Nachdem Die Haftpflichtkasse (damals noch bekannt als „Haftpflichtkasse Darmstadt“) zur Maklermesse DKM 2011 in Dortmund als erstes Unternehmen in der privaten Haftpflichtversicherung die „Erweiterte Vorsorge“ auf den Markt brachte, findet sich ein solcher Einschluss mittlerweile vor allem unter dem Namen „Best-Leistungs-Garantie“ in vielfältigen Versicherungsprodukten. Noch ist die Erweiterung in der Wohngebäudeversicherung vergleichsweise wenig verbreitet; die Ausgestaltung im Detail ist jedoch durchaus sehr unterschiedlich.
Übersicht über die Inhalte dieses Artikels:
1. Ein kleiner Marktüberblick
2. Grundlagen für die Erweiterung des Versicherungsschutzes
3. Die Haftpflichtklasse, der HDI und die VHV erklären sich
4. Grenzen der Mitversicherung
5. Was ist eine Versicherung auf Allgefahrenbasis?
6. Generelle und verbreitete Ausschlüsse der Best-Leistungs-Garantie
7. Individuelle Leistungseinschränkungen
8. Problematische Wahl eines Selbstbehalts
9. Erweiterung um Gefahren und Schäden, was ist jedoch mit weiteren Kosten?
10. Best-Leistungs-Garantie auch für bislang nicht mitversicherte Sachen?
11. Wahl des optimalen Wettbewerbs-Bedingungswerkes entscheidend
12. Manufaktur Augsburg garantiert nur für fünf Jahre
13. Die Best-Leistungs-Garantie in der Praxis
14. Erweiterung um bislang nicht mitversicherte Sachen möglich
15. Kritik an der Best-Leistungs-Garantie
16. Fazit
1. Ein kleiner Marktüberblick
Anbieter, die in der Wohngebäudeversicherung eine Best-Leistungs-Garantie (auch „Marktgarantie“, „Marktgarantieklausel“, „Erweiterte Vorsorge“ oder „Mehrleistungs-Garantie“) anbieten sind unter anderem:
- Adcuri / Barmenia (Premium-Schutz, Stand 09.2021: bis 250.000 Euro)
- Alte Leipziger (Comfort, Stand 04.2024)
Jederzeitiges Sonderkündigungsrecht mit Frist von drei Monaten
- Axa (PrivatSchutz Komfort und PrivatSchutz Premium, Stand 04.2022)
- ConceptIF (CIF4ALL Wohngebäude best advice, Stand 10.2023)
Jederzeitiges Sonderkündigungsrecht des Versicherers mit Frist von einem Monat
- Condor (Premium Plus, Stand 01.2021: bis 250.000 Euro)
Jederzeitiges Sonderkündigungsrecht mit Frist von einem Monat
- degenia (T 24 optimum, Stand 07.2024)
Jederzeitiges Sonderkündigungsrecht des Versicherers mit Frist von drei Monaten
- Dialog (Privatschutz Premium, Stand 04.2021)
Jederzeitiges Sonderkündigungsrecht des Versicherers mit Frist von drei Monaten
- Domcura (Top-Schutz Einfamilienhauskonzept, Stand 15.11.2024: bis 250.000 Euro)
Jederzeitiges Sonderkündigungsrecht mit Frist von einem Monat
- Domcura (Exklusiv-Schutz Einfamilienhauskonzept, Stand 15.11.2024: bis 250.000 Euro)
Jederzeitiges Sonderkündigungsrecht mit Frist von einem Monat
- Grundeigentümer (VGB 2023 Protect+ Premium, Stand 08.2023: bis 200.000 Euro mit 250 Euro Selbstbeteiligung)
- HDI (VGB 2022 VSU: Premium, Stand 06.2022)
- Janitos (Best Selection 2022 mit Marktgarantie, Stand 05.2022 bzw. Janitos Wohngebäudeversicherung onlineMax 2022, Stand 01.05.2022: bis 200.000 Euro)
Jederzeitiges Sonderkündigungsrecht mit Frist von einem Monat
- Manufaktur Augsburg (Premium-Plus, Stand 01.03.2022)
Jederzeitiges Sonderkündigungsrecht mit Frist von einem Monat. Einschluss endet automatisch nach fünf Jahren ab Vertragsbeginn
- rhion.digital (VGB 2022: Premium, Stand 03.2022: bis 250.000 Euro)
Jederzeitiges Sonderkündigungsrecht mit Frist von einem Monat.
- VHV (Klassik-Garant mit Bausteinen Exklusiv und Best-Leistungs-Garantie, Stand 07.2023)
- Waldenburger (Premium Plus, Stand 01.2019: bis 1.250.000 Euro)
Darüber hinaus angekündigt wurde die Einführung einer Best-Leistungs-Garantie für das zweite oder dritte Quartal 2025 durch die BGV Badische Versicherungen. Daneben findet sich ähnliche Garantiezusagen u. a. bei Tarifen aus dem Hause germanBroker.net bzw. VEMA.
Das oben bei einigen Unternehmen beschriebene Sonderkündigungsrecht wirft beim Exklusiv-Tarif der Domcura einige Fragen auf. Anders als im Top-Schutz ist die Best-Leistungs-Garantie dort fest eingeschlossen. Führt die Inanspruchnahme der Kündigung durch den Versicherer dann zum Wegfall aller Bausteine und somit zu einer Umstellung auf den Tarif Top-Schutz oder erhält der Versicherungsnehmer an dieser Stelle einen Beitragsnachlass, der dem Zuschlag für den Baustein als Ergänzung zum Top-Schutz entsprechen würde?
2. Grundlagen für eine Erweiterung des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz aus der Best-Leistungs-Garantie in der Wohngebäudeversicherung setzt grundsätzlich unter anderem folgendes voraus:
- Ein zum Schadenszeitpunkt allgemein zugänglicher und in Deutschland zum Vertrieb zugelassener Wohngebäudeversicherer bietet in seiner Wohngebäudeversicherung einen weitergehenden Schutz als der eigene Anbieter
- Bei der Leistung des Wettbewerbers handelt sich nicht um eine beitragspflichtige Leistungserweiterung
- Der Versicherungsnehmer hat im Schadensfall den Nachweis über den weitergehenden Versicherungsschutz des Wettbewerbers zu bieten. Bei Anbietern wie z. B. germanBroker.net oder der VEMA, wo die Bedingungswerke nicht für jeden Vermittler frei zugänglich sind, ist demnach ein durch den Vermittler unterstützter Verweis auf deren Bedingungswerke im Zweifel erschwert oder sogar unmöglich. Da Kunden in der Regel auf das Mehrwissen der sie betreuenden Vermittler angewiesen sein dürften, stellt dies eine potentielle Einschränkung der Best-Leistungs-Garantie dar. Rein bedingungsseitig jedoch kann auch auf Assekuradeure sowie spezielle Deckungskonzepte verwiesen werden, da jeweils ein Versicherer als Risikoträger dahinter steht.
