Die Best-Leis­tungs-Garan­tie in der Wohngebäudeversicherung

Nach­dem Die Haft­pflicht­kas­se (damals noch bekannt als „Haft­pflicht­kas­se Darm­stadt“) zur Mak­ler­mes­se DKM 2011 in Dort­mund als ers­tes Unter­neh­men in der pri­va­ten Haft­pflicht­ver­si­che­rung die „Erwei­ter­te Vor­sor­ge“ auf den Markt brach­te, fin­det sich ein sol­cher Ein­schluss mitt­ler­wei­le vor allem unter dem Namen „Best-Leis­tungs-Garan­tie“ in viel­fäl­ti­gen Ver­si­che­rungs­pro­duk­ten. Noch ist die Erwei­te­rung in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ver­gleichs­wei­se wenig ver­brei­tet; die Aus­ge­stal­tung im Detail ist jedoch durch­aus sehr unterschiedlich.

Über­sicht über die Inhal­te die­ses Artikels:

1. Ein klei­ner Markt­über­blick

2. Grund­la­gen für die Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes

3. Die Haft­pflicht­klas­se, der HDI und die VHV erklä­ren sich

4. Gren­zen der Mitversicherung

5. Was ist eine Ver­si­che­rung auf Allgefahrenbasis?

6. Gene­rel­le und ver­brei­te­te Aus­schlüs­se der Best-Leis­tungs-Garan­tie

7. Indi­vi­du­el­le Leistungseinschränkungen

8. Pro­ble­ma­ti­sche Wahl eines Selbst­be­halts

9. Erwei­te­rung um Gefah­ren und Schä­den, was ist jedoch mit wei­te­ren Kosten?

10. Best-Leis­tungs-Garan­tie auch für bis­lang nicht mit­ver­si­cher­te Sachen?

11. Wahl des opti­ma­len Wett­be­werbs-Bedin­gungs­wer­kes ent­schei­dend

12. Manu­fak­tur Augs­burg garan­tiert nur für fünf Jah­re

13. Die Best-Leis­tungs-Garan­tie in der Pra­xis

14. Erwei­te­rung um bis­lang nicht mit­ver­si­cher­te Sachen mög­lich

15. Kri­tik an der Best-Leis­tungs-Garan­tie

16. Fazit

17. Über­sichts­ta­bel­len

1. Ein klei­ner Marktüberblick

Anbie­ter, die in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung eine Best-Leis­tungs-Garan­tie (auch „Markt­ga­ran­tie“, „Markt­ga­ran­tie­klau­sel“, „Erwei­ter­te Vor­sor­ge“ oder „Mehr­leis­tungs-Garan­tie“) anbie­ten sind unter anderem:

  • Adcu­ri / Bar­me­nia (Pre­mi­um-Schutz, Stand 09.2021: bis 250.000 Euro)
  • Alte Leip­zi­ger (Com­fort, Stand 04.2024)

Jeder­zei­ti­ges Son­der­kün­di­gungs­recht mit Frist von drei Monaten

Jeder­zei­ti­ges Son­der­kün­di­gungs­recht des Ver­si­che­rers mit Frist von einem Monat

  • Con­dor (Pre­mi­um Plus, Stand 01.2021: bis 250.000 Euro)

Jeder­zei­ti­ges Son­der­kün­di­gungs­recht mit Frist von einem Monat

  • dege­nia (T 24 opti­mum, Stand 07.2024)

Jeder­zei­ti­ges Son­der­kün­di­gungs­recht des Ver­si­che­rers mit Frist von drei Monaten

  • Dia­log (Pri­vat­schutz Pre­mi­um, Stand 04.2021)

Jeder­zei­ti­ges Son­der­kün­di­gungs­recht des Ver­si­che­rers mit Frist von drei Monaten

  • Dom­cu­ra (Top-Schutz Ein­fa­mi­li­en­haus­kon­zept, Stand 15.11.2024: bis 250.000 Euro)

Jeder­zei­ti­ges Son­der­kün­di­gungs­recht mit Frist von einem Monat

  • Dom­cu­ra (Exklu­siv-Schutz Ein­fa­mi­li­en­haus­kon­zept, Stand 15.11.2024: bis 250.000 Euro)

Jeder­zei­ti­ges Son­der­kün­di­gungs­recht mit Frist von einem Monat

  • Grund­ei­gen­tü­mer (VGB 2023 Pro­tect+ Pre­mi­um, Stand 08.2023: bis 200.000 Euro mit 250 Euro Selbst­be­tei­li­gung)
  • HDI (VGB 2022 VSU: Pre­mi­um, Stand 06.2022)
  • Jani­tos (Best Sel­ec­tion 2022 mit Markt­ga­ran­tie, Stand 05.2022 bzw. Jani­tos Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung online­Max 2022, Stand 01.05.2022: bis 200.000 Euro)

Jeder­zei­ti­ges Son­der­kün­di­gungs­recht mit Frist von einem Monat

  • Manu­fak­tur Augs­burg (Pre­mi­um-Plus, Stand 01.03.2022)

Jeder­zei­ti­ges Son­der­kün­di­gungs­recht mit Frist von einem Monat. Ein­schluss endet auto­ma­tisch nach fünf Jah­ren ab Vertragsbeginn

  • rhion​.digi​tal (VGB 2022: Pre­mi­um, Stand 03.2022: bis 250.000 Euro)

Jeder­zei­ti­ges Son­der­kün­di­gungs­recht mit Frist von einem Monat.

Dar­über hin­aus ange­kün­digt wur­de die Ein­füh­rung einer Best-Leis­tungs-Garan­tie für das zwei­te oder drit­te Quar­tal 2025 durch die BGV Badi­sche Ver­si­che­run­gen.  Dane­ben fin­det sich ähn­li­che Garan­tie­zu­sa­gen u. a. bei Tari­fen aus dem Hau­se ger​m​an​Bro​ker​.net bzw. VEMA.

Das oben bei eini­gen Unter­neh­men beschrie­be­ne Son­der­kün­di­gungs­recht wirft beim Exklu­siv-Tarif der Dom­cu­ra eini­ge Fra­gen auf. Anders als im Top-Schutz ist die Best-Leis­tungs-Garan­tie dort fest ein­ge­schlos­sen. Führt die Inan­spruch­nah­me der Kün­di­gung durch den Ver­si­che­rer dann zum Weg­fall aller Bau­stei­ne und somit zu einer Umstel­lung auf den Tarif Top-Schutz oder erhält der Ver­si­che­rungs­neh­mer an die­ser Stel­le einen Bei­trags­nach­lass, der dem Zuschlag für den Bau­stein als Ergän­zung zum Top-Schutz ent­spre­chen würde?

2. Grund­la­gen für eine Erwei­te­rung des Versicherungsschutzes

Der Ver­si­che­rungs­schutz aus der Best-Leis­tungs-Garan­tie in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung setzt grund­sätz­lich unter ande­rem fol­gen­des voraus:

  • Ein zum Scha­dens­zeit­punkt all­ge­mein zugäng­li­cher und in Deutsch­land zum Ver­trieb zuge­las­se­ner Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rer bie­tet in sei­ner Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung einen wei­ter­ge­hen­den Schutz als der eige­ne Anbieter
  • Bei der Leis­tung des Wett­be­wer­bers han­delt sich nicht um eine bei­trags­pflich­ti­ge Leistungserweiterung
  • Der Ver­si­che­rungs­neh­mer hat im Scha­dens­fall den Nach­weis über den wei­ter­ge­hen­den Ver­si­che­rungs­schutz des Wett­be­wer­bers zu bie­ten. Bei Anbie­tern wie z. B. ger​m​an​Bro​ker​.net oder der VEMA, wo die Bedin­gungs­wer­ke nicht für jeden Ver­mitt­ler frei zugäng­lich sind, ist dem­nach ein durch den Ver­mitt­ler unter­stütz­ter Ver­weis auf deren Bedin­gungs­wer­ke im Zwei­fel erschwert oder sogar unmög­lich. Da Kun­den in der Regel auf das Mehr­wis­sen der sie betreu­en­den Ver­mitt­ler ange­wie­sen sein dürf­ten, stellt dies eine poten­ti­el­le Ein­schrän­kung der Best-Leis­tungs-Garan­tie dar. Rein bedin­gungs­sei­tig jedoch kann auch auf Asse­ku­ra­deu­re sowie spe­zi­el­le Deckungs­kon­zep­te ver­wie­sen wer­den, da jeweils ein Ver­si­che­rer als Risi­ko­trä­ger dahin­ter steht.

