Seit Ende 2020 sind die Übergangsregelungen zwischen Großbritannien und der EU ausgelaufen. Das R+V Infocenter, eine Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden, rät vor diesem Hintergrund dazu, dass
„Autofahrer die Grüne Karte mitführen [sollten], wenn sie auf die Insel reisen –und darüber hinaus eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Denn bei einem Unfall wird es komplizierter“.
Risiko & Vorsorge rät darüber hinaus zum Abschluss eines Auslandsschadenschutzes. Dieser deckt Versicherungslücken ab, die dadurch entstehen können, dass der Fahrer eines Kfz im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird. Entscheidend dabei ist, dass der Versicherungsnehmer seine Ansprüche nunmehr direkt bei seinem deutschen Kfz-Versicherer geltend machen kann, sich also nicht in einer fremden Sprache ausdrücken muss.
Grüne Karte zur Einreise möglicherweise vorgeschrieben
„Seit dem 1. Januar könnten die britischen Behörden von EU-Bürgern bei der Einreise verlangen, dass sie ihren Versicherungsschutz nachweisen“,
erläutert Hans-Peter Luckhaupt, Kfz-Experte bei der R+V‑Versicherung. Das geht einfach und unkompliziert mit der Internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr, im allgemeinen Sprachgebrauch „Grüne Karte“ genannt. Autobesitzer erhalten dieses Dokument kostenlos von ihrer Kfz-Versicherung.
Innerhalb der Europäischen Union können sich deutsche Autofahrer, die im Ausland durch ein Fahrzeug aus einem anderen EU-Landgeschädigt werden, an den deutschen Repräsentanten des gegnerischen Haftpflichtversicherers wenden.
„So können sie Ansprüche auf Schadensersatz schneller und einfacher geltend machen“,
erläutert Luckhaupt. Nach dem BREXIT sieht das anders aus. Wenn Deutsche bei einer Reise nach England, Schottland, Wales oder Nordirland in einen Unfall verwickelt werden, ist ihr Ansprechpartner jetzt ausschließlich der britische Versicherer.
„Dann brauchen die Autofahrer in vielen Fällen einen britischen Anwalt, der sie unterstützt. Doch das kann zeitraubend und teuer werden, vor allem wenn eine Klage notwendig ist. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist bei Reisen nach Großbritannien daher auf jeden Fall sinnvoll“,
rät Luckhaupt. Bei einem Unfall mit einem britischen Fahrzeug in Deutschland ändert sich jedoch nichts: Hier besteht weiterhin die Unterstützung durch das Deutsche Büro Grüne Karte in Berlin.
Leistungsumfang der privaten Haftpflichtversicherung überprüfen
Ergänzend rät „Risiko & Vorsorge“ dazu zu überprüfen, ob in der eigenen privaten Haftpflichtversicherung eine Forderungsausfalldeckung mit erweiterter Kfz-Klausel vorhanden ist. Beispielhaft kann eine solche wie folgt formuliert sein:
„Versicherungsschutz besteht zudem auch für die Eigenschaft des Schadenverursachers als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Fahrzeugführer eines Kraftfahrzeuges“
Quelle: Basis ist eine Presseerklärung des R+V Infocenters. Diese wurde hier in Teilen bearbeitet und kommentiert.
Kontaktdaten zur Unternehmenskommunikation des R+V Infocenters
Brigitte Römstedt
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 533‑4656
E‑Mail: brigitte.roemstedt@ruv.de