Am 26.02.2024 lag die Außentemperatur am Landgericht Hildesheim nur bei 1 Grad Celsius, dennoch blühte es rosa vor dem Gebäude der Staatsanwaltschaft. Anders als angekündigt, fand die heutige Hauptverhandlung im Saal 134 der 7. Kleinen Strafkammer und nicht – wie angekündigt – im deutlich kleineren Saal 27 statt.
Weiterhin ging es um den Vorwurf einer angeblichen Gehorsamsverweigerung gegen die am 24.11.2021 eingeführte Duldungspflicht des militärischen Personals gegen eine Injektion mit SARS-COV‑2.
Die nächste Fortsetzungsverhandlung findet am 01.03.2024 ab 10:00 Uhr in Saal 134 statt. Bereits am 05.01.2024, 15.01.2024, 30.01.2024, 09.02.2024 und 23.02.2024 (Zusammenfassungen in der Epoch Times siehe hier und hier) war unter dem aktuellen Richter Dr. Julian Lange verhandelt worden Eine Zusammenfassung der bisherigen Ereignisse finden Sie in Anhang 1 zu diesem Beitrag, eine Übersicht der handelnden Personen in Anhang 2.
Einlass mit bekannten Hürden
Auch am 26.02.2024 war der Zugang für Zuschauer wieder nur mit Taschenkontrolle möglich. Dabei mussten Flaschen aus Glas oder Edelstahl wieder einmal abgegeben werden, so unter anderem eine Thermoskanne.
Regionale Medien nur mäßig interessiert
Bereits um 09:58 Uhr hatten sich insgesamt 14 Zuschauer versammelt, um der anstehenden Verhandlung zu folgen. Daneben waren als Prozessbeobachter neben dem Autor dieser Zeichen auch Tom Lausen (Autor des Buches „Die Intensiv-Mafia“), Oliver Ahrens (Prometheus24_7) sowie Jan Furhop als Chefredakteur der Hildesheimer Allgemeine Zeitung vor Ort.
Fuhrhop verließ den Saal allerdings bereits gegen 10:30 Uhr, während der für das Landgericht zuständige Pressesprecher nur kurz vor Ende für einen Teil der Verhandlung am Geschehen teilnahm.
Laut Pressesprecher habe bislang nur ein mäßiges mediales Interesse an diesem Strafprozess bestanden. Um 21:41 Uhr des 26.02.2024 waren auf der Website der Hildesheimer Allgemeine Zeitung unter den „Schlagzeilen“[1] des Tages keine Berichte zur Verhandlung am gleichen Vormittag zu finden.
Bekannte Prozessbeteiligte
Neben den Zuschauern wurde die Hauptverhandlung auch von einer Anwärterin im mittleren Dienst verfolgt, die sich auf ihre Tätigkeit als Protokollantin vorbereitet. Für das Gericht agierte diesmal die neue Protokollantin, Frau Ei.
Die Verhandlungsführung oblag wieder dem vorsitzenden Richter Dr. Julian Lange, zur Seite gestellt seinen beiden Schöffen Benjamin Mu. sowie Boris Wa. Für die Staatsanwaltschaft stand erneut Staatsanwältin Kira-Franziska Rupprecht im Ring.
Die Angeklagte Sabrina Bu. wurde vertreten von Rechtsanwalt Sven Lausen, Rechtsanwalt Ivan Künnemann sowie dem ehemaligen Oberstaatsanwalt und nun Rechtsanwalt Gert-Holger Willanzheimer. Dabei saß Bu. neben dem zuletzt benannten Mitglied der Verteidigung.
Wie immer führte das Anwaltsteam zahlreiche Bücher mit, um bestens für die Verteidigung der Angeklagten gewappnet zu sein.
Beweisanträge abgelehnt
Um 10:07 Uhr traten der vorsitzende Richter mit seinen Schöffen ein.
