Zum 01.08.2020 hat die Barmenia ihre aktuelle Tierkrankenversicherung (AVB Tier-Krankenversicherung) für Hunde und Katzen auf den Markt gebracht, wobei hier nur der Tarif für Hunde näher besprochen werden soll.
Je nach gewünschtem Leistungsbedarf bietet das Unternehmen die Tiefvarianten Basis, Top und Premium an. Der Versicherungsschutz setzt sich aus den folgenden Leistungsarten zusammen:
- Operationskosten
- Zahnbehandlung
- Sonstige Behandlungskosten
Die Bedingungswerke stehen im identischen Umfang auch für Makler über das Adcuri-Portal zur Verfügung.
Versicherungsschutz nur für gechippte oder tätowierte Tiere
Eine wichtige Voraussetzung für den Versicherungsschutz in der Hundekrankenversicherung ist, dass der zu versichernde Hund
„zum Zeitpunkt der Behandlung durch einen Chip mit Chipnummer oder durch eine eintätowierte Nummer eindeutig gekennzeichnet und entsprechend in der von Ihnen eingereichten Rechnung des behandelnden Tierarztes durch die Angabe der identischen Nummer identifiziert ist, oder,
– wenn eine bislang noch nicht erfolgte eindeutige Kennzeichnung des behandelten Tieres mittels einer Chipnummer oder einer eintätowierten Nummer auf unsere Anforderung nachgeholt und von Ihnen nachgewiesen wird.“
Im Rahmen der Hundekrankenversicherung gilt für den Versicherungsschutz aufgrund von Krankheit eine allgemeine Wartezeit von 30 Tagen ab Vertragsbeginn. Eine verlängerte Wartezeit von 18 Monaten besteht für den versicherten Kostenzuschuss für Prothesen. Für bestimmte Diagnosen besteht im Rahmen des Bausteins Operationskostenversicherung eine verlängerte Wartezeit von 6 Monaten (Entropium, Nabelbruch, definierte Kastration / Sterilisation) bzw. 18 Monaten (Ektropium, Ellbogengelenksdysplasie (ED), Fragmentierter Processus coronoideus, medialis ulnae, Hüftgelenksdysplasie (HD), Isolierter Processus anconaeus (IPA), Kryptorchismus, Patellaluxation, Radius curvus).
Die Wartezeiten entfallen bei Notwendigkeit einer veterinärmedizinischen Operation infolge eines Unfalls. Gleiches gilt, wenn entsprechende Vorversicherungszeiten angerechnet werden können.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten, allerdings sind die Leistungen im Ausland maximal auf die Vergütungen beschränkt, die ein Tierarzt in Deutschland nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Rechnung stellen würde. In der Regel werden Leistungen innerhalb Deutschlands nicht über den dreifachen Satz GOT hinaus in Rechnung gestellt.
Bei jährlicher Zahlweise gewährt die Barmenia einen Skonto von 4 Prozent, bei halbjährlicher Zahlweise von 2 Prozent.
Leicht ansteigende Prämien für ältere Hunde
Der Versicherungsschutz kostet für einen zweijährigen Labrador mit voller Kostendeckung 45,73 Euro (Basis), 60,40 Euro (Top) bzw. 71,78 Euro (Premium) pro Monat bzw. 526,84 Euro (Basis), 695,72 Euro (Top) bzw. 826,91 Euro (Premium) pro Jahr.
Der Beitrag kann reduziert werden, in dem sich der Versicherungsnehmer entscheidet, dass nur 80 Prozent bzw. 90 Prozent der Kosten übernommen werden.
Mit Erreichen des dritten, fünften bzw. siebten Geburtstages des versicherten Hundes steigen die Beiträge deutlich an, so im Premium-Tarif auf 71,78 Euro monatlich, 78,97 Euro monatlich bzw. 141,86 Euro monatlich. Die konkreten Zahlen ergeben sich aus dem Angebot. Bedingungsseitig wird auf die altersbedingte Anpassung in Ziffer 7.6 hingewiesen, diese der Höhe nach aber nicht weiter spezifiziert. Damit sind die Prämienanpassungen der Barmenia dennoch eher durchschnittlich im Vergleich zu ihren Wettbewerbern.