Aus diesen grundlegenden Anforderungen leiten sich gleich mehrere für die Beratung relevante Punkte ab:
- Die Bedarfsanalyse des Kunden muss sich an den zum Vertragsabschluss gültigen Bedingungen des abzuschließenden Versicherers orientieren, da unbekannt ist, welche Bedingungen ein etwaiger Wettbewerber zum Schadenszeitpunkt (noch) anbietet.
- Da der Tarif allgemein zugänglich sein muss, scheiden spezielle Tarife nur für Senioren oder Angehörige des Öffentlichen Dienstes aus.
- Unklar ist, wann es sich um eine beitragspflichtige Erweiterung des Wettbewerbers handeln soll. Nimmt man beispielsweise die VHV, so ist der Grundtarif Klassik-Garant, während die Tariflinie Exklusiv strenggenommen nur ein Zusatzbaustein ist. Kann also auf die Leistungen eines solchen Bausteins verwiesen werden? Diverse Anbieter bieten neben einer Erweiterten Elementarschadensversicherung u. a. auch andere optionale Bausteine wie z. B. eine erweiterte Mitversicherung von Ab- und Zuleitungsrohren (oft „Rohrpaket“ benannt) oder einen Haus- und Wohnungsschutzbrief. Hier empfiehlt es sich, vom jeweiligen Versicherer eine entsprechende Klarstellung zur Auslegung anzufordern.
3. Die Domcura, die Haftpflichtklasse, der HDI und die VHV erklären sich
Beispielhaft wurde die hier benannte VHV um ihre eigene Auslegung gebeten.
Stephan Witte: „Angenommen, ein Wettbewerber von Ihnen würde einen gleichartigen Aufbau des Bedingungswerkes haben, würden Sie dann den Tarifbaustein „Exklusiv“ als „Zusatzbeitrag“ und damit als ausgeschlossen betrachten oder aber die Kombination aus „Klassik-Garant“ und „Baustein Exklusiv“ als einen Tarif betrachten?
Nach Ihrer Leistungsübersicht (siehe S. 6) handelt es sich in der Hausratversicherung um 2 Tarife (im Antragformular auf S. 3 abweichend „nur“ um einen Tarif mit Baustein), in der Wohngebäudeversicherung hingegen als einen Tarif und einen von mehreren Bausteinen, für die ein Zusatzbetrag anfällt.“
VHV: „Tarifvarianten eines anderen Versicherers gelten nicht als Zusatzbeitrag. Unter Zusatzbeitrag fallen Erweiterungsmöglichkeiten innerhalb der Tarife, für die dort ein zusätzlicher Beitrag erhoben wird. Wir bieten die BEST-LEISTUNGS-GARANTIE grundsätzlich nur an, wenn der Umfang KLASSIK-GARANT mit BAUSTEIN EXKLUSIV vereinbart ist.“
An die Domcura wurde eine vergleichbare Frage gestellt.
Stephan Witte: „Wäre in diesem Fall beispielhaft die VHV mit ihrem Tarif Klassik-Garant und den optionalen Bausteinen Exklusiv bzw. Best-Leistungs-Garantie ein Tarif oder würden Sie dies als drei Tarife auslegen? Wäre der Baustein „Exklusiv“ also dann ein „Zusatzbeitrag“, so dass sich Ihre Best-Leistungs-Garantie nur auf den Grundtarif Klassik-Garant beziehen würde?“
Domcura: „Die VHV mit ihrem Tarif Klassik-Garant zählt als Tarif. Unsere Leistungsgarantie bezieht sich auf den Grundtarif.“
Der Versicherer Die Haftpflichtkasse als Erfinder der Erweiterten Vorsorge wurde mit den gleichen Fragen konfrontiert, wobei das Unternehmen allerdings zwar eine Hausrat‑, nicht jedoch eine Wohngebäudeversicherung anbietet:
„Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Erweiterten Vorsorge.
Hier sind Leistungen, die im vereinbarten Versicherungsvertrag nicht eingeschlossen, zum Zeitpunkt des Schadeneintritts jedoch Bestandteil eines anderen aktuell wählbaren Hausrattarifs am deutschen Markt sind, im Schadenfall – entsprechend den Bedingungen des Mitbewerbers – mitversichert.
Bei Ihrem angefragten Beispiel zur VHV betrachten wir den Klassik Garant mit Exklusiv als einen Tarif – den Exklusiv Tarif. “
Eine inhaltlich identische Anfrage, hier allerdings bezogen auf die eigentliche Wohngebäudeversicherung, an den HDI wurde weniger konkret beantwortet:
„Eine pauschale Bewertung zur Auslegung der HDI Bestleistungsgarantie in Verbindung mit einem Produkt eines Mitbewerbers ist nicht möglich. Die abweichende Schadenregulierung im Sinne der Bestleistungsgarantie setzt voraus, dass unsere Kunden in einem konkreten Schadenfall auf uns zukommen und uns eine weitergehende Leistung eines anderen Versicherers zum Schadenzeitpunkt nachweisen. Ist dies der Fall, prüft HDI zunächst, ob ggf. Ausschlusskriterien gemäß Ziffer 2 bzw. 3 der Bestimmungen zur Bestleistungsgarantie vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn beim anderen Versicherer für die Leistungserweiterung ein Zusatzbeitrag erhoben wurde – ggf. auch in Form eines Leistungspaketes zusammen mit anderen Deckungen. Der Ausschluss der Allgefahrendeckung (Ziffer 3) gilt auch für Konstellationen, in denen ein anderes Versicherungsunternehmen Formulierungen wie „alles ist versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist“ oder den Begriff „unbenannte Gefahren“ für den Leistungsumfang verwendet.“
4. Grenzen der Mitversicherung
Je nach Tarif in der Wohngebäudeversicherung ist die über die Best-Leistungs-Garantie herleitbare Entschädigungshöhe auf maximal 200.000 Euro (z. B. Grundeigentümer, Janitos), maximal 250.000 Euro (z. B. Adcuri, Barmenia, Condor, Domcura, rhion.digital), bis zu 1.250.000 Euro (z. B. Waldenburger) oder unbegrenzt bzw. bis zur vereinbarten Versicherungssumme Wert 1914 begrenzt. Wenn ein Versicherer allein die im eigenen Vertrag vereinbarten Schäden und Gefahren als erweiterbar definiert, bedeutet dies in der Praxis eine alleinige Erhöhung etwaiger Sublimits, nicht jedoch eine Erweiterung des materiellen Versicherungsschutzes.
