Bereits am 14. Dezember 2o21 hatte Univ.-Prof. Andreas Sönnichsen, Facharzt für Innere Medizin, stellvertretend für zahlreiche Ärzte und Ärztinnen in Österreich einen offenen Brief an den Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer, Herrn a.o. Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres geschrieben.
Anlass war ein Rundschreiben vom 02.12.2021 des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer, Herrn a.o. Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres, in dem dieser mitteilt:
„Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Pandemie darf klargestellt werden, dass es derzeit aufgrund der vorliegenden Datenlage aus wissenschaftlicher Sicht und unter Hinweis auf diesbezügliche Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums grundsätzlich keinen Grund gibt, Patientinnen/Patienten von einer Covid-19-Impfung abzuraten.“
Des Weiteren wird in diesem Rundbrief allen Ärzten und Ärztinnen bei Zuwiderhandlungen mit Sanktionen gedroht, wenn diese ihren Patienten und Patientinnen von der COVID-Impfung abraten. Unmissverständlich wird mitgeteilt:
„Abschließend wird darauf hingewiesen werden, dass eine allfällige Verletzung einer Berufspflicht in diesem Zusammenhang durch die Disziplinarorgane der österreichischen Ärztekammer geprüft wird und bei Feststellung einer solchen dies entsprechend sanktioniert wird.
Wohin das führt, zeigt die Reportage „Im Stich gelassen – die Covid-Impfopfer“ von ServusTV, in dem unter anderem eine Patientin davon berichtet, dass sie bereits schwerwiegende Nebenwirkungen erlitten habe, nachdem sie sich zweimal habe impfen lassen, obwohl bereits nach dem ersten Schuss gesundheitliche Probleme aufgetreten waren. Sie und auch ihre Hausärztin glauben, dass sie eine dritte Injektion nicht überleben würde, falls sie dazu gezwungen würde, einfach, weil schon die erste Impfung schon gesundheitliche Nachteile gebracht hatte und weint daher bitterlich. Sie denke aus diesem Grund daran, das Land zu verlassen. ServusTV stellt dar:
„Die öffentliche Debatte um die Covid-Impfpflicht in Österreich ist am Höhepunkt. Noch nie verursachte eine Impfung so eine Spaltung der Gesellschaft. Die Impfopfer und Geschädigten fühlen sich im Stich gelassen. Bisher gibt es hunderte Beschwerden von „Impfgeschädigten“, die über physische und psychische Nebenwirkungen nach ihrer Covid-Impfung klagen, die Dunkelziffer dürfte noch viel höher sein und es wird darüber ein Mantel des Schweigens gebreitet. Aber wer haftet für Impfschäden? Die öffentliche Debatte um die Covid-Impfpflicht in Österreich ist am Höhepunkt. Noch nie verursachte eine Impfung so eine Spaltung der Gesellschaft. Die Impfopfer und Geschädigten fühlen sich im Stich gelassen. Bisher gibt es hunderte Beschwerden von „Impfgeschädigten“, die über physische und psychische Nebenwirkungen nach ihrer Covid Impfung klagen, die Dunkelziffer dürfte noch viel höher sein und es wird darüber ein Mantel des Schweigens gebreitet. Die Covid-Impfung – Schutz oder Gefahr? Noch nie wurden den Behörden so viele Nebenwirkungen gemeldet wie bei den Covid-Impfungen. Dass genau diese Impfung nun gesetzlich verpflichtend werden soll, stößt in weiten Kreisen der Bevölkerung auf Unverständnis. Die Angst vieler Menschen vor der Impfung wird nicht ernst genommen. Diese Reportage zeigt Schicksale von Impfgeschädigten und spricht mit Experten, die die aktuelle Lage einschätzen. Und viele stellen sich die Frage, wer haftet für Impfschäden? Eine klare Antwort darauf gibt weder die Ärztekammer noch die Bundesregierung.“
Univ.-Prof. Andreas Sönnichsen hat daher, stellvertretend für zahlreiche Ärzte und Ärztinnen, dem Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer unter anderem in dem hier eingestellten offenen Brief mitgeteilt, dass dieser „gegen die Grundprinzipien der evidenzbasierten Medizin und der ärztlichen Behandlungsfreiheit verstoßen“ würde und ihnen „pauschal Disziplinarstrafen angedroht“ habe.
Auf diesen offenen Brief hin wurde von der Ärztekammer am 23.12.2021 an alle Ärztinnen und Ärzte Österreichs ein Rundschreiben (344÷2021) mit dem Titel „Replik und Faktencheck Offener Brief von Sönnichsen“, dessen Hauptteil hier zu lesen ist, versandt.
