Basis: 766 geprüfte Tarife
Anbieter im Vergleich: 95 Versicherer bzw. Konzeptanbieter
Wertung: WFS 1 – 3 (Bronze, Silber, Gold)
Bewertet wurden Wohngebäudetarife für ganz oder überwiegend privat genutzte Gebäude
Geht das Haus in Flammen auf, führt ein unentdeckter Rohrbruch zum Einbruch der Decke oder wird ein Grundstück von einem ausufernden Fluss überflutet, so sind schnell Existenzen ruiniert. Wer ein Wohngebäude sein Eigen nennt, sollte also auf umfassenden Versicherungsschutz mit nur überschaubaren Ausschlüssen bedacht sein. Auch wer stets besonders achtsam durch das Leben geht, ist nicht davor gefeit, doch einmal grob fahrlässig einen Schaden herbeizuführen. Wird dann etwa nur der halbe Versicherungsschaden ersetzt, ist dies mehr als nur ein wenig ärgerlich.
Info zur Wertermittlung
Zu unterscheiden sind Wohngebäudetarife auf Basis des Wertes 1914 oder auf Basis der Wohnfläche. Es gibt jedoch auch Tarife, die zu einem festen Neuwert abgeschlossen werden sowie solche, die eine pauschale Höchstentschädigung vorsehen. Bei Vertragsabschluss sollte ein für den Einzelfall geeigneter Tarif gewählt werden und auch das Thema Beitragsanpassung thematisiert werden.
Bitte beachten Sie, dass die korrekte Ermittlung einer Versicherungssumme für den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung bei Tarifen auf Basis des Wertes 1914 sowie bei Neuwerttarifen zwar einen Anhaltspunkt dafür angibt, welche Absicherung für den Wiederaufbau eines konkreten Objektes erforderlich ist. Die so ermittelte Summe ist jedoch nicht dazu geeignet ist, einen realen Marktwert für den Verkauf oder die Aufnahme einer Hypothek abzubilden.
So fehlen bei einem ermittelten Wert 1914 unter anderem wichtige Faktoren wie regionale Marktsituation, Verkehrsanbindung, Nähe zu Kindergärten und Schulen und andere weiche Faktoren, die für einen Verkauf von Wohngebäuden an Dritte bedeutsam sein dürften.
Moderne Wohnflächentarife ermitteln keine Versicherungssumme mehr. Der Versicherungsschutz ist also in jedem Fall ausreichend, sofern alle im Antrag benannten Gefahr erheblichen Merkmale wahrheitsgemäß benannt und entsprechende Änderungen unverzüglich nachgemeldet wurden. In der Regel stehen Wohnflächentarife nur für Ein- oder Zweifamilienhäuser zur Verfügung.
Manche Tarife sind nach Neuwert kalkuliert. Diese legen eine feste Versicherungssumme fest, die allerdings in der Regel nicht automatisch angepasst wird. Hier ist es empfehlenswert, die Höhe des vereinbarten Versicherungsschutzes von Zeit zu Zeit zu überprüfen, um nicht ungewollt eine etwaige Unterversicherung durch steigende Baupreise zu riskieren.
Wer sichergehen möchte, dass die individuelle Versicherungssumme korrekt berechnet wurde, müsste den Gebäudewert regelmäßig durch einen Bausachverständigen nachprüfen lassen. Aus Kostengründen dürften aber nur wenige private Gebäudeeigentümer dazu bereit sein, so dass korrekt ermittelte Wohnflächentarife in der Regel das geringste Risiko für Kunden und Vermittler bedeuten dürften. Zu beachten ist, dass gerade für Mehrfamilienhäuser meist nur Tarife auf Basis des Wertes 1914, seltener auch auf Basis des umbauten Raums angeboten werden.
Ratingsystematik
Das Rating bewertet Tarife nach ihrer Leistungsstärke in drei Kategorien. Dabei sind sowohl jene Punkte erfasst, in denen sich Tarife besonders unterscheiden, aber auch solche Kriterien, die zwar weit verbreitet, aber in jedem Fall unverzichtbar sind. Nicht gesondert berücksichtigt werden hingegen Tarifmerkmale, die zwar für den Einzelfall wichtig sein können (z.B. Mitversicherung von Schäden durch radioaktive Isotope, Versicherungsschutz auch bei Schäden durch Streik und Aussperrung durch eigene Angestellte), für die Mehrheit der Versicherungsnehmer jedoch verzichtbar erscheinen dürfen. Auf den ersten Blick erscheint auch die Mitversicherung von „inneren Unruhen“ verzichtbar zu sein, allerdings kann ein Ausschluss dazu führen, dass es im Rahmen einer „normalen“ VGB-Deckung sonst im Fall von Brandstiftung durch Dritte keinen Schadenersatz gibt, während reine Vandalismusschäden in vielen Fällen zumindest eingeschränkt mitversichert sind.
