Nach BREXIT: Rechts­schutz und Aus­lands­schutz für Auto­fah­rer wichtig

Seit Ende 2020 sind die Über­gangs­re­ge­lun­gen zwi­schen Groß­bri­tan­ni­en und der EU aus­ge­lau­fen. Das R+V Info­cen­ter, eine Initia­ti­ve der R+V Ver­si­che­rung in Wies­ba­den, rät vor die­sem Hin­ter­grund dazu, dass

„Auto­fah­rer die Grü­ne Kar­te mit­füh­ren [soll­ten], wenn sie auf die Insel rei­sen –und dar­über hin­aus eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Denn bei einem Unfall wird es komplizierter“. 

Risi­ko & Vor­sor­ge rät dar­über hin­aus zum Abschluss eines Aus­lands­scha­den­schut­zes. Die­ser deckt Ver­si­che­rungs­lü­cken ab, die dadurch ent­ste­hen kön­nen, dass der Fah­rer eines Kfz im Aus­land unver­schul­det in einen Unfall ver­wi­ckelt wird. Ent­schei­dend dabei ist, dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer sei­ne Ansprü­che nun­mehr direkt bei sei­nem deut­schen Kfz-Ver­si­che­rer gel­tend machen kann, sich also nicht in einer frem­den Spra­che aus­drü­cken muss.

Grü­ne Kar­te zur Ein­rei­se mög­li­cher­wei­se vorgeschrieben

 „Seit dem 1. Janu­ar könn­ten die bri­ti­schen Behör­den von EU-Bür­gern bei der Ein­rei­se ver­lan­gen, dass sie ihren Ver­si­che­rungs­schutz nachweisen“,

erläu­tert Hans-Peter Luck­haupt, Kfz-Exper­te bei der R+V‑Versicherung. Das geht ein­fach und unkom­pli­ziert mit der Inter­na­tio­na­len Ver­si­che­rungs­kar­te für den Kraft­ver­kehr, im all­ge­mei­nen Sprach­ge­brauch „Grü­ne Kar­te“ genannt. Auto­be­sit­zer erhal­ten die­ses Doku­ment kos­ten­los von ihrer Kfz-Versicherung.

© 2021 Cri­ti­cal News – Zum Knei­pen­be­such nach England?

Inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on kön­nen sich deut­sche Auto­fah­rer, die im Aus­land durch ein Fahr­zeug aus einem ande­ren EU-Land­ge­schä­digt wer­den, an den deut­schen Reprä­sen­tan­ten des geg­ne­ri­schen Haft­pflicht­ver­si­che­rers wenden. 

„So kön­nen sie Ansprü­che auf Scha­dens­er­satz schnel­ler und ein­fa­cher gel­tend machen“,

erläu­tert Luck­haupt. Nach dem BREXIT sieht das anders aus. Wenn Deut­sche bei einer Rei­se nach Eng­land, Schott­land, Wales oder Nord­ir­land in einen Unfall ver­wi­ckelt wer­den, ist ihr Ansprech­part­ner jetzt aus­schließ­lich der bri­ti­sche Versicherer. 

„Dann brau­chen die Auto­fah­rer in vie­len Fäl­len einen bri­ti­schen Anwalt, der sie unter­stützt. Doch das kann zeit­rau­bend und teu­er wer­den, vor allem wenn eine Kla­ge not­wen­dig ist. Eine Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung ist bei Rei­sen nach Groß­bri­tan­ni­en daher auf jeden Fall sinnvoll“, 

rät Luck­haupt. Bei einem Unfall mit einem bri­ti­schen Fahr­zeug in Deutsch­land ändert sich jedoch nichts: Hier besteht wei­ter­hin die Unter­stüt­zung durch das Deut­sche Büro Grü­ne Kar­te in Berlin.

Leis­tungs­um­fang der pri­va­ten Haft­pflicht­ver­si­che­rung überprüfen

Ergän­zend rät „Risi­ko & Vor­sor­ge“ dazu zu über­prü­fen, ob in der eige­nen pri­va­ten Haft­pflicht­ver­si­che­rung eine For­de­rungs­aus­fall­de­ckung mit erwei­ter­ter Kfz-Klau­sel vor­han­den ist. Bei­spiel­haft kann eine sol­che wie folgt for­mu­liert sein:

„Ver­si­che­rungs­schutz besteht zudem auch für die Eigen­schaft des Scha­den­ver­ur­sa­chers als Eigen­tü­mer, Besit­zer, Hal­ter oder Fahr­zeug­füh­rer eines Kraftfahrzeuges“

Quel­le:  Basis ist eine Pres­se­er­klä­rung des R+V Info­cen­ters. Die­se wur­de hier in Tei­len bear­bei­tet und kommentiert.

Kon­takt­da­ten zur Unter­neh­mens­kom­mu­ni­ka­ti­on des R+V Infocenters

Bri­git­te Römstedt

Raiff­ei­sen­platz 1
65189 Wies­ba­den

Tele­fon: 0611 533‑4656
E‑Mail: brigitte.​roemstedt@​ruv.​de

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