Aus die­sen grund­le­gen­den Anfor­de­run­gen lei­ten sich gleich meh­re­re für die Bera­tung rele­van­te Punk­te ab:

  • Die Bedarfs­ana­ly­se des Kun­den muss sich an den zum Ver­trags­ab­schluss gül­ti­gen Bedin­gun­gen des abzu­schlie­ßen­den Ver­si­che­rers ori­en­tie­ren, da unbe­kannt ist, wel­che Bedin­gun­gen ein etwa­iger Wett­be­wer­ber zum Scha­dens­zeit­punkt (noch) anbietet.
  • Da der Tarif all­ge­mein zugäng­lich sein muss, schei­den spe­zi­el­le Tari­fe nur für Senio­ren oder Ange­hö­ri­ge des Öffent­li­chen Diens­tes aus.
  • Unklar ist, wann es sich um eine bei­trags­pflich­ti­ge Erwei­te­rung des Wett­be­wer­bers han­deln soll. Nimmt man bei­spiels­wei­se die VHV, so ist der Grund­ta­rif Klas­sik-Garant, wäh­rend die Tarif­li­nie Exklu­siv streng­ge­nom­men nur ein Zusatz­bau­stein ist. Kann also auf die Leis­tun­gen eines sol­chen Bau­steins ver­wie­sen wer­den? Diver­se Anbie­ter bie­ten neben einer Erwei­ter­ten Ele­men­tar­scha­dens­ver­si­che­rung u. a. auch ande­re optio­na­le Bau­stei­ne wie z. B. eine erwei­ter­te Mit­ver­si­che­rung von Ab- und Zulei­tungs­roh­ren (oft „Rohr­pa­ket“ benannt) oder einen Haus- und Woh­nungs­schutz­brief. Hier emp­fiehlt es sich, vom jewei­li­gen Ver­si­che­rer eine ent­spre­chen­de Klar­stel­lung zur Aus­le­gung anzufordern.

3. Die Dom­cu­ra, die Haft­pflicht­klas­se, der HDI und die VHV erklä­ren sich

Bei­spiel­haft wur­de die hier benann­te VHV um ihre eige­ne Aus­le­gung gebeten.

Ste­phan Wit­te: „Ange­nom­men, ein Wett­be­wer­ber von Ihnen wür­de einen gleich­ar­ti­gen Auf­bau des Bedin­gungs­wer­kes haben, wür­den Sie dann den Tarif­bau­stein „Exklu­siv“ als „Zusatz­bei­trag“ und damit als aus­ge­schlos­sen betrach­ten oder aber die Kom­bi­na­ti­on aus „Klas­sik-Garant“ und „Bau­stein Exklu­siv“ als einen Tarif betrachten?

Nach Ihrer Leis­tungs­über­sicht (sie­he S. 6) han­delt es sich in der Haus­rat­ver­si­che­rung um 2 Tari­fe (im Antrag­for­mu­lar auf S. 3 abwei­chend „nur“ um einen Tarif mit Bau­stein), in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung hin­ge­gen als einen Tarif und einen von meh­re­ren Bau­stei­nen, für die ein Zusatz­be­trag anfällt.“

VHV: „Tarif­va­ri­an­ten eines ande­ren Ver­si­che­rers gel­ten nicht als Zusatz­bei­trag. Unter Zusatz­bei­trag fal­len Erwei­te­rungs­mög­lich­kei­ten inner­halb der Tari­fe, für die dort ein zusätz­li­cher Bei­trag erho­ben wird. Wir bie­ten die BEST-LEISTUNGS-GARANTIE grund­sätz­lich nur an, wenn der Umfang KLASSIK-GARANT mit BAUSTEIN EXKLUSIV ver­ein­bart ist.“

An die Dom­cu­ra wur­de eine ver­gleich­ba­re Fra­ge gestellt.

Ste­phan Wit­te: „Wäre in die­sem Fall bei­spiel­haft die VHV mit ihrem Tarif Klas­sik-Garant und den optio­na­len Bau­stei­nen Exklu­siv bzw. Best-Leis­tungs-Garan­tie ein Tarif oder wür­den Sie dies als drei Tari­fe aus­le­gen? Wäre der Bau­stein „Exklu­siv“ also dann ein „Zusatz­bei­trag“, so dass sich Ihre Best-Leis­tungs-Garan­tie nur auf den Grund­ta­rif Klas­sik-Garant bezie­hen würde?“

Dom­cu­ra: „Die VHV mit ihrem Tarif Klas­sik-Garant zählt als Tarif. Unse­re Leis­tungs­ga­ran­tie bezieht sich auf den Grundtarif.“

Der Ver­si­che­rer Die Haft­pflicht­kas­se als Erfin­der der Erwei­ter­ten Vor­sor­ge wur­de mit den glei­chen Fra­gen kon­fron­tiert, wobei das Unter­neh­men aller­dings zwar eine Hausrat‑, nicht jedoch eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung anbietet:

„Ger­ne beant­wor­ten wir Ihre Fra­gen zur Erwei­ter­ten Vorsorge.

Hier sind Leis­tun­gen, die im ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­ver­trag nicht ein­ge­schlos­sen, zum Zeit­punkt des Scha­den­ein­tritts jedoch Bestand­teil eines ande­ren aktu­ell wähl­ba­ren Hausrat­ta­rifs am deut­schen Markt sind, im Scha­den­fall – ent­spre­chend den Bedin­gun­gen des Mit­be­wer­bers – mitversichert.

Bei Ihrem ange­frag­ten Bei­spiel zur VHV betrach­ten wir den Klas­sik Garant mit Exklu­siv als einen Tarif  – den Exklu­siv Tarif. “

Eine inhalt­lich iden­ti­sche Anfra­ge, hier aller­dings bezo­gen auf die eigent­li­che Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung,  an den HDI wur­de weni­ger kon­kret beantwortet:

„Eine pau­scha­le Bewer­tung zur Aus­le­gung der HDI Best­leis­tungs­ga­ran­tie in Ver­bin­dung mit einem Pro­dukt eines Mit­be­wer­bers ist nicht mög­lich. Die abwei­chen­de Scha­den­re­gu­lie­rung im Sin­ne der Best­leis­tungs­ga­ran­tie setzt vor­aus, dass unse­re Kun­den in einem kon­kre­ten Scha­den­fall auf uns zukom­men und uns eine wei­ter­ge­hen­de Leis­tung eines ande­ren Ver­si­che­rers zum Scha­den­zeit­punkt nach­wei­sen. Ist dies der Fall, prüft HDI zunächst, ob ggf. Aus­schluss­kri­te­ri­en gemäß Zif­fer 2 bzw. 3 der Bestim­mun­gen zur Best­leis­tungs­ga­ran­tie vor­lie­gen. Dies ist bei­spiels­wei­se der Fall, wenn beim ande­ren Ver­si­che­rer für die Leis­tungs­er­wei­te­rung ein Zusatz­bei­trag erho­ben wur­de – ggf. auch in Form eines Leis­tungs­pa­ke­tes zusam­men mit ande­ren Deckun­gen. Der Aus­schluss der All­ge­fah­ren­de­ckung (Zif­fer 3) gilt auch für Kon­stel­la­tio­nen, in denen ein ande­res Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men For­mu­lie­run­gen wie „alles ist ver­si­chert, was nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen ist“ oder den Begriff „unbe­nann­te Gefah­ren“ für den Leis­tungs­um­fang verwendet.“

4. Gren­zen der Mitversicherung

Je nach Tarif in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist die über die Best-Leis­tungs-Garan­tie her­leit­ba­re Ent­schä­di­gungs­hö­he auf maxi­mal 200.000 Euro (z. B. Grund­ei­gen­tü­mer, Jani­tos), maxi­mal 250.000 Euro (z. B. Adcu­ri, Bar­me­nia, Con­dor, Dom­cu­ra, rhion​.digi​tal), bis zu 1.250.000 Euro (z. B. Wal­den­bur­ger) oder unbe­grenzt bzw. bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me Wert 1914 begrenzt. Wenn ein Ver­si­che­rer allein die im eige­nen Ver­trag ver­ein­bar­ten Schä­den und Gefah­ren als erwei­ter­bar defi­niert, bedeu­tet dies in der Pra­xis eine allei­ni­ge Erhö­hung etwa­iger Sub­li­mits, nicht jedoch eine Erwei­te­rung des mate­ri­el­len Versicherungsschutzes.

