Rechtsschutz, Diffamierung von Maßnahmen-Kritikern und Öffentlich-rechtliche Fakenews
In den sozialen Netzwerken kursiert seit einiger Zeit ein Anschreiben aus dem Hause des Rechtsschutzversicherers AUXILIA Rechtsschutz Versicherungs AG oder kurz „KS / AUXILIA“, wonach kein Versicherungsschutz wegen Schäden infolge der Gen-Injektionen gegen COVID-19 bestehe. Im Folgenden werden wesentliche Punkte aus dem bekannten Schreiben zitiert. Darüber hinaus wurde der Versicherer um Stellungnahme zu verschiedenen Fragestellungen gebeten, die im Anschluss ebenfalls ausgeführt werden sollen.
In dem bekannten Schreiben aus dem Hause KS / AUXILIA heißt es unter anderem wie folgt:
„Es besteht ein Zusammenhang mit Schäden, die durch Bio‑, Nano- oder Gentechnologie entstanden sind. Die Anspruchsgrundlage ist für den Ausschluss nicht entscheidend. Dieser greift nicht für einzelne Ansprüche, sondern sobald ein Zusammenhang mit Gentechnologie besteht.
Zweifelsfrei handelt es sich bei dem mRNA-Impfstoff von Anspruchsgegner Biontech, Comirmaty, um einen solchen, welcher durch Gentechnoloigie entstanden ist. Im Anspruchsschreiben Ihrerseits wird ebenfalls gerade die gentechnische Veränderung und Herstellung des Impfstoffes als Ursache für die nun mutmaßlich kausalen Schäden aufgeführt. Ob die Anspruchsgrundlage nun das AMG, das GenTG oder das BGB ist ferner unerheblich für unseren Ausschluss. Entscheidend ist der Kern der Streitigkeit um einen Impfstoff, welcher auf Gentechnik basiert und damit unseren Ausschluss nach § 3 l b) Hs. 1 ARB 2016 umfasst.
Soweit Sie nunmehr mitteilen, dass der Anspruch nur subsidiär auf § 32 GenTG gestützt wird, hat dies wie dargelegt einerseits keine Auswirkungen auf den Ausschluss und andererseits führen Sie mit Schreiben vom 12.07.2022 selbst breit und ausführlich aus, auf welche Anspruchsgrundlagen die vermeintlichen Ansprüche basieren. Hierbei werden §§ 84 Abs. 1 AMG i. V. m. 87 AMG 32 Abs. 1 GenTG, 826 BGB, 823 Abs. 2 BGB i. V. m. 95 AMG, 823 Abs. 2 BGB i. V. m. 223, 224 StGB und § 230 StGB genannt, mithin offensichtlich auch die Anspruchsgrundlage aus dem Gentechnikgesetz, der „auf gentechnische Arbeiten“ Bezug nimmt und demnach die Gentechnik als Anspruchsgrundlage voraussetzt und damit wieder spiegelbildlich unseren Ausschluss verifiziert.
Soweit Sie einen Beschluss des LG Köln vom 08.02.2023, Az. 3 O 143/22 vorlegen und hiermit untermauern möchten, dass der Anspruch nach § 32 GenTG nur subsidiär oder gar nicht einschlägig ist und sie [sic!] damit mutmaßlich implizieren, dass die Gentechnik nicht vorhanden ist, geht dies fehl. Der Beschluss des LG Köln teilt lediglich mit, dass die Ansprüche nach § 32 GenTG wegen § 2 Abs. 3 GenTG ausgeschlossen sind. „Dieses Gesetz gilt nicht für die Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen am Menschen.“
Demnach wird sogar klar die Gentechnik des Impfstoffes bejaht, wenn das LG Köln hier diesen Ausschluss nach § 2 Abs. 3 GenTG sieht. Dies wiederum belegt sogar eindeutig den von uns vorgebrachten und zweifelsfrei einschlägigen Ausschluss nach § 3 l b) Hs. 1 ARB 2016.“[1]
Keine Anwendung gentechnisch veränderter Organismen am Menschen!?