Der Beitrag in der Tierkrankenversicherung ist abhängig von der Zugehörigkeit des zu versichernden Tieres zu einer von drei Beitragsgruppen.
Zur Prämienreduzierung kann ein Selbstbehalt von 20 Prozent (max. 250 Euro) vereinbart werden. Der Versicherungsschutz für die Hundekrankenversicherung mit 20 % Selbstbehalt und voller Kostenübernahme kostet für Hunde vor ihrem 3. Geburtstag 45,73 Euro (Basis), 60,40 Euro (Top) bzw. 71,78 Euro (Premium) pro Monat bzw. 526,84 Euro (Basis), 695,72 Euro (Top) bzw. 826,91 Euro (Premium).
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf einen Hundeoperationskostenschutz oder sogar nur unfallbedingte Operationen einzuschränken. Dies kann auch mit einem Selbstbehalt von 20 Prozent (max. 250 Euro) kombiniert werden.
Versicherungsfähig sind Hunde ab einem Alter von 2 Monaten bis höchstens zum vollendeten 10. Lebensjahr.
Damit versicherte Leistungen erstattet werden, ist die jeweilige Rechnung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Behandlung nachzuweisen. Die damit verbundenen Obliegenheiten können Ziffer 4.2.1 der Bedingungen entnommen werden.
Die Kündigung kann während des ersten Versicherungsjahrs jederzeit zum Ablauf, anschießend täglich ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Während der ersten drei Jahre steht Versicherungsnehmer als auch Versicherer ein schadenbedingtes Sonderkündigungsrecht (siehe Ziffer 6.3) zur Verfügung, anschließend kann der Versicherungsnehmer von seinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, der Versicherer muss jedoch im Fall einer Kündigung das Angebot für eine Umstellung auf eine Hundeoperationskostenversicherung ohne Gesundheitsprüfung anbieten (Ziffer 6.2.4).
Versicherungsjahr und somit Hauptfälligkeit ist bei der Barmenia das jeweilige Kalenderjahr, bei unterjährigem Vertragsbeginn der 31.12. des entsprechend folgenden Jahres (bei Beginn am 01.06.2021 also entsprechend zum 31.12.2022).
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz ist, dass das zu versichernde Tier bei Antragstellung nicht chronisch krank ist (Symptome länger als 8 Wochen bestehend oder voraussichtlich bestehend), keine ärztliche Behandlung angeraten oder empfohlen ist. Außerdem darf in den letzten sechs Monaten vor Antragsstellung / Angebotserstellung kein operativer Eingriff vorgenommen worden sein (ausgenommen einer medizinisch nicht indizierten Kastration / Sterilisation) und dass auch aktuell kein operativer Eingriff geplant oder ärztlich angeraten ist. Davon ausgenommen sind konkret benannte Behandlungen oder Operationen (z.B. unfallbedingte Zahnextraktion).
Nicht versicherbar sind Hunde, die bei Antragsstellung u. a. unter Epilepsie, Hüftgelenks- oder Ellenbogengelenksdysplasie bzw. unter körperliche Behinderungen leiden.
Ausgewählte Leistungen des Tarifs Tier-Kranken Premium der Barmenia
- Freie Tierarztwahl.
- Notwendige Operationskosten durch einen Tierarzt einschließlich Wundversorgung durch Nähen, Zahnextraktionen, Zahnwurzelbehandlungen, Richten von Frakturen, Bändern und Kapselrissen sowie operativer Entfernung von Gift- /Schadkörpern.
- Kosten für eine operationsvorbereitende Untersuchung. Diese werden nur übernommen, wenn es anschließend auch zur Operation des versicherten Tieres kommt oder das Tier nach Beginn der Narkose / Operation verstirbt.