Immer wie­der wird berich­tet, dass vor allem Ver­mitt­ler die Erwar­tungs­hal­tung hät­ten, dass über eine Best-Leis­tungs-Garan­tie unter ande­rem auch Schä­den durch unbe­nann­te Gefah­ren erwei­tert wer­den könn­ten. Dies ist aller­dings ein Irr­glau­be, wie die diver­sen all­ge­mein ver­brei­te­ten Aus­schlüs­se belegen:

  • Schä­den durch vor­sätz­li­ches Han­deln des Ver­si­che­rungs­neh­mers oder sei­nes Reprä­sen­tan­ten (teil­wei­se dadurch gere­gelt, dass an ande­rer Stel­le in den Bedin­gun­gen aus­ge­schlos­se­ne Leis­tun­gen nicht erwei­ter­bar sind).
  • Schä­den durch unbe­nann­te Gefah­ren bzw. von Risi­ken auf All­Risk-Basis (dies beinhal­tet z. B. Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen- und Haus­tech­nik­ver­si­che­run­gen sowie ande­re tech­ni­sche Versicherungen).
  • Schä­den durch benann­te Ele­men­tar­ge­fah­ren, durch  Erwei­ter­te Ele­men­tar­ge­fah­ren oder all­ge­mein Schä­den durch wei­te­re Natur­ge­fah­ren (teil­wei­se wer­den hier aus­drück­lich auch Schä­den durch Sturm­flut oder Grund­was­ser benannt. Bei­spiels­wei­se bei der rhion​.digi​tal ergibt sich der Aus­schluss dar­aus, dass Risi­ken, die im ent­spre­chen­den Ver­trag gegen Zuschlag ein­ge­schlos­sen wer­den kön­nen, nicht erwei­tert wer­den können).

5. Was ist eine Ver­si­che­rung auf Allgefahrenbasis?

Der zwei­te Punkt bie­tet mög­li­chen Inter­pre­ta­ti­ons­spiel­raum. So ist etwa die His­cox mit ihrem Tarif „Haus & Kunst“ (Stand 09.2019) gene­rell als All­ge­fah­ren­de­ckung kon­zi­piert, wäh­rend bei­spiels­wei­se der Tarif all­safe domo (Stand 03.2017) von Kon­zept & Mar­ke­ting einer­seits kon­kre­te Gefah­ren und Kos­ten benennt, ande­rer­seits aber dar­über hin­aus auch Ver­si­che­rungs­schutz für unbe­nann­te Gefah­ren bie­tet. Zählt also ein Tarif wie all­safe domo als Tarif auf All-Risk-Basis und kann damit nicht durch eine Best-Leis­tungs-Garan­tie erwei­tert wer­den? Was ist mit ande­ren Tari­fen, die abschlie­ßend benann­te Gefah­ren und Kos­ten benen­nen, ande­rer­seits aber je nach Tarif­stu­fe auch unbe­nann­te Gefah­ren ein­schlie­ßen? Die VHV schreibt hier­zu auf Nachfrage:

„bei die­sen Tari­fen han­delt es sich um ALL-RISK-Tari­fe, die nicht Gegen­stand der BEST-LEISTUNGS-GARANTIE sind.“

Auch die Dom­cu­ra bestä­tigt eine ver­gleich­ba­re Aus­le­gung, wonach ein Ver­weis auf die Tari­fe Haus & Kunst von His­cox oder all­safe domo von Kon­zept & Mar­ke­ting im Rah­men der Best-Leis­tungs-Garan­tie nicht mög­lich wäre.

6. Gene­rel­le und ver­brei­te­te Aus­schlüs­se der Best-Leistungs-Garantie

Eine Rei­he von Aus­schlüs­sen fin­den sich bei fast allen Wettbewerbern:

  • Assis­tance­leis­tun­gen, z. B. Orga­ni­sa­ti­on von Hei­zungs­in­stal­la­teur­ser­vice, Schlüs­sel­dienst oder Schäd­lings­be­kämp­fung (z. B. Adcu­ri, Alte Leip­zi­ger, Bar­me­nia, Con­cep­tIF, Con­dor, dege­nia, Dia­log, Dom­cu­ra, Grund­ei­gen­tü­mer, Jani­tos, Manu­fak­tur Augs­burg, rhion.digi­tal, VHV, Wal­den­bur­ger).
  • Schä­den deren Mit­ver­si­che­rung nur gegen Zuschlag ver­si­cher­bar sind, z. B.  Schä­den durch Glas­bruch, den Ertrags­aus­fall einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge oder wei­te­re Neben­ge­bäu­de (z. B. Adcu­ri, Alte Leip­zi­ger, Bar­me­nia, Con­cep­tIF, Con­dor, Dia­log, Dom­cu­ra, Grund­ei­gen­tü­mer, HDI, Manu­fak­tur Augs­burg, rhion.digi­tal, VHV, Wal­den­bur­ger). Mit­un­ter wer­den kon­kre­te Risi­ken wie z. B. die Glas­ver­si­che­rung aus­drück­lich als aus­ge­schlos­sen benannt (z. B. Alte Leip­zi­ger, VHV oder Wal­den­bur­ger).
  • Schä­den durch beruf­li­che und gewerb­li­che Risi­ken (z. B. Adcu­ri, Bar­me­nia, Axa, Con­cep­tIF, Con­dor, Dom­cu­ra, Grund­ei­gen­tü­mer, Jani­tos, Manu­fak­tur Augs­burg, rhion​.digi​tal, Wal­den­bur­ger).

Bei der VHV ist der Aus­schluss für den Ver­weis auf etwa­ige Assis­tance­leis­tun­gen eines Wett­be­wer­bers nicht so offen­sicht­lich wie bei den vor­be­nann­ten Wett­be­wer­bern. In den Bedin­gun­gen lau­tet die maß­geb­li­che Stel­le wie folgt:

„1 BEST-LEISTUNGS-GARANTIE

1.1 Bie­tet zum Zeit­punkt des Scha­den­ein­tritts ein Ver­si­che­rer einen leis­tungs­stär­ke­ren Tarif an, wird die VHV im Schadenfall

– den Ver­si­che­rungs­schutz im Rah­men der ver­si­cher­ten Gefah­ren und Schä­den (A 1 VGB 2021) ent­spre­chend erweitern,

– Ent­schä­di­gungs­gren­zen ent­spre­chend erhöhen,

– Selbst­be­tei­li­gun­gen redu­zie­ren oder strei­chen, es sei denn, es han­delt sich um eine indi­vi­du­ell oder durch die Wahl eines ent­spre­chen­den Tarifs ver­ein­bar­te Selbstbeteiligung.

Der Ver­si­che­rer mit dem leis­tungs­stär­ke­ren Tarif muss in Deutsch­land zum Betrieb zuge­las­sen sein und für alle Per­so­nen frei zugäng­lich ange­bo­ten werden..“

Hier­zu stellt die VHV klar:

„Nach 1.1 der BBBLG erwei­tert die BEST-LEISTUNGS-GARANTIE die ver­si­cher­ten Gefah­ren und Schä­den nach A 1 VGB 2021. Assis­tance­leis­tun­gen sind nicht Bestand­teil und Ergän­zun­gen der dort genann­ten Gefahren. “

7. Indi­vi­du­el­le Leistungseinschränkungen

Nur ein Teil der Wett­be­wer­ber sieht dar­über hin­aus fol­gen­de Aus­schlüs­se vor:

  • Schä­den, die im Rah­men der jewei­li­gen Bedin­gun­gen gene­rell expli­zit aus­ge­schlos­sen sind (z. B. Schä­den durch Sturm­flut, Kern­ener­gie, Krieg oder unmit­tel­bar durch Grund­was­ser) (z. B. Alte Leip­zi­ger, Axa, Con­dor, dege­nia, Dom­cu­ra, Grund­ei­gen­tü­mer, Jani­tos, Manu­fak­tur Augs­burg, rhion​.digi​tal).
  • Leis­tun­gen, die der Fremd­ver­si­che­rer erbrin­gen wür­de, weil er auf Rech­te ver­zich­tet, die ihm im Fal­le einer schuld­haf­ten Oblie­gen­heits­ver­let­zung durch den Ver­si­che­rungs­neh­mer eigent­lich zustün­den (z. B. Dia­log, Dom­cu­ra, Grund­ei­gen­tü­mer, Jani­tos, Manu­fak­tur Augs­burg, rhion​.digi​tal).
  • Schä­den am Lei­tungs­was­ser­sys­tem, das der Ent­sor­gung ver­si­cher­ter Gebäu­de dient, d. h. Ablei­tungs­roh­re (z. B. Dom­cu­ra, Grund­ei­gen­tü­mer, Jani­tos, Manu­fak­tur Augs­burg).
  • Schä­den durch Insek­ten und Schäd­lin­ge, z. B. Haus­bock­kä­fer (z. B. Adcu­ri, Bar­me­nia, Con­cep­tIF, Grund­ei­gen­tü­mer) oder Tie­re (z. B. Janitos).
  • Schä­den durch Schwamm (z. B. Adcu­ri, Bar­me­nia, Grund­ei­gen­tü­mer, Jani­tos), im Rah­men pau­schal für den Tarif aus­ge­schlos­se­ner Gefah­ren auch z. B. Alte Leip­zi­ger oder dege­nia. Viel­fach aus­ge­schlos­sen sind die­se Schä­den auch des­halb, weil der Ver­si­che­rungs­schutz nur im Rah­men ver­si­cher­ter Gefah­ren und Schä­den besteht, so z. B. bei der Dom­cu­ra oder der VHV.
  • Ver­si­che­rungs­frem­de Leis­tun­gen (z. B. Adcu­ri, Axa, Bar­me­nia, Dia­log). So benennt etwa die Con­dor in die­sem Zusam­men­hang aus­drück­lich als aus­ge­schlos­sen eine Bei­trags­be­frei­ung wegen Arbeits­lo­sig­keit und / oder Arbeits- oder Erwerbs­un­fä­hig­keit, die Manu­fak­tur Augs­burgBei­trags­be­frei­ung bei Arbeits­lo­sig­keit und / oder Arbeits­un­fä­hig­keit“.
  • Schä­den der Elek­tro­nik­ver­si­che­rung wie z. B. Bedie­nungs­feh­ler, Unge­schick­lich­keit, Kurz­schluss oder das Ver­sa­gen von Mess‑, Regel- oder Sicher­heits­ein­rich­tun­gen (z. B. Adcu­ri, Bar­me­nia, Alte Leip­zi­ger, dege­nia).
  • Risi­ken, deren Mit­ver­si­che­rung durch den eige­nen Anbie­ter aus­drück­lich abge­lehnt wur­de (z. B. Con­cep­tIF, Dia­log, Grund­ei­gen­tü­mer) bzw. die durch indi­vi­du­el­le Ver­ein­ba­rung zwi­schen dem Ver­si­che­rungs­neh­mer und dem Ver­si­che­rer vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen wur­den (z. B. Dia­log).
  • Im Aus­land vor­kom­men­de Scha­den­er­eig­nis­se oder außer­halb der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land gele­ge­ne Risi­ken (z. B. Con­dor, Jani­tos) bzw. für Scha­den­fäl­le an Sachen, die sich außer­halb des Ver­si­che­rungs­grund­stücks befin­den (z. B. Dia­log, Jani­tos).
  • Schä­den an Ablei­tungs­roh­ren durch Muf­fen­ver­satz und Wur­ze­lein­wuchs (z. B. Manu­fak­tur Augs­burg). Sieht ein Ver­si­che­rer im Rah­men der Best-Leis­tungs-Garan­tie nur eine Erwei­te­rung ver­si­cher­ter Gefah­ren und Schä­den vor (z. B. Dom­cu­ra, HDI, VHV) und sind regu­lär nur Bruch­schä­den an sol­chen Roh­ren mit­ver­si­chert, so ist auch hier kei­ne Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes möglich.
  • Schä­den durch wet­ter­be­ding­te Luft­be­we­gun­gen von nicht min­des­tens Wind­stär­ke 8 nach der Beau­fort­ska­la (z. B. Dom­cu­ra).
  • Schä­den durch Com­pu­ter­kri­mi­na­li­tät, d. h. Inter­net- oder Cyber-Risi­ken (z. B. Axa).
  • Scha­den­frei­heits­ra­bat­te oder sons­ti­ge Bonus­leis­tun­gen bei Scha­den­frei­heit (z. B. Dia­log).
  • Ver­trä­ge, die nicht auf Basis der All­ge­mei­nen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen (VGB) geschlos­sen wur­den (z. B. Jani­tos). Dies betrifft ins­be­son­de­re durch­ge­schrie­be­ne Bedin­gungs­wer­ke auf All­ge­fah­ren­ba­sis. Die­se Aus­le­gung stellt auch der HDI klar:

„Grund­la­ge für die Best­leis­tungs­ga­ran­tie ist wei­ter­hin, dass es sich bei der ande­ren Ver­si­che­rung eben­falls um eine voll­stän­di­ge Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung han­delt. Ver­si­che­run­gen von ein­zel­nen Gebäu­de­tei­len, wie z. B. Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­run­gen, kön­nen für die Best­leis­tung nicht als Refe­renz her­an­ge­zo­gen wer­den. Die HDI Best­leis­tungs­ga­ran­tie umfasst (s. Zif­fer 1) die Erwei­te­rung der ver­si­cher­ten Gefah­ren und Schä­den gem. § 4 der bei­gefüg­ten Wohn­ge­bäu­de-Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen (VGB).

Bei­spie­le für Produkte/Bedingungen von Mit­be­wer­bern, die im Rah­men der HDI Best­leis­tungs­ga­ran­tie mit bestimm­ten Deckun­gen gel­ten wür­den, kön­nen wir inso­fern nicht zur Ver­fü­gung stellen.“

  • Ver­trä­ge nach aus­län­di­schen Ver­si­che­rungs­for­men (z. B. rhion.digi­tal).
  • Ein­schlüs­se und Erwei­te­run­gen aus Sank­ti­ons– / Embar­go­klau­seln (z. B. rhion​.digi​tal).
  • Ein­schlüs­se und Erwei­te­run­gen  für Risi­ken, für die der eige­ne Ver­si­che­rer kei­ne auf­sichts­recht­li­che Erlaub­nis hat (z. B. rhion​.digi​tal). Die­se Klau­sel dürf­te gege­be­nen­falls gegen das Trans­pa­renz­ge­bot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) ver­sto­ßen, da sol­che Infor­ma­tio­nen wohl erst einer ggf. auf­wen­di­gen Recher­che bedür­fen würden.
  • Ein­schlüs­se und Erwei­te­run­gen  für Risi­ken, für die kein Rück­ver­si­che­rungs­schutz besteht (z. B. rhion​.digi​tal). Die­se Klau­sel dürf­te gege­be­nen­falls gegen das Trans­pa­renz­ge­bot ver­sto­ßen, da weder Ver­mitt­ler noch Kun­de Infor­ma­tio­nen zum Umfang einer bestehen­den Rück­ver­si­che­rung erhal­ten dürf­ten. Viel­fach sind Erst­ver­si­che­rer sogar bestrebt, den Namen des hin­ter ihnen ste­hen­den Rück­ver­si­che­rers geheim zu halten.

8. Pro­ble­ma­ti­sche Wahl eines Selbstbehaltes

Die meis­ten Best-Leis­tungs-Garan­tien sehen allein eine erwei­ter­te Mit­ver­si­che­rung im Ver­trag bereits ein­ge­schlos­se­ner Schä­den und Gefah­ren vor. Dies gilt z. B. für die Tari­fe von Alte Leip­zi­ger, Axa, dege­nia, Dom­cu­ra, HDI, Manu­fak­tur Augs­burg , rhion​.digi​tal, VHV oder Wal­den­bur­ger. Dass die Dom­cu­ra neben ver­si­cher­ten Gefah­ren eine Erwei­te­rung auch für ver­si­cher­te Schä­den vor­sieht, wur­de vom Asse­ku­ra­deur auf Nach­fra­ge bestätigt.