Immer wieder wird berichtet, dass vor allem Vermittler die Erwartungshaltung hätten, dass über eine Best-Leistungs-Garantie unter anderem auch Schäden durch unbenannte Gefahren erweitert werden könnten. Dies ist allerdings ein Irrglaube, wie die diversen allgemein verbreiteten Ausschlüsse belegen:
- Schäden durch vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten (teilweise dadurch geregelt, dass an anderer Stelle in den Bedingungen ausgeschlossene Leistungen nicht erweiterbar sind).
- Schäden durch unbenannte Gefahren bzw. von Risiken auf AllRisk-Basis (dies beinhaltet z. B. Photovoltaikanlagen- und Haustechnikversicherungen sowie andere technische Versicherungen).
- Schäden durch benannte Elementargefahren, durch Erweiterte Elementargefahren oder allgemein Schäden durch weitere Naturgefahren (teilweise werden hier ausdrücklich auch Schäden durch Sturmflut oder Grundwasser benannt. Beispielsweise bei der rhion.digital ergibt sich der Ausschluss daraus, dass Risiken, die im entsprechenden Vertrag gegen Zuschlag eingeschlossen werden können, nicht erweitert werden können).
5. Was ist eine Versicherung auf Allgefahrenbasis?
Der zweite Punkt bietet möglichen Interpretationsspielraum. So ist etwa die Hiscox mit ihrem Tarif „Haus & Kunst“ (Stand 09.2019) generell als Allgefahrendeckung konzipiert, während beispielsweise der Tarif allsafe domo (Stand 03.2017) von Konzept & Marketing einerseits konkrete Gefahren und Kosten benennt, andererseits aber darüber hinaus auch Versicherungsschutz für unbenannte Gefahren bietet. Zählt also ein Tarif wie allsafe domo als Tarif auf All-Risk-Basis und kann damit nicht durch eine Best-Leistungs-Garantie erweitert werden? Was ist mit anderen Tarifen, die abschließend benannte Gefahren und Kosten benennen, andererseits aber je nach Tarifstufe auch unbenannte Gefahren einschließen? Die VHV schreibt hierzu auf Nachfrage:
„bei diesen Tarifen handelt es sich um ALL-RISK-Tarife, die nicht Gegenstand der BEST-LEISTUNGS-GARANTIE sind.“
Auch die Domcura bestätigt eine vergleichbare Auslegung, wonach ein Verweis auf die Tarife Haus & Kunst von Hiscox oder allsafe domo von Konzept & Marketing im Rahmen der Best-Leistungs-Garantie nicht möglich wäre.
6. Generelle und verbreitete Ausschlüsse der Best-Leistungs-Garantie
Eine Reihe von Ausschlüssen finden sich bei fast allen Wettbewerbern:
- Assistanceleistungen, z. B. Organisation von Heizungsinstallateurservice, Schlüsseldienst oder Schädlingsbekämpfung (z. B. Adcuri, Alte Leipziger, Barmenia, ConceptIF, Condor, degenia, Dialog, Domcura, Grundeigentümer, Janitos, Manufaktur Augsburg, rhion.digital, VHV, Waldenburger).
- Schäden deren Mitversicherung nur gegen Zuschlag versicherbar sind, z. B. Schäden durch Glasbruch, den Ertragsausfall einer Photovoltaikanlage oder weitere Nebengebäude (z. B. Adcuri, Alte Leipziger, Barmenia, ConceptIF, Condor, Dialog, Domcura, Grundeigentümer, HDI, Manufaktur Augsburg, rhion.digital, VHV, Waldenburger). Mitunter werden konkrete Risiken wie z. B. die Glasversicherung ausdrücklich als ausgeschlossen benannt (z. B. Alte Leipziger, VHV oder Waldenburger).
- Schäden durch berufliche und gewerbliche Risiken (z. B. Adcuri, Barmenia, Axa, ConceptIF, Condor, Domcura, Grundeigentümer, Janitos, Manufaktur Augsburg, rhion.digital, Waldenburger).
Bei der VHV ist der Ausschluss für den Verweis auf etwaige Assistanceleistungen eines Wettbewerbers nicht so offensichtlich wie bei den vorbenannten Wettbewerbern. In den Bedingungen lautet die maßgebliche Stelle wie folgt:
„1 BEST-LEISTUNGS-GARANTIE
1.1 Bietet zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ein Versicherer einen leistungsstärkeren Tarif an, wird die VHV im Schadenfall
– den Versicherungsschutz im Rahmen der versicherten Gefahren und Schäden (A 1 VGB 2021) entsprechend erweitern,
– Entschädigungsgrenzen entsprechend erhöhen,
– Selbstbeteiligungen reduzieren oder streichen, es sei denn, es handelt sich um eine individuell oder durch die Wahl eines entsprechenden Tarifs vereinbarte Selbstbeteiligung.
Der Versicherer mit dem leistungsstärkeren Tarif muss in Deutschland zum Betrieb zugelassen sein und für alle Personen frei zugänglich angeboten werden..“
Hierzu stellt die VHV klar:
„Nach 1.1 der BBBLG erweitert die BEST-LEISTUNGS-GARANTIE die versicherten Gefahren und Schäden nach A 1 VGB 2021. Assistanceleistungen sind nicht Bestandteil und Ergänzungen der dort genannten Gefahren. “
7. Individuelle Leistungseinschränkungen
Nur ein Teil der Wettbewerber sieht darüber hinaus folgende Ausschlüsse vor:
- Schäden, die im Rahmen der jeweiligen Bedingungen generell explizit ausgeschlossen sind (z. B. Schäden durch Sturmflut, Kernenergie, Krieg oder unmittelbar durch Grundwasser) (z. B. Alte Leipziger, Axa, Condor, degenia, Domcura, Grundeigentümer, Janitos, Manufaktur Augsburg, rhion.digital).
- Leistungen, die der Fremdversicherer erbringen würde, weil er auf Rechte verzichtet, die ihm im Falle einer schuldhaften Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer eigentlich zustünden (z. B. Dialog, Domcura, Grundeigentümer, Janitos, Manufaktur Augsburg, rhion.digital).
