Tarif­ana­ly­se: Hun­de­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung der Adcu­ri und Bar­me­nia (Stand 08.2020)

Zum 01.08.2020 hat die Bar­me­nia ihre aktu­el­le Tier­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung für Hun­de, Kat­zen und Pfer­de (AVB Tier-OP-Kos­ten) auf den Markt gebracht, wobei hier nur der Tarif für Hun­de näher bespro­chen wer­den soll.

Die Bedin­gungs­wer­ke zur Tier­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung ste­hen im iden­ti­schen Umfang auch für Mak­ler über das Adcu­ri-Por­tal zur Verfügung.

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Ver­si­che­rungs­schutz nur für gechipp­te oder täto­wier­te Tiere

Eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für den Ver­si­che­rungs­schutz ist, dass der zu ver­si­chern­de Hund

„zum Zeit­punkt der Behand­lung durch einen Chip mit Chip­num­mer oder durch eine ein­tä­to­wier­te Num­mer ein­deu­tig gekenn­zeich­net und ent­spre­chend in der von Ihnen ein­ge­reich­ten Rech­nung des behan­deln­den Tier­arz­tes durch die Anga­be der iden­ti­schen Num­mer iden­ti­fi­ziert ist, oder,

– wenn eine bis­lang noch nicht erfolg­te ein­deu­ti­ge Kenn­zeich­nung des behan­del­ten Tie­res mit­tels einer Chip­num­mer oder einer ein­tä­to­wier­ten Num­mer auf unse­re Anfor­de­rung nach­ge­holt und von Ihnen nach­ge­wie­sen wird.“

Im Rah­men der Hun­de­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung gilt für den Ver­si­che­rungs­schutz auf­grund von Krank­heit eine all­ge­mei­ne War­te­zeit von 30 Tagen ab Ver­trags­be­ginn. Für bestimm­te Dia­gno­sen besteht eine ver­län­ger­te War­te­zeit von 6 Mona­ten (Entro­pi­um, Nabel­bruch, defi­nier­te Kas­tra­ti­on / Ste­ri­li­sa­ti­on) bzw. 18 Mona­ten (Ektro­pi­um, Ell­bo­gen­ge­lenks­dys­pla­sie (ED), Frag­men­tier­ter Pro­ces­sus coro­no­ide­us, media­lis ulnae, Hüft­ge­lenks­dys­pla­sie (HD), Iso­lier­ter Pro­ces­sus anco­nae­us (IPA), Kryptor­chis­mus, Patell­a­lu­xa­ti­on, Radi­us cur­vus). Eben­falls eine ver­län­ger­te War­te­zeit von 18 Mona­ten besteht für den ver­si­cher­ten Kos­ten­zu­schuss für Pro­the­sen.

Die War­te­zei­ten ent­fal­len bei Not­wen­dig­keit einer vete­ri­när­me­di­zi­ni­schen Ope­ra­ti­on infol­ge eines Ver­kehrs­un­falls. Glei­ches gilt, wenn ent­spre­chen­de Vor­ver­si­che­rungs­zei­ten ange­rech­net wer­den kön­nen. Durch den Autor wur­de die Bar­me­nia auf eine abwei­chen­de Rege­lung im Rah­men der Tier­kran­ken­ver­si­che­rung auf­merk­sam gemacht. Hier­zu äußer­te sich das Unter­neh­men wie folgt:

„Es gibt dies­be­züg­lich unter 2.2 einen Feh­ler in den AVB. Bei der Ände­rung im August 2020 haben wir die War­te­zei­ten auf alle Unfäl­le erwei­tert (sie­he Zif­fer 2.2.4.1) aber bei Zif­fer 2.2 ver­ges­sen „Ver­kehrs“ zu strei­chen. Da aber Unklar­hei­ten in den AVB immer zu Las­ten des Ver­si­che­rers gehen, haben wir die­sen Feh­ler für zukünf­ti­ge Ände­run­gen vor­ge­merkt, um ihn dann zu kor­ri­gie­ren, wenn wei­te­re Ände­run­gen anstehen.“

Der Ver­si­che­rungs­schutz gilt welt­weit für einen Zeit­raum von bis zu 12 Mona­ten, aller­dings sind die Leis­tun­gen im Aus­land maxi­mal auf die Ver­gü­tun­gen beschränkt, die ein Tier­arzt in Deutsch­land nach der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te (GOT) in Rech­nung stel­len wür­de. In der Regel wer­den Leis­tun­gen inner­halb Deutsch­lands nicht über den drei­fa­chen Satz GOT hin­aus in Rech­nung gestellt.