Sieht der eige­ne Ver­trag bereits einen, wenn auch ggf. ein­ge­schränk­ten, Ver­si­che­rungs­schutz gegen eine aus­ge­schlos­se­ne Leis­tungs­er­wei­te­rung vor, so kön­nen z. B.  bei der Adcu­ri / Bar­me­nia ent­spre­chen­de Sub­li­mits erhöht oder Selbst­be­hal­te für die­se Leis­tung unter Umstän­den redu­ziert wer­den. Eine beson­de­re Rege­lung sieht aller­dings die Manu­fak­tur Augs­burg auf:

„Die Markt­ga­ran­tie greift nicht für den Fall, dass bei Abschluss des Ver­tra­ges durch Wahl ein Selbst­be­halt ver­ein­bart wur­de oder der Abschluss oder die Fort­füh­rung des Ver­tra­ges nur unter Zugrun­de­le­gung des Selbst­be­hal­tes ange­bo­ten wurde.“

9. Erwei­te­rung um Gefah­ren und Schä­den, was ist jedoch mit wei­te­ren Kosten?

Teil­wei­se beinhal­tet die Best-Leis­tungs-Garan­tie aus­drück­lich auch die Über­nah­me von im eige­nen Tarif nicht mit­ver­si­cher­ten Kos­ten­po­si­tio­nen (z. B. Con­dor[1], Dia­log, Dom­cu­ra, Grund­ei­gen­tü­mer[2]), die jedoch ein Wett­be­wer­ber ergän­zend ein­schließt. Je nach Bedin­gungs­werk könn­te sich dies auf z. B. Ver­kehrs­si­che­rungs­kos­ten wie auch auf Mehr­kos­ten infol­ge von Denk­mal­schutz beziehen.

Unklar bleibt die Aus­le­gung z. B. bei der Adcu­ri, der Alte Leip­zi­ger, Axa, Bar­me­nia, Con­cep­tIF, der dege­nia, dem HDI oder Jani­tos. So heißt es beim HDI wie folgt:

„Bie­tet zum Zeit­punkt des Scha­den­ein­tritts ein Ver­si­che­rer im deut­schen Markt der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung einen umfang­rei­che­ren Deckungs­schutz an, wer­den wir im Schadenfall

– den Ver­si­che­rungs­schutz im Rah­men der ver­si­cher­ten Gefah­ren und Schä­den der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung (§ 4 VGB 2022) erweitern

– Ent­schä­di­gungs­gren­zen ent­spre­chend erhöhen“

Glei­ches gilt sinn­ge­mäß bei der VHV sowie der Wal­den­bur­ger. Auch das Bedin­gungs­werk der  rhion​.digi​tal liest sich als Aus­schluss einer Erwei­te­rung um bis­lang nicht ver­si­cher­te Kostenpositionen:

„Bie­tet zum Zeit­punkt des Ein­tritts des Ver­si­che­rungs­fal­les ein ande­rer, zum Betrieb in Deutsch­land zuge­las­se­ner Ver­si­che­rer eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit einem wei­ter­ge­hen­den Ver­si­che­rungs­schutz an, als es nach die­sem Ver­trag der Fall ist, so wer­den dem­entspre­chend auch die Leis­tun­gen für die durch die­sen Ver­trag ver­si­cher­ten Gefah­ren (Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm / Hagel, Glas) und Sachen gemäß A1‑1 in dem nach­fol­gend genann­ten Umfang erwei­tert, wenn […]“

Da sich die Ent­schä­di­gungs­gren­zen offen­bar auf den ers­ten Punkt der Auf­zäh­lung bezie­hen, dürf­te hier eine Erwei­te­rung auch um ver­si­cher­te Kos­ten oder gar Sachen aus­ge­schlos­sen sein. Aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen ist eine Erwei­te­rung ver­si­cher­ter Kos­ten z. B. bei der Manu­fak­tur Augs­burg. Auch die Bedin­gungs­wer­ke der Jani­tos, von rhion​.digi​tal sowie der VHV lesen sich so, dass kei­ne Kos­ten­po­si­tio­nen erwei­tert wer­den können.

Eine Klar­stel­lung zu ihrer eige­nen Aus­le­gung bie­tet auf Nach­fra­ge Gesa Adolphs vom Zen­tral­be­reich Vor­stand / Pres­se für die Alte Leip­zi­ger:

Ste­phan Wit­te: „Kön­nen in Ihrem Tarif nicht mit­ver­si­cher­te Kos­ten­po­si­tio­nen durch Ver­weis auf einen hier leis­tungs­stär­ke­ren Tarif eines Wett­be­wer­bers und die in Ihrem Tarif ent­hal­te­ne Best-Leis­tungs-Garan­tie erwei­tert werden?“

Gesa Adolphs: „Ja, auch Kos­ten­po­si­tio­nen, die im Rah­men unse­rer Deckung nicht ver­si­chert sind, wären über die Best-Leis­tungs-Garan­tie versichert.“

Posi­tiv ist an die­ser Stel­le das Bedin­gungs­werk der Dia­log zu benen­nen, die aus­drück­lich eine Erwei­te­rung ihrer Bestim­mun­gen zu Miet­aus­fäl­len ermög­licht. Nicht aus­drück­lich benannt scheint eine sol­che bei den Unter­neh­men Con­dor oder Grund­ei­gen­tü­mer mög­lich zu sein.

10. Best-Leis­tungs-Garan­tie auch für bis­lang nicht mit­ver­si­cher­te Sachen?

Gera­de ver­si­cher­te Sachen (z. B. Gara­gen, Neben­ge­bäu­de, aber auch Per­go­len, Mar­ki­sen oder Brief­kas­ten­an­la­gen) sind bei vie­len Ver­si­che­rern aus­drück­lich in der Best-Leis­tungs-Garan­tie aus­ge­schlos­sen (z. B. Alte Leip­zi­ger, dege­nia mit dem Risi­ko­trä­ger Alte Leip­zi­ger, Grund­ei­gen­tü­mer, Manu­fak­tur Augs­burg). So heißt es etwa bei der Grund­ei­gen­tü­mer Ver­si­che­rung wie folgt:

„Die Ver­si­che­rung erstreckt sich ohne Rück­sicht auf mit­wir­ken­de Ursa­chen nicht […] auf Schä­den an Gebäu­den oder sons­ti­gen Sachen, die über den bei der Grund­ei­gen­tü­mer-Ver­si­che­rung VVaG abge­schlos­se­nen Ver­trag nicht mit­ver­si­chert sind;“

Auch die Bedin­gungs­wer­ke der rhion​.digi​tal sowie der VHV lesen sich so, dass kei­ne Erwei­te­rung um wei­te­re ver­si­cher­ten Sachen mög­lich sei. Hier­zu exem­pla­risch der Wort­laut aus dem Hau­se VHV:

„Bie­tet zum Zeit­punkt des Ein­tritts des Ver­si­che­rungs­fal­les ein ande­rer, zum Betrieb in Deutsch­land zuge­las­se­ner Ver­si­che­rer eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit einem wei­ter­ge­hen­den Ver­si­che­rungs­schutz an, als es nach die­sem Ver­trag der Fall ist, so wer­den dem­entspre­chend auch die Leis­tun­gen für die durch die­sen Ver­trag ver­si­cher­ten Gefah­ren (Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm/Hagel, Glas) und Sachen gemäß A1‑1 in dem nach­fol­gend genann­ten Umfang erweitert“.

Eine posi­ti­ve Aus­nah­me in Bezug auf eine mög­li­che Erwei­te­rung ver­si­cher­ter Sachen stel­len die Dom­cu­ra und die Dia­log dar. So gel­ten etwa bei der Dia­log abwei­chend auch solche

„Sachen als ver­si­cher­te Sache gemäß Zif­fer 1 VGB, […] die zwar grund­sätz­lich nicht in dem vor­lie­gen­den Ver­si­che­rungs­ver­trag mit uns ver­si­chert sind, wohl aber zum Zeit­punkt des Scha­den­ein­tritts bei einem frem­den Ver­si­che­rer mit Geschäfts­sitz in Deutsch­land (Fremd­ver­si­che­rer) ver­si­cher­bar sind“

11. Wahl des opti­ma­len Wett­be­werbs-Bedin­gungs­wer­kes entscheidend

Einen Nach­teil der Dia­log stellt aller­dings eine ande­re Ein­schrän­kung dar:

„Zur Gel­tend­ma­chung der Leis­tun­gen nach Zif­fer 1 kann je Ver­si­che­rungs­fall nur auf einen Ver­gleichs­ver­trag Bezug genom­men werden“

Lei­der schü­ren eini­ge „Spe­zia­lis­ten“ der ein­zel­nen Ver­si­che­rer den Irr­glau­ben, dass eine Best-Leis­tungs-Garan­tie einen Ersatz für eine umfas­sen­de Bedarfs­ana­ly­se oder Bera­tung gewäh­ren. Die­se sug­ge­rie­ren, dass man mit einer Erwei­ter­ten Vor­sor­ge „auf der siche­ren Sei­te“ sei, da dar­über die best­mög­li­chen Leis­tun­gen des gesam­ten Mark­tes ver­si­chert sei­en. Stellt man die­se Mak­ler­be­treu­er und Innen­dienst­mit­ar­bei­ter dann zur Rede und hakt nach, ob im Rah­men der Best-Leis­tungs-Garan­tie wirk­lich kei­ne Aus­schlüs­se gel­ten wür­den, müs­sen die­se dann zäh­ne­knir­schend ein­räu­men, dass ihre Aus­sa­gen dann doch etwas groß­spu­rig waren.