- Schäden am Leitungswassersystem, das der Entsorgung versicherter Gebäude dient, d. h. Ableitungsrohre (z. B. Domcura, Grundeigentümer, Janitos, Manufaktur Augsburg).
- Schäden durch Insekten und Schädlinge, z. B. Hausbockkäfer (z. B. Adcuri, Barmenia, ConceptIF, Grundeigentümer) oder Tiere (z. B. Janitos).
- Schäden durch Schwamm (z. B. Adcuri, Barmenia, Grundeigentümer, Janitos), im Rahmen pauschal für den Tarif ausgeschlossener Gefahren auch z. B. Alte Leipziger oder degenia. Vielfach ausgeschlossen sind diese Schäden auch deshalb, weil der Versicherungsschutz nur im Rahmen versicherter Gefahren und Schäden besteht, so z. B. bei der Domcura oder der VHV.
- Versicherungsfremde Leistungen (z. B. Adcuri, Axa, Barmenia, Dialog). So benennt etwa die Condor in diesem Zusammenhang ausdrücklich als ausgeschlossen eine Beitragsbefreiung wegen Arbeitslosigkeit und / oder Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit, die Manufaktur Augsburg „Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und / oder Arbeitsunfähigkeit“.
- Schäden der Elektronikversicherung wie z. B. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Kurzschluss oder das Versagen von Mess‑, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen (z. B. Adcuri, Barmenia, Alte Leipziger, degenia).
- Risiken, deren Mitversicherung durch den eigenen Anbieter ausdrücklich abgelehnt wurde (z. B. ConceptIF, Dialog, Grundeigentümer) bzw. die durch individuelle Vereinbarung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wurden (z. B. Dialog).
- Im Ausland vorkommende Schadenereignisse oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegene Risiken (z. B. Condor, Janitos) bzw. für Schadenfälle an Sachen, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks befinden (z. B. Dialog, Janitos).
- Schäden an Ableitungsrohren durch Muffenversatz und Wurzeleinwuchs (z. B. Manufaktur Augsburg). Sieht ein Versicherer im Rahmen der Best-Leistungs-Garantie nur eine Erweiterung versicherter Gefahren und Schäden vor (z. B. Domcura, HDI, VHV) und sind regulär nur Bruchschäden an solchen Rohren mitversichert, so ist auch hier keine Erweiterung des Versicherungsschutzes möglich.
- Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen von nicht mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (z. B. Domcura).
- Schäden durch Computerkriminalität, d. h. Internet- oder Cyber-Risiken (z. B. Axa).
- Schadenfreiheitsrabatte oder sonstige Bonusleistungen bei Schadenfreiheit (z. B. Dialog).
- Verträge, die nicht auf Basis der Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB) geschlossen wurden (z. B. Janitos). Dies betrifft insbesondere durchgeschriebene Bedingungswerke auf Allgefahrenbasis. Diese Auslegung stellt auch der HDI klar:
„Grundlage für die Bestleistungsgarantie ist weiterhin, dass es sich bei der anderen Versicherung ebenfalls um eine vollständige Wohngebäudeversicherung handelt. Versicherungen von einzelnen Gebäudeteilen, wie z. B. Photovoltaikversicherungen, können für die Bestleistung nicht als Referenz herangezogen werden. Die HDI Bestleistungsgarantie umfasst (s. Ziffer 1) die Erweiterung der versicherten Gefahren und Schäden gem. § 4 der beigefügten Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB).
Beispiele für Produkte/Bedingungen von Mitbewerbern, die im Rahmen der HDI Bestleistungsgarantie mit bestimmten Deckungen gelten würden, können wir insofern nicht zur Verfügung stellen.“
- Verträge nach ausländischen Versicherungsformen (z. B. rhion.digital).
- Einschlüsse und Erweiterungen aus Sanktions– / Embargoklauseln (z. B. rhion.digital).
- Einschlüsse und Erweiterungen für Risiken, für die der eigene Versicherer keine aufsichtsrechtliche Erlaubnis hat (z. B. rhion.digital). Diese Klausel dürfte gegebenenfalls gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) verstoßen, da solche Informationen wohl erst einer ggf. aufwendigen Recherche bedürfen würden.
- Einschlüsse und Erweiterungen für Risiken, für die kein Rückversicherungsschutz besteht (z. B. rhion.digital). Diese Klausel dürfte gegebenenfalls gegen das Transparenzgebot verstoßen, da weder Vermittler noch Kunde Informationen zum Umfang einer bestehenden Rückversicherung erhalten dürften. Vielfach sind Erstversicherer sogar bestrebt, den Namen des hinter ihnen stehenden Rückversicherers geheim zu halten.
8. Problematische Wahl eines Selbstbehaltes
Die meisten Best-Leistungs-Garantien sehen allein eine erweiterte Mitversicherung im Vertrag bereits eingeschlossener Schäden und Gefahren vor. Dies gilt z. B. für die Tarife von Alte Leipziger, Axa, degenia, Domcura, HDI, Manufaktur Augsburg , rhion.digital, VHV oder Waldenburger. Dass die Domcura neben versicherten Gefahren eine Erweiterung auch für versicherte Schäden vorsieht, wurde vom Assekuradeur auf Nachfrage bestätigt.
Sieht der eigene Vertrag bereits einen, wenn auch ggf. eingeschränkten, Versicherungsschutz gegen eine ausgeschlossene Leistungserweiterung vor, so können z. B. bei der Adcuri / Barmenia entsprechende Sublimits erhöht oder Selbstbehalte für diese Leistung unter Umständen reduziert werden. Eine besondere Regelung sieht allerdings die Manufaktur Augsburg auf:
„Die Marktgarantie greift nicht für den Fall, dass bei Abschluss des Vertrages durch Wahl ein Selbstbehalt vereinbart wurde oder der Abschluss oder die Fortführung des Vertrages nur unter Zugrundelegung des Selbstbehaltes angeboten wurde.“
9. Erweiterung um Gefahren und Schäden, was ist jedoch mit weiteren Kosten?
Teilweise beinhaltet die Best-Leistungs-Garantie ausdrücklich auch die Übernahme von im eigenen Tarif nicht mitversicherten Kostenpositionen (z. B. Condor[1], Dialog, Domcura, Grundeigentümer[2]), die jedoch ein Wettbewerber ergänzend einschließt. Je nach Bedingungswerk könnte sich dies auf z. B. Verkehrssicherungskosten wie auch auf Mehrkosten infolge von Denkmalschutz beziehen.