Bei jähr­li­cher Zahl­wei­se gewährt die Bar­me­nia einen Skon­to von 4 Pro­zent, bei halb­jähr­li­cher Zahl­wei­se von 2 Prozent.

Leicht anstei­gen­de Prä­mi­en für älte­re Hunde

Der Ver­si­che­rungs­schutz kos­tet für Hun­de vor ihrem drit­ten Geburts­tag 17,90 Euro pro Monat bzw. 206,20 Euro pro Jahr. Mit Errei­chen des drit­ten, fünf­ten bzw. sieb­ten Geburts­ta­ges des ver­si­cher­ten Hun­des stei­gen die Bei­trä­ge um je 2 Euro pro Monat an. Die kon­kre­ten Zah­len erge­ben sich aus dem Ange­bot. Bedin­gungs­sei­tig wird auf die alters­be­ding­te Anpas­sung in Zif­fer 10.6 hin­ge­wie­sen, dies der Höhe nach aber nicht wei­ter spe­zi­fi­ziert. Damit sind die Prä­mi­en­an­pas­sun­gen der Bar­me­nia eher durch­schnitt­lich im Ver­gleich zu ihren Wettbewerbern.

Anders als in der Tier­kran­ken­ver­si­che­rung mit ihren drei Bei­trags­grup­pen, ist der Bei­trag des Ver­si­che­rungs­schut­zes in der Ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung rassenunabhängig.

Zur Prä­mi­en­re­du­zie­rung kann ein Selbst­be­halt von 20 Pro­zent (max. 250 Euro) ver­ein­bart wer­den. Der Ver­si­che­rungs­schutz für die Hun­de­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung mit 20 % Selbst­be­halt kos­tet für Hun­de vor ihrem 3. Geburts­tag 15,22 Euro monat­lich bzw. 173,99 Euro jähr­lich.

Eben­falls besteht die Mög­lich­keit, den Ver­si­che­rungs­schutz auf unfall­be­ding­te Ope­ra­tio­nen ein­zu­schrän­ken. Die Prä­mi­en redu­zie­ren sich dann wei­ter, wobei auch bei­de Rabat­t­op­tio­nen mit­ein­an­der kom­bi­niert wer­den können.

Ver­si­che­rungs­fä­hig sind Hun­de ab einem Alter von 2 Mona­ten bis höchs­tens zum voll­ende­ten 10. Lebens­jahr.

Damit ver­si­cher­te Leis­tun­gen erstat­tet wer­den, ist die jewei­li­ge Rech­nung inner­halb eines Monats nach Been­di­gung der Behand­lung nach­zu­wei­sen. Die damit ver­bun­de­nen Oblie­gen­hei­ten kön­nen Zif­fer 7.2.1 der Bedin­gun­gen ent­nom­men werden.

Der Ver­trag wird auf unbe­fris­te­te Zeit geschlos­sen und kann ab Beginn des vier­ten Ver­si­che­rungs­jah­res nur noch vom Ver­si­che­rungs­neh­mer ordent­lich gekün­digt wer­den. Die Kün­di­gung kann wäh­rend des ers­ten Ver­si­che­rungs­jahrs jeder­zeit zum Ablauf, anschie­ßend täg­lich ohne Ein­hal­tung einer Frist gekün­digt wer­den. Wäh­rend der ers­ten drei Jah­re steht Ver­si­che­rungs­neh­mer als auch Ver­si­che­rer ein scha­den­be­ding­tes Son­der­kün­di­gungs­recht (sie­he Zif­fer 9.3) zur Ver­fü­gung, anschlie­ßend kann nur noch der Ver­si­che­rungs­neh­mer von sei­nem ordent­li­chen Kün­di­gungs­recht Gebrauch machen.

Ver­si­che­rungs­jahr und somit Haupt­fäl­lig­keit ist bei der Bar­me­nia das jewei­li­ge Kalen­der­jahr, bei unter­jäh­ri­gem Ver­trags­be­ginn der 31.12. des ent­spre­chend fol­gen­den Jah­res (bei Beginn am 01.07.2021 also ent­spre­chend zum 31.12.2022).

Ver­si­che­rungs­fä­hig sind Tie­re, die bei Antrags­stel­lung fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen erfüllen:

„In den letz­ten 6 Mona­ten vor Antragstellung/Angebotserstellung wur­de kein ope­ra­ti­ver Ein­griff vor­ge­nom­men und zur­zeit ist kein ope­ra­ti­ver Ein­griff erfor­der­lich und auch nicht ärzt­lich angeraten.