12. Manu­fak­tur Augs­burg garan­tiert nur für fünf Jahre

Im Zwei­fel pro­ble­ma­tisch ist der Tarif aus dem Hau­se Manu­fak­tur Augs­burg, bei dem die so genann­te „Markt­ga­ran­tie“ auto­ma­tisch 5 Jah­re nach Ver­trags­be­ginn endet. Hier­durch wird es beson­ders deut­lich, dass eine Bedarfs­er­mitt­lung bei Ver­trags­be­ginn zwin­gend erfor­der­lich ist.

Es ver­wun­dert daher auch nicht, wenn ein­zel­ne Mak­ler eine sol­che Garan­tie in der Bera­tung mög­lichst nicht the­ma­ti­sie­ren, um sie aber dann doch im Leis­tungs­fall zur posi­ti­ven Über­ra­schung der Kun­den gel­tend machen zu kön­nen. Gera­de in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung stel­len sich eini­ge Markt­teil­neh­mer auch die Fra­ge, nach dem tat­säch­li­chen Mehr­wert einer Best-Leis­tungs-Garan­tie. Immer­hin ist es so, dass Tari­fe mit einer sol­chen Klau­sel bereits per se einen sehr weit­ge­hen­den Ver­si­che­rungs­schutz vorsehen.

13. Die Best-Leis­tungs-Garan­tie in der Praxis

Wann lohnt sich ein Ver­weis auf wei­ter­ge­hend mit­ver­si­cher­te Sachen eines ande­ren Ver­si­che­rers? Denkt man an Neben­ge­bäu­de, so ist zu unter­schei­den, ob die­se pau­schal bis zu einer bestimm­ten Sum­me oder Nutz­flä­che im Rah­men eines Wohn­flä­chen­ta­rifs mit­ver­si­chert sind oder ob sol­che im Rah­men eines Ver­si­che­rungs­sum­men­ta­rifs nach Wert 1914 in der Ver­si­che­rungs­sum­me zu berück­sich­ti­gen sind.

Da z. B. der Tarif best advice aus dem Hau­se Con­cep­tIF als Ver­si­che­rungs­sum­men­ta­rif kal­ku­liert ist, wür­de der Ver­weis auf einen Wett­be­wer­ber hier nur dann einen Vor­teil brin­gen, wenn sich dies auf einen ande­ren ähn­lich kal­ku­lier­ten Tarif bezie­hen wür­de, in dem Neben­ge­bäu­de auch dann mit­ver­si­chert wären, wenn die­se nicht in der Ver­si­che­rungs­sum­me berück­sich­tigt würden.

Nach kon­kre­ten Pra­xis­bei­spie­len befragt, ant­wor­te­te die Adcu­ri / Bar­me­nia wie folgt:

„Unse­re Bedin­gun­gen bzw. Leis­tun­gen lie­gen schon deut­lich über dem Markt­ni­veau, so dass es schwie­rig ist, Leis­tun­gen zu fin­den die über unse­re Leis­tun­gen hin­aus­ge­hen. Aus die­sem Grund kann ich Ihnen heu­te kei­ne Bei­spie­le aus der Pra­xis nennen.“

Aus­führ­li­cher waren die Aus­füh­run­gen von Gesa Adolphs für die Alte Leipziger.

„Fol­gen­de Bei­spie­le sind vorstellbar:

→           zur Klau­sel: „Schä­den an elek­tri­schen Anla­gen, Däm­mun­gen und Unter­spann­bah­nen durch wild­le­ben­de Säugetiere“

o             Scha­den­fall: ein Mar­der zer­stört an meh­re­ren Stel­len die Däm­mung des Daches. Repa­ra­tur­kos­ten 15.000 EUR

•             Ver­si­che­rungs­schutz AL-com­fort: 10.000 EUR

•             Ver­si­che­rer XY bie­tet Ver­si­che­rungs­schutz bis 15.000 EUR

•             mit Ver­weis auf den ande­ren Ver­si­che­rer leis­tet auch die AL bis zu einer Höhe von 15.000 EUR

→           zu den ver­si­cher­ten Hotelkosten

o             Scha­den­fall: nach einem Brand ist das Gebäu­de unbe­wohn­bar. VN und Ehe­part­ner sowie die Kin­der zie­hen für die Dau­er der Wie­der­her­stel­lung in ein Hotel. Kos­ten pro Tag: 300 EUR. Dau­er der Repa­ra­tur: 400 Tage

•             Ver­si­che­rungs­schutz AL-com­fort: 200 EUR pro Tag, max. 365 Tage

•             Ver­si­che­rer XY bie­tet Ver­si­che­rungs­schutz bis zu 500 EUR am Tag für eine zeit­lich unbe­grenz­te Dauer

•             mit Ver­weis auf den ande­ren Ver­si­che­rer ent­schä­digt die AL in die­sem Scha­den­fall 300 EUR pro Tag für die gesam­te Repa­ra­tur­dau­er von 400 Tagen

→           zu nicht ver­si­cher­ten Spechtschlägen

o             Scha­den­fall: ein Specht hat meh­re­re Löcher in die Fas­sa­de des Hau­ses gehackt. Repa­ra­tur­kos­ten: 10.000 EUR

•             Ver­si­che­rungs­schutz AL-com­fort: nicht versichert

•             Ver­si­che­rer XY bie­tet Ver­si­che­rungs­schutz bis zu 5.000 EUR

•             mit Ver­weis auf Ver­si­che­rer XY über­nimmt die AL bis zu der Ent­schä­di­gungs­gren­ze von 5.000 EUR die Kos­ten für die Besei­ti­gung der Fassadenlöcher“

14. Erwei­te­rung um bis­lang nicht mit­ver­si­cher­te Sachen möglich

Neben Gar­ten­häu­sern, Scheu­nen und ande­ren Neben­ge­bäu­den sehen Ver­si­che­rer tarif­ab­hän­gig auch Ver­si­che­rungs­schutz für eine mehr oder min­der umfang­rei­che Zahl von Grund­stücks­be­stand­tei­len, Gebäu­de­zu­be­hör und Gebäu­de­be­stand­tei­len als ver­si­cher­ten Sachen vor. So sieht etwa Con­cep­tIF in ihrem Tarif best advice kei­ne pau­scha­le Mit­ver­si­che­rung von Schwimm­bä­dern als Grund­stücks­be­stand­tei­len vor. In die­sem Fall käme ein Ver­weis auf die bedin­gungs­ei­ge­ne Best-Leis­tungs-Garan­tie mit Ver­weis auf den Tarif XXL der Inter­Risk (Stand 28.04.2021) in Betracht.

Über den benann­ten Tarif von Con­cep­tIF wären Elek­tro-Lade­sta­tio­nen für Elek­tro­fahr­zeu­ge bis in Höhe von 25.000 Euro mit­ver­si­chert. Durch den Ver­weis auf den Tarif T 24 opti­mum aus dem Hau­se dege­nia (Stand 07.2024)  wären sol­che Lade­sta­tio­nen ohne Sub­li­mit mit­ver­si­chert, der Dieb­stahl von Wär­me­pum­pen anstatt in Höhe von 25.000 Euro bei Con­cep­tIF in Höhe von 30.000 Euro bei der dege­nia.

Nicht alle Ver­si­che­rer bie­ten in ihren Bedin­gun­gen Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den durch Wind­be­we­gun­gen unter Wind­stär­ke 8. Meist liegt dies dar­an, dass nur Schä­den durch Sturm  ver­si­chert sind, wenn die jewei­li­ge Sturm­de­fi­ni­ti­on erfüllt wur­de. Wenn ein Ver­si­che­rer im Rah­men sei­ner Best-Leis­tungs-Garan­tie ledig­lich eine Erwei­te­rung um in den eige­nen Bedin­gun­gen benann­te Gefah­ren vor­sieht, bedeu­tet dies, dass eine Wind­be­we­gung unter Wind­stär­ke 8 nicht die Sturm­de­fi­ni­ti­on erfül­len wür­de und daher nicht ein­schließ­bar wäre.

