Offe­ne Brie­fe an den Prä­si­den­ten der Öster­rei­chi­schen Ärztekammer

Bereits am 14. Dezem­ber 2o21 hat­te Univ.-Prof. Andre­as Sön­nich­sen, Fach­arzt für Inne­re Medi­zin, stell­ver­tre­tend für zahl­rei­che Ärz­te und Ärz­tin­nen in Öster­reich einen offe­nen Brief an den Prä­si­den­ten der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer, Herrn a.o. Univ.-Prof. Dr. Tho­mas Sze­ke­res geschrieben. 

Anlass war ein Rund­schrei­ben vom 02.12.2021 des Prä­si­den­ten der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer, Herrn a.o. Univ.-Prof. Dr. Tho­mas Sze­ke­res, in dem die­ser mitteilt:

„Im Zusam­men­hang mit der gegen­wär­ti­gen Pan­de­mie darf klar­ge­stellt wer­den, dass es der­zeit auf­grund der vor­lie­gen­den Daten­la­ge aus wis­sen­schaft­li­cher Sicht und unter Hin­weis auf dies­be­züg­li­che Emp­feh­lun­gen des Natio­na­len Impf­gre­mi­ums grund­sätz­lich kei­nen Grund gibt, Patientinnen/Patienten von einer Covid-19-Imp­fung abzuraten.“

Des Wei­te­ren wird in die­sem Rund­brief allen Ärz­ten und Ärz­tin­nen bei Zuwi­der­hand­lun­gen mit Sank­tio­nen gedroht, wenn die­se ihren Pati­en­ten und Pati­en­tin­nen von der COVID-Imp­fung abra­ten. Unmiss­ver­ständ­lich wird mitgeteilt:

„Abschlie­ßend wird dar­auf hin­ge­wie­sen wer­den, dass eine all­fäl­li­ge Ver­let­zung einer Berufs­pflicht in die­sem Zusam­men­hang durch die Dis­zi­pli­nar­or­ga­ne der öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer geprüft wird und bei Fest­stel­lung einer sol­chen dies ent­spre­chend sank­tio­niert wird.

Wohin das führt, zeigt die Repor­ta­ge „Im Stich gelas­sen – die Covid-Imp­f­op­fer“ von Ser­vusTV, in dem unter ande­rem eine Pati­en­tin davon berich­tet, dass sie bereits schwer­wie­gen­de Neben­wir­kun­gen erlit­ten habe, nach­dem sie sich zwei­mal habe imp­fen las­sen, obwohl bereits nach dem ers­ten Schuss gesund­heit­li­che Pro­ble­me auf­ge­tre­ten waren. Sie und auch ihre Haus­ärz­tin glau­ben, dass sie eine drit­te Injek­ti­on nicht über­le­ben wür­de, falls sie dazu gezwun­gen wür­de, ein­fach, weil schon die ers­te Imp­fung schon gesund­heit­li­che Nach­tei­le gebracht hat­te und weint daher bit­ter­lich. Sie den­ke aus die­sem Grund dar­an, das Land zu ver­las­sen. Ser­vusTV stellt dar:

„Die öffent­li­che Debat­te um die Covid-Impf­pflicht in Öster­reich ist am Höhe­punkt. Noch nie ver­ur­sach­te eine Imp­fung so eine Spal­tung der Gesell­schaft. Die Imp­f­op­fer und Geschä­dig­ten füh­len sich im Stich gelas­sen. Bis­her gibt es hun­der­te Beschwer­den von „Impf­ge­schä­dig­ten“, die über phy­si­sche und psy­chi­sche Neben­wir­kun­gen nach ihrer Covid-Imp­fung kla­gen, die Dun­kel­zif­fer dürf­te noch viel höher sein und es wird dar­über ein Man­tel des Schwei­gens gebrei­tet. Aber wer haf­tet für Impf­schä­den? Die öffent­li­che Debat­te um die Covid-Impf­pflicht in Öster­reich ist am Höhe­punkt. Noch nie ver­ur­sach­te eine Imp­fung so eine Spal­tung der Gesell­schaft. Die Imp­f­op­fer und Geschä­dig­ten füh­len sich im Stich gelas­sen. Bis­her gibt es hun­der­te Beschwer­den von „Impf­ge­schä­dig­ten“, die über phy­si­sche und psy­chi­sche Neben­wir­kun­gen nach ihrer Covid Imp­fung kla­gen, die Dun­kel­zif­fer dürf­te noch viel höher sein und es wird dar­über ein Man­tel des Schwei­gens gebrei­tet. Die Covid-Imp­fung – Schutz oder Gefahr? Noch nie wur­den den Behör­den so vie­le Neben­wir­kun­gen gemel­det wie bei den Covid-Imp­fun­gen. Dass genau die­se Imp­fung nun gesetz­lich ver­pflich­tend wer­den soll, stößt in wei­ten Krei­sen der Bevöl­ke­rung auf Unver­ständ­nis. Die Angst vie­ler Men­schen vor der Imp­fung wird nicht ernst genom­men. Die­se Repor­ta­ge zeigt Schick­sa­le von Impf­ge­schä­dig­ten und spricht mit Exper­ten, die die aktu­el­le Lage ein­schät­zen. Und vie­le stel­len sich die Fra­ge, wer haf­tet für Impf­schä­den? Eine kla­re Ant­wort dar­auf gibt weder die Ärz­te­kam­mer noch die Bundesregierung.“

Univ.-Prof. Andre­as Sön­nich­sen hat daher, stell­ver­tre­tend für zahl­rei­che Ärz­te und Ärz­tin­nen, dem Prä­si­den­ten der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer unter ande­rem in dem hier ein­ge­stell­ten offe­nen Brief mit­ge­teilt, dass die­ser „gegen die Grund­prin­zi­pi­en der evi­denz­ba­sier­ten Medi­zin und der ärzt­li­chen Behand­lungs­frei­heit ver­sto­ßen“ wür­de und ihnen „pau­schal Dis­zi­pli­nar­stra­fen ange­droht“ habe.

Auf die­sen offe­nen Brief hin wur­de von der Ärz­te­kam­mer am 23.12.2021 an alle Ärz­tin­nen und Ärz­te Öster­reichs ein Rund­schrei­ben (344÷2021) mit dem Titel „Replik und Fak­ten­check Offe­ner Brief von Sön­nich­sen“, des­sen Haupt­teil hier zu lesen ist, versandt. 

Auf die­sen Brief hat sich nun am 24.01.2022 Univ.-Prof. Andre­as Sön­nich­sen stell­ver­tre­tend für zahl­rei­che Ärz­te und Ärz­tin­nen in Öster­reich erneut an den Prä­si­den­ten der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer, Herrn a.o. Univ.-Prof. Dr. Tho­mas Sze­ke­res gewandt. Er stellt zu Beginn sei­nes offe­nen Brie­fes vom 24.02.2022 den Anlass für den offe­nen Brief vom 14.12.2021 noch ein­mal wie folgt heraus: 

„In unse­rem Brief stell­ten wir den der­zei­ti­gen wis­sen­schaft­li­chen Kennt­nis­stand zur Effek­ti­vi­tät und Sicher­heit der COVID-Imp­fung dar und for­der­ten im Sin­ne evi­denz­ba­sier­ter Medi­zin, dass die indi­vi­du­el­le Impf­ent­schei­dung aus­schließ­lich als par­ti­zi­pa­ti­ve infor­mier­te Ent­schei­dung von der behan­deln­den Ärz­tIn und ihrer Pati­en­tIn getrof­fen wer­den kann.“

Univ.-Prof. Andre­as Sön­nich­sen begrüßt die Reak­ti­on auf den offe­nen Brief, in sei­nem offe­nen Brief vom 24.01.2022 stellt er aber klar, dass zukünf­tig auf abwer­ten­de Begrif­fe ver­zich­tet wird. Er schreibt:

„Wir freu­en uns, dass die Öster­rei­chi­sche Ärz­te­kam­mer sich offen­bar zum ers­ten Mal seit Beginn der Coro­na-Kri­se einem wis­sen­schaft­li­chen Dis­kurs öff­net, auf den wir ger­ne ein­ge­hen. Wir wür­den uns aller­dings für die Zukunft wün­schen, dass in einer wis­sen­schaft­li­chen Dis­kus­si­on auf abwer­ten­de Begrif­fe wie z.B. „Des­in­for­ma­ti­on“ oder
„hal­be Wahr­heit“ ver­zich­tet wird. Auch von „Fak­ten­check“ soll­te man in einem wis­sen­schaft­li­chen Dis­kurs eher nicht spre­chen, da die Ergeb­nis­se kli­ni­scher Stu­di­en eben gera­de nicht „Fak­ten“ sind, son­dern dem momen­ta­nen Kennt­nis­stand ent­spre­chen­de Wahr­schein­lich­keits­aus­sa­gen, die zu dis­ku­tie­ren sind.

