Am 16. Dezember 2021 jährt sich zum 55. Mal der Tag, an dem von der Generalversammlung der Vereinten Nationen der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (International Covenant on Civil and Political Rights, ICCPR, Zivilpakt) gemeinsam mit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) (Resolution 2200A (XXI)) verabschiedet wurde. Er trat am 23. März 1976 völkerrechtlich in Kraft. Die bürgerlichen und politischen Rechte bilden zusammen mit den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten sind eine unteilbare Einheit. [1]

Das Deutsche Institut für Menschenrechte führt hierzu aus:
„Der Zivilpakt beinhaltet Schutz- und Freiheitsrechte, darunter das Folter- und Sklavereiverbot, das Recht auf Schutz des Privatlebens, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit sowie das passive und aktive Wahlrecht. Der Pakt schützt die Rechte von Minderheiten und formuliert ein allgemeines Diskriminierungsverbot.
Der Zivilpakt wird ergänzt durch zwei Fakultativprotokolle. Das erste Fakultativprotokoll, das am 23. Mai 1976 in Kraft trat, regelt ein Recht auf Individualbeschwerde. Das zweite Fakultativprotokoll zur Abschaffung der Todesstrafe trat am 11. Juli 1991 in Kraft.“[2]
Keine Menschenversuche ohne freiwillige Zustimmung
Dem Artikel 7 Satz 2 des Internationalen Pakts über die bürgerlichen und politischen Rechte, der auch hier[3] abgerufen werden kann, kommt aktuell eine besondere Bedeutung zu, angesichts der roten Linien, die der frisch gewählte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu überschreiten gewillt ist. Rote Linien, die weltweit in vielen weiteren Staaten ebenfalls überschritten werden.
„Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“
Die in Deutschland zum Einsatz kommenden COVID-19-Vakzine haben allesamt nur bedingte Zulassungen. Damit sind sie, wie Rechtsanwalt Ralf Ludwig darlegt, ein „medizinischer Versuch“ im Sinne des Pakts[4].
Baerbock muss Bescheid wissen
Der Zivilpakt ist Teil der allgemeinen Regeln des Völkerrechts, die Bestandteil des Bundesrechts sind und geht gemäß Art. 25 GG[5] jedem deutschen Gesetz vor, wie unsere Völkerrechtsexpertin und jetzige Außenministerin Annalena Baerbock sicherlich weiß. Damit ist eine Impfpflicht oder ein Bußgeld, weil man eine Impfung verweigert, laut Rechtsanwalt Ralf Ludwig rechtswidrig und damit nicht anwendbar. [6]
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“
[1] Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Deutsches Institut für Menschenrechte, https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/deutschland-im-menschenrechtsschutzsystem/vereinte-nationen/vereinte-nationen-menschenrechtsabkommen/zivilpakt-iccpr
[2] Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Deutsches Institut für Menschenrechte, https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/deutschland-im-menschenrechtsschutzsystem/vereinte-nationen/vereinte-nationen-menschenrechtsabkommen/zivilpakt-iccpr
[3] Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966, https://moodle.europa-uni.de/pluginfile.php/436441/mod_folder/content/0/IPbpR.pdf?forcedownload=1
[4] Rechtsanwalt Ralf Ludwig, Telegram, 05.12.2021 21:59 Uhr, https://t.me/RA_Ludwig/4018
[5] Art. 25 GG, Gesetze im Internet, https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_25.html
[6] Rechtsanwalt Ralf Ludwig, Telegram, 05.12.2021 21:59 Uhr, https://t.me/RA_Ludwig/4018