Direkt wurde von Lange eine Stellungnahme zu den Beweisanträgen vom 09.02.2024 durch Staatsanwältin Rupprecht angefordert. Diese seien alle abzulehnen. Gegen den Beweisantrag zu 1 spräche § 244 StPO:
„§ 244 Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen
[…]
(3) Ein Beweisantrag liegt vor, wenn der Antragsteller ernsthaft verlangt, Beweis über eine bestimmt behauptete konkrete Tatsache, die die Schuld- oder Rechtsfolgenfrage betrifft, durch ein bestimmt bezeichnetes Beweismittel zu erheben und dem Antrag zu entnehmen ist, weshalb das bezeichnete Beweismittel die behauptete Tatsache belegen können soll. Ein Beweisantrag ist abzulehnen, wenn die Erhebung des Beweises unzulässig ist. Im Übrigen darf ein Beweisantrag nur abgelehnt werden, wenn
1. eine Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist,
2. die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist,
3. die Tatsache, die bewiesen werden soll, schon erwiesen ist,
4. das Beweismittel völlig ungeeignet ist,
5. das Beweismittel unerreichbar ist oder
6. eine erhebliche Behauptung, die zur Entlastung des Angeklagten bewiesen werden soll, so behandelt werden kann, als wäre die behauptete Tatsache wahr.
(4) Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Sachverständigen kann, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch abgelehnt werden, wenn das Gericht selbst die erforderliche Sachkunde besitzt. Die Anhörung eines weiteren Sachverständigen kann auch dann abgelehnt werden, wenn durch das frühere Gutachten das Gegenteil der behaupteten Tatsache bereits erwiesen ist; dies gilt nicht, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn sein Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn das Gutachten Widersprüche enthält oder wenn der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen eines früheren Gutachters überlegen erscheinen.“
Beweisantrag Nummer 2 sei abzuweisen, da er gestützt sei auf den vorherigen Beweisantrag Nummer 4. Dabei ginge es um eine gegenwärtige Einschätzung von Tatsachen anstelle der Einschätzung durch die zuständigen Behörden zum Tatzeitpunkt.
Interesse an möglichem Fremdschutz?
Unmittelbar darauf wurden die von der Verteidigung gestellten Beweisanträge um 10:09 Uhr per Beschluss auch durch den vorsitzenden Richter Lange abgewiesen. So sei die Verlesung der Antwort des Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg) abzulehnen. Die damit zu beweisenden Tatsachen seien aus tatsächlichen Gründen ohne Bedeutung.
Auch der Beweisantrag zu 2 sei abzulehnen, da die damit zu beweisende Sache aus tatsächlichen Gründen ohne Bedeutung sei. Damit sollte Lange zufolge nachgewiesen werden, dass die Bundeswehr zum damaligen Zeitpunkt über keine eigenen Daten verfügt habe. Entscheidend für eine mögliche Beurteilung sei allein die der Angeklagten vorgeworfene Gehorsamsverweigerung, ob hier der Befehl beharrlich verweigert worden sei und ob dabei ein Irrtum vorgelegen habe. So seien insbesondere objektiv nicht ausführbare Befehle nicht auszuüben.
Allein Vorwurf der Befehlsverweigerung sei aufzuklären
Gleiches gelte für solche Befehle, die durch Änderung der Sachlage sinnlos geworden seien. Befehle seien ebenfalls unverbindlich, wenn z. B. gegen allgemeine Regelungen des Völkerrechts verstoßen würden. Verwiesen wurde dabei von Lange auf das Urteil des 2. Wehrdienstsenats vom 21.06.2005 (BVerwG WD 12.04). Verwiesen wurde ferner auf den Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch. Der Antrag der Verteidigung sei für die zu beweisende Tatsache ohne Belang.
Die Sinnhaftigkeit von Befehlen sei nicht zu beurteilen, sondern allein die Gehorsamsverweigerung. Hierzu wurde verwiesen auf das von der Verteidigung in eine scharfe Kritik genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.09.2023 (Urteil vom 21.09.2023 – BVerwG 2 WD 5.23).