Der fast am Ende von der KS / AUXILIA vorgetragene Punkt sollte besonders hervorgehoben werden. Nach dem Ersten Teil § 2 Abs. 3 GenTG gilt das Gentechnikgesetz „nicht für die Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen am Menschen.“[2] Hierzu schrieb Dr. Wolfgang Wodarg, der damals maßgeblich auch an der Beendigung der Schweinegrippe beteiligt war[3], am 17.06.2020 auf Rubikon folgendes:
„Menschen werden durch die geplanten „Impfungen“ also genetisch modifiziert, auch wenn der Gesetzgeber bei der Definition von GMOs (1) die Anwendung dieser Bezeichnung für Menschen selbst ausgenommen hat. Das ist geschehen, um Widerstände seitens Menschenrechts-Aktivisten zu vermeiden, obwohl gleiche Eingriffe bei Tieren dazu führen würden. Auch Menschen werden ja in besonderen Fällen, beispielsweise bei genetisch bedingten Erkrankungen, bereits genetisch verändert. Solche Veränderungen laufen als „Gentherapie“ (2) und sind gesetzlich mit hohen Hürden versehen, zum Beispiel Zolgensma (10).“[4]
Wurde Wodarg unbequem?
Erwähnt werden soll, dass Dr. Wodarg vor der massenmedialen Diffamierungskampagne seit 2020 beispielweise Mitglied im Vorstand von Transparency International[5] war und im Dezember 2011 noch einen sehr guten Ruf etwa in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (ER PV):
„Auf Vorschlag der deutschen Delegation wurden die ehemaligen Abgeordneten Eduard Lintner und Dr. Wolfgang Wodarg durch den Präsidenten der ER PV zu Ehrenmitgliedern der deutschen Delegation in der ER PV ernannt.“[6]
In den Jahren seit 2020 ist Dr. Wodarg einer der prominentesten Maßnahmenkritiker gewesen, dessen Prognosen sich überwiegend bestätigt haben. Schon früh wies er auf die Gefahren der so genannten „Impfstoffe“ hin und darauf, dass es sich bei der angeblichen COVID-19-Pandemie viele Muster wiederholen, die bereits aus der angeblichen Schweinegrippe-Pandemie der Jahre 2009 / 2010 bekannt waren[7].
Weitere wichtige Warner, die bis heute scharfe Kritik an den Gen-Injektionen äußern und sich schon sehr frühzeitig hierzu äußerten, sind unter anderem die Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner[8], der Mediziner Prof. Dr. Sucharit Bhakdi mit dem Fachgebiet „Medizinische Mikrobiologie und Mykologie und Hygiene“[9] oder der Hals-Nasen-Ohren-Arzt Dr. Bodo Schiffmann mit einer vormals weltweit renommierten Ambulanz zur Behandlung von Schwindelerkrankungen. Diese wurde etwa in den Jahren 2016, 2017 und 2018 von der Zeitschrift „Guter Rat“ in die „Top-Mediziner“ ihrer „Ärzteliste“ aufgenommen[10].
Faktencheck auf Tagesschau als ein Verbreiter von Fakenews
Schon früh klärten nicht nur die benannten Experten über Falschmeldungen rund um die COVID-19-Injektionen auf. So wurde etwa lange behauptet, dass die Vakzine an der Einstichstelle verbleiben würden. Beispielhaft schrieb die Tagesschau hierzu am 09.12.2020 in einem Beitrag über angebliche Fehlinformationen zur Corona-Impfung folgendes:
„mRNA-Impfstoffe wirken nur auf wenige Körper- beziehungsweise Muskelzellen im Bereich der Einstichstelle ein. Auch bei diesen bleibt die DNA intakt. Eine Veränderung der Eizellen oder Spermien findet somit nicht statt.“[11]
Studienergebnisse aus Japan widerlegen Tagesschau
Bereits wenige Monate später wurde in verschiedenen Medien[12], [13], [14], [15] über eine japanische Studie aus dem Hause Pfizer berichtet, die die Ergebnisse der Tagesschau klar widerlegte (hier in der automatischen Übersetzung aus dem Japanischen mit Hilfe von japanisch-deutsch.org):