Ver­si­che­rer, bei denen eine Erwei­te­rung um ander­wei­tig ver­si­cher­te Schä­den mög­lich ist, könn­ten gege­be­nen­falls auf das Bedin­gungs­werk etwa der Dom­cu­ra ver­wei­sen, wo in den Tari­fen Kom­fort-Schutz, Top-Schutz und Exklu­siv-Schutz u. a. Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den durch poli­zei­lich ange­zeig­te Straf­ta­ten besteht. Mehr zum The­ma sie­he https://​cri​ti​cal​-news​.de/​p​o​l​i​z​e​i​l​i​c​h​_​a​n​g​e​z​e​i​g​t​e​_​s​t​r​a​f​t​at/.

Eine inter­es­san­te Fra­ge ist, inwie­fern sich von der Best-Leis­tungs-Garan­tie eines Ver­si­che­rers auf eine wei­ter­ge­hen­de sol­che Klau­sel eines Wett­be­werbs ver­wie­sen wer­den könn­te. Dage­gen spre­chen jene Bedin­gungs­wer­ke, die auf ver­si­cher­te Gefah­ren, Schä­den, Kos­ten oder Sachen eines Wett­be­wer­bers ver­wei­sen. All die­se Punk­te tref­fen nicht auf eine sol­che Garan­tie zu. Vor die­sem Hin­ter­grund ent­fällt ein mög­li­cher Ver­weis auf die Best-Leis­tungs-Garan­tie eines Wett­be­wer­bers z. B. bei der Adcu­ri, Alte Leip­zi­ger, Axa, Bar­me­nia, dege­nia, Dia­log, Dom­cu­ra, HDI, Jani­tos, Manu­fak­tur Augs­burg, rhion​.digi​tal, VHV oder Wal­den­bur­ger. Die Adcu­ri / Bar­me­nia bestä­ti­gen aus­drück­lich die­se Auslegung:

„Über die Bar­me­nia-Leis­tungs-Garan­tie kann ein Ver­si­che­rungs­neh­mer aus­schließ­lich sol­che Mehr­leis­tun­gen for­dern, die in den Ori­gi­nal­be­din­gun­gen eines ande­ren Ver­si­che­rers aus­drück­lich gere­gelt sind. Eine Her­lei­tung eines Leis­tungs­an­spruchs aus einer Anein­an­der­rei­hung meh­re­rer Best-Leis­tungs-Garan­tien diver­ser Ver­si­che­rer ist nicht möglich.“

Vor­stell­bar wäre eine Erwei­te­rung z. B. nach dem Bedin­gungs­werk von Con­cep­tIF:

„Der Ver­trag erwei­tert sich um

aa) den zusätz­li­chen mate­ri­el­len Ver­si­che­rungs­schutz und ver­si­cher­te Sachen“

Inwie­fern eine sol­che Garan­tie als mit­tel­ba­re Erwei­te­rung des mate­ri­el­len Ver­si­che­rungs­schut­zes gel­ten kann, soll­te vom Asse­ku­ra­deur am bes­ten im Vor­feld klar­ge­stellt wer­den. Bei der Con­dor und der Dia­log gel­ten u. a. „wei­ter­ge­hen­den Leis­tungs­um­fän­ge“ als mit­ver­si­chert. Inso­fern könn­te man hier an eine Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes um die Best-Leis­tungs-Garan­tie eines Wett­be­wer­bers den­ken.  Eine ähn­li­che Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes ist vor­stell­bar bei der Grund­ei­gen­tü­mer Versicherung:

„Bie­tet für den in den „VGB 2023 Pro­tect+ Pre­mi­um“ beschrie­be­nen Deckungs­um­fang ein ande­rer Ver­si­che­rer einen bes­se­ren oder höhe­ren Deckungs­um­fang an, so wird der ver­trag­li­che Deckungs­um­fang auf die­sen Deckungs­um­fang ent­spre­chend den nach­ste­hen­den Bestim­mun­gen erweitert.“

Da eini­ge Unter­neh­men eine Best-Leis­tungs-Garan­tie nur gegen Zuschlag anbie­ten (z. B. die VHV oder der Tarif Top-Schutz der Dom­cu­ra) wäre bei die­sen Tari­fen der Aus­schluss für zuschlags­pflich­ti­ge Leis­tun­gen eines Wett­be­wer­bers zu beachten.

Sowohl bei Con­cep­tIF, der Con­dor, der Grund­ei­gen­tü­mer als auch allen wei­te­ren Wett­be­wer­bern könn­te man aller­dings auf den Gedan­ken kom­men, dass eine sol­che Garan­tie per se den Cha­rak­ter einer All­ge­fah­ren­de­ckung hät­te und somit als aus­ge­schlos­sen zu betrach­ten wäre.

Die Dom­cu­ra gibt ein wei­te­res Bei­spiel, aller­dings bezo­gen auf ihren Vorgängertarif:

„Wühl- und Ver­drän­gungs­schä­den waren in unse­rem alten Bedin­gungs­werk noch nicht ent­hal­ten. Hier hät­te somit die Markt­ga­ran­tie grei­fen können.“

15. Kri­tik an der Best-Leistungs-Garantie

Nicht alle Ver­si­che­rer hal­ten den Ver­weis auf die in Tei­len leis­tungs­stär­ke­ren Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen eines Wett­be­wer­bers für sinn­voll. In der Ver­gan­gen­heit deut­lich gegen die Ein­füh­rung einer Best-Leis­tungs-Garan­tie für die eige­nen Pro­duk­te aus­ge­spro­chen hat sich die Inter­Risk. In einem aktu­el­len State­ment vom 15.01.2024 führ­te das Unter­neh­men zum The­ma fol­gen­des aus:

„Bei einer Best-Leis­tungs­ga­ran­tie wer­den Schä­den ver­si­chert, die in der Kal­ku­la­ti­on kei­ne Berück­sich­ti­gung fin­den. Erschwe­rend kommt hin­zu, dass in den meis­ten Fäl­len die Beweis­last bei Kun­den oder Ver­mitt­lern lie­gen wird, dass der Scha­den über einen ande­ren Ver­si­che­rer über­haupt ver­si­chert gewe­sen wäre. Die Inter­Risk ver­folgt eine ganz ande­re Stra­te­gie – die Risi­ken sind bekannt und dafür ent­spre­chend kal­ku­liert. Ver­si­che­rungs­kun­den und Ver­mitt­ler kön­nen bei Ver­trags­ab­schluss über­bli­cken, wel­che Risi­ken ver­si­chert und wel­che nicht. Wir set­zen auf Trans­pa­renz und kön­nen – auf­grund aus­rei­chen­der Kal­ku­la­ti­on – unser Leis­tungs­ver­spre­chen auch lang­fris­tig (nach­hal­tig) halten.“

16. Fazit

Eine Best-Leis­tungs-Garan­tie kann im Ein­zel­fall hel­fen, im eige­nen Ver­trag vor­han­de­ne Sub­li­mits zu erhö­hen oder nicht gene­rell zum Ver­trag ver­ein­bar­te Selbst­be­tei­li­gun­gen zu redu­zie­ren. Dar­über hin­aus kön­nen je nach Anbie­ter auch bis­lang nicht ver­si­cher­te Schä­den, Sachen oder Kos­ten erwei­tert wer­den. Etwa­ige Miet­aus­fäl­le oder Mehr­kos­ten sind dabei übli­cher­wei­se nicht erweiterungsfähig.

Die Aus­le­gung der Best-Leis­tungs-Garan­tie der Pra­xis ist dabei nicht immer ein­fach. Vor allem soll­te jedoch einer mög­li­chen Erwar­tungs­hal­tung ent­ge­gen­ge­tre­ten wer­den, wonach auch Erwei­ter­te Ele­men­tar­ge­fah­ren oder unbe­nann­te Gefah­ren erwei­te­rungs­fä­hig sein könnten.