Zur Einordung des gerichtlich benannten Urteils
Hierzu äußerte sich Rechtsanwalt Sven Lausen im Nachgang zur Verhandlung wie folgt:
„1. Es bleibt weiterhin unklar, warum überhaupt ein Befehl zu einer medizinischen Maßnahme des Impfens erteilt werden kann. § 17 a SG stellt hierfür keine eindeutige Rechtsgrundlage dar. Weder kann nach allgemeinem Konsens ein Vorgesetzter einem Soldaten das Rauchen durch Befehl untersagen noch kann er mittels Befehls eine Operation oder das Nehmen einer Arznei zur Gesunderhaltung anordnen.
2. Der dienstliche Zweck eines Befehls (hier Befehl zur Duldung einer medizinischen Maßnahme an sich selbst) im Sinne von § 10 Abs. 4 Soldatengesetz kann nicht in der Erfüllung einer Umsetzungsnorm (hier Basisimpfschema) des BMVg liegen, da sonst die Exekutive bestimmen würde, was ein dienstlicher Zweck ist. Vielmehr ist der dienstliche Zweck eines Befehls immer objektiv zu ermitteln, orientiert am grundgesetzlichen Auftrag der Bundeswehr (bisher ständige Rechtsprechung des BVerwG).
3. Eine nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 WStG strafbare Gehorsamsverweigerung setzt tatbestandlich voraus, dass der Ausgangsbefehl (hier Befehl zur Duldung einer medizinischen Maßnahme an sich selbst) zum Zeitpunkt seiner Wiederholung noch ausführbar ist, aber bereits einmal seitens des Soldaten verweigert wurde und der Soldat also nach dessen „Wiederholung“ auf die Nichterfüllung desselben „beharrt“. Nur hierin könnte überhaupt der unmittelbar erhöhte militärische Unrechtsgehalt sichtbar werden. Das ständige Erteilen immer neuer Befehle mit sinngleichem Inhalt dagegen ist von der Norm (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 WStG) nicht erfasst und führt daher niemals zu einer objektiven Erfüllung des Tatbestandes. “
Lange begehrt erneute Teileinlassung
Zurück zur Verhandlung vom 26.02.2023: Weiter sei laut vorsitzendem Richter Lange die Verlesung der Antwort des Bundesministerium der Verteidigung vom 22.02.2024 sowie die der Verfügungen von Frau Oberstaatsanwältin Julia Göbbels vom 06.07.2022, 16.08.2022 sowie 28.02.2023 abzuweisen.
Seine Abschrift werde Lange zeitnahe aushändigen. Er müsse zuvor noch zwei Schreibfehler korrigieren, die ihm bei seinem Vortrag aufgefallen seien. Während Lange dies um 10:14 Uhr offenbar tat, schrieb auch der jüngere der beiden Schöffen irgendwas mit.
Um 10:15 Uhr wollte Lange wissen, ob eine Frage an die Angeklagte zu den Geschehnissen des 13.01.2022 zulässig sei. Hierzu gab Lausen an, dass er erst selbst vortragen wolle. Lange beharrte an dieser Stelle darauf, erst selbst seine Frage zu stellen, um zu erfahren, ob die Verteidigung diese zulassen würde.
Laut Aussage des Zeugen Hauptfeldwebel Thorsten Br. sei dieser am 13.01.2022 zusammen mit Oberstabsfeldwebel Mike He. sowie der Angeklagten im selben Raum gewesen, als es zu dem streitgegenständlichen Personalgespräch gekommen sei. Dem widerspreche die Aussage der Angeklagten, wonach He. und sie alleine im Raum gewesen seien. Gäbe es also, so Lange, einen besonderen Grund, weshalb Br. hier falsch aussagen sollte?
Keine Fragen zu Spekulationen
Die Verteidigung beantragte nun um 10:17 Uhr, sich für 5 Minuten zur Beratung zurückzuziehen.
Um 10:20 Uhr kamen sie wieder in den Verhandlungssaal zurück, worauf hin die Protokollantin die Richter in ihrem Richterzimmer informierte. Um 10:20 Uhr traten der vorsitzende Richter und die Schöffen wieder ein.