Inwiefern eine Kostenübernahme für einen vom Versicherungsnehmer beauftragten Sachverständigen von Bedeutung ist, ließ sich nicht so einfach klären. Nach den Erfahrungen der diesbezüglich in der Vergangenheit befragten Versicherer sind entsprechende Beanspruchungen außergewöhnlich selten. Dennoch können sie gerade bei hohen Schäden von Bedeutung sein und wurden daher zum Standard für das Erreichen von „Gold“ definiert.
Eine wesentliche Ratinggrundlage war, dass der Anbieter die unverbindlichen Mindeststandards des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) garantiert. Dabei bleibt festzuhalten, dass auch die Garantiezusage von Mindeststandards keine Gewähr dafür bietet, dass diese bedingungsseitig auch eingehalten werden. Im Einzelfall sind für den Kunden nachteilige Abweichungen trotz Garantiezusage möglich, wobei Versicherte aber zumindest die Möglichkeit erhalten, im Falle einer Ablehnung die GDV-Mindeststandards einzufordern. Beispielsweise leitet sich aus der GDV-Garantie ab, dass Versicherungsschutz auch für die unmittelbare Einwirkung von Sturm oder Hagel auf versicherte Gebäude besteht, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäude, in denen sich versicherten Sachen befinden, baulich verbunden sind. Aktuelle Testsieger schreiben dies jeweils klarstellend auch in ihren Bedingungen, so dass keine Missverständnisse möglich sind.
Im Einzelfall ist eine Überprüfung des konkreten Kundenbedarfs in jedem Fall unerlässlich, zumal eine vollständige Erfassung sämtlicher denkbarer Schadenszenarios nicht möglich ist und die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit vor einem möglichen Schadeneintritt weitgehend Kaffeesatzleserei bleiben muss.
Im Sinne des Verbraucherinteresses wurden für die Wohngebäudeversicherung bestimmte K.O.-Kriterien festgelegt, die das Erreichen der drei Ratingstufen verhindern.
Für den Bronze-Standard sind dies:
- Bedingungsseitige Garantie, dass der Versicherer in keinem Fall zum Nachteil des Kunden von den aktuellen Musterbedingungen des GDV sowie den dazugehörigen Klauseln abweicht (GDV-Garantie). Bei Redaktionsschluss sind dies:
• Gemeinsamer Allgemeiner Teil für die Allgemeine Haftpflichtversicherung, die D&O‑Versicherung, die Sachversicherung und die Technischen Versicherungen (ohne Projektgeschäft) inklusive Betriebsunterbrechungsversicherungen (AT AH‑D&O‑Sach-TV (ohne Projektgeschäft)) (Stand: März 2024)
• Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2022 – Wohnflächenmodell) Musterbedingungen des GDV (Stand: November 2023)
• Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2022 – Wert 1914 „Gleitender Neuwert Plus“) Musterbedingungen des GDV (Stand: November 2023)
• Was kann zusätzlich zu den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2022 – Wert 1914 „Gleitender Neuwert Plus“) vereinbart werden? Musterbedingungen des GDV (Stand: November 2023)
• Was kann zusätzlich zu den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2022 – Wohnflächenmodell) vereinbart werden? Musterbedingungen des GDV (Stand: November 2023)
Diese Garantie kann auch implizit durch eine Garantie hinsichtlich der Standards des Arbeitskreises Beratungsprozesse[1] gewährt werden
Hinweis: da die VGB 2022 keine separaten BEW mehr vorsehen, ist der entsprechende Standard automatisch gewährt, kann aber sonst auch über eine Garantie hinsichtlich der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse hergeleitet werden. Sofern ein Versicherer eine GDV-Garantie auf die erweiterten Naturgefahren vorbehaltlich einer entsprechenden Mitversicherung gewährt, so gilt diese Leistungsanforderung als erfüllt.
- Bedingungsseitige Garantie, dass neue, verbesserte Versicherungsbedingungen automatisch auch für bestehende Verträge gelten, sofern damit keine Prämienerhöhung verbunden ist (Innovationsklausel). Das Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn die Formulierung sinngemäß wie folgt lautet:
„Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrprämie geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.“
- Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit der neu abgeschlossenen Wohngebäudeversicherung eingetreten ist oder in die Zuständigkeit der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit abgelehnt und der neue Versicherer tritt in Vorleistung (unklare Zuständigkeit). Ist diese Leistung nicht bedingungsseitig geregelt, so kann dies auch durch Verweis auf eine mögliche Garantie hinsichtlich der empfohlenen Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse (mindestens Stand 05.12.2013) nachgewiesen werden.