„Darüber hinaus wird erwartet, dass BNT162b2 durch Ribonuklease in den Zellen, in die es aufgenommen wird, abgebaut wird und einem Nukleinsäurestoffwechsel unterliegt, und dass das von BNT162b2 abgeleitete Schwefelprotein voraussichtlich einem Proteinabbau unterliegt. Auf der Grundlage des oben Gesagten wurde es als notwendig erachtet, den Metabolismus und die Ausscheidung dieser Komponenten neu zu bewerten. Als alternativer Reporter für BNT162b2 wurden LNPs, die RNA einkapseln, die für Luciferase kodiert (Luciferase-RNA, eingekapselt in LNPs mit der gleichen Lipidzusammensetzung wie LNPs, die BNT162b2 einkapseln: im Folgenden als „Luciferase-RNA-einkapselte LNPs“ bezeichnet), intravenös an WistarHan-Ratten verabreicht. In der Zunge PK-Test‑, Plasma‑, Urin‑, Kot- und Leberproben wurden längs gesammelt und die Konzentrationen von ALC-0315 und ALC-0159 in jeder Probe gemessen. Die Ergebnisse zeigten, dass ALC-0315 und ALC-0159 schnell vom Blut in die Leber verteilt wurden. Darüber hinaus wurden etwa 1 % bzw. etwa 50 % der verabreichten Dosis von ALC-0315 und ALC-0159 als Schafvarianten mit den Exkrementen ausgeschieden, und beide lagen unterhalb der Nachweisgrenze im Urin.“[16]
Zusammengefasst schrieb etwa die Epoch Times hierzu:
„Japans Arzneimittelbehörde veröffentlichte auf Anfrage Daten zu Tierversuchen mit dem mRNA-Impfstoff von Pfizer/BioNTech. In dem teilweise geschwärzten und unvollständigen Bericht zeigte sich, dass die in der mRNA-Impfung eingesetzten Nanopartikel in nahezu alle Organe gelangen – unter anderem ins Knochenmark, die Schilddrüse und die Geschlechtsorgane.“[17]
Wie die Hersteller mögliche Sicherheitsbedenken aus dem Weg räumten, wurde sehr prägnant vom österreichischen Wochenblick zusammengefasst:
„Fazit: Die Impfstoff-Hersteller Johnson & Johnson wie auch BioNTech/Pfizer wussten, dass die Inhaltsstoffe ihrer Präparate nicht an der Einstichstelle verbleiben. Auf Untersuchungen, ob das negative Auswirkungen haben könnte, wurde einfach verzichtet.“ [18]
Vorsätzliche Verbreitung von Falschmeldungen durch das RKI?
Immer wieder wurde in den öffentlich-rechtlichen Medien auf die angeblich hohe Wirksamkeit und Sicherheit der Gen-Spritzen hingewiesen[19], [20], [21], [22]. Auch das Robert-Koch-Institut (RKI) verbreitet an dieser Stelle wohl irreführende Informationen, unter anderem, was die Sicherheit betrifft:
„Alle bislang zugelassenen Impfstoffe gegen COVID-19 sind deshalb wie Totimpfstoffe zu bewerten, sodass hier keine Sicherheitsbedenken bestehen.“[23]
Lässt man die statistische Aussagekraft des passiven Meldesystems von potentiellen Impfnebenwirkungen in Deutschland einmal außeracht, so zeigt bereits ein Blick auf einen aktuellen Bericht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vom Juni 2023 neben einer gewaltigen Zahl an Nebenwirkungen auch eine erhebliche Zahl an Verdachtsmeldungen auf Todesfälle in Folge der COVID-19-Gen-Injektionen:
„In 0,98 Prozent der berichteten Verdachtsfallmeldungen wurde ein tödlicher Verlauf (n=3.315 Fälle) in unterschiedlichem zeitlichen Abstand nach COVID-19-Impfung mitgeteilt. 127 Fälle wurden vom Paul-Ehrlich-Institut als konsistent – im Sinne der Definition der WHO (www.who.int) – mit einem ursächlichen Zusammenhang mit der jeweiligen COVID-19-Impfung bewertet.“[24]
RKI und PEI in beim Untersuchungsausschuss in Bedrängnis
Wie es tatsächlich um die Sicherheit der „Impfstoffe“ aussieht, zeigen Ergebnisse einer Befragung von Herrn Prof. Dr. Lothar Wieler (bis 2023 Präsident des RKI) und Frau Brigitte Keller-Stanislawski (bis 2023 verantwortlich für die Sicherheit von Arzneimitteln und Impfstoffen beim PEI) im Brandenburger Landtag vom September 2023. In einem Interview zwischen dem Datenanalysten Tom Lausen als Prozessbeobachter und dem Multipolar-Magazin fasst dieser einige Punkte klar zusammen:
„Die Quintessenz aus der Befragung von Frau Keller-Stanislawski: Wir haben bei Herrn Wieler gesehen, dass er die Impfeffektivität nicht messen konnte. Man hat einen Impfstoff ausgerollt und hinterher nicht gemessen, ob das effektiv vor Krankheit, Krankenhaus und Tod schützt. Jetzt kommt eigentlich der Riesenskandal, dass nämlich das Paul-Ehrlich-Institut, laut Frau Keller-Stanislawski, noch nie in seiner gesamten Geschichte so viele Nebenwirkungs- und Todesfallverdachtsmeldungen bekommen hat, dass sie so überfordert waren und aus anderen Abteilungen Leute hinzuziehen mussten. Die also fachfremd waren beim Thema Sicherheit von Arzneimitteln und dafür nicht ausgebildet waren. Dann haben sie teilweise Gruppen gebildet, einige haben sich nur um Todesfälle gekümmert, einige um Myokarditis und so weiter. Man hat hier also riesige Probleme in der Kapazität gehabt. Unterstrichen hat sie das, indem sie gesagt hat, dass auch die eigene SafeVac-App so viele Datenmengen aufnehmen musste, dass sie sie noch erweitern mussten und dass diese App teilweise nicht mehr erreichbar war, weil die Datenmengen durch die Verdachtsfälle auf Impfnebenwirkungen nicht mehr verarbeitet werden konnten und sie insofern komplett überfordert waren.“[25]
Das Corona-Narrativ bröckelt und die Politik rudert teilweise zurück
Es ist nun wenig verwunderlich, dass sich immer mehr Betroffene mit ihren Anlagen auch an die Rechtsschutzversicherer wenden, seitdem etwa der umstrittene[26] Minister Karl Lauterbach einräumen musste, dass die 2021 noch angeblich „nebenwirkungsfreie Impfung“[27] doch nicht ganz so nebenwirkungsfrei war:
„Da nun die schweren Impfnebenwirkungen und Impfschäden deutlich erkennbar werden und immer mehr ans Licht kommen, kam Karl Lauterbach nicht mehr daran vorbei und räumte diese ein. Dabei hantierte er mit Zahlen, deren Beleg er gewohnt schuldig blieb. Dennoch räumte er sie ein. Dies darf als deutliches Indiz dafür gelten, dass die Höhe der Impfgeschädigten weit höher liegt. Auch soll wohl die Bevölkerung auf Schlimmeres vorbereitet werden.“[28]
Critical News wies bereits vor Jahren auf kritischen Ausschluss hin
Zurück zum Eingangsthema. Die eingangs vorgetragene, den versicherten Rechtsschutzfall ablehnende, Argumentation der KS / AUXILIA bestätigt die eigene Einschätzung, über die bei der Analyse des aktuellen Rechtsschutztarifes zuletzt am 21.01.2021 hingewiesen wurde[29].
KS / AUXILIA steht Rede und Antwort
Dem Versicherer wurde Anfang September 2023 verschiedene Fragen gestellt. Diese wurden für das Unternehmen von dessen Pressesprecher beantwortet.
Stephan Witte:
„Sehe ich es korrekt, dass Kunden, die bei Ihnen eine Rechtsschutzversicherung auf Basis der ARB 2016 oder der ARB 2021 abgeschlossen haben, KEINEN Versicherungsschutz haben, wenn Sie wegen möglicher Impfschäden oder Impfnebenwirkungen klagen wollen, weil Sie mit den mRNA-basierten „Impfstoffen“ oder Vektorimpfstoffen behandelt worden sind?“
Pressesprecher der KS/AUXILIA:
„Deckungsanfragen durchlaufen bei uns generell verschiedene Prüfungen. Sie werden individuell geprüft und auf Basis des Einzelfalls entschieden. Im Normalfall führen die Prüfungen zu einer Deckungszusage. Sofern aber keine Erfolgsaussicht besteht oder ein Risikoausschluss vorliegt, müssen wir im Sinne der Versichertengemeinschaft die Kostendeckung ablehnen. Eine auf Erfolgsaussichten basierende Ablehnung wird umfassend und nachvollziehbar begründet. Die Überprüfung durch die Inanspruchnahme eines Stichentscheids ist möglich. Die Prüfung der Erfolgsaussichten ist gängige Praxis bei Rechtsschutzversicherern.