So wich­tig Bei­trä­ge der Ärz­te­kam­mer zu wis­sen­schaft­li­chen Dis­kus­sio­nen sind, so klar ist auch, dass es nicht Auf­ga­be der Ärz­te­kam­mer ist, letzt­end­li­che „Wahr­hei­ten“ zu dia­gnos­ti­schen oder the­ra­peu­ti­schen Aspek­ten zu ver­kün­den und alle anders­lau­ten­den Stim­men zu sanktionieren.

Wie bereits in unse­rem offe­nen Brief vom 14.12. dar­ge­legt, ist die medi­zi­ni­sche Wis­sen­schaft bestän­dig im Fluss, und vor allem die Ergeb­nis­se kli­ni­scher Stu­di­en zu neu­en Wirk­stof­fen soll­ten als vor­läu­fig betrach­tet wer­den. So mach­te der aner­kann­te Epi­de­mio­lo­ge John Ioann­idis durch sei­ne für die medi­zi­ni­sche Wis­sen­schafts­me­tho­dik bahn­bre­chen­de Arbeit mit dem pro­vo­kan­ten Titel „Why most published rese­arch fin­dings are fal­se“ dar­auf auf­merk­sam, dass kli­ni­sche Stu­di­en einer äußerst kri­ti­schen Beur­tei­lung bedür­fen. Spre­chen wir also auf­grund des noch kur­zen Beob­ach­tungs­zeit­raums und der ins­ge­samt dürf­ti­gen Daten­la­ge zu den COVID-Impf­stof­fen lie­ber von Wahr­schein­lich­kei­ten und nicht von Fakten.“

In die­sem Ant­wort­schrei­ben wird ins­be­son­de­re auf die schwer­wie­gen­den Neben­wir­kun­gen ein­ge­gan­gen und auf die Fol­gen, wenn die Imp­fung in sechs­mo­na­ti­gen Abstän­den wie­der­holt wird, der­weil man die Krank­heit aber im All­ge­mei­nen nur ein­mal durch­macht. Univ.-Prof. Andre­as Sön­nich­sen schreibt:

„Das Miss­ver­hält­nis wird noch grö­ßer, wenn die Imp­fung – wie vor­ge­se­hen – in sechs­mo­na­ti­gen Abstän­den wie­der­holt wird, man die Krank­heit aber nur ein­mal durch­macht, weil das Reer­kran­kungs­ri­si­ko für Gene­se­ne sehr gering ist, sie­he z.B. die Stu­die aus Qatar [17]. In glei­cher Wei­se müs­sen die ande­ren uner­wünsch­ten Wir­kun­gen der Imp­fun­gen (throm­b­em­bo­li­sche Ereig­nis­se, Vas­ku­lit­i­den, throm­bo­zy­to­pe­ni­sche Blu­tun­gen etc.) betrach­tet werden.

Das Neben­wir­kungs­ri­si­ko der COVID-Imp­fun­gen wird mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit durch Under­re­port­ing unter­schätzt. Davon gehen jeden­falls alle mit der Regis­trie­rung von Arz­nei­mit­tel­ne­ben­wir­kun­gen befass­ten Insti­tu­tio­nen aus.

Zudem ist es voll­kom­men unbe­deu­tend, wie hoch das Neben­wir­kungs­ri­si­ko ist, wenn für den betrof­fe­nen indi­vi­du­el­len Men­schen der Nut­zen der Imp­fung nicht nach­ge­wie­sen ist, denn dann ist eine ein­zi­ge schwer­wie­gen­de uner­wünsch­te Wir­kung schon eine zu viel.“

Im Fol­gen­den kann hier der zwei­te offe­ne Brief in Gän­ze gele­sen werden.

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