- Möglichkeit eines Unterversicherungsverzichts bei Tarifen auf Basis von Wert 1914. Bei Wohnflächentarifen ergibt sich aus der GDV-Garantie, dass kein Abzug wegen Unterversicherung erfolgen kann. sofern die Wohnfläche korrekt ermittelt wurde.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.
- Mitversicherung von Überspannungsschäden durch Blitz bis mindestens 10.000 Euro (jeweils Selbstbehalt von maximal 500 Euro).
- Mitversicherung von Seng- und Schmorschäden bis in Höhe der Versicherungssumme (jeweils Selbstbehalt von maximal 500 Euro).
- Mitversicherung von Schäden durch Verpuffung, Nutzwärme, Rauch und Ruß (auch ohne Feuer!) bis in Höhe der Versicherungssumme (jeweils Selbstbehalt von maximal 500 Euro).
- Versicherungsschutz für Schäden durch Rauch und Ruß auch, wenn die Schadenursache nicht auf dem Versicherungsgrundstück liegt und es sich nicht um die Folge einer versicherten Gefahr handelt.
- Mitversicherung von Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder Fliesen mindestens bis in Höhe von 10.000 Euro. Versicherungsschutz ist entweder bedingungsseitig oder durch geschäftsplanmäßige Erklärung des Anbieters an seine Vertriebspartner (z. B. per Newsletter) klargestellt). Der Einschluss bezieht sich auf Folgeschäden infolge der beschriebenen Undichtigkeit. Nicht auszuschließen ist, dass sich einzelne Wettbewerber trotz grundsätzlicher Mitversicherung von Fugenschäden auf ausgeschlossene Schäden durch erkennbar poröse Abdichtungen (Verschleiß) oder Hausschwamm zu berufen versuchen (vgl. Urteil des OLG Schleswig vom 11.06.2015, Az. 16 U 15 / 15)[2].
- Versicherungsschutz für frostbedingte und sonstige Bruchschäden von außerhalb von Gebäuden liegenden Zuleitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück, die der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt und die nicht ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
- Versicherungsschutz für frostbedingte und sonstige Bruchschäden für außerhalb von Gebäuden liegende Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt und die nicht ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen (mindestens bis in Höhe von 10.000 Euro).
- Versicherungsschutz für frostbedingte und sonstige Bruchschäden für außerhalb von Gebäuden liegende Zuleitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt und die nicht ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen (mindestens bis in Höhe von 10.000 Euro).
- Versicherungsschutz für frostbedingte und sonstige Bruchschäden für außerhalb von Gebäuden liegende Ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt und die nicht ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen (mindestens bis in Höhe von 10.000 Euro und Selbstbehalt bis max. 1.000 Euro).
- Versicherungsschutz für frostbedingte und sonstige Bruchschäden für außerhalb von Gebäuden liegende Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt und die nicht ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen (mindestens bis in Höhe von 5.000 Euro und Selbstbehalt bis max. 1.000 Euro).
- Optional möglicher Einschluss der erweiterten Elementarschadendeckung (weitere Naturgefahren) bis in Höhe der Versicherungssumme inklusive Erdbeben, Rückstau sowie Überschwemmung durch oberirdische stehende oder fließende Gewässer mit einem Selbstbehalt von höchstens 5.000 Euro je Schadenfall. Alternative Mitversicherung von Erdrutsch oder Erdsenkung.
- Vorsorgedeckung mindestens bis zur nächsten Hauptfälligkeit, sofern die Wertermittlung über den Wert 1914 erfolgt.
- Mitversicherung von Hotel- bzw. Unterkunftskosten für mindestens 100 Tage à 100 Euro pro Tag oder im Rahmen der Versicherungssumme ohne besondere Begrenzung.
- Schäden durch Dekontamination von verseuchtem Erdreich bis mindestens in Höhe von 100.000 Euro.
- Mitversicherung sonstiger Grundstücksbestandteile (z.B. Briefkästen, Zäune) auf dem Versicherungsgrundstück, sofern diese fest mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks verankert sind. In der Regel gilt hierfür eine abschließende Aufzählung der versicherten Bestandteile.
Für den Silber-Standard sind dies:
- Übernahme von Rückreisekosten aus dem Urlaub ab einer Mindestschadenhöhe von nicht über 5.000 Euro oder ohne Benennung einer Mindestschadenhöhe.
- Subsidiärer Regressverzicht gegenüber fahrlässig handelnden Angehörigen, die keinen Anspruch über eine etwaige Haftpflichtversicherung geltend machen können.
- Mitversicherung von Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte aufgrund versuchten oder erfolgten Einbruchdiebstahls bis mindestens 5.000 Euro mit einem Selbstbehalt bis maximal 500 Euro. Die Leistung muss auch dann erbracht werden, wenn kein Vandalismusschaden eingetreten ist.