Rechtsstreitigkeiten aufgrund mutmaßlicher Covid19-Impfschäden haben – abhängig vom Einzelfall und den entsprechenden rechtsanwaltlichen Begründungen – nach der bisherigen Rechtsprechung selten hinreichende Erfolgsaussichten. Foreneinträgen und Hinweisen von Rechtsanwälten im Web entnehmen wir, dass diese Sichtweise auch von den anderen Rechtsschutzversicherern vertreten wird.
In Einzelfällen haben wir eine Ablehnung – ergänzend zu den Erfolgsaussichten – mit einem Risikoausschluss zur Gentechnologie begründet. Dieser ist seit ARB/2012 Bestandteil der Versicherungsbedingungen und keine Reaktion auf eine spezifische Situation, wie etwa die Covid19-Pandemie. Wir berufen uns auf diesen Ausschluss nur, wenn wir schon aufgrund fehlender Erfolgsaussichten keine Deckung erteilen können. Ein Nachteil entsteht den Versicherungsnehmern nicht.
Eine generelle Ablehnung von Deckungsanfragen von Covid19-Impfschäden oder anderen Impfschäden erfolgt in unserem Hause nicht. Es gab in der Vergangenheit sowohl Ablehnungen als auch Zusagen für die Kostenübernahme der außergerichtlichen und gerichtlichen Interessensvertretung.
Deckungszusagen im Zusammenhang mit den Covid19-Impfschäden erteilen wir grundsätzlich auch bei sozialrechtlichen Angelegenheiten gegen die Versorgungsämter und im Rahmen des Opfer-Rechtsschutzes (siehe auch Antwort zu Frage 3).“
Stephan Witte:
„Besteht Versicherungsschutz, wenn ein in den benannten Tarifen bei Ihnen versicherter Kunde gegen seinen Impfarzt wegen fehlender Impfaufklärung im Zusammenhang mit mRNA-basierten oder vektorbasierten „Impfstoffen“ klagen möchte, ohne dass es bislang zu einem konkret bekannt gewordenen Schaden gekommen ist? “
Pressesprecher der KS/AUXILIA:
„Das ist der Prüfung des Einzelfalles vorbehalten. Es muss z.B. geprüft werden, ob überhaupt der Arzt der richtige Anspruchsgegner ist und zudem, ob die weiteren Voraussetzungen für einen Anspruch vorhanden sind.“
Stephan Witte:
„Besteht im benannten Zusammenhang bei Ihnen Versicherungsschutz, wenn ein Kunde als Nebenkläger Leistungen aus den benannten Tarifen in Anspruch nehmen möchte, falls z.B. ein volljähriges Kind infolge einer so genannten „COVID-Impfung“ zu Schaden gekommen oder sogar gestorben ist?“
Pressesprecher der KS/AUXILIA:
„Versicherungsschutz kommt hier im Rahmen des Opfer-Rechtsschutzes in Betracht. Soweit die nachfolgend genannten Voraussetzungen (Grundlage unsere ARB/2021) erfüllt sind, würden wir Versicherungsschutz übernehmen.
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
aa) für den Anschluss des Versicherten an eine vor einem deutschen Strafgericht erhobene öffentliche Klage als Nebenkläger, wenn die versicherte Person durch eine rechtswidrige und vorsätzlich begangene Tat nach den in § 395 Abs. 1
Nr. 1 (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung),
Nr. 2 (Straftaten gegen das Leben)
Nr. 3 (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit) sowie
Nr. 4 (Straftaten gegen die persönliche Freiheit)
der Strafprozessordnung näher aufgeführten Strafbestimmungen verletzt oder betroffen ist;
bb) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherten in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des so genannten Täter-Opfer-Ausgleiches vor einem deutschen Strafgericht im Zusammenhang mit einer unter aa) fallenden Tat;
cc) für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes nach deutschem Strafprozessrecht als Verletzten- oder Zeugenbeistand für die versicherte Person, wenn diese durch eine der unter aa) fallenden Taten verletzt ist; dies gilt im Ermittlungs- und Nebenklageverfahren sowie im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleiches nach bb).
dd) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherten vor deutschen Gerichten und für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren wegen Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB), soweit er durch eine unter aa) fallende Tat verletzt oder betroffen ist,
dadurch dauerhafte Körperschäden erlitten hat und sofern nicht ohnehin bereits Kostenschutz gemäß § 2 f) besteht.