Auf diesen Brief hat sich nun am 24.01.2022 Univ.-Prof. Andreas Sönnichsen stellvertretend für zahlreiche Ärzte und Ärztinnen in Österreich erneut an den Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer, Herrn a.o. Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres gewandt. Er stellt zu Beginn seines offenen Briefes vom 24.02.2022 den Anlass für den offenen Brief vom 14.12.2021 noch einmal wie folgt heraus:
„In unserem Brief stellten wir den derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand zur Effektivität und Sicherheit der COVID-Impfung dar und forderten im Sinne evidenzbasierter Medizin, dass die individuelle Impfentscheidung ausschließlich als partizipative informierte Entscheidung von der behandelnden ÄrztIn und ihrer PatientIn getroffen werden kann.“
Univ.-Prof. Andreas Sönnichsen begrüßt die Reaktion auf den offenen Brief, in seinem offenen Brief vom 24.01.2022 stellt er aber klar, dass zukünftig auf abwertende Begriffe verzichtet wird. Er schreibt:
„Wir freuen uns, dass die Österreichische Ärztekammer sich offenbar zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Krise einem wissenschaftlichen Diskurs öffnet, auf den wir gerne eingehen. Wir würden uns allerdings für die Zukunft wünschen, dass in einer wissenschaftlichen Diskussion auf abwertende Begriffe wie z.B. „Desinformation“ oder
„halbe Wahrheit“ verzichtet wird. Auch von „Faktencheck“ sollte man in einem wissenschaftlichen Diskurs eher nicht sprechen, da die Ergebnisse klinischer Studien eben gerade nicht „Fakten“ sind, sondern dem momentanen Kenntnisstand entsprechende Wahrscheinlichkeitsaussagen, die zu diskutieren sind.So wichtig Beiträge der Ärztekammer zu wissenschaftlichen Diskussionen sind, so klar ist auch, dass es nicht Aufgabe der Ärztekammer ist, letztendliche „Wahrheiten“ zu diagnostischen oder therapeutischen Aspekten zu verkünden und alle anderslautenden Stimmen zu sanktionieren.
Wie bereits in unserem offenen Brief vom 14.12. dargelegt, ist die medizinische Wissenschaft beständig im Fluss, und vor allem die Ergebnisse klinischer Studien zu neuen Wirkstoffen sollten als vorläufig betrachtet werden. So machte der anerkannte Epidemiologe John Ioannidis durch seine für die medizinische Wissenschaftsmethodik bahnbrechende Arbeit mit dem provokanten Titel „Why most published research findings are false“ darauf aufmerksam, dass klinische Studien einer äußerst kritischen Beurteilung bedürfen. Sprechen wir also aufgrund des noch kurzen Beobachtungszeitraums und der insgesamt dürftigen Datenlage zu den COVID-Impfstoffen lieber von Wahrscheinlichkeiten und nicht von Fakten.“
In diesem Antwortschreiben wird insbesondere auf die schwerwiegenden Nebenwirkungen eingegangen und auf die Folgen, wenn die Impfung in sechsmonatigen Abständen wiederholt wird, derweil man die Krankheit aber im Allgemeinen nur einmal durchmacht. Univ.-Prof. Andreas Sönnichsen schreibt:
„Das Missverhältnis wird noch größer, wenn die Impfung – wie vorgesehen – in sechsmonatigen Abständen wiederholt wird, man die Krankheit aber nur einmal durchmacht, weil das Reerkrankungsrisiko für Genesene sehr gering ist, siehe z.B. die Studie aus Qatar [17]. In gleicher Weise müssen die anderen unerwünschten Wirkungen der Impfungen (thrombembolische Ereignisse, Vaskulitiden, thrombozytopenische Blutungen etc.) betrachtet werden.
Das Nebenwirkungsrisiko der COVID-Impfungen wird mit großer Wahrscheinlichkeit durch Underreporting unterschätzt. Davon gehen jedenfalls alle mit der Registrierung von Arzneimittelnebenwirkungen befassten Institutionen aus.
Zudem ist es vollkommen unbedeutend, wie hoch das Nebenwirkungsrisiko ist, wenn für den betroffenen individuellen Menschen der Nutzen der Impfung nicht nachgewiesen ist, denn dann ist eine einzige schwerwiegende unerwünschte Wirkung schon eine zu viel.“
Im Folgenden kann hier der zweite offene Brief in Gänze gelesen werden.