- Versicherungsschutz für den Diebstahl von außen an einem versicherten Gebäude fest angebrachten Sachen bis mindestens 1.000 Euro. Je nach Anbieter beinhaltet dies entweder nur Gebäudezubehör oder auch sonstige Grundstücksbestandteile.
- Versicherungsschutz für Gebäudeschäden durch den Anprall von fremdbetriebenen Schienen‑, Straßen- und Wasserfahrzeugen.
- Mitversicherung von Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder Fliesen mindestens bis in Höhe von 20.000 Euro. Versicherungsschutz ist entweder bedingungsseitig oder durch geschäftsplanmäßige Erklärung des Anbieters an seine Vertriebspartner (z. B. per Newsletter) klargestellt). Der Einschluss bezieht sich auf Folgeschäden infolge der beschriebenen Undichtigkeit. Nicht auszuschließen ist, dass sich einzelne Wettbewerber trotz grundsätzlicher Mitversicherung von Fugenschäden auf ausgeschlossene Schäden durch erkennbar poröse Abdichtungen (Verschleiß) oder Hausschwamm zu berufen versuchen (vgl. Urteil des OLG Schleswig vom 11.06.2015, Az. 16 U 15 / 15)[3].
- Mitversicherung von Schäden unmittelbar durch den Verbiss von Mardern an elektrischen Anlagen sowie Dämmungen mindestens bis in Höhe von 5.000 Euro.
Für den Gold-Standard sind dies:
- Mitversicherung von Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder Fliesen bis zur Versicherungssumme bzw. Höchstentschädigung. Versicherungsschutz ist entweder bedingungsseitig oder durch geschäftsplanmäßige Erklärung des Anbieters an seine Vertriebspartner (z. B. per Newsletter) klargestellt). Der Einschluss bezieht sich auf Folgeschäden infolge der beschriebenen Undichtigkeit. Nicht auszuschließen ist, dass sich einzelne Wettbewerber trotz grundsätzlicher Mitversicherung von Fugenschäden auf ausgeschlossene Schäden durch erkennbar poröse Abdichtungen (Verschleiß) oder Hausschwamm zu berufen versuchen (vgl. Urteil des OLG Schleswig vom 11.06.2015, Az. 16 U 15 / 15)[4].
- Mitversicherung von Leckortungskosten, auch ohne, dass ein entschädigungspflichtiger Versicherungsfall vorliegt. Die Entschädigung soll mindestens 500 Euro betragen.
- Mitversicherung von Hotel- bzw. Unterkunftskosten für mindestens 365 Tage nach einem Schadenfall à mindestens 100 Euro pro Tag oder im Rahmen der Versicherungssumme ohne besondere Begrenzung.
- Versicherungsschutz auch bei Schäden durch innere Unruhen bis zur Versicherungssumme.
- Kostenübernahme für einen vom Versicherungsnehmer beauftragten Sachverständigen mindestens bis in Höhe von 5.000 Euro bei einer Schadenhöhe von 10.000 Euro oder weniger.
- Versicherungsschutz für Schäden durch Graffiti sowie andere mut- und böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus) an versicherten Gebäuden und Sachen.
- Mitversicherung von Schäden durch den Verbiss von Mardern und Waschbären an elektrischen Anlagen sowie Dämmungen mindestens bis in Höhe von 5.000 Euro. Ausdrückliche Mitversicherung auch von Folgeschäden (z.B. durch Einnisten oder Urinieren).
- Mitversicherung von Schäden durch die Explosion von Blindgängern / Kampfmitteln aus beendeten Kriegen (gegebenenfalls als Teil einer Allgefahrendeckung).
- Versicherer bzw. Risikoträger ist Mitgliedschaft bei Versicherungsombudsmann e.V.
Wichtige Unterschiede wie eine mögliche Allgefahrendeckung (Mitversicherung auch unbenannter Gefahren), Kostenübernahme für Umzugskosten oder die Entsorgung umgestürzter Bäume sollten im Kundeninteresse in jedem Fall individuell berücksichtigt werden. Wer sein Gebäude gemischt privat und gewerblich nutzt bzw. eine Wärmepumpe besitzt oder eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat, sollte sicherstellen, dass entsprechender Versicherungsschutz besteht (z. B. gegen Diebstahl oder Minderertrag). Dies gilt auch für die Fälle, wo sich eine Garage nicht auf dem eigentlichen Versicherungsgrundstück befindet oder Rückstau nur mit funktionsfähigem Rückstauventil versichert wäre.
