Berlin, 29.03.2021 , verffentlicht am 01.04.2021
Anwlte fr Aufklrung e. V. / Vorstand: Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
Klagepaten n. e. V. / Vorstand: Tina Romdhani
In den letzten Tagen sind vermehrt Anfragen bei Klagepaten n.e.V. und Anwlten fr Aufklrung e.V. eingegangen, die sich auf ein Kinderschutzverfahren nach 1666 BGB Abs. 1 und 4 sttzen, das die Problematik fr Kinder an den Schulen aufgreift. Den Aufruf, solche Verfahren wegen einer mglichen Kindeswohlgefhrdung beispielsweise durch das zwanghafte Tragen einer sogenannten Mund-Nasen-Bedeckung whrend des Unterrichts bei den Familiengerichten anhngig zu machen, hat ein ehemaliger Familienrichter im Ruhestand sehr detailliert erarbeitet und hierzu betroffenen Eltern einen entsprechenden Musterantrag zur Verfgung gestellt. Zurecht mssten die Verhltnisse der Kinder an den Schulen im Hinblick auf mgliche Kindeswohlgefhrdungen (auch durch die zunehmenden Reglementierungen der Kinder an den Schulen und durch das aufkeimende Mobbing) gerichtlich berprft werden. Dies setzt aber einen funktionierenden Rechtstaat voraus.
Angesichts unserer Erfahrungen aus der Verwaltungsgerichtspraxis, seit Ausrufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite, ist nicht anzunehmen, dass die Gerichte derartige Antrge gewissenhaft und im Einklang mit grundgesetzlichen Prinzipien prfen werden. Wir befinden uns momentan in einer Situation, in der gerichtliche Entscheidungen sich vermehrt politisch motiviert prsentieren. Dies ist bei den Erwgungen fr ein solches Verfahren dringend zu bedenken und zu bercksichtigen.
Nach Auffassung der Anwlte fr Aufklrung e.V. sollte eine Anregung an das Familiengericht zur berprfung einer Kindeswohlgefhrdung nach 1666 BGB ausschlielich individualisiert und kindesbezogen sowie zwingend unter anwaltlicher Begleitung durch einen ausreichend sachkundigen Fachanwalt fr Familienrecht eingereicht werden.
Grundstzlich kommt ein solches, sehr spezielles Verfahren nur in ausgewhlten Fllen in Betracht. Es erfordert eine fachkundige vorherige Beratung der Eltern und eine vorherige ausfhrliche, fallbezogene Ausarbeitung durch einen Rechtsanwalt. Andernfalls besteht die Gefahr, dass nicht individualisierte Anregungen wie sie der Familienrichter a. D. auf seiner Webseite in Form von Mustertexten anbietet schlussendlich nicht erfolgreich sein werden. Vielmehr sehen wir, auch aufgrund der ersten Rckmeldungen von Eltern aus bereits anhngigen Verfahren, dass die beteiligten Richter und Jugendmter Verfahren gegen die Eltern einleiten, die deren Erziehungsfhigkeit in Frage stellen, anstatt sich mit der eigentlichen Problematik auseinander zu setzen. Die Verfahren kommen zumindest bisher, da nicht individualisiert kindesbezogen, als Boomerang zu den Eltern zurck.
Das Familiengericht Mnchen hat in einem Fall entgegen der sonst in familiengerichtlichen Verfahren blichen Praxis sogar die Verfahrenskosten den Eltern auferlegt. Es droht also, neben der berprfung der Erziehungsfhigkeit, zudem ein Risiko, Verfahrenskosten bertragen zu bekommen.
Eltern, die dem Aufruf des Familienrichters a.D. bereits gefolgt sind und sich jetzt mit Problemen wie oben beschrieben konfrontiert sehen, knnen sich an die Anwlte fr Aufklrung e.V. wenden, die in Zusammenarbeit mit Klagepaten n. e. V. eine Spezialistengruppe versierter Familienrechtsanwlte eingerichtet haben. Als Erstkontakt steht Rechtsanwltin Sabine Kaul unter rain-sabine-kaul@gmx.de zur Verfgung.
Zur Presseerklrung als Link zum Download. Zur Website der AfA-Zone hier.