- Kostenübernahme für medizinisch notwendige Heilbehandlungen oder Operationen wegen persistierender Milchcanini, Zahnfüllungen, unfallbedingte Korrekturen von Zahn- und Kieferanomalien, Gingiyoplastik (Zahnfleischersatz) sowie Zahnersatz
- Mitversicherung von Zahnreinigung einschließlich Zahnsteinentfernung im Rahmen der 500-Euro-Pauschale für Gesundheitsleistungen
- Übernahme für konservative Behandlungsmethoden
- Kostenübernahme für tierärztliche Telediagnostik und -therapie (ohne Übernahme der Notdienstgebühr nach GOT)
- Physiotherapie (max. 10 Behandlungen à 30 Minuten)
- Übernahme der Kosten für Verhaltenstherapie (max. 7 Behandlungen à 1,5 Stunden)
- Jährliche Heilkostenpauschale von 500 Euro für z.B. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Wurmkuren, Implantation eines Transponders bzw. Mikrochips, manuelle Entleerung des Analbeutels, Kürzen der Krallen und diverse andere Behandlungen/Untersuchungen
- Keine Höchstentschädigung der Leistungen je Versicherungsjahr, ausgenommen davon ist die jährliche Heilkostenpauschale von maximal 500 Euro
- Versicherungsschutz auch bei Lokalanästhesie (örtliche Betäubung oder Teilnarkose), sofern die Haut oder darunter liegendes Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden. Dies bedeutet allerdings auch, dass z. B. ein Ausschluss für die Punktion von Flüssigkeitsansammlungen (Ödemen) bestehen würde.
- Versicherungsschutz auch für Ellenbogengelenksdysplasie (ED) sowie für Hüftgelenksdysplasie (HD) – allerdings jeweils nur einmalig während der Vertragslaufzeit und erst nach einer Wartezeit von 18 Monaten.
- Erstattet werden Leistungen bis zum 2fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), mit entsprechender Begründung des Tierarztes auch bis zum dreifachen Satz GOT. Erfolgt die Operation im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erhöht sich die Kostenerstattung auf den 4fachen Satz GOT. Zusätzlich werden die Notdienstgebühren übernommen Kosten für Nachbehandlung bis zum 15. Kalendertag nach der versicherten Operation inkl. komplementärer Behandlungsmethoden (z. B. Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie, Lasertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuraltherapie). Der Versicherungsschutz für versicherte Nachbehandlungen besteht auch über ein vorzeitiges Vertragsende hinaus.
- Kostenbeteiligung bis 500 Euro für tierärztlich verordnete oder verschriebene Prothesen (künstliche Gliedmaßen, künstliche Gelenke, künstliche Organe und Organteile, so z. B. ein künstliches Hüftgelenk). Diese Leistung kann nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden.
- Bei nachgewiesenermaßen transportunfähigen Tieren werden Wegegeld und Reisekosten für Hausbesuche des Tierarztes übernommen.
- Einmalige Kostenübernahme während der Vertragslaufzeit für Operationskosten im Zusammenhang mit einem Kaiserschnitt, der wegen Komplikationen bei der Geburt tiermedizinisch notwendig ist.
- Einmalige Kostenübernahme während der Vertragslaufzeit für sonstige Behandlungskosten im Zusammenhang mit Trächtigkeit (einschließlich aller veterinärmedizinisch empfohlener Vorsorgeuntersuchungen) und Entbindung (einschließlich eines veterinärmedizinisch notwendigen Kaiserschnitts)
- Mitversicherung von Kastrationen und Sterilisationen wegen medizinisch notwendiger Operation gynäkologischer, andrologischer oder onkologischer Erkrankungen (Entzündungen oder tumoröse Veränderungen der Geschlechtsorgane, hormonabhängige sonstige Tumore) mit 6 Monaten Wartezeit sowie bis 500 Euro pro Jahr ohne medizinische Indikation im Rahmen der jährlichen Heilkostenpauschale
- Kosten von Medikamenten, Verbrauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden.
- Ab Beginn des 4. Versicherungsjahres Verzicht auf das vollständige ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers, stattdessen muss dieser im Rahmen einer Änderungskündigung eine Hundeoperationskostenversicherung ohne Gesundheitsprüfung anbieten.