Sollte zum Wohngebäude auch Gemeinschaftseigentum gehören (z. B. ein gemeinsamer Abwasserkanal, eine Gemeinschaftskläranlage, Abwasserpumpwerke, ein Gemeinschaftsschwimmbad oder eine private Zufahrtsstraße), so sollten auch diese Sonderfälle bei der Gestaltung des optimalen Versicherungsschutzes Berücksichtigung finden. Häufig handelt es sich um Anliegerstraßen von (ehemaligen) Neubaugebieten, die nicht, wie üblich, nach Baufertigstellung in das Eigentum der Kommune übergegangen sind, sondern als Teileigentum in den Besitz der Straßenanlieger übergegangen sind. Diese Sonderfälle sind regelmäßig über Standardpolicen, auch in TOP-Tarifen, nicht mitversichert, da dieses „Gemeinschaftseigentum“ regelmäßig auf einem anderen (angrenzendem) Grundstück liegt.
Gerade bei Mehrfamilienhäusern können Rohrverstopfungen sowohl versicherte als auch nicht versicherte Rohre im Sondereigentum wie auch im Gemeinschaftseigentum betreffen. Entsprechend sollte möglichst frühzeitig geklärt werden, dass wirklich für alle vorhandenen Rohre Versicherungsschutz sowohl für Verstopfungen[5], aber auch für etwaige Bruchschäden besteht.
Beachten Sie, dass Versicherer tarifabhängig für bestimmte Leistungen Selbstbehalte in stark variierender Höhe oder auch Sublimits anbieten bzw. enthalten können und diese im Rahmen der Beratung auch Erwähnung finden sollten.
Weiter gehört zu einer umfassenden Beratung natürlich auch eine Berücksichtigung des konkreten Prämienniveaus. Auch vordergründig „beitragsfreie“ Einschlüsse wie die Mitversicherung von Schäden durch radioaktive Isotope oder Schäden durch Windbewegungen unabhängig vom Erreichen einer Mindestwindstärke kosten Geld und entsprechen möglicherweise nicht dem geäußerten Bedarf Ihres Kunden. Im Einzelfall ist es aber auch möglich, dass ein Tarif mit zusätzlichen Einschlüssen preiswerter kommt als ein reiner „Basistarif“.
Note/Bedeutung
WFS 1 (Gold): Anforderungen Bronze, Silber und Gold erfüllt
WFS 2 (Silber): Anforderungen Bronze und Silber erfüllt
WFS 3 (Bronze): Anforderungen Bronze erfüllt
Jeder Tarif, der wenigstens die beschriebenen Mindestanforderungen für Gold, Silber oder Bronze erfüllt hat, ist grundsätzlich als „empfehlenswert“ zu werten und sticht deutlich aus der Masse der Wettbewerber hervor. Eine Detailbetrachtung bleibt jedoch auch weiterhin anzuraten.
Info
Analysiert wurden ganz oder überwiegend privat genutzte Wohngebäudeversicherungen ohne Berücksichtigung eines möglichen Einschlusses von Glasschäden. Sofern geforderte Mindestleistungen nur gegen Zuschlag mitversichert werden können, wurde ein solcher Mindestzuschlag berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wurde ein möglicher Mehrbedarf für die Mitversicherung von Geothermie- oder Photovoltaikanlagen. Dies betrifft auch Ausschlüsse, die allein eine Mitversicherung von Ertragsausfall betreffen.
Bedingungsrating (Einfamilienhäuser)
WFS 1 (Gold) für die Wohngebäudeversicherung
- Konzept & Marketing (Verbraucherinformationen, allsafe casa – DIE Eigenheimversicherung, EV 2017, 03/2017, Vers.1.04) [Tarif nicht mehr verkaufsoffen][6]
- Konzept & Marketing (Verbraucherinformationen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers.1.08: allsafe domo – Wohngebäudeversicherung)[7] [Tarif nicht mehr verkaufsoffen]
- VEMA (VEMA-Wohngebäudekonzept, Stand 01.02.2023) [Voraussetzung für die Bewertung ist eine Mindestversicherungssumme von 100.000 Euro]
WFS 2 (Silber) für die Wohngebäudeversicherung
- ConceptIF (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung (VGB CIF4ALL 2023), Stand: 01.01.2023; Besondere Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (CIF4ALL best advice (BB VGV CIF4ALL best advice 2023), Stand: 01.01.2023)
- InterRisk (Allgemeine Versicherungsbedingungen für das Privatgeschäft (B01), gültig ab 28.03.2019; Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung „XXL“ (B382), gültig ab 28.04.2021; Klauseln zur Wohngebäudeversicherung „XXL“, gültig ab 28.04.2021)
- Konzept & Marketing (Verbraucherinformationen, allsafe domo easy, WGB, 01/2020; Vers. 1.04)
WFS 3 (Bronze) für Wohngebäudeversicherung
- Konzept & Marketing (Verbraucherinformationen, allsafe casa – DIE Eigenheimversicherung, E, 04/2021; Vers. 1.07: prime)[8]