Unklar bleibt die Auslegung z. B. bei der Adcuri, der Alte Leipziger, Axa, Barmenia, ConceptIF, der degenia, dem HDI oder Janitos. So heißt es beim HDI wie folgt:
„Bietet zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ein Versicherer im deutschen Markt der Wohngebäudeversicherung einen umfangreicheren Deckungsschutz an, werden wir im Schadenfall
– den Versicherungsschutz im Rahmen der versicherten Gefahren und Schäden der Wohngebäudeversicherung (§ 4 VGB 2022) erweitern
– Entschädigungsgrenzen entsprechend erhöhen“
Gleiches gilt sinngemäß bei der VHV sowie der Waldenburger. Auch das Bedingungswerk der rhion.digital liest sich als Ausschluss einer Erweiterung um bislang nicht versicherte Kostenpositionen:
„Bietet zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles ein anderer, zum Betrieb in Deutschland zugelassener Versicherer eine Wohngebäudeversicherung mit einem weitergehenden Versicherungsschutz an, als es nach diesem Vertrag der Fall ist, so werden dementsprechend auch die Leistungen für die durch diesen Vertrag versicherten Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel, Glas) und Sachen gemäß A1‑1 in dem nachfolgend genannten Umfang erweitert, wenn […]“
Da sich die Entschädigungsgrenzen offenbar auf den ersten Punkt der Aufzählung beziehen, dürfte hier eine Erweiterung auch um versicherte Kosten oder gar Sachen ausgeschlossen sein. Ausdrücklich ausgeschlossen ist eine Erweiterung versicherter Kosten z. B. bei der Manufaktur Augsburg. Auch die Bedingungswerke der Janitos, von rhion.digital sowie der VHV lesen sich so, dass keine Kostenpositionen erweitert werden können.
Eine Klarstellung zu ihrer eigenen Auslegung bietet auf Nachfrage Gesa Adolphs vom Zentralbereich Vorstand / Presse für die Alte Leipziger:
Stephan Witte: „Können in Ihrem Tarif nicht mitversicherte Kostenpositionen durch Verweis auf einen hier leistungsstärkeren Tarif eines Wettbewerbers und die in Ihrem Tarif enthaltene Best-Leistungs-Garantie erweitert werden?“
Gesa Adolphs: „Ja, auch Kostenpositionen, die im Rahmen unserer Deckung nicht versichert sind, wären über die Best-Leistungs-Garantie versichert.“
Positiv ist an dieser Stelle das Bedingungswerk der Dialog zu benennen, die ausdrücklich eine Erweiterung ihrer Bestimmungen zu Mietausfällen ermöglicht. Nicht ausdrücklich benannt scheint eine solche bei den Unternehmen Condor oder Grundeigentümer möglich zu sein.
10. Best-Leistungs-Garantie auch für bislang nicht mitversicherte Sachen?
Gerade versicherte Sachen (z. B. Garagen, Nebengebäude, aber auch Pergolen, Markisen oder Briefkastenanlagen) sind bei vielen Versicherern ausdrücklich in der Best-Leistungs-Garantie ausgeschlossen (z. B. Alte Leipziger, degenia mit dem Risikoträger Alte Leipziger, Grundeigentümer, Manufaktur Augsburg). So heißt es etwa bei der Grundeigentümer Versicherung wie folgt:
„Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht […] auf Schäden an Gebäuden oder sonstigen Sachen, die über den bei der Grundeigentümer-Versicherung VVaG abgeschlossenen Vertrag nicht mitversichert sind;“
Auch die Bedingungswerke der rhion.digital sowie der VHV lesen sich so, dass keine Erweiterung um weitere versicherten Sachen möglich sei. Hierzu exemplarisch der Wortlaut aus dem Hause VHV:
„Bietet zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles ein anderer, zum Betrieb in Deutschland zugelassener Versicherer eine Wohngebäudeversicherung mit einem weitergehenden Versicherungsschutz an, als es nach diesem Vertrag der Fall ist, so werden dementsprechend auch die Leistungen für die durch diesen Vertrag versicherten Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Glas) und Sachen gemäß A1‑1 in dem nachfolgend genannten Umfang erweitert“.
Eine positive Ausnahme in Bezug auf eine mögliche Erweiterung versicherter Sachen stellen die Domcura und die Dialog dar. So gelten etwa bei der Dialog abweichend auch solche
„Sachen als versicherte Sache gemäß Ziffer 1 VGB, […] die zwar grundsätzlich nicht in dem vorliegenden Versicherungsvertrag mit uns versichert sind, wohl aber zum Zeitpunkt des Schadeneintritts bei einem fremden Versicherer mit Geschäftssitz in Deutschland (Fremdversicherer) versicherbar sind“
11. Wahl des optimalen Wettbewerbs-Bedingungswerkes entscheidend
Einen Nachteil der Dialog stellt allerdings eine andere Einschränkung dar:
„Zur Geltendmachung der Leistungen nach Ziffer 1 kann je Versicherungsfall nur auf einen Vergleichsvertrag Bezug genommen werden“
Leider schüren einige „Spezialisten“ der einzelnen Versicherer den Irrglauben, dass eine Best-Leistungs-Garantie einen Ersatz für eine umfassende Bedarfsanalyse oder Beratung gewähren. Diese suggerieren, dass man mit einer Erweiterten Vorsorge „auf der sicheren Seite“ sei, da darüber die bestmöglichen Leistungen des gesamten Marktes versichert seien. Stellt man diese Maklerbetreuer und Innendienstmitarbeiter dann zur Rede und hakt nach, ob im Rahmen der Best-Leistungs-Garantie wirklich keine Ausschlüsse gelten würden, müssen diese dann zähneknirschend einräumen, dass ihre Aussagen dann doch etwas großspurig waren.
12. Manufaktur Augsburg garantiert nur für fünf Jahre
Im Zweifel problematisch ist der Tarif aus dem Hause Manufaktur Augsburg, bei dem die so genannte „Marktgarantie“ automatisch 5 Jahre nach Vertragsbeginn endet. Hierdurch wird es besonders deutlich, dass eine Bedarfsermittlung bei Vertragsbeginn zwingend erforderlich ist.
Es verwundert daher auch nicht, wenn einzelne Makler eine solche Garantie in der Beratung möglichst nicht thematisieren, um sie aber dann doch im Leistungsfall zur positiven Überraschung der Kunden geltend machen zu können. Gerade in der Wohngebäudeversicherung stellen sich einige Marktteilnehmer auch die Frage, nach dem tatsächlichen Mehrwert einer Best-Leistungs-Garantie. Immerhin ist es so, dass Tarife mit einer solchen Klausel bereits per se einen sehr weitgehenden Versicherungsschutz vorsehen.
