Am 16. Dezember 2021 jhrt sich zum 55. Mal der Tag, an dem von der Generalversammlung der Vereinten Nationen der Internationale Pakt ber brgerliche und politische Rechte (International Covenant on Civil and Political Rights, ICCPR, Zivilpakt) gemeinsam mit dem Internationalen Pakt ber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) (Resolution 2200A (XXI)) verabschiedet wurde. Er trat am 23. Mrz 1976 vlkerrechtlich in Kraft. Die brgerlichen und politischen Rechte bilden zusammen mit den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten sind eine unteilbare Einheit. [1]
Das Deutsche Institut fr Menschenrechte fhrt hierzu aus:
Der Zivilpakt beinhaltet Schutz- und Freiheitsrechte, darunter das Folter- und Sklavereiverbot, das Recht auf Schutz des Privatlebens, das Recht auf freie Meinungsuerung, das Recht auf Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit sowie das passive und aktive Wahlrecht. Der Pakt schtzt die Rechte von Minderheiten und formuliert ein allgemeines Diskriminierungsverbot.
Der Zivilpakt wird ergnzt durch zwei Fakultativprotokolle. Das erste Fakultativprotokoll, das am 23. Mai 1976 in Kraft trat, regelt ein Recht auf Individualbeschwerde. Das zweite Fakultativprotokoll zur Abschaffung der Todesstrafe trat am 11. Juli 1991 in Kraft.[2]
Keine Menschenversuche ohne freiwillige Zustimmung
Dem Artikel 7 Satz 2 des Internationalen Pakts ber die brgerlichen und politischen Rechte, der auch hier[3] abgerufen werden kann, kommt aktuell eine besondere Bedeutung zu, angesichts der roten Linien, die der frisch gewhlte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu berschreiten gewillt ist. Rote Linien, die weltweit in vielen weiteren Staaten ebenfalls berschritten werden.
„Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“
Die in Deutschland zum Einsatz kommenden COVID-19-Vakzine haben allesamt nur bedingte Zulassungen. Damit sind sie, wie Rechtsanwalt Ralf Ludwig darlegt, ein „medizinischer Versuch“ im Sinne des Pakts[4].
Baerbock muss Bescheid wissen
Der Zivilpakt ist Teil der allgemeinen Regeln des Vlkerrechts, die Bestandteil des Bundesrechts sind und geht gem Art. 25 GG[5] jedem deutschen Gesetz vor, wie unsere Vlkerrechtsexpertin und jetzige Auenministerin Annalena Baerbock sicherlich wei. Damit ist eine Impfpflicht oder ein Bugeld, weil man eine Impfung verweigert, laut Rechtsanwalt Ralf Ludwig rechtswidrig und damit nicht anwendbar. [6]
Die allgemeinen Regeln des Vlkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar fr die Bewohner des Bundesgebietes.
[1] Internationaler Pakt ber brgerliche und politische Rechte, Deutsches Institut fr Menschenrechte, https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/deutschland-im-menschenrechtsschutzsystem/vereinte-nationen/vereinte-nationen-menschenrechtsabkommen/zivilpakt-iccpr
[2] Internationaler Pakt ber brgerliche und politische Rechte, Deutsches Institut fr Menschenrechte, https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/deutschland-im-menschenrechtsschutzsystem/vereinte-nationen/vereinte-nationen-menschenrechtsabkommen/zivilpakt-iccpr
[3] Internationaler Pakt ber brgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966, https://moodle.europa-uni.de/pluginfile.php/436441/mod_folder/content/0/IPbpR.pdf?forcedownload=1
[4] Rechtsanwalt Ralf Ludwig, Telegram, 05.12.2021 21:59 Uhr, https://t.me/RA_Ludwig/4018
[5] Art. 25 GG, Gesetze im Internet, https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_25.html
[6] Rechtsanwalt Ralf Ludwig, Telegram, 05.12.2021 21:59 Uhr, https://t.me/RA_Ludwig/4018