- VHV (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die verbundene Wohngebäudeversicherung (VGB 2021 – Wohnfläche) Fassung Juni 2021; Ergänzung zu den VGB 2021 – Fassung Juni 2021 Besondere Bedingungen für die Differenzdeckung in der Wohngebäudeversicherung – Fassung Juni 2021; Ergänzung zu den VGB 2021 – Wohnflächenmodell: Besondere Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung KLASSIK-GARANT – Wohnfläche – (BBW KLASSIK-GARANT – Wohnfläche) Fassung Juni 2021; Zusatzbedingungen für den Baustein EXKLUSIV zur Wohngebäudeversicherung – Wohnfläche Fassung Juni 2021)
- VHV (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die verbundene Wohngebäudeversicherung (VGB 2021 – Wohnfläche) Fassung Juni 2021; Ergänzung zu den VGB 2021 – Fassung Juni 2021 Besondere Bedingungen für die Differenzdeckung in der Wohngebäudeversicherung – Fassung Juni 2021; Ergänzung zu den VGB 2021 – Wohnflächenmodell: Besondere Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung KLASSIK-GARANT – Wohnfläche – (BBW KLASSIK-GARANT – Wohnfläche) Fassung Juni 2021; Zusatzbedingungen für den Baustein EXKLUSIV zur Wohngebäudeversicherung – Wohnfläche Fassung Juni 2021; Besondere Bedingungen für die BEST-LEISTUNGS-GARANTIE inkl. unbenannte Gefahren (BBBLG) Fassung Juni 2021)
- VHV (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die verbundene Wohngebäudeversicherung (VGB 2021 – Wert 1914) Fassung Juni 2021; Ergänzung zu den VGB 2021 – Fassung Juni 2021 Besondere Bedingungen für die Differenzdeckung in der Wohngebäudeversicherung – Fassung Juni 2021; Besondere Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung KLASSIK-GARANT – Wert 1914 (BBW KLASSIK-GARANT – Wert 1914) Fassung Juni 2021; Zusatzbedingungen für den Baustein EXKLUSIV zur Wohngebäudeversicherung – Wert 1914 Fassung Juli 2023)
- VHV (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die verbundene Wohngebäudeversicherung (VGB 2021 – Wert 1914) Fassung Juni 2021; Ergänzung zu den VGB 2021 – Fassung Juni 2021 Besondere Bedingungen für die Differenzdeckung in der Wohngebäudeversicherung – Fassung Juni 2021; Besondere Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung KLASSIK-GARANT – Wert 1914 (BBW KLASSIK-GARANT – Wert 1914) Fassung Juni 2021; Zusatzbedingungen für den Baustein EXKLUSIV zur Wohngebäudeversicherung – Wert 1914 Fassung Juli 2023; Besondere Bedingungen für die BEST-LEISTUNGS-GARANTIE inkl. unbenannte Gefahren (BBBLG) Fassung Juni 2021)
Bedingungsrating (Zweifamilienhäuser)
WFS 1 (Gold) für die Wohngebäudeversicherung
- Konzept & Marketing (Verbraucherinformationen, allsafe casa – DIE Eigenheimversicherung, EV 2017, 03/2017, Vers.1.04) [Tarif nicht mehr verkaufsoffen][9]
- Konzept & Marketing (Verbraucherinformationen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers.1.08: allsafe domo – Wohngebäudeversicherung)[10] [Tarif nicht mehr verkaufsoffen]
- VEMA (VEMA-Wohngebäudekonzept, Stand 01.02.2023) [Voraussetzung für die Bewertung ist eine Mindestversicherungssumme von 100.000 Euro]
WFS 2 (Silber) für die Wohngebäudeversicherung
- ConceptIF (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung (VGB CIF4ALL 2023), Stand: 01.01.2023; Besondere Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (CIF4ALL best advice (BB VGV CIF4ALL best advice 2023), Stand: 01.01.2023)
- InterRisk (Allgemeine Versicherungsbedingungen für das Privatgeschäft (B01), gültig ab 28.03.2019; Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung „XXL“ (B382), gültig ab 28.04.2021; Klauseln zur Wohngebäudeversicherung „XXL“, gültig ab 28.04.2021)
- Konzept & Marketing (Verbraucherinformationen, allsafe domo easy, WGB, 01/2020; Vers. 1.04)
WFS 3 (Bronze) für Wohngebäudeversicherung
- Konzept & Marketing (Verbraucherinformationen, allsafe casa – DIE Eigenheimversicherung, E, 04/2021; Vers. 1.07: prime)[11]
- VHV (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die verbundene Wohngebäudeversicherung (VGB 2021 – Wohnfläche) Fassung Juni 2021; Ergänzung zu den VGB 2021 – Fassung Juni 2021 Besondere Bedingungen für die Differenzdeckung in der Wohngebäudeversicherung – Fassung Juni 2021; Ergänzung zu den VGB 2021 – Wohnflächenmodell: Besondere Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung KLASSIK-GARANT – Wohnfläche – (BBW KLASSIK-GARANT – Wohnfläche) Fassung Juni 2021; Zusatzbedingungen für den Baustein EXKLUSIV zur Wohngebäudeversicherung – Wohnfläche Fassung Juni 2021)