13. Die Best-Leistungs-Garantie in der Praxis
Wann lohnt sich ein Verweis auf weitergehend mitversicherte Sachen eines anderen Versicherers? Denkt man an Nebengebäude, so ist zu unterscheiden, ob diese pauschal bis zu einer bestimmten Summe oder Nutzfläche im Rahmen eines Wohnflächentarifs mitversichert sind oder ob solche im Rahmen eines Versicherungssummentarifs nach Wert 1914 in der Versicherungssumme zu berücksichtigen sind.
Da z. B. der Tarif best advice aus dem Hause ConceptIF als Versicherungssummentarif kalkuliert ist, würde der Verweis auf einen Wettbewerber hier nur dann einen Vorteil bringen, wenn sich dies auf einen anderen ähnlich kalkulierten Tarif beziehen würde, in dem Nebengebäude auch dann mitversichert wären, wenn diese nicht in der Versicherungssumme berücksichtigt würden.
Nach konkreten Praxisbeispielen befragt, antwortete die Adcuri / Barmenia wie folgt:
„Unsere Bedingungen bzw. Leistungen liegen schon deutlich über dem Marktniveau, so dass es schwierig ist, Leistungen zu finden die über unsere Leistungen hinausgehen. Aus diesem Grund kann ich Ihnen heute keine Beispiele aus der Praxis nennen.“
Ausführlicher waren die Ausführungen von Gesa Adolphs für die Alte Leipziger.
„Folgende Beispiele sind vorstellbar:
→ zur Klausel: „Schäden an elektrischen Anlagen, Dämmungen und Unterspannbahnen durch wildlebende Säugetiere“
o Schadenfall: ein Marder zerstört an mehreren Stellen die Dämmung des Daches. Reparaturkosten 15.000 EUR
• Versicherungsschutz AL-comfort: 10.000 EUR
• Versicherer XY bietet Versicherungsschutz bis 15.000 EUR
• mit Verweis auf den anderen Versicherer leistet auch die AL bis zu einer Höhe von 15.000 EUR
→ zu den versicherten Hotelkosten
o Schadenfall: nach einem Brand ist das Gebäude unbewohnbar. VN und Ehepartner sowie die Kinder ziehen für die Dauer der Wiederherstellung in ein Hotel. Kosten pro Tag: 300 EUR. Dauer der Reparatur: 400 Tage
• Versicherungsschutz AL-comfort: 200 EUR pro Tag, max. 365 Tage
• Versicherer XY bietet Versicherungsschutz bis zu 500 EUR am Tag für eine zeitlich unbegrenzte Dauer
• mit Verweis auf den anderen Versicherer entschädigt die AL in diesem Schadenfall 300 EUR pro Tag für die gesamte Reparaturdauer von 400 Tagen
→ zu nicht versicherten Spechtschlägen
o Schadenfall: ein Specht hat mehrere Löcher in die Fassade des Hauses gehackt. Reparaturkosten: 10.000 EUR
• Versicherungsschutz AL-comfort: nicht versichert
• Versicherer XY bietet Versicherungsschutz bis zu 5.000 EUR
• mit Verweis auf Versicherer XY übernimmt die AL bis zu der Entschädigungsgrenze von 5.000 EUR die Kosten für die Beseitigung der Fassadenlöcher“
14. Erweiterung um bislang nicht mitversicherte Sachen möglich
Neben Gartenhäusern, Scheunen und anderen Nebengebäuden sehen Versicherer tarifabhängig auch Versicherungsschutz für eine mehr oder minder umfangreiche Zahl von Grundstücksbestandteilen, Gebäudezubehör und Gebäudebestandteilen als versicherten Sachen vor. So sieht etwa ConceptIF in ihrem Tarif best advice keine pauschale Mitversicherung von Schwimmbädern als Grundstücksbestandteilen vor. In diesem Fall käme ein Verweis auf die bedingungseigene Best-Leistungs-Garantie mit Verweis auf den Tarif XXL der InterRisk (Stand 28.04.2021) in Betracht.
Über den benannten Tarif von ConceptIF wären Elektro-Ladestationen für Elektrofahrzeuge bis in Höhe von 25.000 Euro mitversichert. Durch den Verweis auf den Tarif T 24 optimum aus dem Hause degenia (Stand 07.2024) wären solche Ladestationen ohne Sublimit mitversichert, der Diebstahl von Wärmepumpen anstatt in Höhe von 25.000 Euro bei ConceptIF in Höhe von 30.000 Euro bei der degenia.
Nicht alle Versicherer bieten in ihren Bedingungen Versicherungsschutz für Schäden durch Windbewegungen unter Windstärke 8. Meist liegt dies daran, dass nur Schäden durch Sturm versichert sind, wenn die jeweilige Sturmdefinition erfüllt wurde. Wenn ein Versicherer im Rahmen seiner Best-Leistungs-Garantie lediglich eine Erweiterung um in den eigenen Bedingungen benannte Gefahren vorsieht, bedeutet dies, dass eine Windbewegung unter Windstärke 8 nicht die Sturmdefinition erfüllen würde und daher nicht einschließbar wäre.
Versicherer, bei denen eine Erweiterung um anderweitig versicherte Schäden möglich ist, könnten gegebenenfalls auf das Bedingungswerk etwa der Domcura verweisen, wo in den Tarifen Komfort-Schutz, Top-Schutz und Exklusiv-Schutz u. a. Versicherungsschutz für Schäden durch polizeilich angezeigte Straftaten besteht. Mehr zum Thema siehe https://critical-news.de/polizeilich_angezeigte_straftat/.