Ist eine versicherte Person durch eine der o.g. Straftaten getötet worden, besteht Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Ehegatten, der Eltern, Kinder und Geschwister des Opfers als Nebenkläger.“
Auf Nachfrage von Critical News gibt der Gruppenleiter der Abteilung Rechts-Service der KS / AUXILIA, folgendes Praxisbeispiel für den Opfer-Rechtsschutz:
„Der Versicherungsnehmer hat den Arzt, welcher die Covid-19-Impfung bei ihm durchgeführt hat, bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Versicherungsnehmer geht dabei davon aus, dass dies eine Körperverletzung darstellt. Die Staatsanwaltschaft erhebt vor dem zuständigen deutschen Strafgericht die öffentliche Anklage gegen den Arzt wegen Körperverletzung. Der Versicherungsnehmer kann sich nun der öffentlich erhobenen Anklage als Nebenkläger anschließen und wir übernehmen im Rahmen des sog. Opfer-RS die Kosten für die Nebenklagevertretung gemäß unseren Versicherungsbedingungen nach § 2 j) aa) ARB 2021.“
Weiter stellt der Gruppenleiter folgendes klar:
„Im Rahmen der Leistungsart Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten (Opfer-RS) nach § 2 j) aa) ARB 2021 findet eine Erfolgsaussichtenprüfung gemäß unserer ARB nicht statt.“
[1] Siehe z. B. hier https://t.me/wirmachenauf_de/18541 vom 01.09.2023, zuletzt aufgerufen am 13.09.2023.
[2] „Gesetz zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz – GenTG)“ auf „gesetze-im-internet.de“. Aufzurufen unter https://www.gesetze-im-internet.de/gentg/BJNR110800990.html, zuletzt aufgerufen am 13.09.2023.
[3] Vgl. z. B. ARTE / NDR (2009)„Profiteure der Angst – Das Geschäft mit der Schweinegrippe – Dr. Wolfgang Wodarg & Christian Drosten“, u. a. auf youtube.com. Aufzurufen unter https://www.youtube.com/watch?v=Wwm4buC4Kjo, zuletzt aufgerufen am 13.09.2023.
[4] Wodarg, Wolfgang „Unter falscher Flagge. Politik und Impfstoffindustrie wollen uns genetisch verändern.“ auf „rubikon.news“ vom 17.06.2020 um 17:00 Uhr. Aufzurufen unter https://web.archive.org/web/20230306065410/https://www.rubikon.news/artikel/unter-falscher-flagge‑5, zuletzt aufgerufen am 13.09.2023.
[5] Transparency International Deutschland e.V. „Transparency-Einführungsseminar in Berlin: Einblicke und Engagement“ zum „Themenschwerpunkt Korruption – wissenschaftliche Perspektiven“ in „Scheinwerfer 53, November 2011 vormals Rundbrief 16. Jahrgang“, S. 23. Aufzurufen unter https://www.transparency.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/2011/Scheinwerfer_53_2011_Korruption-wissenschaftliche_Perspe.pdf, zuletzt aufgerufen am 13.09.2023.
[6] „Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 25. bis 29. Januar 2010 in Straßburg“ auf „dserver.bundestag.de“. Deutscher Bundestag, Drucksache 17/8241 vom 21.12.2011, S. 2.
[7] Siehe z. B. Wodarg, Wolfgang „Falsche Pandemien. Argumente gegen die Herrschaft der Angst“ München (Rubikon), , 1. Auflage, 2021
[8] Empfehlenswert ist hier beispielsweise ihr Buch „Corona-Impfung. Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“, das bei abod auch als Hörbuch erschienen ist.
[9] „Prof. Dr. Sucharit Bhakdi“ auf „humboldt-foundation.de“. Aufzurufen unter https://www.humboldt-foundation.de/vernetzen/recherche-im-humboldt-netzwerk/einzelansicht?tx_rsmavhsolr_solrviewhumboldtians%5BpPersonId%5D=1002284&cHash=3c587249da8f6e3ca2a6acfa45567e32, zuletzt aufgerufen am 13.09.2023.