- VHV (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die verbundene Wohngebäudeversicherung (VGB 2021 – Wohnfläche) Fassung Juni 2021; Ergänzung zu den VGB 2021 – Fassung Juni 2021 Besondere Bedingungen für die Differenzdeckung in der Wohngebäudeversicherung – Fassung Juni 2021; Ergänzung zu den VGB 2021 – Wohnflächenmodell: Besondere Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung KLASSIK-GARANT – Wohnfläche – (BBW KLASSIK-GARANT – Wohnfläche) Fassung Juni 2021; Zusatzbedingungen für den Baustein EXKLUSIV zur Wohngebäudeversicherung – Wohnfläche Fassung Juni 2021; Besondere Bedingungen für die BEST-LEISTUNGS-GARANTIE inkl. unbenannte Gefahren (BBBLG) Fassung Juni 2021)
- VHV (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die verbundene Wohngebäudeversicherung (VGB 2021 – Wert 1914) Fassung Juni 2021; Ergänzung zu den VGB 2021 – Fassung Juni 2021 Besondere Bedingungen für die Differenzdeckung in der Wohngebäudeversicherung – Fassung Juni 2021; Besondere Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung KLASSIK-GARANT – Wert 1914 (BBW KLASSIK-GARANT – Wert 1914) Fassung Juni 2021; Zusatzbedingungen für den Baustein EXKLUSIV zur Wohngebäudeversicherung – Wert 1914 Fassung Juli 2023)
- VHV (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die verbundene Wohngebäudeversicherung (VGB 2021 – Wert 1914) Fassung Juni 2021; Ergänzung zu den VGB 2021 – Fassung Juni 2021 Besondere Bedingungen für die Differenzdeckung in der Wohngebäudeversicherung – Fassung Juni 2021; Besondere Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung KLASSIK-GARANT – Wert 1914 (BBW KLASSIK-GARANT – Wert 1914) Fassung Juni 2021; Zusatzbedingungen für den Baustein EXKLUSIV zur Wohngebäudeversicherung – Wert 1914 Fassung Juli 2023; Besondere Bedingungen für die BEST-LEISTUNGS-GARANTIE inkl. unbenannte Gefahren (BBBLG) Fassung Juni 2021)
Bedingungsrating (Mehrfamilienhäuser)
WFS 1 (Gold) für die Wohngebäudeversicherung
- VEMA (VEMA-Wohngebäudekonzept, Stand 01.02.2023) [Voraussetzung für die Bewertung ist eine Mindestversicherungssumme von 100.000 Euro]
WFS 2 (Silber) für die Wohngebäudeversicherung
- ConceptIF (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung (VGB CIF4ALL 2023), Stand: 01.01.2023; Besondere Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (CIF4ALL best advice (BB VGV CIF4ALL best advice 2023), Stand: 01.01.2023)
- InterRisk (Allgemeine Versicherungsbedingungen für das Privatgeschäft (B01), gültig ab 28.03.2019; Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung „XXL“ (B382), gültig ab 28.04.2021; Klauseln zur Wohngebäudeversicherung „XXL“, gültig ab 28.04.2021)
WFS 3 (Bronze) für Wohngebäudeversicherung
- VHV (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die verbundene Wohngebäudeversicherung (VGB 2021 – Wert 1914) Fassung Juni 2021; Ergänzung zu den VGB 2021 – Fassung Juni 2021 Besondere Bedingungen für die Differenzdeckung in der Wohngebäudeversicherung – Fassung Juni 2021; Besondere Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung KLASSIK-GARANT – Wert 1914 (BBW KLASSIK-GARANT – Wert 1914) Fassung Juni 2021; Zusatzbedingungen für den Baustein EXKLUSIV zur Wohngebäudeversicherung – Wert 1914 Fassung Juli 2023)
- VHV (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die verbundene Wohngebäudeversicherung (VGB 2021 – Wert 1914) Fassung Juni 2021; Ergänzung zu den VGB 2021 – Fassung Juni 2021 Besondere Bedingungen für die Differenzdeckung in der Wohngebäudeversicherung – Fassung Juni 2021; Besondere Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung KLASSIK-GARANT – Wert 1914 (BBW KLASSIK-GARANT – Wert 1914) Fassung Juni 2021; Zusatzbedingungen für den Baustein EXKLUSIV zur Wohngebäudeversicherung – Wert 1914 Fassung Juli 2023; Besondere Bedingungen für die BEST-LEISTUNGS-GARANTIE inkl. unbenannte Gefahren (BBBLG) Fassung Juni 2021)
Wichtiger Hinweis:
Kein Rating kann eine umfassende Bedarfsermittlung und Beratung beim Verbraucher ersetzen. Dies gilt auch für dieses Rating.