Eine interessante Frage ist, inwiefern sich von der Best-Leistungs-Garantie eines Versicherers auf eine weitergehende solche Klausel eines Wettbewerbs verwiesen werden könnte. Dagegen sprechen jene Bedingungswerke, die auf versicherte Gefahren, Schäden, Kosten oder Sachen eines Wettbewerbers verweisen. All diese Punkte treffen nicht auf eine solche Garantie zu. Vor diesem Hintergrund entfällt ein möglicher Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie eines Wettbewerbers z. B. bei der Adcuri, Alte Leipziger, Axa, Barmenia, degenia, Dialog, Domcura, HDI, Janitos, Manufaktur Augsburg, rhion.digital, VHV oder Waldenburger. Die Adcuri / Barmenia bestätigen ausdrücklich diese Auslegung:
„Über die Barmenia-Leistungs-Garantie kann ein Versicherungsnehmer ausschließlich solche Mehrleistungen fordern, die in den Originalbedingungen eines anderen Versicherers ausdrücklich geregelt sind. Eine Herleitung eines Leistungsanspruchs aus einer Aneinanderreihung mehrerer Best-Leistungs-Garantien diverser Versicherer ist nicht möglich.“
Vorstellbar wäre eine Erweiterung z. B. nach dem Bedingungswerk von ConceptIF:
„Der Vertrag erweitert sich um
aa) den zusätzlichen materiellen Versicherungsschutz und versicherte Sachen“
Inwiefern eine solche Garantie als mittelbare Erweiterung des materiellen Versicherungsschutzes gelten kann, sollte vom Assekuradeur am besten im Vorfeld klargestellt werden. Bei der Condor und der Dialog gelten u. a. „weitergehenden Leistungsumfänge“ als mitversichert. Insofern könnte man hier an eine Erweiterung des Versicherungsschutzes um die Best-Leistungs-Garantie eines Wettbewerbers denken. Eine ähnliche Erweiterung des Versicherungsschutzes ist vorstellbar bei der Grundeigentümer Versicherung:
„Bietet für den in den „VGB 2023 Protect+ Premium“ beschriebenen Deckungsumfang ein anderer Versicherer einen besseren oder höheren Deckungsumfang an, so wird der vertragliche Deckungsumfang auf diesen Deckungsumfang entsprechend den nachstehenden Bestimmungen erweitert.“
Da einige Unternehmen eine Best-Leistungs-Garantie nur gegen Zuschlag anbieten (z. B. die VHV oder der Tarif Top-Schutz der Domcura) wäre bei diesen Tarifen der Ausschluss für zuschlagspflichtige Leistungen eines Wettbewerbers zu beachten.
Sowohl bei ConceptIF, der Condor, der Grundeigentümer als auch allen weiteren Wettbewerbern könnte man allerdings auf den Gedanken kommen, dass eine solche Garantie per se den Charakter einer Allgefahrendeckung hätte und somit als ausgeschlossen zu betrachten wäre.
Die Domcura gibt ein weiteres Beispiel, allerdings bezogen auf ihren Vorgängertarif:
„Wühl- und Verdrängungsschäden waren in unserem alten Bedingungswerk noch nicht enthalten. Hier hätte somit die Marktgarantie greifen können.“
15. Kritik an der Best-Leistungs-Garantie
Nicht alle Versicherer halten den Verweis auf die in Teilen leistungsstärkeren Versicherungsbedingungen eines Wettbewerbers für sinnvoll. In der Vergangenheit deutlich gegen die Einführung einer Best-Leistungs-Garantie für die eigenen Produkte ausgesprochen hat sich die InterRisk. In einem aktuellen Statement vom 15.01.2024 führte das Unternehmen zum Thema folgendes aus:
„Bei einer Best-Leistungsgarantie werden Schäden versichert, die in der Kalkulation keine Berücksichtigung finden. Erschwerend kommt hinzu, dass in den meisten Fällen die Beweislast bei Kunden oder Vermittlern liegen wird, dass der Schaden über einen anderen Versicherer überhaupt versichert gewesen wäre. Die InterRisk verfolgt eine ganz andere Strategie – die Risiken sind bekannt und dafür entsprechend kalkuliert. Versicherungskunden und Vermittler können bei Vertragsabschluss überblicken, welche Risiken versichert und welche nicht. Wir setzen auf Transparenz und können – aufgrund ausreichender Kalkulation – unser Leistungsversprechen auch langfristig (nachhaltig) halten.“
16. Fazit
Eine Best-Leistungs-Garantie kann im Einzelfall helfen, im eigenen Vertrag vorhandene Sublimits zu erhöhen oder nicht generell zum Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligungen zu reduzieren. Darüber hinaus können je nach Anbieter auch bislang nicht versicherte Schäden, Sachen oder Kosten erweitert werden. Etwaige Mietausfälle oder Mehrkosten sind dabei üblicherweise nicht erweiterungsfähig.
Die Auslegung der Best-Leistungs-Garantie der Praxis ist dabei nicht immer einfach. Vor allem sollte jedoch einer möglichen Erwartungshaltung entgegengetreten werden, wonach auch Erweiterte Elementargefahren oder unbenannte Gefahren erweiterungsfähig sein könnten.
17. Übersichtstabelle
Anbieter | Tarif | Stand | pauschal einge-schlossen | Verzicht auf abweich-ende Höchst-entschädigung | Verzicht auf abweich-ende Selbstbe-teiligung | Verzicht auf jederzeitiges Sonder-kündi-gungs-recht VR |
Adcuri | Premium-Schutz | 01.09.21 | ja | nein (max. 250.000 €) | ja | ja |
Barmenia | Premium-Schutz | 01.09.21 | ja | nein (max. 250.000 €) | ja | ja |
Alte Leipziger | Comfort | 01.04.24 | ja | ja | ja | nein (3 Monate) |
Axa | PrivatSchutz Komfort | 01.04.22 | ja | ja | ja | ja |
Axa | PrivatSchutz Premium | 01.04.22 | ja | ja | ja | ja |
ConceptIF | CIF4ALL Wohngebäude best advice | 01.10.23 | ja | ja | ja | nein (1 Monat) |
Condor | Premium Plus | 01.01.21 | ja | nein (max. 250.000 €) | ja | nein (1 Monat) |
degenia | T24 optimum | 01.07.24 | ja | ja | ja | nein (3 Monate) |
Dialog | Privatschutz Premium | 01.04.21 | nein (gegen Zuschlag) | ja | ja | nein (3 Monate) |
Domcura | Top-Schutz Einfamilienhauskonzept | 01.10.20 | ja | nein (max. 250.000 €) | ja | nein (1 Monat) |