Nach fol­gen­den Behandlungen/Operationen ist hin­ge­gen eine Annah­me mög­lich: medi­zi­nisch nicht indi­zier­te Kastration/Sterilisation, unfall­be­ding­te Zahn­ex­trak­ti­on, unfall­be­ding­te Extrak­ti­on von Kral­len, Schlie­ßen offe­ner unfall­be­ding­ter Wun­den durch Näh­te oder Klammern.

- Es lie­gen kei­ne der fol­gen­den Erkran­kun­gen vor: Epi­lep­sie, Dia­be­tes, Schild­drü­sen­er­kran­kun­gen, All­er­gien (mit Aus­nah­me von Fut­ter­mit­tel­all­er­gien), Hüft­ge­lenks­dys­pla­sie, Ellen­bo­gen­ge­lenks­dys­pla­sie, Umfangsvermehrung/Tumore, kör­per­li­che Behinderungen/Fehlbildungen.“

Aus­ge­wähl­te Leis­tun­gen des Tarifs Tier-OP-Kos­ten der Barmenia

  • Freie Tier­arzt­wahl.
  • Not­wen­di­ge Ope­ra­ti­ons­kos­ten durch einen Tier­arzt ein­schließ­lich Wund­ver­sor­gung durch Nähen, Zahn­ex­trak­tio­nen, Zahn­wur­zel­be­hand­lun­gen, Rich­ten von Frak­tu­ren, Bän­der und Kap­sel­ris­se sowie ope­ra­ti­ver Ent­fer­nung von Gift- /Schadkörpern.
  • Kos­ten für eine ope­ra­ti­ons­vor­be­rei­ten­de Unter­su­chung. Die­se wer­den nur über­nom­men, wenn es anschlie­ßend auch zur Ope­ra­ti­on des ver­si­cher­ten Tie­res kommt oder das Tier nach Beginn der Nar­ko­se / Ope­ra­ti­on ver­stirbt.
  • Kei­ne Höchstent­schä­di­gung der Leis­tun­gen je Versicherungsjahr.
  • Ver­si­che­rungs­schutz auch bei Lokal­an­äs­the­sie (ört­li­che Betäu­bung oder Teil­nar­ko­se), sofern die Haut oder dar­un­ter lie­gen­des Gewe­be mehr als punkt­för­mig durch­trennt wer­den. Dies bedeu­tet aller­dings auch, dass z. B. ein Aus­schluss für die Punk­ti­on von Flüs­sig­keits­an­samm­lun­gen (Öde­men) bestehen würde.
  • Ver­si­che­rungs­schutz auch für Ellen­bo­gen­ge­lenks­dys­pla­sie (ED) sowie für Hüft­ge­lenks­dys­pla­sie (HD) aller­dings jeweils nur ein­ma­lig wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit und erst nach einer War­te­zeit von 18 Mona­ten.
  • Erstat­tet wer­den Leis­tun­gen bis zum 2fachen Satz der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te (GOT), mit ent­spre­chen­der Begrün­dung des Tier­arz­tes auch bis zum drei­fa­chen Satz GOT. Erfolgt die Ope­ra­ti­on im Rah­men eines tier­ärzt­li­chen Not­diens­tes erhöht sich die Kos­ten­er­stat­tung auf den 4fachen Satz GOT. Zusätz­lich wer­den die Not­dienst­ge­büh­ren über­nom­men Kos­ten für Nach­be­hand­lung bis zum 15. Kalen­der­tag nach der ver­si­cher­ten Ope­ra­ti­on inkl. kom­ple­men­tä­rer Behand­lungs­me­tho­den (z. B. Aku­punk­tur, Homöo­pa­thie, Phy­sio­the­ra­pie, Laser­the­ra­pie, Magnet­feld­the­ra­pie und Neu­ral­the­ra­pie). Der Ver­si­che­rungs­schutz für ver­si­cher­te Nach­be­hand­lun­gen besteht auch über ein vor­zei­ti­ges Ver­trags­en­de hinaus.
  • Kos­ten­be­tei­li­gung bis 500 Euro für tier­ärzt­lich ver­ord­ne­te oder ver­schrie­be­ne Pro­the­sen (künst­li­che Glied­ma­ßen, künst­li­che Gelen­ke, künst­li­che Orga­ne und Organ­tei­le, so z. B. ein künst­li­ches Hüft­ge­lenk). Die­se Leis­tung kann nur ein­mal wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit in Anspruch genom­men werden.
  • Bei nach­ge­wie­se­ner­ma­ßen trans­port­un­fä­hi­gen Tie­ren wer­den Wege­geld und Rei­se­kos­ten für Haus­be­su­che des Tier­arz­tes übernommen.
  • Ein­ma­li­ge Kos­ten­über­nah­me wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit für Ope­ra­ti­ons­kos­ten im Zusam­men­hang mit einem Kai­ser­schnitt, der wegen Kom­pli­ka­tio­nen bei der Geburt tier­me­di­zi­nisch not­wen­dig ist.
  • Kos­ten von Medi­ka­men­ten, Ver­brauchs­ma­te­ri­al und Hilfs­mit­teln, wenn die­se vom Tier­arzt ver­ord­net oder ver­schrie­ben wurden.
  • Ab Beginn des 4. Ver­si­che­rungs­jah­res Ver­zicht auf das ordent­li­che Kün­di­gungs­recht des Versicherers.
  • Der Ver­si­che­rungs­schutz bleibt unab­hän­gig vom Alter des ver­si­cher­ten Tie­res in vol­lem Umfang bestehen.
  • Auf Wunsch des Ver­si­che­rungs­neh­mers Direkt­ab­rech­nung mit dem Tier­arzt / der Tierklinik.
  • Ver­si­che­rungs­schutz für Krank­hei­ten oder ange­bo­re­ne, gene­tisch beding­te oder erwor­be­ne Fehl­ent­wick­lun­gen, die dem Ver­si­che­rungs­neh­mer bei Antrags­stel­lung nicht bekannt waren.
  • Inno­va­ti­ons­klau­sel für prä­mi­en­neu­tra­le Leis­tungs­ver­bes­se­run­gen (Zif­fer 16).
  • Ver­si­che­rungs­schutz auch für gewerb­lich ein­ge­setz­te Hunde.
  • Not­wen­di­ge Kos­ten für Ein­schlä­fe­rung durch Injektion.
  • Kein Aus­schluss für alter­na­ti­ve Heil­me­tho­den, aus­ge­nom­men davon sind Gold­im­plan­ta­te sowie Gold­aku­punk­tur. Aus­drück­lich benannt ist die Mit­ver­si­che­rung von z. B. Homöo­pa­thie sowie Osteo­pa­thie im Rah­men der Nach­be­hand­lung (Zif­fer 2.3.3).  Die Bar­me­nia stellt hier­zu klar:

„Vor­aus­set­zung ist aller­dings immer, dass deren Wirk­sam­keit und Wir­kungs­wei­se vete­ri­när­wis­sen­schaft­lich über­prüft und doku­men­tiert sind und sie ent­spre­chend dem aktu­el­len und all­ge­mein aner­kann­ten Stand der vete­ri­när­me­di­zi­ni­schen Wis­sen­schaft in Deutsch­land von einem Tier­arzt ange­wandt, ver­ord­net oder ver­schrie­ben werden.“

  • Kein Aus­schluss der Kos­ten für Dia­gnos­tik (z. B. CT, MRT oder Ultraschall)
  • Mit­ver­si­che­rung der Kos­ten für einen medi­zi­nisch not­wen­di­gen Kran­ken­rück­trans­port der ver­si­cher­ten Tie­re aus dem Ausland
  • Mit­ver­si­che­rung der Kos­ten für die Unter­brin­gung eines ver­si­cher­ten Tie­res in einer Tier­kli­nik. Bedin­gungs­sei­tig schreibt der Versicherer:

2.3 Wel­che Kos­ten erset­zen wir im Ver­si­che­rungs­fall?
Vor­aus­set­zung für die Erstat­tung der in den Zif­fern 2.3.1 bis 2.3.8 bezeich­ne­ten Kos­ten ist, dass die Unter­su­chungs- und Behand­lungs­me­tho­den und die vom Tier­arzt verordneten/verschriebenen Medi­ka­men­te und Ver­brauchs­ma­te­ri­al nach dem aktu­el­len und all­ge­mein aner­kann­ten Stand der vete­ri­när­me­di­zi­ni­schen Wis­sen­schaft in Deutsch­land für das jewei­li­ge Krank­heits­bild bezie­hungs­wei­se die Unfall­fol­ge medi­zi­nisch not­wen­dig, zweck­mä­ßig, ange­mes­sen und ver­hält­nis­mä­ßig sind.“

Das Unter­neh­men stellt klar:

„Da Kli­nik­auf­ent­hal­ten im Rah­men der OP/Nachbehandlung nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen sind, sind die­se unter den genann­ten Vor­aus­set­zun­gen mitversichert.“

Aus­ge­wähl­te Ein­schrän­kun­gen des Tarifs Tier-OP-Kos­ten der Barmenia

  • Ver­si­che­rungs­schutz für Ope­ra­tio­nen mit der ver­län­ger­ten krank­heits­be­ding­ten War­te­zeit von 18 Mona­ten besteht für je nur einen Ver­si­che­rungs­fall wäh­rend der gesam­ten Ver­trags­lauf­zeit. Pro­ble­ma­tisch ist dies z. B. bei Hüft­dys­pla­si­en, die bei Hun­den zu den häu­figs­ten Krank­hei­ten über­haupt gehö­ren. Sehr oft wird erst das ers­te und zu einem spä­te­ren Zeit­punkt das zwei­te Hüft­ge­lenk betrof­fen. Inso­fern ist die Mit­ver­si­che­rung der bei vie­len Wett­be­wer­bern ganz aus­ge­schlos­se­nen Hüft­dys­pla­sie posi­tiv zu bewer­ten, die nur ein­ma­li­ge Leis­tung jedoch eine Ein­schrän­kung, auf die hin­zu­wei­sen wäre.
  • Kei­ne gene­rel­le Mit­ver­si­che­rung von Kas­tra­tio­nen und Ste­ri­li­sa­tio­nen, son­dern – nach War­te­zeit von 6 Mona­ten – nur wegen medi­zi­nisch not­wen­di­ger Ope­ra­ti­on gynä­ko­lo­gi­scher, andro­lo­gi­scher oder onko­lo­gi­scher Erkran­kun­gen (Ent­zün­dun­gen oder tumo­rö­se Ver­än­de­run­gen der Geschlechts­or­ga­ne, hor­mon­ab­hän­gi­ge sons­ti­ge Tumore).
  • Kei­ne Leis­tun­gen über die GOT bzw. den 3- oder 4‑fachen Satz der GOT hinaus.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Ope­ra­tio­nen, die der Her­stel­lung des jewei­li­gen Ras­se­stan­dards dienen.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Ope­ra­tio­nen auf Grund des Brachy­ce­pha­len Syn­droms (z. B. Ope­ra­ti­on eines zu lan­gen Gaumensegels).
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von erdbeben‑, überschwemmungs‑, epi­de­mie- oder pan­de­mie­be­ding­ten Krank­hei­ten oder Operationen.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Ope­ra­tio­nen, die im Zusam­men­hang mit dem Decken oder der Schein­träch­tig­keit des ver­si­cher­ten Hun­des stehen.
  • Da es sich um eine Tier­ope­ra­ti­ons­kos­ten- und kei­ne Tier­kran­ken­ver­si­che­rung han­delt, kei­ne Kos­ten­über­nah­me u. a. für Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen, Imp­fun­gen, Zahn­stein­ent­fer­nung, Zahn­be­hand­lun­gen inkl. Zahn­fleischer­satz oder medi­zi­nisch not­wen­di­gen bzw. kos­me­ti­schen Kor­rek­tu­ren von Zahn- und Kieferanomalien.
  • Kei­ne Kos­ten­über­nah­me für tele­me­di­zi­ni­sche Ange­bo­te (z. B. Videoberatung).
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Krank­hei­ten, Unfäl­le oder ange­bo­re­ne, gene­tisch beding­te oder erwor­be­ne Fehl­ent­wick­lun­gen, die dem Ver­si­che­rungs­neh­mer bei Antrags­stel­lung bekannt waren.
  • Kei­ne Phy­sio­the­ra­pie über den Nach­be­hand­lungs­zeit­raum hinaus.
  • Kei­ne Ver­sor­gung des Hun­des bei medi­zi­nisch not­wen­di­gem Kran­ken­haus­auf­ent­halt des Hundehalters.
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Krank­hei­ten, deren Behand­lung nicht dem aktu­el­len und all­ge­mein aner­kann­ten Stand der vete­ri­när­me­di­zi­ni­schen Wis­sen­schaft in Deutsch­land ent­spre­chen (Zif­fer 2.1.1.1 b).
  • Der Ver­si­che­rungs­schutz kann nur bean­tragt wer­den und besteht nur, solan­ge Bei­trä­ge durch ein SEPA-Last­schrift­man­dat, durch Über­las­sung von Kre­dit­kar­ten­da­ten oder durch Anwei­sun­gen an den Zahl­dienst Pay­Pal ermög­licht werden.
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