Obwohl die Daten, die zu diesem Rating geführt haben, mit höchster Sorgfalt erfasst wurden, können mögliche Fehler bei der Erfassung dennoch nicht ausgeschlossen werden. Diese können Auswirkungen auf das ermittelte Ergebnis haben. Obwohl in die einzelnen Punkte viel Zeit investiert wurde, ist doch ein gewisses Maß an Subjektivität bei der Gewichtung nicht zu vermeiden. Auch dieses Rating kann daher keinen Ersatz für ein ausführliches Studium von Versicherungsbedingungen sein, soll aber zumindest Hilfestellung bei der Auswahl möglicher geeigneter Tarife sein.
[1] Aktueller Stand ist der 13.12.2018
[2] Siehe „Nässeschäden durch undichte Fugen oder beschädigte Fließen in der Gebäudeversicherung“ auf „grafenberg-gruppe.de“. Aufzurufen unter https://grafenberg-gruppe.de/naesseschaeden-durch-undichte-fugen/, zuletzt aufgerufen am 11.06.2024.
[3] Siehe „Nässeschäden durch undichte Fugen oder beschädigte Fließen in der Gebäudeversicherung“ auf „grafenberg-gruppe.de“. Aufzurufen unter https://grafenberg-gruppe.de/naesseschaeden-durch-undichte-fugen/, zuletzt aufgerufen am 11.06.2024.
[4] Siehe „Nässeschäden durch undichte Fugen oder beschädigte Fließen in der Gebäudeversicherung“ auf „grafenberg-gruppe.de“. Aufzurufen unter https://grafenberg-gruppe.de/naesseschaeden-durch-undichte-fugen/, zuletzt aufgerufen am 11.06.2024.
[5] Siehe z. B. „Rohre im Mehrfamilienhaus verstopft: Zahlt die Eigentümergemeinschaft?“ auf „wetterauer-immobilien.de“. Aufzurufen unter https://www.wetterauer-immobilien.de/news/rohre-im-mehrfamilienhaus-verstopft-zahlt-die-eigentumergemeinschaft, zuletzt aufgerufen am 11.06.2024.
[6] Der Tarif allsafe casa von Konzept & Marketing ist eine Allgefahrendeckung und umfasst Versicherungsschutz sowohl für die Sparte Hausrat als auch Wohngebäude. Die Höchstentschädigung beträgt pauschal 1,5 Mio. Euro. Die Absicherung nur eines der beiden Einzelrisiken ist ausschließlich im Rahmen einer vorübergehenden Exzedentendeckung möglich.
[7] Die Höchstentschädigung beträgt pauschal 1 Mio. Euro.
[8] Der Tarif allsafe casa von Konzept & Marketing ist eine Allgefahrendeckung und umfasst Versicherungsschutz sowohl für die Sparte Hausrat als auch Wohngebäude. Die Höchstentschädigung beträgt pauschal 2 Mio. Euro. Die Absicherung nur eines der beiden Einzelrisiken ist ausschließlich im Rahmen einer vorübergehenden Exzedentendeckung möglich.
[9] Der Tarif allsafe casa von Konzept & Marketing ist eine Allgefahrendeckung und umfasst Versicherungsschutz sowohl für die Sparte Hausrat als auch Wohngebäude. Die Höchstentschädigung beträgt pauschal 1,5 Mio. Euro. Die Absicherung nur eines der beiden Einzelrisiken ist ausschließlich im Rahmen einer vorübergehenden Exzedentendeckung möglich.
[10] Die Höchstentschädigung beträgt pauschal 1 Mio. Euro.
[11] Der Tarif allsafe casa von Konzept & Marketing ist eine Allgefahrendeckung und umfasst Versicherungsschutz sowohl für die Sparte Hausrat als auch Wohngebäude. Die Höchstentschädigung beträgt pauschal 2 Mio. Euro. Die Absicherung nur eines der beiden Einzelrisiken ist ausschließlich im Rahmen einer vorübergehenden Exzedentendeckung möglich.