Domcura | Top-Schutz Einfamilienhauskonzept | 15.11.24 | ja | nein (max. 250.000 €) | ja | nein (1 Monat) |
Domcura | Exklusiv-Schutz Einfamilienhauskonzept | 15.11.24 | ja | nein (max. 250.000 €) | ja | nein (1 Monat) |
Grundeigentümer | VGB 2023 Protect+ Premium | 01.08.23 | ja | nein (max. 200.000 €) | nein (250 € SB) | ja |
HDI | VGB 2022 VSU Premiun | 01.06.22 | ja | ja | ja | ja |
Janitos | Best Selection 2022 mit Marktgarantie | 01.05.22 | nein (gegen Zuschlag) | nein (max. 200.000 €) | ja | nein (1 Monat) |
Janitos | Wohngebäudeversicherung onlineMax 2022 | 01.05.22 | nein (gegen Zuschlag) | nein (max. 200.000 €) | ja | nein (1 Monat) |
Manufaktur Augsburg | Premium Plus | 01.03.22 | nein (gegen Zuschlag) | ja | ja | nein (1 Monat) |
rhion.digital | VGB 2022 Premium | 01.03.22 | nein (gegen Zuschlag) | nein (max. 250.000 €) | ja | nein (1 Monat) |
VHV | Klassik-Garant mit Bausteinen Exklusiv und Best-Leistungs-Garantie | 01.07.23 | nein (gegen Zuschlag) | ja | ja | ja |
Waldenburger | Premium Plus | 01.01.19 | ja | nein (max. 1.250.000 €) | ja | ja |
Anbieter | Tarif | Stand | Erweite-rung versich-erter Schäden | Erweite-rung versich-erter Gefahren | Erweite-rung um im beste-henden Vertrag nicht mitver-sicherte Gefahren und Schäden | Reduzie-rung Selbstbe-teili-gungen |
Adcuri | Premium-Schutz | 01.09.21 | ja | ja (keine Klarstellung) | ja | ja |
Barmenia | Premium-Schutz | 01.09.21 | ja | ja (keine Klarstellung) | ja | ja |
Alte Leipziger | Comfort | 01.04.24 | ja | ja | nein | ja |
Axa | PrivatSchutz Komfort | 01.04.22 | ja | ja | nein | ja |
Axa | PrivatSchutz Premium | 01.04.22 | ja | ja | nein | ja |
ConceptIF | CIF4ALL Wohngebäude best advice | 01.10.23 | ja | ja (keine Klarstellung) | ja (keine Klarstellung) | ja |
Condor | Premium Plus | 01.01.21 | ja | ja (keine Klarstellung) | ja | ja |
degenia | T24 optimum | 01.07.24 | ja | ja | nein | ja |
Dialog | Privatschutz Premium | 01.04.21 | nein | ja | ja | ja |
Domcura | Top-Schutz Einfamilienhauskonzept | 01.10.20 | nein | ja | nein | ja (keine Klarstellung) |
Domcura | Top-Schutz Einfamilienhauskonzept | 15.11.24 | ja * | ja | nein | ja (keine Klarstellung) |
Domcura | Exklusiv-Schutz Einfamilienhauskonzept | 15.11.24 | ja * | ja | nein | ja (keine Klarstellung) |
Grundeigentümer | VGB 2023 Protect+ Premium | 01.08.23 | ja | ja | ja | ja |
HDI | VGB 2022 VSU Premiun | 01.06.22 | ja | ja | nein | ja |
Janitos | Best Selection 2022 mit Marktgarantie | 01.05.22 | ja | nein | ja | ja |
Janitos | Wohngebäudeversicherung onlineMax 2022 | 01.05.22 | ja | nein | ja | ja |
Manufaktur Augsburg | Premium Plus | 01.03.22 | ja | nein | nein | ja |
rhion.digital | VGB 2022 Premium | 01.03.22 | ja (keine Klarstellung) | ja | nein | ja |
VHV | Klassik-Garant mit Bausteinen Exklusiv und Best-Leistungs-Garantie | 01.07.23 | ja | ja | nein | ja |
Waldenburger | Premium Plus | 01.01.19 | ja | ja | nein | ja (keine Klarstellung) |
* schriftliche Klarstellung durch den Assekuradeur vom 20.12.2024 | ||||||
Anbieter | Tarif | Stand | Erweite-rung um versicher-te Kosten | Erweite-rung um Mietaus-fälle | Erweite-rung um versich-erte Sachen | Sonstige Besonder-heiten |
Adcuri | Premium-Schutz | 01.09.21 | nein | nein (keine Klarstellung) | nein | |
Barmenia | Premium-Schutz | 01.09.21 | nein | nein (keine Klarstellung) | nein | |
Alte Leipziger | Comfort | 01.04.24 | ja ** | nein | nein | |
Axa | PrivatSchutz Komfort | 01.04.22 | nein | nein | nein | |
Axa | PrivatSchutz Premium | 01.04.22 | nein | nein | nein | |
ConceptIF | CIF4ALL Wohngebäude best advice | 01.10.23 | nein | nein (keine Klarstellung) | ja | |
Condor | Premium Plus | 01.01.21 | ja (keine Klarstellung) | ja (keine Klarstellung) | ja (keine Klarstellung) | |
degenia | T24 optimum | 01.07.24 | nein | nein (keine Klarstellung) | nein | |
Dialog | Privatschutz Premium | 01.04.21 | nein | ja | ja | |
Domcura | Top-Schutz Einfamilienhauskonzept | 01.10.20 | ja | nein | ja | |
Domcura | Top-Schutz Einfamilienhauskonzept | 15.11.24 | ja | nein | ja | |
Domcura | Exklusiv-Schutz Einfamilienhauskonzept | 15.11.24 | ja | nein | ja | |
Grundeigentümer | VGB 2023 Protect+ Premium | 01.08.23 | ja | ja | nein | |
HDI | VGB 2022 VSU Premiun | 01.06.22 | nein | nein | nein | |
Janitos | Best Selection 2022 mit Marktgarantie | 01.05.22 | nein | nein | nein | |
Janitos | Wohngebäudeversicherung onlineMax 2022 | 01.05.22 | nein | nein | nein | |
Manufaktur Augsburg | Premium Plus | 01.03.22 | nein | nein | nein | Baustein endet automatisch nach 5 Jahren |
rhion.digital | VGB 2022 Premium | 01.03.22 | nein | nein | ja | |
VHV | Klassik-Garant mit Bausteinen Exklusiv und Best-Leistungs-Garantie | 01.07.23 | nein | nein | nein | |
Waldenburger | Premium Plus | 01.01.19 | nein | nein | nein | |
** schriftliche Klarstellung durch den Versicherer vom 22.01.2025 |
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für den Schadenfall einzig und allein die Bedingungswerke der einzelnen Anbieter und deren Klarstellungen zur Auslegung maßgeblich sind. Sollten Ihnen etwaige Fehler oder Unstimmigkeiten auffallen, wird um einen Hinweis gebeten.
[1] In den Bedingungen heißt es hier „weitergehende Leistungsumfänge“.
[2] In den Bedingungen heißt es hier „Bietet für den in den „VGB 2023 Protect+ Premium“ beschriebenen Deckungsumfang ein anderer Versicherer einen besseren oder höheren Deckungsumfang an, so wird der vertragliche Deckungsumfang auf diesen Deckungsumfang entsprechend den nachstehenden Bestimmungen erweitert.“