- Der Versicherungsschutz bleibt unabhängig vom Alter des versicherten Tieres in vollem Umfang bestehen.
- Auf Wunsch des Versicherungsnehmers Direktabrechnung mit dem Tierarzt / der Tierklinik.
- Versicherungsschutz für Krankheiten oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen, die dem Versicherungsnehmer bei Antragsstellung nicht bekannt waren.
- Innovationsklausel für prämienneutrale Leistungsverbesserungen (Ziffer 13).
- Versicherungsschutz auch für gewerblich eingesetzte Hunde.
- Notwendige Kosten für Einschläferung durch Injektion.
- Kein Ausschluss für alternative Heilmethoden, ausgenommen davon sind Goldimplantate sowie Goldakupunktur. Ausdrücklich benannt ist die Mitversicherung von z. B. Homöopathie sowie Osteopathie im Rahmen der Nachbehandlung (Ziffer 2.3.3). Die Barmenia stellt hierzu klar:
„Voraussetzung ist allerdings immer, dass deren Wirksamkeit und Wirkungsweise veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert sind und sie entsprechend dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt angewandt, verordnet oder verschrieben werden.“
- Mitversicherung der Kosten für die Unterbringung eines versicherten Tieres in einer Tierklinik. Bedingungsseitig schreibt der Versicherer:
Ziffer A1‑2.1.1: „Konservative Behandlungen einschließlich Arzneimitteln, Verbrauchsmaterialien, Labor- und Röntgen-Diagnostik, Klinikaufenthalt, soweit es sich nicht um Therapien/Behandlungen gemäß Vorsorgepauschale (A1 – 3) handelt.“
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Tier-Kranken Premium der Barmenia
- Versicherungsschutz für Operationen mit der verlängerten krankheitsbedingten Wartezeit von 18 Monaten besteht für je nur einen Versicherungsfall während der gesamten Vertragslaufzeit. Problematisch ist dies z. B. bei Hüftdysplasien, die bei Hunden zu den häufigsten Krankheiten überhaupt gehören. Sehr oft wird erst das erste und zu einem späteren Zeitpunkt das zweite Hüftgelenk betroffen. Insofern ist die Mitversicherung der bei vielen Wettbewerbern ganz ausgeschlossenen Hüftdysplasie positiv zu bewerten, die nur einmalige Leistung jedoch eine Einschränkung, auf die hinzuweisen wäre.
- Keine Leistungen über die GOT bzw. den 3- oder 4‑fachen Satz der GOT hinaus. Keine Diagnose oder Behandlung von Staupe, Hepatitis (HCC), Leptospirose, Parovirose und Tollwut, sofern das Bestehen eines Impfschutzes für das versicherte Tier durch einen internationalen Impfpass nicht nachgewiesen werden kann.
- Kein Versicherungsschutz für wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen.
- Keine Mitversicherung von Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen.
- Keine Mitversicherung von Operationen auf Grund des Brachycephalen Syndroms (z. B. Operation eines zu langen Gaumensegels).
- Keine Mitversicherung von erdbeben‑, überschwemmungs‑, epidemie- oder pandemiebedingten Krankheiten oder Operationen.
- Keine Mitversicherung von Operationen, die im Zusammenhang mit dem Decken oder der Scheinträchtigkeit des versicherten Hundes stehen (zur einmaligen Kostenübernahme während der Vertragslaufzeit für Trächtigkeit siehe oben).
- Kein Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen, die dem Versicherungsnehmer bei Antragsstellung bekannt waren.
- Keine Versorgung des Hundes bei medizinisch notwendigem Krankenhausaufenthalt des Hundehalters.
- Kein Versicherungsschutz für Krankheiten, deren Behandlung nicht dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland entsprechen (siehe unter anderem Begriffsdefinitionen des Versicherers).
- Der Versicherungsschutz kann nur beantragt werden und besteht nur, solange Beiträge durch ein SEPA-Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkartendaten oder durch Anweisungen an den Zahldienst PayPal ermöglicht werden.
letzte Aktualisierung der Seite am 17.12.2023 um 22:43 Uhr