Lange begehrte nun zu wissen, ob die Frage zugelassen werde. Lausen: die Frage sei unzulässig, da sie nicht auf Tatsachen gestützt sei, sondern auf Spekulationen. Am gestrigen Tage habe er über zwei Stunden lang akribisch per Telefonkonferenz mit der Angeklagten versucht, den damaligen Vorgang zu rekonstruieren. Um 17:34 Uhr hätte er einen Anruf seiner unter Tränen aufgelösten Mandantin erhalten. Er hätte mehrfach nachfragen müssen, um zu verstehen, was sie eigentlich mitteilen wollte.
Darstellungen zum 13.01.2022 widersprüchlich
Es ging um das angebliche 6‑Augen-Gespräch vom 13.01.2022. Der Zeuge He. habe hierzu in seiner Vernehmung vom 05.01.2022 angegeben, dass Herr Br. bei dem von He. geführten Gespräch das Zimmer verlassen habe. Das Gespräch habe etwa 15 bis 20 Minuten gedauert.
Dem widerspräche die Aussage von Bu., wonach sie um 06:30 Uhr allein zu He. ins Büro gekommen sei und dass ihr an diesem Tag abweichend kein Befehl erteilt worden sei. Der Angeklagten zufolge habe das Gespräch nur etwa 2 Minuten gedauert.
An dieser Stelle muss ich den geneigten Leser auf eine Fortsetzung der Berichterstattung zum 26.02.2024 nach einer erneuten Zeugenvernehmung von 01.03.2024 verweisen und nur erwähnen, dass an jenem Tag auch der Richter Peter Peschka vom Landgericht Hildesheim spontan und erneut in den Zeugenstand berufen wurde.
Anhang 1: Erweiterte Chronologie der Ereignisse
(Daten im unmittelbaren Zusammenhang zum laufenden Gerichtsprozess wurden farbig hervorgehoben)
11.03.2020: WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus stuft SARS-COVID-19 als „Pandemie” ein[2].
12.04.2020: Bill Gates spricht in den deutsche „Tagesthemen“ und verkündet: „Wir werden den zu entwickelnden Impfstoff letztendlich sieben Milliarden Menschen verabreichen“[3] Während die Entwicklung normalerweise „ungefähr fünf Jahre“ dauere, hoffe man dieses Mal auf eine Impfstoffentwicklung innerhalb von nur 18 Monaten[4]. Eine Anfrage bei FragDenStaat zu Informationen und Dokumenten zum „abgeschlossenen Vertrag mit Bill Gates, bzw. dessen Vertretern, zukommen zu lassen, die zum Zustandekommen und zur Produktion dieses Interviews zugehörig sind“ wurde abgelehnt[5].
21.12.2020: die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) erteilt für die Europäische Union (EU) die bedingte Zulassung für den Corona-„Impfstoff“ von BioNTech / Pfizer[6].
04.01.2021: Für den Landkreis Hildesheim wird aufgrund der 7‑Tages-Inzidenz per Allgemeinverfügung für Versammlungen unter freiem Himmel eine Maskenpflicht eingeführt[7].
06.01.2021: die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) erteilt für die Europäische Union (EU) die bedingte Zulassung für den Corona-„Impfstoff“ von Moderna[8].
29.01.2021: die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) erteilt für die Europäische Union (EU) die bedingte Zulassung für den Corona-„Impfstoff“ von AstraZeneca[9].
11.03.2021: die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) erteilt für die Europäische Union (EU) die bedingte Zulassung für den Corona-„Impfstoff“ von Janssen Pharmaceutica NV[10].
16.03.2021: das Paul-Ehrlich-Institut informiert über eine temporäre Aussetzung des COVID-19-Vakzins von AstraZeneca[11].
03.09.2021: Für den Landkreis Hildesheim wird aufgrund der 7‑Tages-Inzidenz per Allgemeinverfügung die 3G-Regel eingeführt[12].
10.10.2023: Für den Landkreis Hildesheim entfällt aufgrund der 7‑Tages-Inzidenz die Anwendung der 3G-Regel[13].
03.11.2021: Für den Landkreis Hildesheim wird aufgrund der 7‑Tages-Inzidenz per Allgemeinverfügung die 3G-Regel eingeführt[14].