[10] Siehe z. B. „Dr. Bodo Schiffmann & Team. Dr. Bodo Schiffmann – Spezialist für Schwindelanfälle & Leiter der Schwindelambulanz Sinsheim“ auf „schwindelambulanz-sinheim.de“. Aufzurufen unter https://web.archive.org/web/20200504153824/https://www.schwindelambulanz-sinsheim.de/dr-schiffmann-team, zuletzt aufgerufen am 13.09.2023. Kostenpflichtiger Download der Ärzteliste etwa für das Jahr 2017 unter https://guter-rat-abo.de/digitale-produkte/gesundheit-2017-download.html.
[11] Rohwedder, Wulf „Corona-Impfungen Gerüchte und irreführende Behauptungen“ auf „tagesschau.de“ vom 09.12.2020 um 12:05 Uhr. Aufzurufen unter https://www.tagesschau.de/faktenfinder/corona-impfung-109.html, zuletzt aufgerufen am 13.09.2023.
[12] Spirk, Christina und Sumpf, Tim „Japanische Arzneimittelbehörde: Nanopartikel von mRNA-Impfung in (fast) allen Organen nachgewiesen“ auf „epochtimes.de“ vom 04.06.2021. Aufzurufen unter https://www.epochtimes.de/gesundheit/japan-arzneimittelbehoerde-gibt-versuchsdaten-frei-mrna-nanopartikel-in-fast-allen-organen-a3527789.html?telegram=1, zuletzt aufgerufen am 13.09.2023.
[13] Burkhardt, Arne und Lang, Walter „BioNTech antwortet Pathologen: COVID-Impfstoff verbleibt nicht an Einstichstelle“ auf „report24.news“ vom 22.02.2022. Aufzurufen unter https://report24.news/biontech-antwortet-pathologen-covid-impfstoff-verbleibt-nicht-an-einstichstelle/?feed_id=12474, zuletzt aufgerufen am 13.09.2023.
[14] „Tierversuche mit BioNTech-Impfstoff zeigen gefährliche Konzentration von Nano-Partikeln in Organen“ auf „rt.com“ vom 02.06.2021 um 21:18 Uhr. Aufzurufen unter https://web.archive.org/web/20210602192342/https://de.rt.com/inland/118484-tierversuche-mit-biontech-impfung-zeigen-konzentration-nano-partikel-in-organen/, zuletzt aufgerufen am 13.09.2023.
[15] „Auswirkungen auf DNA, Krebs oder Wechselwirkungen nicht untersucht. Ohne Sicherheitsstudie: Impfstoffe trotz toter Versuchstiere einfach für “sicher” erklärt“ auf „wochenblick.at“ vom 04.05.2022. Aufzurufen unter https://web.archive.org/web/20230812065220/https://www.wochenblick.at/corona/ohne-sicherheitsstudie-impfstoffe-trotz-toter-versuchstiere-einfach-fuer-sicher-erklaert/, zuletzt aufgerufen am 13.09.2023.
[16] Siehe Seite 3 auf https://web.archive.org/web/20210403075739/https://www.pmda.go.jp/drugs/2021/P20210212001/672212000_30300AMX00231_I100_1.pdf.
[17] Spirk, Christina und Sumpf, Tim „Japanische Arzneimittelbehörde: Nanopartikel von mRNA-Impfung in (fast) allen Organen nachgewiesen“ auf „epochtimes.de“ vom 04.06.2021. Aufzurufen unter https://www.epochtimes.de/gesundheit/japan-arzneimittelbehoerde-gibt-versuchsdaten-frei-mrna-nanopartikel-in-fast-allen-organen-a3527789.html?telegram=1, zuletzt aufgerufen am 13.09.2023.
[18] Auswirkungen auf DNA, Krebs oder Wechselwirkungen nicht untersucht. Ohne Sicherheitsstudie: Impfstoffe trotz toter Versuchstiere einfach für “sicher” erklärt“ auf „wochenblick.at“ vom 04.05.2022. Aufzurufen unter https://web.archive.org/web/20230812065220/https://www.wochenblick.at/corona/ohne-sicherheitsstudie-impfstoffe-trotz-toter-versuchstiere-einfach-fuer-sicher-erklaert/, zuletzt aufgerufen am 13.09.2023.
