z. B. Hugel, Carmen „Haftpflichtversicherung“, Karlsruhe (Verlag Versicherungswirtschaft), 3. Auflage, 2008, S. 192
[3] Siehe z. B. „Chinchillas“ auf „wikipedia.org“. Aufzurufen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Chinchillas, zuletzt aufgerufen am 19.02.2022
[4] Siehe hierzu z. B. „Jamming und Relay Attack. Autoeinbruch per Funk oft kein Fall für die Versicherung“ auf „test.de“ vom 08.12.2020. Aufzurufen unter https://www.test.de/Jamming-und-Relay-Attack-Autoeinbruch-per-Funk-oft-kein-Fall-fuer-die-Versicherung-4824449 – 0/, zuletzt aufgerufen am 03.02.2022
[5] „AG München, Endurteil v. 12.03.2020 – 274 C 7752/19“ auf „gesetze-bayern.de“. Aufzurufen unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y‑300-Z-BECKRS-B-2020-N-27479?hl=true, zuletzt aufgerufen am 09.02.2023.
[6] Aktuell vergleichbar auch z. B. Ziffer A 4.6.8.1 des Tarifs Flexx home aus dem Hause uniVersa (Stand 10.2022):
„A 4.1.2 Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes
Das liegt vor, wenn der Dieb das in einem Raum befindliche Behältnis aufbricht. Das gilt auch, wenn er das Behältnis mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen öffnet.
Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde.
Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.“
[7] Siehe Witte, Stephan „Nicht alle Versicherer bieten Leistungen nach GDV-Standard. Besteht Versicherungsschutz bei Einbruch über nicht versicherte Räume?“ in „Risiko & Vorsorge“, Ausgabe 2/2018, S. 11 – 12. Aufzurufen unter https://critical-news.de/risiko-und-vorsorge-heft‑2 – 2018/, zuletzt aufgerufen am 07.01.2022.
[8] Compliance-Berater „Eigenschaften von Fake President Fraud. Grundlagen zur Risikobeurteilung, Maßnahmenableitung und Reaktion im Ernstfall“ auf „deloitte.com“, Ausgabe 11/2017. Aufzurufen unter https://www2.deloitte.com/de/de/pages/finance/articles/fake-president-fraud.html, zuletzt aufgerufen am 14.04.2022.
[9] „Bitcoins geklaut: echter Schadenfall und Tipps gegen Cryptophishing“ auf „exali.ch“ vom 15.06.2020. Aufzurufen auf https://www.exali.ch/info-base/bitcoin-diebstahl, zuletzt aufgerufen am 12.04.2022.
[10] Schickler, Jack „EU Parliament Passes Privacy-Busting Crypto Rules Despite Industry Criticism“ auf „coindesk.com“ vom 31.03.2022 um 15:18 Uhr. Aufzurufen unter https://www.coindesk.com/policy/2022/03/31/eu-parliament-votes-on-privacy-busting-crypto-rules-industry-rails-against-proposals/, zuletzt aufgerufen am 04.04.2022.
[11] „EU plant Verbot anonymer Krypto-Transaktionen“ auf „derstandard.at“ vom 01.04.2022 um 19:15 Uhr. Aufzurufen unter https://www.derstandard.at/story/2000134621776/eu-plant-verbot-anonymer-krypto-transaktionen, zuletzt aufgerufen am 04.04.2022.
[12] „E‑Scooter – Widerlegung der Regelvermutung der Fahruntauglichkeit bei Trunkenheitsfahrt“ auf „strafrechtsiegen.de“. Aufzurufen unter https://www.strafrechtsiegen.de/e‑scooter-widerlegung-der-regelvermutung-der-fahruntauglichkeit-bei-trunkenheitsfahrt/, zuletzt aufgerufen am 08.02.2023.
[13] „Balkonkraftwerke: Auf den Punkt gebracht“ auf „allianz.de“. Aufzurufen unter https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/hausratversicherung/balkonkraftwerk/, zuletzt aufgerufen am 09.02.2023.
[14] Behrens, Thomas „Elementarschadenversicherung. Kommentar.“ Karlsruhe (Verlag Versicherungswirtschaft), 2014, S. 14, Rn. 31