24.11.2021:
„Nach Anweisung der ehemaligen geschäftsführenden Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) vom 24. November 2021 ist die Impfung gegen Covid-19 in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen des militärischen Personals aufgenommen worden. § 17a Abs. 2 Soldatengesetz1 sieht eine Pflicht zur Duldung von Impfungen als Teil der soldatischen Gesunderhaltungspflicht vor und schränkt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ausdrücklich ein. Die Impfung gegen Covid-19 zählt nach dem ministeriellen Erlass vom 24. November 2021 zu den sogenannten Basisimpfungen für Soldaten.“[15]
Hierzu Verkündung der Vorschriftenänderung beim Apell durch Oberstabsfeldwebel He.
29.11.2021: Verkündung der Duldungspflicht für Soldaten am Bundeswehrstandort Holzminden durch Major Gr. vor der versammelten Truppe.
03.12.2021: mutmaßlich von den Vorgesetzten abgesagter Impftermin für die Angeklagte. Die Oberstabsgefreite B. befindet sich im Dienstausgleich.
06.12.2021: abgesagter Impftermin für die Angeklagte. Der Termin sei durch den Zeugen Mu. auf Veranlassung von Hauptfeldwebel So. verkündet worden und mutmaßlich wegen möglicher Impfnebenwirkungen im Hinblick auf die anstehende Dienstfahrt vom 07.12.2021 abgesagt worden. Frau B. befindet sich im Erholungsurlaub. Ankündigung eines neuen Impftermins für die Angeklagte per WhatsApp für den 15.12.2021.
07.12.2021: Dienstfahrt von Frau B. mit Oberstleutnant Florian Ba. von Holzminden nach Duisburg und zurück.
09.12.2021: Hildesheim verkündet per Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht auf Wochenmärkten und in bestimmten Bereichen der Stadt[16].
12.12.2021: Soldatenprozess am Oberverwaltungsgericht Leipzig zur Frage der Rechtmäßigkeit der Aufnahme von COVID-19-Injektionen in das allgemeine Impfschema für Soldaten.
13.12.2021 bis 14.12.2022: Frau B. befindet sich im Erholungsurlaub
15.12.2021: Frau B. befindet sich im Erholungsurlaub. An diesem Tag wurde ein Impftermin ohne Angabe der Uhrzeit beim Truppenarzt in Holzminden für die Angeklagte wohl durch Feldwebel So. festgesetzt. Mutmaßlicher Anruf bei der Angeklagten um 09:45 Uhr, dass sie um 10:00 Uhr ihren Termin haben werde.
16.12.2021 bis 12.01.2022: Frau B. befindet sich im Erholungsurlaub.
20.12.2021: die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) erteilt für die Europäische Union (EU) die bedingte Zulassung für den Corona-„Impfstoff“ von Novavax[17].
05.01.2022: Für den Landkreis Hildesheim wird per Allgemeinverfügung für Versammlungen unter freiem Himmel eine Maskenpflicht eingeführt. Die Regelung gilt vorerst bis zum 15.01.2022[18].
13.01.2022: die Angeklagte habe bei Dienstantritt mitgeteilt, dass sie „ungeimpft“ sei und sich nicht gegen COVID-19 „impfen“ lassen wolle. Personalgespräch zwischen Frau B. und Oberstabsfeldwebel He. Mutmaßliche Teilnahme auch des Zeugen Br. am Gespräch strittig. Laut dessen Aussage vom 30.01.2024 habe es an diesem Tag die Verkündung eines erneuten Impftermins für Frau B. gegeben.
20.01.2022: Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim gegen die Angeklagte.
21.03.2022: Dienstausübungsverbot für Frau B. wird ausgesprochen.
16.05.2022: Hauptverhandlung als 45-Minuten-Schnellverfahren am Amtsgericht Holzminden. Richter Jan Scharfetter verurteilt die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen zu 30 Euro.
19.05.2021: Rechtsanwältin Beate Bahner legt eine Berufung gegen das Urteil von Amtsrichter Scharfetter ein.