17. Über­sichts­ta­bel­le

Anbie­terTarifStandpau­schal einge-schlossenVer­zicht auf abweich-ende Höchst-entschädigungVer­zicht auf abweich-ende Selbstbe-teiligungVer­zicht auf jeder­zei­ti­ges Son­der-kün­di-gungs-recht VR
Adcu­riPre­mi­um-Schutz01.09.21janein (max. 250.000 €)jaja
Bar­me­niaPre­mi­um-Schutz01.09.21janein (max. 250.000 €)jaja
Alte Leip­zi­gerCom­fort01.04.24jajajanein (3 Monate)
AxaPri­vat­Schutz Komfort01.04.22jajajaja
AxaPri­vat­Schutz Premium01.04.22jajajaja
Con­cep­tIFCIF4ALL Wohn­ge­bäu­de best advice01.10.23jajajanein (1 Monat)
Con­dorPre­mi­um Plus01.01.21janein (max. 250.000 €)janein (1 Monat)
dege­niaT24 opti­mum01.07.24jajajanein (3 Monate)
Dia­logPri­vat­schutz Premium01.04.21nein (gegen Zuschlag)jajanein (3 Monate)
Dom­cu­raTop-Schutz Ein­fa­mi­li­en­haus­kon­zept01.10.20janein (max. 250.000 €)janein (1 Monat)
Dom­cu­raTop-Schutz Ein­fa­mi­li­en­haus­kon­zept15.11.24janein (max. 250.000 €)janein (1 Monat)
Dom­cu­raExklu­siv-Schutz Einfamilienhauskonzept15.11.24janein (max. 250.000 €)janein (1 Monat)
Grund­ei­gen­tü­merVGB 2023 Pro­tect+ Premium01.08.23janein (max. 200.000 €)nein (250 € SB)ja
HDIVGB 2022 VSU Premiun01.06.22jajajaja
Jani­tosBest Sel­ec­tion 2022 mit Marktgarantie01.05.22nein (gegen Zuschlag)nein (max. 200.000 €)janein (1 Monat)
Jani­tos Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung online­Max 202201.05.22nein (gegen Zuschlag)nein (max. 200.000 €)janein (1 Monat)
Manu­fak­tur AugsburgPre­mi­um Plus01.03.22nein (gegen Zuschlag)jajanein (1 Monat)
rhion​.digi​talVGB 2022 Premium01.03.22nein (gegen Zuschlag)nein (max. 250.000 €)janein (1 Monat)
VHVKlas­sik-Garant mit Bau­stei­nen Exklu­siv und Best-Leistungs-Garantie01.07.23nein (gegen Zuschlag)jajaja
Wal­den­bur­gerPre­mi­um Plus01.01.19janein (max. 1.250.000 €)jaja
Anbie­terTarifStandErwei­te-rung ver­sich-erter SchädenErwei­te-rung ver­sich-erter GefahrenErwei­te-rung um im bes­te-hen­den Ver­trag nicht mit­ver-sicher­te Gefah­ren und SchädenRedu­zie-rung Selbstbe-teili-gungen
Adcu­riPre­mi­um-Schutz01.09.21jaja (kei­ne Klarstellung)jaja
Bar­me­niaPre­mi­um-Schutz01.09.21jaja (kei­ne Klarstellung)jaja
Alte Leip­zi­gerCom­fort01.04.24jajaneinja
AxaPri­vat­Schutz Komfort01.04.22jajaneinja
AxaPri­vat­Schutz Premium01.04.22jajaneinja
Con­cep­tIFCIF4ALL Wohn­ge­bäu­de best advice01.10.23jaja (kei­ne Klarstellung)ja (kei­ne Klarstellung)ja
Con­dorPre­mi­um Plus01.01.21jaja (kei­ne Klarstellung)jaja
dege­niaT24 opti­mum01.07.24jajaneinja
Dia­logPri­vat­schutz Premium01.04.21neinjajaja
Dom­cu­raTop-Schutz Ein­fa­mi­li­en­haus­kon­zept01.10.20neinjaneinja (kei­ne Klarstellung)
Dom­cu­raTop-Schutz Ein­fa­mi­li­en­haus­kon­zept15.11.24ja *janeinja (kei­ne Klarstellung)
Dom­cu­raExklu­siv-Schutz Einfamilienhauskonzept15.11.24ja *janeinja (kei­ne Klarstellung)
Grund­ei­gen­tü­merVGB 2023 Pro­tect+ Premium01.08.23jajajaja
HDIVGB 2022 VSU Premiun01.06.22jajaneinja
Jani­tosBest Sel­ec­tion 2022 mit Marktgarantie01.05.22janeinjaja
Jani­tos Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung online­Max 202201.05.22janeinjaja
Manu­fak­tur AugsburgPre­mi­um Plus01.03.22janeinneinja
rhion​.digi​talVGB 2022 Premium01.03.22ja (kei­ne Klarstellung)janeinja
VHVKlas­sik-Garant mit Bau­stei­nen Exklu­siv und Best-Leistungs-Garantie01.07.23jajaneinja
Wal­den­bur­gerPre­mi­um Plus01.01.19jajaneinja (kei­ne Klarstellung)
* schrift­li­che Klar­stel­lung durch den Asse­ku­ra­deur vom 20.12.2024
Anbie­terTarifStandErwei­te-rung um ver­si­cher-te KostenErwei­te-rung um Mietaus-fälleErwei­te-rung um ver­sich-erte SachenSons­ti­ge Besonder-heiten
Adcu­riPre­mi­um-Schutz01.09.21neinnein (kei­ne Klarstellung)nein 
Bar­me­niaPre­mi­um-Schutz01.09.21neinnein (kei­ne Klarstellung)nein 
Alte Leip­zi­gerCom­fort01.04.24ja **neinnein 
AxaPri­vat­Schutz Komfort01.04.22neinneinnein 
AxaPri­vat­Schutz Premium01.04.22neinneinnein 
Con­cep­tIFCIF4ALL Wohn­ge­bäu­de best advice01.10.23neinnein (kei­ne Klarstellung)ja 
Con­dorPre­mi­um Plus01.01.21ja (kei­ne Klarstellung)ja (kei­ne Klarstellung)ja (kei­ne Klarstellung) 
dege­niaT24 opti­mum01.07.24neinnein (kei­ne Klarstellung)nein 
Dia­logPri­vat­schutz Premium01.04.21neinjaja 
Dom­cu­raTop-Schutz Ein­fa­mi­li­en­haus­kon­zept01.10.20janeinja 
Dom­cu­raTop-Schutz Ein­fa­mi­li­en­haus­kon­zept15.11.24janeinja 
Dom­cu­raExklu­siv-Schutz Einfamilienhauskonzept15.11.24janeinja 
Grund­ei­gen­tü­merVGB 2023 Pro­tect+ Premium01.08.23jajanein 
HDIVGB 2022 VSU Premiun01.06.22neinneinnein 
Jani­tosBest Sel­ec­tion 2022 mit Marktgarantie01.05.22neinneinnein 
Jani­tos Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung online­Max 202201.05.22neinneinnein 
Manu­fak­tur AugsburgPre­mi­um Plus01.03.22neinneinneinBau­stein endet auto­ma­tisch nach 5 Jahren
rhion​.digi​talVGB 2022 Premium01.03.22neinneinja 
VHVKlas­sik-Garant mit Bau­stei­nen Exklu­siv und Best-Leistungs-Garantie01.07.23neinneinnein 
Wal­den­bur­gerPre­mi­um Plus01.01.19neinneinnein 
** schrift­li­che Klar­stel­lung durch den Ver­si­che­rer vom 22.01.2025

Hin­weis: Bit­te beach­ten Sie, dass für den Scha­den­fall ein­zig und allein die Bedin­gungs­wer­ke der ein­zel­nen Anbie­ter und deren Klar­stel­lun­gen zur Aus­le­gung maß­geb­lich sind. Soll­ten Ihnen etwa­ige Feh­ler oder Unstim­mig­kei­ten auf­fal­len, wird um einen Hin­weis gebeten.


[1] In den Bedin­gun­gen heißt es hier „wei­ter­ge­hen­de Leistungsumfänge“.

[2] In den Bedin­gun­gen heißt es hier „Bie­tet für den in den „VGB 2023 Pro­tect+ Pre­mi­um“ beschrie­be­nen Deckungs­um­fang ein ande­rer Ver­si­che­rer einen bes­se­ren oder höhe­ren Deckungs­um­fang an, so wird der ver­trag­li­che Deckungs­um­fang auf die­sen Deckungs­um­fang ent­spre­chend den nach­ste­hen­den Bestim­mun­gen erweitert.“

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