[19] Simon Hehli „«Die Corona-Impfung ist sicher»: Dass das BAG die Nebenwirkungen verschwieg, erweist sich nun als kontraproduktiv“ auf „nzz.ch“ vom 27.901.2023 um 05:30 Uhr. Aufzurufen unter https://www.nzz.ch/schweiz/die-corona-impfung-ist-sicher-dass-das-bag-die-nebenwirkungen-verschwieg-erweist-sich-nun-als-kontraproduktiv-ld.1723149, zuletzt aufgerufen am 13.09.2023.
[20]„ Corona: Wie sicher und wirksam sind die Impfstoffe?“ auf „ndr.de“ vom 30.11.2020 um 14:24 Uhr. Aufzurufen unter https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/Corona-Wie-sicher-und-wirksam-sind-die-Impfstoffe,coronavirus3746.html, zuletzt aufgerufen am 13.09.2023.
[21] Bau, Matthias „Faktencheck. Doch, die Wirksamkeit und Sicherheit von Covid-19-Impfstoffen wurde in Studien belegt“ auf „correctiv.org“ vom 31.08.2021. Aufzurufen unter https://correctiv.org/faktencheck/2021/08/31/doch-die-wirksamkeit-und-sicherheit-von-covid-19-impfstoffen-wurde-in-studien-belegt/, zuletzt aufgerufen am 13.09.2023.
[22] Hauser, Gerald und Strasser, Hannes „Und die Schwurbler hatten doch recht… DER Corona-Faktencheck“. Wien (Frank & Frei), 3. Auflage, 2023, S. 133 ff.
[23] „Impfung bei Immunschwäche (Immundefizienz) (Stand: 20.7.2023)“ auf „rki.de“ vom 20.07.2023. Aufzurufen unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html, zuletzt aufgerufen am 13.09.2023.
[24] D. Mentzer, D. Oberle, R. Streit und K. Weisser „Sicherheitsprofil der COVID-19-Impfstoffe – Sachstand 31.03.2023 auf „pei.de“ vom 31.03.2023“. Aufzurufen unter https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27 – 12-20-bis-31 – 03-23-aus-bulletin-zur-arzneimittelsicherheit‑2 – 2023-s-12 – 29.pdf?__blob=publicationFile&v=5, zuletzt aufgerufen am 13.09.2023.
[25] Schreyer, Paul „Pandemiemanager vor dem Untersuchungsausschuss“ auf „multipolar-magazin.de“ vom 06.09.2023. Aufzurufen unter https://multipolar-magazin.de/artikel/pandemiemanager-ausschuss, zuletzt aufgerufenb am 13.09.2023.
[26] Siehe z. B. „Die Akte Karl Lauterbach: Dringende Warnung vor dem neuen Gesundheitsminister!“ auf „kla.tv“ vom 24.07.2021. Aufzrufen unter https://www.kla.tv/19331, zuletzt aufgerufen am 13.09.2023.
[27] Volker Rekittke „Lebenslauf und Impfnebenwirkungen: Wie hält es Karl Lauterbach mit der Wahrheit?“ auf „berliner-zeitung.de“ vom 28.04.2023 um 06:09 Uhr. Aufzurufen unter https://www.berliner-zeitung.de/open-source/lebenslauf-und-impfnebenwirkungen-wie-haelt-es-karl-lauterbach-mit-der-wahrheit-li.341955, zuletzt aufgerufen am 13.09.2023.
[28] Dr. med. Friedrich Pürner „Es war eine Pandemie der Lügen. Nun kommt die Zeit der Wendehälse“ auf „tichyeinblick.de“ vom 21.03.2023. Aufzurufen unter https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/pandemie-der-luegen-zeit-der-wendehaelse-corona-aufarbeitung/, zuletzt aufgerufen am 13.09.2023
[29] Witte, Stephan „Änderungen KS Auxilia (ARB 2016 zu ARB 2021). Neuer Berufs-Vertrags-Rechtsschutz für Meisterbetriebe“ auf „critical-news.de“ vom 21.01.2021. Aufzurufen unter https://critical-news.de/aenderungen-ks-auxilia-arb-2016-zu-arb-2021/, zuletzt aufgerufen am 13.09.2023.
letzte Aktualisierung am 14.09.2023 um 12:02 Uhr. Inhaltlich erfolgten keine Änderungen