12.12.2021: Soldatenprozess am Oberverwaltungsgericht Leipzig zur Frage der Rechtmäßigkeit der Aufnahme von COVID-19-Injektionen in das allgemeine Impfschema für Soldaten.
24.06.2022: die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) erteilt für die Europäische Union (EU) die bedingte Zulassung für den Corona-„Impfstoff“ von Valneva[19].
07.07.2022: Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Leipzig zum dort geführten Soldatenprozess wonach die Aufnahme von COVID-19-Injektionen in das allgemeine Impfschema für Soldaten angeblich rechtmäßig sei.
03.10.2022: die EMA folgt dem Antrag des Ausschusses für Humanarzneimittel bei der EMA vom 16.09.2022 und gewährt die Standardzulassung für das Vakzin Spikevax von Moderna[20].
10.10.2022: die EMA folgt dem Antrag des Ausschusses für Humanarzneimittel bei der EMA vom 16.09.2022 und gewährt die Standardzulassung für das Vakzin Comirnaty von BioNTech / Pfizer[21].
11.11.2022: die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) erteilt für die Europäische Union (EU) die bedingte Zulassung für den Corona-„Impfstoff“ von Sanofi und GSK[22].
13.02.2023: Hauptverhandlung am Landgericht Hildesheim unter Richter Peter Peschka. Vernehmung der Zeugen Major Thorsten Gr.
27.02.2023: Hauptverhandlung am Landgericht Hildesheim unter Richter Peter Peschka. Vernehmung der Zeugen Major Thorsten Gr., Oberstabsfeldwebel Mike He., Stabsfeldwebel Thomas Mu. sowie Oberstleutnant Stephan Mei.
30.03.2023: die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) erteilt für die Europäische Union (EU) die bedingte Zulassung für den Corona-„Impfstoff“ von HIPRA[23].
22.09.2023: Landrichter Peter Peschka stellt gegen sich selbst einen Antrag auf Besorgnis der Befangenheit.
02.01.2024: Antrag auf Besorgnis der Befangenheit gegen den Landrichter Dr. Julian Lange.
05.01.2024: Hauptverhandlung am Landgericht Hildesheim unter Richter Dr. Julian Lange. Vernehmung der Zeugen Oberstabsfeldwebel Mike He. sowie Major Thorsten Gr. Ausführlicher Bericht siehe hier.
15.01.2024: Hauptverhandlung am Landgericht Hildesheim unter Richter Dr. Julian Lange. Vernehmung der Zeugen Stephan Mei. sowie der Richter der beiden Vorinstanzen, Jan Scharfetter sowie Peter Peschka. Ausführlicher Bericht siehe hier.
30.01.2024: Hauptverhandlung am Landgericht Hildesheim unter Richter Dr. Julian Lange. Vernehmung der Zeugen Thomas Mu. und Hauptfeldwebel Thorsten Br.
09.02.2024: Fortsetzung der Hauptverhandlung am Landgericht Hildesheim unter Richter Dr. Julian Lange. Vernehmung der Zeugen Oberfeldwebel Stephan Go. und Hauptmann Blanca Bl.
19.02.2024: Antwort des Bundesverteidigungsministeriums, dass der Bundesregierung keine gesonderten Daten zur Fremdschutzherstellung für Soldaten und Soldatinnen vorliegen würden („Schriftliche Frage 2/208 des Abgeordneten Thomas Dietz vom 13. Februar 2024, eingegangen beim Bundeskanzleramt am 14. Februar 2024“).
23.02.2024: Fortsetzung der Hauptverhandlung am Landgericht Hildesheim unter Richter Dr. Julian Lange. Vernehmung des Zeugen Militärpfarrer Ralf Ju. sowie Teileinlassung der Angeklagten Sabrina Bu.
26.02.2024: Fortsetzung der Hauptverhandlung am Landgericht Hildesheim unter Richter Dr. Julian Lange. Vernehmung des Zeugen Richter Peter Peschka vom Landgericht Hildesheim.
01.02.2024: geplante Fortsetzung der Hauptverhandlung am Landgericht Hildesheim unter Richter Dr. Julian Lange.
Anhang 2: Dramatis personae
Gericht
(aktuell) vorsitzender Richter Dr. Julian Lange
Richter Jan Scharfetter (Amtsgericht Holzminden, 1. Instanz) (Vernehmung als Zeuge am 15.01.2024)
Richter Peter Peschka (Landgericht Hildesheim) (Vernehmung als Zeuge am 15.01.2024 sowie am 26.02.2024)
Schöffe Benjamin Mu.
Schöffe Boris Wa.
Staatsanwaltschaft
Staatsanwältin Kira-Franziska Rupprecht
Verteidigung
Rechtsanwalt Sven Lausen
Rechtsanwalt Gert-Holger Willanzheimer
Rechtsanwalt Ivan Künnemann
Angeklagte
Oberstabsgefreite Sabrina Bu. (Einlassung am 16.05.2022 sowie Teileinlassung am 23.02.2024)
Zeugen (Mannschaftsgrade)
Oberstabsgefreiter Arthur Ju.
Oberstabsgefreiter Kno.
Oberstabsgefreiter Tim Es.
Zeugen (Unteroffiziere)
Stabsunteroffizier Sven Nie.
Oberfeldwebel Stephan Go. (Vernehmung als Zeuge am 09.02.2024)
Oberfeldwebel Waldemar Kr.
Hauptfeldwebel Andreas So.
Hauptfeldwebel Thorsten Br. (Vernehmung als Zeuge am 30.01.2024)
Stabsfeldwebel Thomas Mu. (Vernehmung als Zeuge am 30.01.2024)
Oberstabsfeldwebel (Zugführer) Mike He. (Vernehmung als Zeuge am 27.02.2023 sowie am 05.01.2024)
Zeugen (Offiziere)
Hauptmann Blanca Bl. (Vernehmung als Zeuge am 09.02.2024)
Major Thorsten Gr. (Vernehmung als Zeuge am 27.02.2023, am 27.02.2023 sowie 05.01.2024)
Oberstleutnant Stephan Mei. (Vernehmung als Zeuge am 27.02.2023 sowie am 15.01.2024)
Oberstleutnant Florian Ba.
Weitere Personen
Militärpfarrer Ralf Ju. (Vernehmung als Zeuge am 23.02.2023)
Vertrauensperson Herr We.
General Carsten Breu.
[1] „Schlagzeilen“ auf „hildesheimer-allgemeine.de“ vom 26.02.2024 um 21:41 Uhr. Aufzurufen unter https://www.hildesheimer-allgemeine.de/angebote/schlagzeilen.html, zuletzt aufgerufen am 26.02.2024.
[2] „WHO bezeichnet Ausbruch des neuen Coronavirus nun als Pandemie“ auf „aerzteblatt.de“ vom 11.03.2020. Aufzurufen unter https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111000/WHO-bezeichnet-Ausbruch-des-neuen-Coronavirus-nun-als-Pandemie, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[3] tagesschau „Bill Gates über Corona-Impfstoff“ vom 12.04.2020 auf „youtube.com“ ab Minute 4:25. Aufzurufen unter https://www.youtube.com/watch?v=083VjebhzgI, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[4] „Gates über Corona-Impfstoff „Es braucht eine globale Anstrengung““ auf „tagesschau.de“ vom 12.04.2020 um 06:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.tagesschau.de/ausland/gates-corona-101.html, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[5] „Informationen und Dokumente zur Organisation des Interviews mit Bill Gates in den Tagesthemen am 12.04.2020“ auf „fragdenstaat.de“. Aufzurufen unter https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-und-dokumente-zur-organisation-des-interviews-mit-bill-gates-in-den-tagesthemen-am-12042020/, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[6] „Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in der EU“ auf „commission.europa.eu“. Aufzurufen unter https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/questions-and-answers-covid-19-vaccination-eu_de, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[7] „Korrektur. Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Hildesheim. Allgemeinverfügung des Landkreises Hildesheim über die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bei Versammlungen im Sinne des Art. 8 Grundgesetz (GG)“ auf „landkreishildesheim.de“ vom 04.01.2021. Aufzurufen unter https://landkreishildesheim.de/media/custom/2829_1629_1.PDF?1641391228, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[8] „Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in der EU“ auf „commission.europa.eu“. Aufzurufen unter https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/questions-and-answers-covid-19-vaccination-eu_de, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[9 „Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in der EU“ auf „commission.europa.eu“. Aufzurufen unter https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/questions-and-answers-covid-19-vaccination-eu_de, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[10] „Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in der EU“ auf „commission.europa.eu“. Aufzurufen unter https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/questions-and-answers-covid-19-vaccination-eu_de, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[11] „FAQ – Temporäre Aussetzung COVID-19-Impfstoff AstraZeneca“ auf „pei.de“ vom 16.03.2021. Aufzurufen unter https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/meldungen/faq-temporaere-aussetzung-astrazeneca.pdf?__blob=publicationFile&v=4, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[12] „3G-Regel ab 03.09.2021 im Landkreis Hildesheim gültig“ auf „elze.de“ vom 03.09.2021. Aufzurufen unter https://www.elze.de/Quicknavigation/Startseite/3G-Regel-ab-03 – 09-2021-im-Landkreis-Hildesheim-gültig.php?object=tx,3016.4&ModID=7&FID=3016.20441.1&mNavID=1733.1&NavID=1733.1&La=1, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[13] „Landkreis erlässt Allgemeinverfügung – Ab 10. Oktober entfällt 3G-Pflicht“ auf „kleeblatt.de“ vom 09.10.2021. Aufzurufen unter https://www.kleeblatt.de/2021/10/09/landkreis-erlaesst-allgemeinverfuegung-ab-10-oktober-entfaellt-3g-pflicht/, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[14] „Allgemeinverfügung des Landkreises Hildesheim zur Feststellung des Inkrafttretens von Maßnahmen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung in Folge des Überschreitens der 7‑Tage-Inzidenz von 50“ auf „landkreishildesheim.de“ vom 01.11.2021. Aufzurufen unter https://www.landkreishildesheim.de/media/custom/2829_1483_1.PDF?1635772232, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[15] „Kurzinformation. Duldungspflicht für Covid-19-Schutzimpfung bei der Bundeswehr“ auf „bundestag.de“ vom 20.12.2021 Aufzurufen unter https://www.bundestag.de/resource/blob/917998/6d2ae92082666086604a0c222e3c9fe4/WD‑2 – 084-21-pdf-data.pdf, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[16] „Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim“. Nr. 68. Hildesheim, 08.12.2021. Aufzurufen unter https://www.landkreishildesheim.de/media/custom/2829_1568_1.PDF?1638975882, zuletzt aufgerufen am 03.02.2024.
[17] „Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in der EU“ auf „commission.europa.eu“. Aufzurufen unter https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/questions-and-answers-covid-19-vaccination-eu_de, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[18] „POL-HI: Neue Allgemeinverfügungen – Maskenpflicht bei Versammlungen im Landkreis Hildesheim“ auf „presseportal.de“ vom 07.01.2024 um 09:49 Uhr. Aufzurufen unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57621/5115613, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[19] „Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in der EU“ auf „commission.europa.eu“. Aufzurufen unter https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/questions-and-answers-covid-19-vaccination-eu_de, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[20] „CHMP empfiehlt Standardzulassung für die COVID-19-Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna)“ auf „pei.de“, zuletzt aktualisiert am 10.10.2022. Aufzurufen unter https://www.pei.de/DE/institut/institut-node.html, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[21] „CHMP empfiehlt Standardzulassung für die COVID-19-Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna)“ auf „pei.de“, zuletzt aktualisiert am 10.10.2022. Aufzurufen unter https://www.pei.de/DE/institut/institut-node.html, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[22] „Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in der EU“ auf „commission.europa.eu“. Aufzurufen unter https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/questions-and-answers-covid-19-vaccination-eu_de, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[23] „Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in der EU“ auf „commission.europa.eu“. Aufzurufen unter https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/questions-and-answers-covid-19-vaccination-eu_de, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.